Die Kanonen von CharlWilm

Liebe Leser_innen meines Blogs,

am 4. Januar 2014 habe ich einen Beitrag in meinen Blog aufgenommen, in dem der Verfasser das Neujahrsinterview der Berliner Woche mit Herrn Bezirksbürgermeister Naumann aufgreift. Es geht ihm dabei um die Passagen zur Kleingartenkolonie Oeynhausen. Betitelt ist der Beitrag mit „Beleidigte Unschuld“.

Bezug genommen hat der Verfasser dabei u.a. auf die Prozessführung des Bezirks vor dem Verwaltungsgericht zur Zulassung des Bürgerbegehrens und die in diesem Zusammenhang geführten staatsanwaltlichen Untersuchungen zur Urkundenunterdrückung.

Herr Bezirksbürgermeister Naumann sieht hier den Straftatbestand der Üblen Nachrede als erfüllt an und lässt mir durch sein Rechtsamt mitteilen, dass er die umgehende Löschung des Beitrages wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlange und sich die strafrechtliche Verfolgung vorbehalte.

Der Interpretation, der Artikel enthalte eine üble Nachrede, vermag ich auch nach eingehender Prüfung nicht zu folgen. Ich habe den Beitrag deshalb nicht entfernt. Der angedrohten strafrechtlichen Verfolgung sehe ich mit Gelassenheit entgegen.

Um zur Abrüstung und Versachlichung beizutragen, möchte ich an dieser Stelle hervorheben, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Bezirksstadtrat Schulte und einen Mitarbeiter des Bezirksamtes eingestellt worden sind, wobei die Staatsanwaltschaft dies wie folgt begründet hat:

„Der Nachweis, dass gerade die Beschuldigten den Vermerk vom 6. Februar 2012 bewusst nicht dem Verwaltungsgericht vorgelegt haben, ist daher mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht zu führen.“

Daneben hat auch der von der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf zur Prozessführung des Bezirksamts eingesetzte „Nichtständige Ausschuss Oeynhausen“ in seinem – am 29. Januar 2015 vorgestellten – Abschlussbericht feststellen können, dass dem Verwaltungsgericht mehrere Vermerke nicht vorlagen.

2 thoughts on “Die Kanonen von CharlWilm

  1. neu

    Die Definition von Zensur aus dem Brockhaus:

    „Die Überwachung von Meinungsäußerungen durch die in einem politischen Machtbereich herrschende Klasse, Partei oder Staatsführung zur Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung.“

    Reply
  2. neu

    Die Nerven liegen blank

    Die tage rief ich marc schulte in einer anderen angelegenheit an.
    Erst weigerte er sich überhaupt mit mir zu reden.Vorwurf:ich hätte ihn in blog beiträgen als „korrupt“ hingestellt.
    Es folgte eine längere „verteidigungsrede“, wo auch die oben genannte „Staatsanwaltschaft“ vorkam.
    Beweise konnte er nicht anführen.
    Ich bat ihn beim bier die „mißverständnisse“ auszutragen.
    Abrüstung ist immer gut. Sonst bitte „Butter bei de Fische“….

    Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *