Neues zu Oeynhausen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sic!) hat mit Datum vom 25.06.2013 dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Stadtentwicklung, mitgeteilt, daß dort „im Grundsatz keine Bedenken“ gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE für die Grundstücke bestehen, auf denen die Kolonie Oeynhausen liegt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, daß der o.g. B-Plan „derzeit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans – Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten – nicht entwickelbar“ ist, so daß der FNP geändert werden muß. „Die Änderung berührt nicht die Grundzüge des FNP. Angesichts der Größe des gesamten Areals stellt die vorgesehene Arrondierung der Wohnbaufläche W2 die Funktion der verbleibenden Kleingartenfläche nicht in Frage“. „Des Weiteren ist eine Änderung des Landschafts- einschl. Artenschutzprogramms erforderlich.“

Das ist das, was ich erwartet habe: Dem Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz (nochmal sic!) ist sein Rundschreiben von 2008 schnuppe, in dem dargelegt wird, daß B-Pläne, die Kleingärten betreffen, im Grundsatz nicht nach § 13a BauGB durchgeführt werden sollen.

Wie gehts nun weiter?

Baustadtrat Marc Schulte wird dem Stadtentwicklungs-Ausschuß am 14.08.2013 die Pläne vorstellen und um „grünes Licht“ für den Aufstellungsbeschluß dazu bitten, der dann am 20.08.2013 im Bezirksamt(skollegium) beschlossen werden soll. In der BVV am 15.08.2013 wird aller Voraussicht nach der Einwohnerantrag behandelt werden, für den bis zum 14.07.2013 insgesamt 2.663 Unterschriften gesammelt wurden – nötig sind 1.000…

Das Bürgerbegehren dümpelt derzeit immer noch beim Verwaltungsgericht, weil Kleingärtner und Bezirk sich bislang nicht über den Text einigen konnten – das BA will unbedingt die ominösen 25 Millionen € drin haben. Ein passender Antrag, bis zum Ergebnis eines Bürgerbegehrens keine Fakten zu schaffen, wurde ja leider von der Zählgemeinschaft (auf „Anordnung von oben“?) verwässert. So bleibt uns erstmal nur, am 15.08. in der BVV an die Vernunft der Grünen zu appellieren und dafür zu sorgen, daß Marc Schulte und die Groth-Gruppe hier eine krachende Niederlage einfahren.

 


Einwohnerantrag zur Kolonie Oeynhausen

Der Kleingartenverein Oeynhausen, akut bedroht durch den Beschluß der BVV vom 17.01.2013 zur Vernichtung von mindestens 150 Parzellen, hat einen Einwohnerantrag formuliert:

Mit dem Einwohnerantrag fordern wir die Bezirksverordnetenversammlung auf, den Beschluss zur Teilbebauung der Kolonie vom 17.01.2013 sowie den zur Nichtbeachtung des geplanten Bürgerbegehrens zum Erhalt der Kolonie vom 16.05.2013, zurückzunehmen. Es soll erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes entschieden werden. Der Antrag soll helfen, den Bezirk wieder zu einem Handeln auf der Beschlusslage der Resolution vom September 2012 (Gesamtareal als Dauergrün, einstimmig und über alle Fraktionen hinweg beschlossen!) zu veranlassen.
Darüber hinaus wollen wir, dass die Kolonien Oeynhausen und Hohenzollerndamm nicht auf dem Stadtentwicklungsplan Wohnen, der im Herbst vom Senat verabschiedet werden soll, als Standorte für Wohnbebauung ausgewiesen werden.

Für den Einwohnerantrag benötigen wir 1.000 Unterschriften. Unterschriftsberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift 16 Jahre alt sind und mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemeldet sind.

Die Piraten unterstützen das Anliegen der Kolonie, wir haben der Vorlage zur Vernichtung der Kolonie nicht zugestimmt.

Der komplette Text und eine Unterschriften-Liste gibt es hier: 2013+06+18+Einwohnerantrag+final. Ausgefüllte Unterschriften-Listen können im Vereinsheim der Kolonie oder bei uns abgegeben werden.


