Zum Kanönchen…

Ein Gastbeitrag von Wolfgang Mahnke

Die Reaktion von Herrn Bezirksbürgermeister Naumann auf die Kommentierung seiner Antwort im Neujahrsinterview zur Kolonie Oeynhausen hat mich verblüfft.

Nach nochmaligem Lesen des schon etwas aus dem Blickfeld geratenen Interviews und dessen Kommentierung im Blogbeitrag von Herrn Jost im Januar 2015 erscheint mir das Verhalten und die Reaktion von Herrn Naumann rational nicht nachvollziehbar:

Auf die Frage:
„Unter welchen Umständen ist die Kleingartenkolonie Oeynhausen noch zu retten?“
schildert Herr Naumann zunächst sachlich den Stand der Bemühungen um den Erhalt des Kleingartengeländes. Daran knüpft er unvermittelt eine Klage über das Überschreiten der Grenzen des Anstands und unberechtigte Korruptionsvorwürfe.

Der Interviewer hatte hiernach nicht gefragt und auch keine Umstände angeführt, die Herrn Naumann zu dieser Bemerkung hätten Anlass geben können. Auch Herr Naumann schafft hier keine Klarheit:

Welche Umstände er konkret beklagt und wer von wem der Korruption bezichtigt wird, bleibt im Dunkel.
Die Kommentierung von Holger Jost wird etwas konkreter. Er verweist auf das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Dort ging es nicht um Korruption, sondern um die Frage, ob Personen aus der Bezirksverwaltung dem Verwaltungsgericht im Verfahren um auflassungsfreie Zulassung des Bürgerbegehrens zur Erhaltung der Kolonie geführten Klage vorsätzlich Urkunden vorenthalten haben. Da dieser Nachweis mit den verfügbaren Beweismitteln nicht zu führen war, sind die Ermittlungen lange vor dem Neujahrsinterview wieder eingestellt worden.

Dieser Sachverhalt hat nichts Ehrenrühriges. Dem Artikel von Herrn Jost eine „üble Nachrede“ zu entnehmen und – via Rechtsamt des Bezirks – dessen Entfernung aus dem Blog zu verlangen und strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen, ist mir auf Vernunftsebene nicht erklärlich.

Nach alledem frage ich mich,

  • welche Ursachen diese Überreaktion haben mag und
  • ob es angemessen ist, das bezirkliche Rechtsamt zu nutzen, wenn man sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt.

Stadtrat im Glashaus

Ein Gastbeitrag von Holger Jost

Zusammen mit Bürgermeister Reinhard Naumann bemüht Stadtrat Marc Schulte ja das bezirkliche Rechtsamt in Charlottenburg-Wilmersdorf, weil beide sich durch einen Beitrag auf diesem Blog in ihren „allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt“ sehen.

Wer so empfindlich reagiert, sollte eigentlich auch ganz sensible Antennen für die Persönlichkeitsrechte Anderer haben, geradezu vorbildhaft die Privatsphäre von Mitmenschen tolerieren.

So feinfühlig ist Stadtrat Schulte dann aber doch nicht. Und Vorbild ja eh nicht. Gestern Abend plauderte er beim 4. öffentlichen Stadtgespräch von Katrin Lompscher vor 50 Zuhörern wichtigtuerisch und völlig zusammenhanglos einfach aus, dass eine Anwesende ja neuerdings Mitglied der Grünen sei.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht? Gilt wohl nur für Bezirksamtsmitglieder…

 


Die Kanonen von CharlWilm

Liebe Leser_innen meines Blogs,

am 4. Januar 2014 habe ich einen Beitrag in meinen Blog aufgenommen, in dem der Verfasser das Neujahrsinterview der Berliner Woche mit Herrn Bezirksbürgermeister Naumann aufgreift. Es geht ihm dabei um die Passagen zur Kleingartenkolonie Oeynhausen. Betitelt ist der Beitrag mit „Beleidigte Unschuld“.

Bezug genommen hat der Verfasser dabei u.a. auf die Prozessführung des Bezirks vor dem Verwaltungsgericht zur Zulassung des Bürgerbegehrens und die in diesem Zusammenhang geführten staatsanwaltlichen Untersuchungen zur Urkundenunterdrückung.

Herr Bezirksbürgermeister Naumann sieht hier den Straftatbestand der Üblen Nachrede als erfüllt an und lässt mir durch sein Rechtsamt mitteilen, dass er die umgehende Löschung des Beitrages wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlange und sich die strafrechtliche Verfolgung vorbehalte.

Der Interpretation, der Artikel enthalte eine üble Nachrede, vermag ich auch nach eingehender Prüfung nicht zu folgen. Ich habe den Beitrag deshalb nicht entfernt. Der angedrohten strafrechtlichen Verfolgung sehe ich mit Gelassenheit entgegen.

Um zur Abrüstung und Versachlichung beizutragen, möchte ich an dieser Stelle hervorheben, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Bezirksstadtrat Schulte und einen Mitarbeiter des Bezirksamtes eingestellt worden sind, wobei die Staatsanwaltschaft dies wie folgt begründet hat:

„Der Nachweis, dass gerade die Beschuldigten den Vermerk vom 6. Februar 2012 bewusst nicht dem Verwaltungsgericht vorgelegt haben, ist daher mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht zu führen.“

Daneben hat auch der von der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf zur Prozessführung des Bezirksamts eingesetzte „Nichtständige Ausschuss Oeynhausen“ in seinem – am 29. Januar 2015 vorgestellten – Abschlussbericht feststellen können, dass dem Verwaltungsgericht mehrere Vermerke nicht vorlagen.