Das freut das Piratenherz

Da finde ich in meinem Posteingang folgendes:

 

Lieber Herr Schlosser,

für die überzeugende Arbeit der Piraten würde ich gern in diesem Jahr noch
eine Spende auf den Weg bringen.

Wissen Sie, an wen man sich wenden kann? Ich brauche eigentlich nur eine
Konto-Nr. und einen Spenden-Code, weil ich meine ganze Adresse für die
Spendenquittung nicht auf den Überweisungsschein bekomme.

Dem Mann kann geholfen werden, und allen anderen, die uns Piraten in CharlWilm unter die Arme greifen wollen, auch:

 

Bank: GLS Bank
Kontoinhaber: Piratenpartei LV Berlin
Konto-Nr.: 1103713200
BLZ: 43060967
IBAN: DE53 4306 0967 1103 7132 00
BIC: GENODEM1GLS

im Betreff bitte unbedingt „Bezirkskonto
Charlottenburg-Wilmersdorf“ angeben. Falls Sie eine Spendenquittung brauchen, zusätzlich Namen und Adresse…

 


Roter Teppich für Groth

Tagesordnungspunkte mussten extra für ihn verschoben werden, weil Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann höchstselbst am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Stadtentwicklung die Botschaft vermelden wollte: Die Groth Gruppe ist jetzt Eigentümer des Geländes der Kleingartenkolonie Oeynhausen! Dabei hatte unser mitteilungsbedürftige Bezirksamtschef bereits morgens um 9.07 Uhr über facebook verbreitet: Es gibt einen neuen Verhandlungspartner, Lorac ist Vergangenheit.

Im Ausschuss lobte er dann die Groth Gruppe: Sie sei zwar keine Mutter Teresa, aber auch keine an Maximal-Rendite orientierte Heuschrecke. Groth sei ein Gesprächspartner vor Ort, kenne sich in der Szene aus, es sei ein Unterschied zur Situation mit Voreigentümer Lorac.

Kein nennenswerter Anflug von Trauer, dass hier eine klimatisch bedeutsame Grünanlage geopfert wird. Kein Bedauern, dass man mit einer Bebauung gegen 85.000 Stimmen eines Bürgerentscheides handele. Keine einzige Träne, weil Lorac die Aber-Millionen dieses Geschäftes nicht in Berlin versteuert.  Irgendwie fehlte nur, dass Naumann die Hacken zusammen geschlagen und Meldung gemacht hätte: Befehl ausgeführt!

Jetzt ist also faktisch vollzogen, was dem damaligen Stadtentwicklungssenator Michael Müller wohl schon immer eine Herzensangelegenheit gewesen war: Beton statt Bäume. Weg mit Wilmersdorfs ältester Kleingartenkolonie. Und seine Parteisoldatenfreunde im Bezirk, Naumann und Baustadtrat Schulte, scheinen alles getan zu haben, um diesen Wunsch erfüllen zu können. Nicht geradeaus, nein, mit geschlossenem Visier und jeder Menge Tricksereien. Ob sie dabei gewusst haben, welche Absprachen oder Deals es zwischen Müller und Groth gegeben haben könnte, spielt eigentlich keine Rolle. Hauptsache gehorsam.

Fragen bleiben viele. Welche Signale hatte Groth aus der Politik erhalten, dass er im Sommer am Ball blieb, als seine Vereinbarung mit Lorac nach eigener Aussage bereits ausgelaufen war? Warum kaufte er die 93.000 m² Grünland gerade jetzt, bevor die Entscheidung des Innensenators Henkel im Bezirksaufsichtsverfahren öffentlich bekannt wurde, dass weder eine Veränderungssperre erlassen werden dürfe noch ein Bebauungsplan, der Oeynhausen als Grünfläche gerettet hätte? Waren womöglich alle Bemühungen der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zum Erhalt der Kleingärten von Beginn an zum Scheitern verurteilt, weil es vielleicht doch Abmachungen von oben mit dem Baulöwen gegeben hatte, die unbedingt einzuhalten waren?

Und warum schreckte unser Bezirksbürgermeister dann doch vor angekündigten gerichtlichen oder gar strafrechtlichen Schritten gegen mich zurück, nachdem im Januar diesen Jahres an dieser Stelle ein Beitrag Stellung bezogen hatte zu einem Interview Naumanns, in dem er sich über „unberechtigte Korruptionsvorwürfe“ geäußert hatte?

Wann rollen die Bagger zur Forckenbeckstraße? Vermutlich kommt es jetzt erst einmal zu einer Mehrheit in der BVV, die Gespräche mit der Groth Gruppe befürwortet, ob nicht doch ein Teil der Kleingartenkolonie erhalten werden kann. Ich hoffe, dass unsere weiteren Bemühungen nicht längst wieder Makulatur sind, weil das Ergebnis, wie weit dem Baulöwen dafür entgegen zu kommen ist, bereits feststeht. Beschlossen an anderer Stelle.


Nußbaum für Nußbäume

Der ehemalige Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat sich in seiner Kolumne in der B.Z. diesmal zum Thema Kolonie Oeynhausen geäußert: Bei der Kolonie Oeynhausen hat das Bezirksamt versagt.

Damit hat der gute Mann ja nicht unrecht. Allerdings verschweigt er hier, daß er nicht ganz unschuldig ist: das Bezirksamt hat mehrmals, auch in direkten Gesprächen zwischen Marc Schulte und Ulrich Nußbaum, angefragt, inwieweit der Senat bereit sei, den Bezirk in der Sache zu unterstützen. Die Antwort war laut Aussage von Marc Schulte jedesmal: das ist Sache des Bezirkes. Sollte der Bezirk ein finanzielles Risiko sehen, müsse er das in seinem Haushalt abbilden.

Solches kann ein Bezirk hierzulande aber nur, wenn entsprechende Zusagen der Senats- und AGH-Ebene vorliegen, oder der Bezirk den Betrag an anderer Stelle in seinem Haushalt streichen kann. Und das geht nur bei den Haushaltspositionen, bei denen der Bezirk frei entscheiden kann. Der vom Bezirksamt immer wieder mal genannte Betrag von „bis zu 50 Millionen €“ – von mir und anderen als utopisch angesehen -, läßt sich aber im Haushalt des Bezirkes schlicht nicht abbilden. Auch andere genannte Zahlen – 25 Mill., 1,2 Mill. – sind als freie oder freisetzbare Mittel nicht aufzufinden. (Wer will, kann ja gerne mal im Haushalt 2014/15 oder 2016/17 nachforschen). Aus Sicht unseres Bezirksamtes ist sein (Nicht-)Handeln in der Causa Oeynhausen also nur konsequent.

Nußbaum schreibt u.A.:

Für den geringen Kaufpreis hätten Land oder Bezirk das Kleingartengrundstück auch selbst erwerben können.

Ja. Ja, ja und nochmal ja: das hätten Land und/oder Bezirk tatsächlich damals machen können, mehr noch: machen müssen. Haben sie aber nicht. Nußbaum war seit 2009 Finanzsenator, das Grundstück wurde 2008 verkauft. Sein Vorgänger war der Extrem-Sparer Thilo Sarrazin. Und wie wir alle wissen, hat dieser eher die Arbeitsfähigkeit der Berliner Verwaltungen gefährdet, als Geld für etwas Sinnvolles auszugeben…

Nußbaums Ansatz in seiner Kolumne ist grundsätzlich richtig: der Bezirk hat sich verspekuliert, der Baustadtrat Marc Schulte macht eine verplante Politik, Land und/oder Bezirk hätten das Grundstück für 600.000 € kaufen können. Und doch macht er es sich hier zu einfach: in seiner Amtszeit hat er genügend Gelegenheit gehabt, bei wenigstens einer der vielen Anfragen aus dem Bezirk mal Eier in der Hose zu haben und dem Bezirk eine Zusage zu geben, daß das Land Berlin einen evtl. Schadensersatz, dessen Höhe dann ein Gericht zu bestimmen hätte, übernimmt. Hat er aber nicht gemacht. Unser Fischhändler, der zu Beginn seiner Amtszeit dadurch aufgefallen ist, daß er mit dem Bentley vorfuhr, hat sich gedrückt. Möglich, daß sein damaliger Vorgesetzter Klaus Wowereit oder der Kollege Michael Müller da ein Wörtchen mitgesprochen haben….

Leider zu spät, lieber Herr Nußbaum: die schönen Nußbäume in der Kolonie Oeynhausen sind akut gefährdet, auch weil Sie nicht geholfen haben.

 

 


Sinkende Arche

ein Gastbeitrag von Holger Jost

An alle, die genau wissen, warum sie sich für den Erhalt der grünen Lunge Schmargendorfs eingesetzt haben. An alle, die glauben, beim Wegbaggern der Kleingartenanlage Oeynhausen unbedingt mithelfen zu müssen. An alle, die so tun, als ließe sich Natur mit ein wenig Fassadenbegrünung oder ein paar Johannisbeersträuchern am Straßenrand ersetzen. An alle, die immer noch meinen, hier ginge es nur um einen Einzelfall. An alle, die gar nicht ahnen, worum es überhaupt geht. An alle, die ihre Tatze grün lackiert haben und denken, das reiche. An alle, die Bürgerbeteiligung für einen Anachronismus halten. An die mindestens eine Person in der SPD-Fraktion der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, die ahnt, was angerichtet wurde – und hoffentlich demnächst die Kraft findet, aufs eigene Gewissen zu hören. An alle, die sich vielleicht vorher hätten informieren sollen, wem das Paradies an der Berliner Forckenbeckstraße Heimat und Lebensraum bietet: wie Zwergfledermaus und Holzbiene, Zauneidechse, Teichmolch oder Blindschleiche und Vögeln wie Klappergrasmücke, Turmfalke oder Nachtigall …Oeyni-Tiere-Tableauneu

Fotos: W. Stürzbecher, H. Jost, DGHT



Trau keiner Statistik, die du nicht selbst….

Nein, ich will unserer Verwaltung nix unterstellen. Erstaunt bin ich dennoch:

am 29.05.2015 stelle ich eine Kleine Anfrage zum Thema Baugenehmigungsverfahren im Bezirk.

1. Wie  viele  Bauvoranfragen  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?

2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?

3. Wie  viele  Wohnungsbauvorhaben  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014,  aufgeteilt nach Ortsteilen, bezugsfertig errichtet?

Bereits am 10.06.2015 erhalte ich eine Antwort:

Baugenehmigungsverfahren im Bezirk
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie  viele  Bauvoranfragen  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Eine Statistik darüber wird nicht geführt.
2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Die  Zahl  der  gestellten  Bauanträge  wird  ebenfalls  nicht  statistisch  erfasst. Genehmigungs-  oder  Freistellungsverfahren  wurden  2013  im  Umfang  von  815  und 2014  von  1623  Wohnungen  abgeschlossen.  Diese  Daten  werden  vom  Statistischen Landesamt  Berlin-Brandenburg  nur  nach  Bezirken,  nicht  aber  nach  Ortsteilen
veröffentlicht.
3. Wie  viele  Wohnungsbauvorhaben  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014,  aufgeteilt nach Ortsteilen, bezugsfertig errichtet?
2013  wurden  63  Wohngebäude  mit  254  Wohnungen,  2014  97  Wohngebäude  mit  545 Wohnungen  als  fertig  gestellt  angezeigt.  Auch  diese  Daten  werden  vom  Statistischen Landesamt  Berlin-Brandenburg  nur  nach  Bezirken,  nicht  aber  nach  Ortsteilen veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen

Bereits am 18.06.2013 habe ich eine wortgleiche Anfrage gestellt, die auf die Daten aus den Jahren 2011 und 2012 abzielte. Diese Kleine Anfrage wurde so beantwortet:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie viele Bauvoranfragen (Zahl der WE) wurden in den Jahren 2011 und 2012 zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Im  Jahr  2011  wurden  18  Vorbescheide  beantragt,  die  einen  Neubau  von  Wohnungen beinhalten, davon sieben in Charlottenburg, vier in Schmargendorf und sieben in Wilmersdorf.
Im  Jahr  2012  waren  es  17  Vorbescheide,  davon  10  in  Charlottenburg,  vier  in  Schmargendorf, zwei in Wilmersdorf und einer im Grunewald.
2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2011  und  2012  zur  Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Im  Jahr  2011  wurden  im  Genehmigungsfreistellungsverfahren  und  im  vereinfachten Genehmigungsverfahren  82  Anträge  gestellt,  davon  27  in  Charlottenburg,  vier  in Schmargendorf, 28 in Wilmersdorf und 23 im Grunewald.
2012  wurden  121  Anträge  gestellt,  davon  27  in  Charlottenburg,  acht  in  Schmargendorf,  19  in Wilmersdorf und 67 im Grunewald.
3. Wie  viele  WE  wurden  in  den  Jahren  2011  und  2012,  aufgeteilt  nach  Ortsteilen,  bezugsfertig errichtet?
Diese  Frage  kann  nicht  beantwortet  werden.  Da  die  Angabe  der  Anzahl  der  Wohneinheiten  im Antrag  gesetzlich  nicht  vorgesehen  ist,  müsste  jeder  Vorgang  anhand  der  Baubeschreibung inhaltlich  daraufhin  durchgeschaut  werden,  wie  viele  Wohneinheiten  beantragt  und  dann tatsächlich fertig gestellt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen

 

Interessant. Während man im Jahr 2013 noch nach Ortsteilen unterteilt detailliert Auskunft über die Anzahl der Bauvoranfragen geben konnte, wird im Jahr 2015 „eine Statistik nicht geführt“.  Auch die Frage nach den Bauanträgen konnte 2013 noch nach Ortsteilen getrennt beantwortet werden. Die dritte Frage schließlich konnte 2013 nicht beantwortet werden. In 2015 hingegen liegen offensichtlich entsprechende Daten vor.

 

Auch nett ist die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Zustand der Bäume und Baumpflege im Bezirk„. Hier werden Zahlen aufgeführt, die nicht stimmen können, denn:

  • 43.839 ./. 323 + 259 = 43.775 (nicht 43.779)
  • 43.779 ./. 387 + 271 = 43.663 (nicht 43.871)

Da frage ich mich, wie sorgfältig hier die Bestandszahlen gepflegt werden, und wie diese für eine Kleine Anfrage ausgewertet werden. Auch wenn die Abweichung absolut gesehen gering ist – es ist eine Abweichung, die einer deutschen Behörde nicht würdig ist.

 

 


Gutachten bestätigt: Oeynhausen ist zu retten

Gemeinsam mit der Fraktion der CDU hat meine Fraktion ein Gutachten zu möglichen Entschädigungszahlungen im Rahmen einer Festsetzung des Bebauungsplanes IX-205 a –Kolonie Oeynhausen- in Auftrag gegeben. Dr. Michael Wild (Kanzlei Malmendier Partners) stellt nun fest, daß die Eigentümerin des Geländes keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Die Frage eines möglichen Schadensersatzes hängt im Baurecht mit der Frage der Erschließung des Baugeländes zusammen. Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erschließung hat der Eigentümer nach § 42 Absatz 2 BauGB 7 Jahre Zeit, um mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Wird innerhalb dieser Frist durch die Gemeinde das Grundstück anders beplant, so daß der Wert vermindert wird, hat der Eigentümer Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung in Höhe der Differenz.

Dr. Wild stellt in seinem Gutachten nun fest, daß das Grundstück, auf dem sich der Nordteil der Kolonie Oeynhausen befindet, zum größten Teil seit spätestens 1960 über die Forckenbeckstraße erschlossen ist. Lediglich das Teilgrundstück im Südosten des Gesamtgeländes ist baurechtlich nicht erschlossen, weil es an keine öffentliche Straße grenzt. Die Erschließung ist aber leicht über auf dem Gelände anzulegende (und im Baunutzungsplan 1958 auch geplante) privat zu erstellende und rechtlich zu sichernde Straßen zu ermöglichen.

Die damalige Eigentümerin Deutsche Bundespost hat aber nie beantragt, die durch den Baunutzungsplan 1958 mögliche Wohnbebauung durchzuführen, und dadurch ihren Entschädigungsanspruch verwirkt.

1986 hat der Bezirk Wilmersdorf ein Bebauungsplanverfahren begonnen, mit dem die Fläche – entgegen dem Baunutzungsplan 1958 – dauerhaft als Kleingartengelände gesichert werden sollte. Aus unterschiedlichen Gründen wurde dieses Verfahren aber nicht zu Ende geführt.

Im Flächennutzungsplan 1994 wurde das Gelände als „Grünfläche, private Kleingärten“ ausgewiesen. Jedem Investor musste spätestens zu diesem Zeitpunkt klar sein, daß eine Wohnbebauung vom Land Berlin an dieser Stelle nicht mehr erwünscht ist.

Am 20. Juni 2000 hat der Bezirk Wilmersdorf einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan IX-205 gefasst, der die Planungen von 1986 ersetzte und im wesentlichen das Planungsziel „Grünfläche, Kleingärten“ beinhaltet. Im Mai 2012 wurde der abschließende Entwurf durch das Stadtentwicklungsamt vorgelegt, seitdem harrt der B-Plan der Festsetzung durch das Bezirksamt und die BVV.

Die heutige Eigentümerin Lorac S.a.r.L., die das Gelände 2008 für 600.000 € gekauft hat, legte dem Bezirk im Februar 2011 ein sogenanntes „Erschließungsangebot“ vor. Dieses war jedoch für den Bezirk „unzumutbar“, da keinerlei Planungen, Kalkulationen etc. vorgelegt wurden, sondern nur allgemein gehaltene Hinweise auf eigentlich selbstverständliches. Der gleichzeitig von Loarc gestellte „Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides“ wurde auch vom Bezirksamt mit dem formalen Argument zurückgewiesen, das abgefragte Vorhaben sei gemäß § 63 BauO Bln genehmigungsfrei gestellt; Voraussetzung für die Genehmigungsfreistellung nach dieser Vorschrift ist aber gerade die hinreichende Erschließung.

Das von Lorac in das Verfahren eingebrachte Argument, wonach in Fällen einer „isolierten eigentumsverdrängenden Planung“, die nicht von einer gleichzeitigen allgemeinen Nutzungsbeschränkung im Plangebiet begleitet wird, ungeachtet des Ablaufs der 7-Jahres-Frist des § 42 Absatz 2 BauGB eine Entschädigung auf der Grundlage der vormaligen Nutzbarkeit des Grundstücks zu gewähren ist („Sonderopfer“), ist seit Ende 2014 obsolet, da das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 die vom Bundesgerichtshof vorgenommene „verfassungskonforme Auslegung“ des § 42 Absatz 2, 3 BauGB für verfassungswidrig erklärt hat.

All dies zusammen ergibt nach Ansicht des Gutachters, daß Lorac keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung hat.

Unabhängig davon war der Gutachter aufgefordert, für den Fall, daß er zu dem Ergebnis kommt, es sei ein Schadensersatzanspruch erwachsen, zu dessen Höhe eine Aussage zu machen.
Dazu sagt das Gutachten: der Wert des Grundstückes wäre anhand des Tages vor dem Aufstellungsbeschluß vom 20. Juni 2000 zu ermitteln, dabei sei als sogenannte „Qualität“ von „Rohbauland“ auszugehen. Von diesem ermittelten Wert sei aber, weil ja bereits im FNP 1994 (Grünanlage, Kleingärten) ein „erheblicher Abschlag vorzunehmen“. Hier wäre der  zwischen Lorac und Post AG – offensichtlich im Wissen um die Qualität des Grundstückes – verhandelte Kaufpreis von 600.000 € ein Anhaltspunkt. Allerdings hätte Lorac keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Wertminderung im Jahr 2000, mithin 8 Jahre vor dem Erwerb erfolgte.

Das Gutachten bestätigt damit die Auffassung der Piraten, daß der Bebauungsplan zur Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen seit langem „unterschriftsreif“ ist und umgehend vom BA und der BVV festgesetzt werden sollte. Wir fordern gemeinsam mit der Fraktion der CDU nun SPD und Grüne sowie den Baustadtrat auf, der Zukunft der Kolonie Oeynhausen keine Steine mehr in den Weg zu legen, den B-Plan festzusetzen und damit auch das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 25. Mai 2014 umzusetzen.

Das Gutachten zum selberlesen


Stadtrat im Glashaus

Ein Gastbeitrag von Holger Jost

Zusammen mit Bürgermeister Reinhard Naumann bemüht Stadtrat Marc Schulte ja das bezirkliche Rechtsamt in Charlottenburg-Wilmersdorf, weil beide sich durch einen Beitrag auf diesem Blog in ihren „allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt“ sehen.

Wer so empfindlich reagiert, sollte eigentlich auch ganz sensible Antennen für die Persönlichkeitsrechte Anderer haben, geradezu vorbildhaft die Privatsphäre von Mitmenschen tolerieren.

So feinfühlig ist Stadtrat Schulte dann aber doch nicht. Und Vorbild ja eh nicht. Gestern Abend plauderte er beim 4. öffentlichen Stadtgespräch von Katrin Lompscher vor 50 Zuhörern wichtigtuerisch und völlig zusammenhanglos einfach aus, dass eine Anwesende ja neuerdings Mitglied der Grünen sei.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht? Gilt wohl nur für Bezirksamtsmitglieder…

 


Beleidigte Unschuld

Ein Gastbeitrag von Holger Jost

NaumannBWoFoto12.2014

Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann hatte sich im Interview mit der „Berliner Woche“ auch zur Kleingartenkolonie Oeynhausen geäußert und dazu abschließend angeführt, dass er in 25 Jahren Kommunalpolitik noch nie erlebt habe, dass so oft Grenzen des Anstandes überschritten worden seien gegenüber politisch Verantwortlichen, die versuchten, das Bestmögliche zu machen. Er empfinde es als völlig unnötige Verschärfung, einfach unberechtigte Korruptionsvorwürfe in die Welt zu setzen.

Warum eigentlich unberechtigte Vorwürfe, Herr Naumann?

Wer in 25 Jahren Kommunal-Politik scheinbar nicht gelernt hat, sich und das Tun der Seinigen auch mal in Frage zu stellen, darf sich nicht wundern, wenn das dann Andere übernehmen.

Wer in Sachen Oeynhausen nicht mit offenen Karten spielt, Gutachten unter Verschluss hält, betroffenen Bürgern, der Presse, selbst den Verordneten des Bezirkes und der Justiz Infos vorenthält, ja, auch schon mal dem Staatsanwalt gegenüber die Unwahrheit erklärt oder das deckelt, wer also bewusst Mauschel-Verdacht in Kauf nimmt, der sät praktisch zwangsläufig Misstrauen und sollte anschließend nicht auf scheinheilig machen.

Wenn ein Staatsanwalt sogar zunächst einen Anfangsverdacht auf Aktenunterdrückung nicht ausschließen konnte, wenn es sich ein „Untersuchungsausschuss“ der BVV mit der Aufklärung dieses Vorganges seit Monaten sehr schwer tut, dann dürften die politisch Verantwortlichen zwar das Bestmögliche versucht haben: Es war dann aber wohl einfach nicht gut genug!

Hoffen wir, dass es in 2015 besser wird… Viel besser!


Straßen für eine Bebauung von Oeynhausen Nord: Schelmenstück in – vorerst – 4 Aufzügen

 

ein Gastbeitrag von Wolfgang Mahnke

oeynhausen01

Bei der Firma Lorac, die Oeynhausen Nord 2008 zum Preis von Kleingartenland von der Post gekauft hatte, ist 2010 die Idee aufgekommen, zu versuchen, die Voraussetzungen für eine Bebauung auszuloten. Hierzu hat sie sich gegenüber dem Bezirksamt im Februar 2011 erboten, das Gelände hinreichend nach den Vorstellungen des Bezirks zu erschließen.

Mit Blick auf die tatsächliche und rechtliche Situation an den Außengrenzen des Areals war klar, dass das 1901 festgesetzte förmliche Straßenraster nicht mehr herstellbar ist. Lorac hat deshalb für die straßenmäßige Erschließung an den Außengrenzen (mit Ausnahme zur nördlich angrenzenden Forckenbeckstraße) eine halbierte Straßenbreite – d.h. Reduzierung der Breite von 15 m auf 7,5 m – vorgeschlagen.

Diesen Vorschlag hat das Tiefbauamt äußerst kritisch beurteilt. Insbesondere hat es sich nicht in der Lage gesehen, ohne eine Expertise über das Verkehrsaufkommen und dessen Ableitung zu entscheiden:

Tiefbauamt, Vfg vom 10.10.2011 (S. 2):

„Aufgrund der Vorhabengröße ist ein Verkehrsgutachten erforderlich, da wegen der beabsichtigten Wohnbebauung mit erheblichem Parksuchverkehr und einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Dieses Gutachten muss die zu erwartenden künftigen Verkehre darstellen und die Aufnahmekapazitäten durch das öffentliche Verkehrsnetz nachweisen.“

Den hier bis Ende 2013 bekannten Akten lässt sich nicht entnehmen, ob und wie auf die Anregungen des Tiefbauamtes reagiert wurde. Eine wahrnehmbare Äußerung zur straßenmäßigen Erschließung macht das Bezirksamt dann erst wieder in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Rechtsstreit zwischen Lorac und dem Land Berlin über die Bescheidung der Bauvoranfrage am 9. Mai 2014. Das Gericht fasst die Einlassung des Bezirks und seine Wertung wie folgt in seinem Urteil vom gleichen Tage zusammen (Urteil vom 9. Mai 2014 zu VG K 177.12, S. 21 f):

„Soweit ihr Vorschlag zur verkehrlichen Erschließung am östlichen Rand des Bauvorhabens ausweislich des Lageplans nur eine 7,50 m breite Straße umfasst und damit nicht die durch den Baunutzungsplan i.V.m. mit den förmlich festgesetzten Straßenfluchtlinien vorgesehene doppelte Straßenbreite, stellt dies die plangemäße Erschließung nicht in Frage. Voraussetzung der plangemäßen Erschließung ist zwar, dass die Erschließung den Vorgaben des Bebauungsplanes folgt, es ist aber nicht erforderlich, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vollständig umgesetzt wird, wenn dies für die Erschließung des konkreten Bauvorhabens nicht erforderlich ist. Vorliegend hat der Beklagtenvertreter im Termin zur mündlichen Verhandlung den von der Kammer anhand des Lageplans und eines Vergleichs mit der Erschließungssituation des westlich an das Vorhaben angrenzenden Wohngebiets gewonnenen Eindruck bestätigt, wonach die vorgesehene 7,50 m breite Straße für die Erschließung des klägerischen Vorhabens ausreichend ist.“

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hatten auch Bezirksverordnete verfolgt. Da die Bezirksverordnetenversammlung keine Informationen über ein zwischenzeitlich etwaig eingeholtes Verkehrsgutachten hatte, hat der Bezirksverordnete Schlosser diese Ungewissheit zum Gegenstand einer kleinen Anfrage an das Bezirksamt gemacht (Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Schlosser – Piraten – vom 2.10.2014 nebst Antwort des Bezirksamts vom 6. November 2014, BVV-DS 0400/4, zur „Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße“):

(Fragestellung Schlosser:)
1. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 9. Mai 2014 in ./. Land Berlin hat das Gericht die Frage gestellt, ob eine straßenmäßige Erschließung des Gesamtareals, bei dem teilweise nur die halbe Straßenbreite gegenüber dem maßgeblichen Straßenfluchtlinienplan erreicht wird, ausreicht. Aufgrund welcher Vorarbeit des Bezirksamtes wurde diese Frage von den bezirklichen Beklagtenvertretern bejaht?
und
2. Wurde für diese Vorarbeit ein Gutachten zu einem künftigen Verkehrsaufkommen eingeholt?
und
3. Falls ja: hat das Gutachten diese Antwort der bezirklichen Beklagtenvertreter rechtfertigt? Bitte die entsprechenden Ausführungen des Gutachtens beifügen.

(Antwort des Bezirksamts:)

Aufgrund des Beschlusses 0466/4 „Kolonie Oeynhausen“ vom 17. Januar 2013, für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist, beantragte der Investor mit Schreiben vom 18. April 2013 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Teil des dazu eingereichten städtebaulichen Konzeptes ist auch das Erschließungskonzept gewesen. Darin werden die auf dem Grundstück nach den alten Straßenfluchtlinien festgesetzten „halben Straßenverkehrsflächen“ in einer Breite von 7,50 Metern für eine äußere Umfahrung der Baublöcke bei Errichtung von zwei Grundstückszufahrten zur Forckenbeckstraße hin als ausreichend angesehen.

(Fragestellung Schlosser:)
4. Falls kein solches Gutachten vorlag, bitte ich darzulegen, weshalb auf dessen Beauftragung verzichtet wurde und wie die Gründe für diesen Verzicht dokumentiert worden sind.

(Antwort Bezirksamt zu Frage 4:)
Entfällt.

Diese Antwort ist in zweierlei Hinsicht überraschend:
Zum einen bezieht sie sich auf die Vorbereitungen zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem bei verdoppelter Geschosszahl das halbe Areal bebaut werden sollte. Diese vom Bezirksbaustadtrat als „Kompromiss“ verkaufte Variante ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (dort geht es um die Gesamtbebauung) und wurde nicht mehr weiterverfolgt, nachdem sie von der Bezirksverordnetenversammlung am 15. August 2013 verworfen wurde (Grundtenor: Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung; BVV-DS 0662/4).
Zum anderen lässt die Antwort darauf schließen, dass zwar kein Verkehrsgutachten eingeholt worden ist, man aber darauf vertraue, dass die Annahme des Eigentümers zutreffe, die halbierte Straßenbreite an der Grundstücksumfahrung sei hinreichend und könne so gleichermaßen im Falle der Gesamtbebauung des Areals bewertet werden.

So muss das Bezirksamt argumentieren, wenn es gegen seine öffentlichen Bekundungen doch eine Bebauung zulassen will und dabei auch in Kauf nimmt, den Verwaltungsprozess zu verlieren. Damit wird gleichzeitig der Wille der Bezirksverordnetenversammlung unterlaufen, die dem Bezirksamt aufgegeben hat, alles für eine Grünflächenausweisung des Geländes zu tun.

Es ist also nur folgerichtig, dass der Bezirksverordnete Schlosser – wohl unschlüssig, ob er die Antwort glauben darf oder sich veralbert fühlen muss -noch einmal zur Güte klärend nachfasst (Kleine Anfrage des Bezirksverord-neten Schlosser – Piraten – vom 19.11.2014 nebst Antwort des Bezirksamts vom 22. Dezember 2014, BVV-DS 0400/4, zur „Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße II“):

(Fragestellung Schlosser:)
Der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur „Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße“ (DS 0376/4) entnehme ich, dass der Eigentümer des Areals für die Bebauung des hälftigen Areals im Zuge der beabsichtigten Einleitung eines beschleunigten BPlan-Verfahrens ein verkehrliches Erschließungskonzept entwickelt hat, in welchem er die Halbierung der äußeren Binnenstraßen auf 7,50 m Breite noch als hinreichend für die Bewältigung des Verkehrsaufkommens ansieht, obwohl er sich in seinem undatierten Erschließungsangebot von Februar 2011 verpflichtet hatte, „die Erschließung unserer Grundstücke gemäß den … förmlich festgesetzten Straßenfluchtlinien … plangemäß herzustellen“.
Dies vorausgeschickt frage ich:
1) Ist das vom Eigentümer/Vorhabenträger vorgestellte Erschließungskonzept fachlich von der Verwaltung auch unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen geprüft worden?
und
2) Eignet sich eine Einschätzung des Investors, die „halben Straßenverkehrsflächen“ wären ausreichend, die für die Hälfte des Areals abgegeben worden ist, als Grundlage für eine Entscheidung über die verkehrliche Unbedenklichkeit, die – gemäß dem Gegenstand des Verwaltungsgerichtsverfahrens Lorac gegen Land Berlin – für das gesamte Areal von Oeynhausen Nord und in Einklang mit dem Straßenraster des Baunutzungsplans zu treffen?
und
3) Wenn es eine fachliche Prüfung im Bezirksamt zur verkehrlichen Auskömmlichkeit der Binnenstraßenplanung gegeben hat: Für welche Bebauungsvarianten ist sie erstellt worden, und wie ist diese Prüfung nebst ihren Ergebnissen dokumentiert worden?