Bürgerbeteiligung? Nur, wenn es uns in den Kram passt…

In der letzten BVV am 16. Mai war neben vielem Anderen auch mein Antrag „Oeynhausen: keine Fakten schaffen“ auf der TO. Ursprünglich bestand der Antrag aus sieben Unterpunkten, in der Sitzung des Stadt-A wurde letztendlich nur noch ein Satz angenommen:

Das Ergebnis des Bürgerbegehrens, ggfls. eines Bürgerentscheids zu beachten und vorher keine unumkehrbaren Entscheidungen zu treffen.

SPD und Grüne haben dem im Ausschuß zugestimmt, nur um eine Woche später einen eigenen „Ersetzungsantrag“ einzubringen, der so aussieht:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Ergebnis des Bürgerbegehrens, ggfs. eines Bürgerentscheids zu beachten und vorher keine unumkehrbaren Entscheidungen zu treffen, sofern nicht die Möglichkeit besteht, die Hälfte der Kleingärten gemäß Beschluss DS Nr. 0466/4 zu retten.

Da hat Bezirksstadtrat Marc Schulte wohl ein heftiges Machtwort gesprochen.

In meiner kurzen, knackigen 🙂 Rede am Donnerstag hob ich hervor, daß ein solches Verhalten der ZG der in der Zählgemeinschaftsvereinbarung hervorgehobenen Bürgerbeteiligung sicher nicht zuträglich ist. Außerdem beantragte ich namentliche Abstimmung.

Die anschließende Debatte brachte von Seiten der ZG keinerlei neue Argumente, die in irgendeiner Weise das Ansinnen des Stadtrates bekräftigen könnten. Dank an dieser Stelle an die CDU-Fraktion, die unsere Argumente – wie schon in der Vergangenheit – bekräftigte. Der Stadtrat war sich dann nicht zu schade, mein Engagement in der Sache als Wahlkampf zu bezeichnen…

Der Ersetzungsantrag er ZG wurde anschließend mit 25 zu 22 Stimmen angenommen. Damit wurde dem anstehenden Bürgerbegehren ein weiterer großer Stein in den Weg gelegt.

Nebenbei: Ansgar Gusy sagte mir am Ende der Sitzung, daß er gar nicht sicher gewesen sei, daß die ZG die Abstimmung auch gewinnen würde. Ein Hinweis auf die unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb der Grünen-Fraktion, aus der 2 Stimmen gegen den Antrag der ZG sowie eine Enthaltung kamen…

 

 


Aufklärung? ja, bitte – ein wenig jedenfalls…

ich schrieb ja hier schon mal über den Versuch, in die Sache Kolonie Oeynhausen etwas mehr Transparenz zu bringen. Am Mittwoch war nun der von mir in der letzten Sitzung verteilte geänderte Antrag auf der Tagesordnung, der nunmehr eine Arbeitsgruppe des Ausschusses zum Inhalt hat. Die SPD beantragte allerdings, den TOP (zusammen mit 2 weiteren) zu vertagen, weil sie „im Anschluß an diese Sitzung darüber beraten“ wolle. Dem habe ich unter Verweis auf die vielen Besucher, die erkennbar genau wegen dieses TOP gekommen waren, abgelehnt. Die Grünen in Person von Dr. Volker Heise, der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade Freunde bei den Kleingärtnern gemacht hat, sagte, die Fraktion könne mit dem Antrag leben, wenn ein paar Änderungen erfolgen würden.

Die Zählgemeinschaft beantragte sodann eine 5minütige Unterbrechung der Sitzung, um sich im Flur zu besprechen. Zurück kamen sie dann mit einem Statement von Holger Wuttig, daß die SPD den Antrag – in welcher Form auch immer – nicht unterstützen werde. Sollte er aber angenommen werden, werde sie selbstverständlich an der geforderten Arbeitsgruppe teilnehmen. Somit blieb der TOP auf der TO.

Der TOP „Bebauungsplanverfahren 4-39 Adenauer Platz Ergebnis der Behördenbeteiligung /fortgeschriebenes Konzept“ hat mich an meine „Lehrzeit“ erinnert. Ich habe ja schon 2010 angefangen, Ausschuß-Sitzungen zu besuchen, und dieses B-Plan-Verfahren habe ich da 2 mal erlebt, wobei der damalige Investor jedes mal sehr nervös war. Die damals vorgestellten Pläne wurden vom Ausschuß jedesmal abgelehnt… Später hab ich erfahren, daß das ganze schon seit 2007 geht und der Investor mit sicherlich 30 verschiedenen Planungen – die jeweils von Architekten ausgearbeitet und somit nicht billig waren – vorstellig war. Es geht um die nördliche Seite des Adenauerplatzes, wo derzeit ein häßliches, inzwischen leergezogenes Gebäude steht. Ursprünglich wollte der Investor dort 2 Hotels unterschiedlicher Kategorie unterbringen. Die jetzt vorgestellten Pläne sehen nun ein Boarding House mit ca. 45 Appartements sowie ca. 40 Wohnungen vor, außerdem einen Supermarkt. Inzwischen ist der Investor wohl auf Linie der Bauabteilung und auch des Ausschusses…

Als nächstes stand „Vorstellung des STEP-Wohnen durch das Bezirksamt“ auf der TO. Die Informationen, die Marc Schulte geben konnte, waren sehr dünn und gingen m.M.n. nicht über das hinaus, was er in früheren Sitzungen unter dem TOP „Bericht aus dem Bezirksamt“ schon mal gesagt hatte. Der STEP-Wohnen ist auf Senatsebene „in Arbeit“, Bezirke dürfen Hinweise geben, die werden vom Senat dankend entgegengenommen und in der Tonne versenkt – so in etwa der Stand der Dinge. Die Kolonie Oeynhausen ist im ersten Entwurf des STEP-Wohnen als Wohnbaugebiet ausgewiesen, was die Kleingärtner natürlich aufgebracht hat. Der Bezirk hat über den Rat der Bürgermeister einen Änderungsvorschlag eingebracht (der den unsäglichen „Kompromiß“ beinhaltet), aber siehe oben…. Trotz (oder wegen) der dünnen Infos kam es dann zu einer regen Diskussion zwischen der SPD- und der Grünen Fraktion einerseits und dem Bezirksamt andererseits. Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit und der mehrfachen Hinweise des Ausschuß-Vorsitzenden auf das pünktliche Sitzungsende um 19 Uhr hob ich schließlich beide Arme zum GO-Antrag auf sofortige Beendigung der Diskussion zu diesem TOP, auch angesichts der vielen erschienenen Kleingärtner, die nur wegen meinem Antrag gekommen waren und die für eine Vertagung wegen Sitzungszeit-Ablauf sicher keinerlei Verständnis aufbringen würden. Es ging dann also endlich auch um meinen Antrag.

Gespannt war ich auf die angekündigten Änderungswünsche – und wurde überrascht durch nur ein paar formale Sachen: da sich der ursprüngliche Antrag auf Einsetzung eines Sonderausschusses an die BVV richtete, die vorliegende Änderung aber nur den Ausschuß selbst beträfe, sollte doch die Drucksache 0561/4 zurückgezogen werden. Bitte, gerne. Die Besetzung der Arbeitsgruppe wurde präzisiert. Die Angabe „vierteljährlich“ im Absatz zu den Berichten wurde als entbehrlich angesehen. Und ein Absatz zur Organisation zugefügt.

Nun sieht der Antrag folgendermaßen aus:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bildet eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, alle Erklärungen der Eigentümerinnen Post AG und Lorac gegenüber dem Bezirksamt und umgekehrt seit Anfang 2008 zu sichten und zu bewerten.

Die Arbeitsgruppe wird aus Mitgliedern des Ausschusses gebildet. Dabei sollte möglichst jede Fraktion mit einem Mitglied sowie die fraktionslose Verordnete vertreten sein.

Die Arbeitsgruppe berichtet dem Ausschuss ohne gesonderte Aufforderung über den Stand ihrer Arbeit.

Die Arbeitsgruppe organisiert sich selbst.

Die Abstimmung ergab dann: CDU, Grüne, Piraten 10x Ja, SPD 1x Nein, 4x Enthaltung.

Angenommen, mit erstaunlich wenig Gegenwehr der Zählgemeinschaft. Die eine Nein-Stimme aus der SPD verbuche ich mal unter „hat in der Besprechung nicht aufgepaßt“…

 

 


BVV-Voices

Unter diesem Arbeitstitel haben unsere Vorsteherin Judith Stückler und ich im Dezember unsere Bezirksverordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVV aufgerufen, einen Chor zu gründen. Wir hatten schon vorher festgestellt, daß wir gerne singen (und auch mal nach einer BVV zusammen mit Frau Bretschneider einen Kanon gesungen), und daß ich einige Jahre in verschiedenen Chören bis hin zum Philharmonischen Chor Berlin gesungen habe, bestärkte Frau Stückler darin, so etwas mal zu versuchen.

Spontan hatten sich nach unserem Aufruf 8 Bezirksverordnete gemeldet, die Interesse hätten.

Am 24. Mai werden wir nun – spät, aber immerhin – ein erstes Treffen haben, bei dem wir ausloten wollen, wie man das organisatorisch in den Griff bekommt – wir alle haben ja mehrere Ausschuß-Termine in der Woche – und was man mit den dann vorhandenen Stimmen überhaupt machen kann. Eins steht fest: Die Schöpfung von Joseph Haydn wird wohl nicht in unserem Repertoire sein. Leider – das hab ich immer gerne gesungen.

 

 

 


Gewissensentscheidungen: nein danke!

Am Dienstag tagte der Ausschuß für Geschäftsordnung. Anlaß waren 2 Anträge der Zählgemeinschaft : Änderungsanträge, welcher aufgrund eines Verfahrensfehlers der ZG zustandekam, und Geheime Abstimmungen, welcher aufgrund einer Idee unsererseits und einem von der CDU in der Januar-BVV eingebrachten Antrages (von uns unterstützt) geschrieben wurde. Außerdem war eine ergebnisoffene Diskussion zum Thema „Gestaltung der Einwohnerfragestunde“ auf der TO.

Die SPD hatte für die Januar-BVV einen Antrag „Kolonie Oeynhausen“ eingebracht, in dem stand:

für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist

Die Grünen haben in dem Versuch, zu retten, was (an Profil) noch zu retten ist, eine Änderung dazu formuliert, in der der Absatz nun so lauten soll:

für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist

Mitgeteilt haben sie ihren Wunsch dem BVV-Büro und diese den BV in Form einer Word-Datei, die den kompletten Text des SPD-Antrages beinhaltet, in dem die gewünschten Änderungen markiert waren.

Der BVV-Vorstand hat nun den Änderungsantrag der Grünen als weitergehenden Antrag zuerst abstimmen lassen. Der Antrag (der uns in Form des Word-Dokuments am Vormittag bekanntgemacht wurde, und der als „Tischvorlage“ ausgedruckt vorlag) wurde angenommen. Nach der Geschäftsordnung war damit eine weitere Abstimmung über den ursprünglichen Antrag der SPD nicht mehr notwendig, was die Grünen einigermaßen erschütterte.

Ottenberg schrieb dazu am nächsten Tag:

Die Voraussetzungen von § 39 GO-BVV lagen bei dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Dabei ist zu beachten, dass sich die BVV den Charakter eines Änderungsantrags nicht selbst näher vorschreibt. Insoweit besteht regelmäßig die Alternative für einen Antragsteller, zu einem („Grund“-)Antrag einen („mit dem Gegenstand der Beratung in sachlichem Zusammenhang“ stehenden) vollständigen Antragstext vorzulegen, der Worte, Satzteile, ganze Absätze oder nichts des Ursprungsantrags aufgreift
oder
lediglich durch „Änderungsbefehle“ die zu ändernden Textteile identifiziert. Beispiel:
„2. für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist“ (Ursprungsantrag)
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt geändert:
In 2. wird der Satzteil „mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen“ ersetzt durch
„mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen“

Hätten die Grünen ihren (Änderungs-)Antrag so formuliert, dann hätte es 2 Abstimmungen gegeben: einmal, ob die Änderungswünsche der Grünen in den Antrag der SPD einfließen sollen, und einmal über den (dann evtl. geänderten) Antrag der SPD.

Der heute behandelte Antrag der ZG soll nun in solchen Fällen Klarheit schaffen. Der Antrag auf Ergänzung der GO wurde vom GO-A nach wohlmeinender kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Kontrovers diskutiert wurde hingegen der Antrag „Geheime Abstimmungen“. Zum Hintergrund: die Diskussion über den o.g. Oeynhausen-Antrag war im Vorfeld der Januar-BVV sehr ausführlich und – nach meiner Wahrnehmung – in der Grünen-Fraktion recht heftig. Dort war der „Kampf“ um abtrünnige, nicht der Richtung des Stadtrates und der Führung der ZG folgen wollende BV durch zahlreiche, stundenlange Fraktions-Sitzungen geprägt, aus denen von teilweise persönlichen Angriffen berichtet wurde.

Zur Unterstützung der „Abweichler“ bei den Grünen (und evtl. bei der SPD…) hatten die CDU und wir verabredet, daß wir für die DS 0466/4 eine geheime Abstimmung beantragen werden. Unser gemeinsames Ziel war, diesen Abweichlern eine Abstimmung gegen die Politik der ZG in der Sache Oeynhausen zu ermöglichen. Ottenberg signalisierte, daß ein solcher Antrag durchaus möglich sei (und es schien, er habe geradezu auf so etwas gewartet). Die aktuelle GO sieht allerdings vor, daß über einen solchen Antrag offen abgestimmt wird. Die offene Abstimmung darüber, ob geheim abgestimmt werden soll, ging dann erwartungsgemäß aus: die ZG lehnte das mit ihrer Mehrheit ab.

Der heute behandelte Antrag der ZG sieht nun vor, geheime Abstimmungen in Sachfragen grundsätzlich nicht zu erlauben; eine Beantragung (samt offener Abstimmung darüber) im Einzelfall (wie in der Januar-BVV) soll es aber weiterhin geben.

In der Diskussion im GO-A wurde ich zunächst gefragt, wie es denn sein könnte, daß wir, die wir ja so sehr auf Transparenz aus seien, für eine geheime Abstimmung in Sachfragen sein könnten. Ich habe das dann erläutert: die geheime Abstimmung in Sachfragen sei für mich nichts, was gegen den Grundsatz der Transparenz sei, sondern für die Demokratie, so wie wir sie verstehen. Die Abstimmung, ohne daß andere (hier insbesondere die Fraktionsführung) sehen können, wie der einzelne BV abstimmt, stärkt der Gewissensentscheidung den Rücken und erlaubt dem einzelnen BV, ohne „Angst“ vor Repressalien seinem Gewissen zu folgen, auch wenn die Fraktion anderer Meinung ist. Die geheime Abstimmung ist somit ein Mittel gegen den Fraktionszwang.

Na, das Wort „Fraktionszwang“ hätte ich nicht in den Mund nehmen sollen 🙂 Alle anderen Fraktionen beteuerten, daß es diesen ja gar nicht gäbe. Das mehr oder weniger geschlossene Abstimmungsverhalten der jeweiligen Fraktionen sei doch nur Ausdruck der intensiven innerfraktionellen Diskussionen und auch Ausdruck der jeweiligen „Richtung“ der jeweiligen Partei. Und überhaupt: bei uns sei ja gar keine Richtung erkennbar, bei Abstimmungen sei es immer so, daß bei uns jeder anders abstimme… Ja, so ist das – bei uns darf jeder abstimmen, wie er es mit seinem Gewissen abmachen kann. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, finde ich, zu den anderen Fraktionen.

Dazu fällt mir das Bild ein, daß ich mal bei einem meiner Besuche in der BVV im Frühjahr 2011 gesehen habe: Abstimmung zu einem Antrag der CDU. Der damalige Fraktionsvorsitzende Bodo Schmitt reckt seinen Arm in die Höhe und dreht sich dann – den Arm immer noch oben – um, seine Schäfchen beobachtend, wohl ob auch jeder seinen Arm ebenfalls oben hat. Das tat er jedesmal…

Als Gegenargument wurde von den Grünen auch angeführt, daß ein BV ein abweichendes Votum ja auch im Wege einer persönlichen Erklärung abgeben könne. