12? 13? 13a? 14?

Auf der Tagesordnung des gestrigen Stadtentwicklungs-Ausschusses stand auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion das Thema „Verfahrensstand Oeynhausen – Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB“.

Das Stichwort „Oeynhausen“ sorgt derzeit für erhöhte Aufmerksamkeit, weil der Bezirk da in einer eher unglücklichen Situation steckt: die Kleingärtner im Bezirk, bislang eher eine Bank als Wähler der SPD, sind zu Recht sehr aufgebracht darüber, daß die Kolonie Oeynhausen jetzt plattgemacht werden soll. Die BVV hat im Januar beschlossen, für das Gelände den der Kolonie den unterschriftsreifen, aber nicht festgesetzten Bebauungsplan IX-205-a auf die östliche Hälfte des Grundstückes zu begrenzen und auf der anderen Hälfte eine 6-geschossige Bebaung zu ermöglichen. Diese Idee hatte der Baustadtrat Marc Schulte gemeinsam mit der Lorac, dem damaligen Eigentümer, ausgebrütet. Schulte wollte damit verhindern, daß Lorac aufgrund des geltenden Baurechts von 1960(!) auf der gesamten Fläche baut.

Die Formulierung im Antrag der SPD erschien mir etwas schwammig, weil im BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf verschiedene Arten zustandekommen kann. Ich habe daher in der Februar-BVV einen Antrag eingebracht, der das BA auffordern soll, den B-Plan nach § 12 BauGB aufzustellen, nachdem der Baustadtrat mehrmals dargestellt hatte, er werde das Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Der Unterschied: im § 13a BauGB wird ein „beschleunigtes Verfahren“ eingeführt. Die Beschleunigung besteht hauptsächlich darin, daß auf Bürgerbeteiligung und Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann.

Baustadtrat Schulte eröffnete also die Erklärung der Unterschiede mit der Bemerkung, er werde auf jeden Fall § 13a anwenden, und begründete dies damit, daß der Investor (inzwischen die Groth-Gruppe) ansonsten den ausgehandelten Kompromiß aufkündigen werde und dann die ganze Kolonie gefährdet sei. Groth hat das Gelände von der Lorac gekauft, sich aber eine Rückabwicklung vorbehalten, falls nicht bis 30.06.2013 Baurecht erteilt sei.

Die CDU bemerkte dann, daß sie die Festsetzung de B-Planes IX-205-a bevorzugen würde. Sollte das nicht möglich sein, wäre dann allerdings ein Verfahren nach § 12 BauGB vorzuziehen.

Die SPD sprach sich erst für § 13a BauGB aus, weil ansonsten – siehe oben. Dann sprach man doch von § 12, um dann wieder auf den 13a zu kommen. Hier erschien mir ein wenig Verwirrung vorzuherrschen, man hat wohl wirklich das BauGB nicht gelesen (und erst recht nicht verstanden…).

Die Grüne Fraktion hat sich zähneknirschend damit abgefunden, daß der Kompromiß erhalten bleiben muß, und sprach sich für § 12 aus.

Ich selbst habe dann noch auf § 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen (Dank an Michael Schneidewind vom B.U.N.D., der mich dahingehend gebrieft hat 🙂 ). Diese Vorschrift sagt vereinfacht: Baustadtrat, wenn Du nach § 13a vorgehst, ist es egal, wenn Du da irgendwelche Fehler machst – der B-Plan ist auf jeden Fall gültig. Man könnte auch sagen: § 214 Abs. 2a BauGB ändert § 13a dahingehend, daß dort eigentlich nur noch stehen müsste: Das Bauvorhaben wird genehmigt. Der Stadtrat könne uns also ohne Risiko versprechen, das (verkürzte) Verfahren ordentlich durchzuführen – wir haben keine Handhabe, Fehler oder absichtliche Auslassungen zu sanktionieren. Hier haben mich der Baustadtrat und der Amtsleiter leicht erschrocken angeschaut…

Diese Auffassung vertritt auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, die solches in einem soeben beschlossenen Positionspapier ausführt:

Für Verfahren nach § 13a BauGB wurde die Möglichkeit geschaffen, eine vorzeitige
Baugenehmigung schon vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu
erteilen, § 33 Abs. 3 BauGB. Damit sind faktisch im Innenbereich Vorhaben ohne
festgesetzten Bebauungsplan zulässig, auch wenn diese sich nicht, wie von § 34
BauGB gefordert, in die nähere Umgebung einfügen. Der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Planungsverfahren wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Zudem erlaubt § 13a Abs. 2 BauGB, im Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan
ohne dessen vorherige Änderung abzuweichen. Damit wird das Gebot der
Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in § 8 Abs. 3
BauGB konterkariert. Auch angesichts der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses,
nicht der Bezirksämter, für den Erlass des Flächennutzungsplanes erscheint dies in
Berlin bedenklich (Gewaltenteilung).

Der Baustadtrat wies in seinem Schlußwort dann darauf hin, daß die in § 13a in Zusammenhang mit § 214 Abs. 2a aufgeführten Bestimmungen ja nur „Kann“-Bestimmungen seien, und er auf jeden Fall alle vorgesehenen Beteiligungen und Untersuchungen durchführen werde. Den zeitlichen Vorteil, den § 13a dem Bauherren bietet, wolle er aber ausnutzen, um den Kompromiß nicht zu gefährden.

Ich hatte unsere Anträge aus der Februar-BVV noch nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Weil der Architekt Jan Kleihues die Vorstellung seiner Pläne für das sogenannte Zoo-Dreieck aber überzog, wurden sie dann vertagt.

Aufgrund des absehbar großen Interesses am Thema Oeynhausen wurde die Sitzung übrigens aus dem eher kuscheligen Sitzungsraum 1138 im Rathaus Wilmersdorf in den Festsaal im Rathaus Charlottenburg verlegt. Etwa 50 Besucher zeigten, daß zumindest diese Entscheidung richtig war. Vor und nach der Sitzung hatte ich viele Gespräche mit den Kleingärtnern, die unser konsequentes Auftreten in der Sache sehr begrüßen und uns dankenswerterweise mit guten Wünschen und machen Informationen unterstützen.

 

 

 


Oeynhausen im Stadtentwicklungs-Ausschuß

Das Verfahren rund um die Kolonie Oeynhausen ist Thema im Stadtentwicklungs-Ausschuß am Mittwoch, 27.02.2013, 17:30 Uhr.

Nachdem unsere Anträge dazu in der letzten BVV in diesen Ausschuß überwiesen wurden, hab ich beim Vorsitzenden des Ausschusses beantragt, diese auch auf die Tagesordnung zu nehmen:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

 

Die Antwort des Ausschuß-Vorsitzenden kam prompt:

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne können wir die von Ihnen genannten Drucksachen 
ergänzend auf die TO setzen, wenn der Ausschuß dem zustimmt. Dann könnten die DS unter 
TOP 4a-4c behandelt werden. Herr Kleihues ist zu der Sitzung am 27.02. bereits 
eingeladen und ich werde ihn nicht wieder ausladen. Als Stadtentwicklungsausschuß 
haben wir auch noch andere Themen mit denen wir uns befassen müssen. Unser Bezirk 
besteht nicht nur aus der Kleingartenanlage Oeyenhausen! 
Ich werde aber versuchen beim BVV-Büro zu erreichen, daß wir im BVV-Saal tagen können.

Der BVV-Saal ist leider schon besetzt. Heute soll ein evtl. anderer Raum bekanntgegeben werden, evtl. wirds was im Rathaus Charlottenburg.

Natürlich besteht unser Bezirk nicht nur aus der Kolonie Oeynhausen. Allerdings gibt es derzeit kein Thema, welches die BVV und vor allem die Einwohner so beschäftigt wie der Umgang der Politik mit den Kleingärten. Das zu ignorieren zeigt wenig Gespür für die Stimmung im Bezirk. Insofern finde ich diese Aussage des Ausschuß-Vorsitzenden ein wenig neben der Spur.

Nachtrag:

 

Die Sitzung findet im Festsaal im Rathaus Charlottenburg (3. Etage) statt.

 

Nachtrag 2:

aus der SPD-Fraktion erreicht mich diese Mail:

Hallo Siegfried,
Meinst Du nicht, wir haben zu Oeynhausen wenig Neues zu berichten?
Das würde ggf auch Frustration hervorrufen, anstatt weiterhin Beteiligung.
Fände ich auch nicht gut.

Liegen da die Nerven blank?

 


Landesliste aufgestellt

grade zurück von der Landesmitgliederversammlung zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl im September. Kurz das Ergebnis:

 1 Cornelia Otto
 2 Miriam Seyffarth
 3 Lena Rohrbach
 4 Ulrike Pohl
 5 Andreas Pittrich
 6 Laura Dornheim
 7 Jan Hemme
 8 Anisa Fliegner
 9 Enno Lenze
 10 Heide Hagen
 11 Stephan Urbach
 12 Michael Melter
 13 Mareike Peter
 14 Daniel Schweighöfer

Oeynhausen und kein Ende

Das Interesse an der gestrigen Sitzung der BVV war erwartetermaßen groß, ebenso wie der Zuspruch aus den Reihen der Kleingärtner für meine Fraktion und ihre Haltung in Sachen Oeynhausen, Danke an alle, die uns so unterstützen, auch wenn sie wissen, daß die Chancen für uns und unser gemeinsames Anliegen relativ gering sind.

Unsere Große Anfrage wurde von der Umwelt-Stadträtin Elfi Jantzen beantwortet. Sie machte klar, daß ihre Abteilung im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes IX-205-a, der bekanntermaßen nicht festgesetzt wurde, keine Untersuchungen vorgenommen hat, da solche Umwelt-Untersuchungen im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens von der Abteilung Stadtentwicklung meist an externe Gutachter beauftragt werden. Auch nach Bekanntwerden des Deals zwischen Lorac/Groth und dem Stadtrat Marc Schulte hat die Abteilung Umwelt keinen Grund gesehen, sich Gedanken über mögliche Auswirkungen der angedachten Bebauung auf die Umwelt zu machen.

Weiter erwartet die Abteilung Umwelt nicht, daß bei einer Untersuchung des Geländes im Hinblick auf schützenswerte Fauna und Flora etwas gefunden werde, was die Pläne verhindern könne. Und selbst wenn, so gäbe es immer Möglichkeiten, eine Pflanze umzusetzen oder ein Nest zu verlegen…

Die Mitteilung des Baustadtrates, er werde das B-Plan-Verfahren nach § 13a BauGB durchführen, war nicht mit der Umwelt-Stadträtin abgesprochen, weil dafür kein Grund vorliege. Ansgar Gusy von den Grünen warnet dann noch in seiner Replik, wir sollten doch bitte keine Erwartungen schüren, die wir nicht erfüllen könnten. Ausgerechnet Ansgar, der am 17. Januar mit weinerlicher Stimme das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion als alternativlos bezeichnete.

Unsere Anträge zum Thema Oeynhausen wurden nicht behandelt, da sie ja bereits im Ältestenrat im Konsens in den Stadtentwicklungas-Ausschuß überwiesen wurden. Ich habe daraufhin heute morgen an den Vorsitzenden dieses Ausschusses diese Mail geschrieben:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

Diese Pläne von Kleihues sind, soweit ich weiß, ein alter Hut, wurden allerdings kurz vor der letzten Sitzung des Ausschusses im Tagesspiegel aufgewärmt und vom Vorsitzenden auf die TO der nächsten Sitzung gesetzt. Ich denke, es ist für den Ausschuß wichtiger, sich mit Oeynhausen zu beschäftigen.
 


Pressemitteilung der Fraktion zum Oeynhausen-Komplex

meine Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben. Thema ist (natürlich) die Kleingartenkolonie Oeynhausen bzw. deren Schicksal. Die Piratenfraktion hats sich vorgenommen, das anlaufende Verfahren kritisch zu begleiten, und dafür für die nächste BVV eine Große Anfrage und zwei Anträge eingebracht.

Kein Verzicht auf Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung
mit den PIRATEN!

Das Bauplanverfahren des aufzugebenden Teils der Kleingartenkolonie Oeynhausen ist das Thema einer Anfrage der Piraten in der kommenden BVV Sitzung am 21. Februar.
Die Fraktion möchte erfahren, ob die auf der Einwohnerversammlung am 29.01.2013 erfolgte Mitteilung von Baustadtrat Marc Schulte (SPD), das Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) für das Teilgebiet nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, mit der Stadträtin für Umwelt, Elfie Jantzen (Bündnis 90/Grüne) abgesprochen ist und ihre Zustimmung findet.
Ferner möchte die Piratenfraktion wissen, welche Untersuchungen von der Abteilung Umwelt des Bezirksamtes (BA) im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans erfolgten.
Siegfried Schlosser, Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, wird die Begründung vortragen.

Mit einem Antrag zum Thema Kleingärten möchte die Piratenfraktion erreichen, dass das geplante Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das verkaufte Teilgebiet der Kolonie Oeynhausen nach §12 BauGB durchgeführt wird. Das zur Zeit geplante Verfahren nach §13a BauGB beinhaltet sehr eingeschränkte Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit auf eine Umweltprüfung zu verzichten.

Ein weiterer Antrag der PIRATEN fordert das Bezirksamt auf, zügig eine Aufstellung der vorhandenen Kleingartenanlagen im Bezirk zu erarbeiten, damit in einem weiteren Schritt für alle Kleingartenanlagen eine dauerhafte Ausweisung als Kleingärten über entsprechende Bebauungspläne erfolgen kann.

Ausschlaggebend ist eine Auseinandersetzung um die Kolonie Oeynhausen, bei der es darum geht, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugesagt hatte, das Areal per Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage zu sichern. 2008 hat die Lorac, eine Tochter des US-amerikanischen Lone Star Fund, zwei Drittel des Gebiets zu einem günstigen Preis
(knapp 600.000 €) vom damaligen Eigentümer Deutsche Post erworben. Im damals laufenden Bebauungsplanverfahren brachte die Lorac dann einen Einspruch in Form eines  umfangreichen Gutachtens ein, welches im Endeffekt einen Schadensersatzanspruch der Lorac gegen den Bezirk in Höhe von bis zu 50 Millionen € aufzeigte. Mittlerweile verhandelt der zuständige Baustadtrat nur noch über den Erhalt der halben Kolonie und hat den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht unterschrieben.

Die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV-CW) findet am Donnerstag, 21. Februar, 17.00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz 4 statt.

 

 

Wohl auch als Reaktion auf unseren Antrag hat die SPD-Fraktion heute einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuesses beantragt: „Verfahrensstand Oeynhausen -Unterschiede zwischen einem Verfahren nach §12 und nach §13a BauGO“.

Mal abgesehen davon, daß das Baugesetzbuch „BauGB“ und nicht „BauGO“ abgekürzt wird – die einzige Fraktion, die geschlossen für das Vorhaben des Baustadtrates gestimmt hat, will jetzt nachträglich wissen, über was sie da abgestimmt hat?