(Antwort Bezirksamt:)

Zum ersten Erschließungsangebot vom 1. Februar 2011, welches sich auf das gesamte Lorac-Grundstück bezieht, hat das damalige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt am 10. Oktober 2011 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Die darin geäußerte Meinung, dass die inneren Erschließungsstraßen als Privatstraßen ausgeführt werden sollen, wurde und wird vom Stadtentwicklungsamt aufgrund der Größe des Baugebietes jedoch nicht geteilt. Das Erschließungsangebot wurde vom Bezirk vor Gericht als zumutbar bezeichnet, zumal der Investor angeboten hat, es gegebenenfalls nach den Wünschen des Bezirksamtes anzupassen.
Unabhängig vom strittigen eigentumsrechtlichen Status der zu bauenden Straßen, hätte bis zum Abschluss eines Erschließungsvertrages das Erschließungsangebot verhandelt werden müssen. Ein entsprechender Auftrag an das damalige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt durch den damaligen Baustadtrat erging nach meiner Kenntnis nicht. Im Zuge derartiger Verhandlungen wäre eine fachgutachterliche Stellungnahme erforderlich gewesen, deren Tragfähigkeit hätte beurteilt werden müssen.
Mit Schreiben vom 18. April 2013 beantragte die Groth-Gruppe die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß dem BVV-Beschluss vom 17. Januar2013 zur Bebauung der westlichen Hälfte der Kolonie Oeynhausen. Zum städtebaulichen Konzept gehört ein weiteres Erschließungskonzept, das ein ringförmiges Straßennetz in der halben Breite der Straßenfluchtlinien vorsieht, welches von der Freien Planungs-gruppe Berlin als tragfähig bewertet wurde.
Eine Beteiligung des Fachbereiches Tiefbau in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange wäre erfolgt, wenn das Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden wäre. Dazu kam es aber nicht, weil das Konzept „Teilbebauung“ mit dem BVV-Beschluss vom 15. August 2013 wieder verworfen wurde.

Die Ausführlichkeit dieser Antwort steht offenbar in dem Bemühen, das nicht mehr zu Verbergende verbal so zu verpacken, dass möglichst wenige darin das skandalöse Verhalten erkennen können. Eine klare Antwort hätte auch wie folgt lauten können:
1) Ein Verkehrsgutachten ist unerlässlich; es ist bis heute nicht eingeholt worden.
2) Das Bezirksamt hat sich im Verwaltungsprozess auf die Annahmen des Eigentümers verlassen; diese Annahmen beziehen sich auf eine andere Variante der Bebauung und damit auch der Erschließung.
3) Das Verhalten des Bezirks im Verwaltungsprozess war im gegebenen Zusammenhang inhaltlich und prozessual verfehlt.

Statt im Klartext zu antworten, verweist der jetzige Baustadtrat lieber darauf, dass sein Vorgänger es wohl versäumt habe, das Tiefbauamt mit der Verhandlungsvorbereitung für einen Erschließungsvertrag – mit der auch die Einholung einer verkehrsgutachterlichen Stellungnahme erforderlich gewesen wäre – zu beauftragen. Dabei bleibt geflissentlich unerwähnt, dass der damalige Baustadtrat nach der erwähnten Verfügung des Tiefbauamtes vom 10.10.2011 hierfür nur noch wenige Tage – nämlich genau bis zur Neubildung des Bezirksamtes am 27.10.2011 – Zeit gehabt hätte.

Wenn man sich dies aber vor Augen führt, stellt sich dann vielmehr die Frage, warum der jetzige Baustadtrat, der seit Ende 2011 im Amt ist, nicht selbst diesen Auftrag erteilt hat. Unverständlich bleibt dann ferner, weshalb die Fragestellung nicht anlässlich der Klageerhebung durch Lorac am 6. Juni 2012 wieder aufgegriffen worden ist. Hier ist die Chance verspielt worden, im Verwaltungsprozess – nach Einholung entsprechender Expertise – substantiiert zum Verkehrsaufkommen und zur Verkehrsableitung Stellung zu nehmen:
So wendet sich die „Haltet-den-Dieb“-Attitüde des jetzigen Baustadtrats bei näherem Hinsehen gegen ihn selbst.

Einen Aspekt hat der Baustadtrat bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage ganz weggelassen:
Dem Tiefbauamt ging es in seiner Verfügung vom 10.10.2011 nicht darum, Privatstraßen auf dem Gelände zu präferieren. Es macht vielmehr darauf aufmerksam, dass keine Haushaltsmittel für die Folgekosten von öffentlichem Straßenland verfügbar sind (S. 1 der Verfügung):

„Die Übernahme der projektierten inneren Erschließungsstraßen in das Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes und eine Widmung dieser Flächen als öffentliche Straßen kann wegen der damit verbundenen erheblichen künftigen Lasten (öffentliche Beleuchtung, Straßenentwässerung, Unterhaltung usw.) in der derzeitigen Haushaltsnotlage Berlins, die sich vermutlich in naher Zukunft auch nicht ändert, nicht befürwortet werden.“

Das Tiefbauamt spricht damit ein „K.O.“-Kriterium“ an. Auch dieser Aspekt hätte dem Bezirk bei seinen schriftlichen und mündlichen Einlassungen im Verwaltungsgerichtsverfahren nicht abhandenkommen dürfen.

Nach alledem dürfte es an Stoff für weitere Akte in dieser Groteske nicht mangeln.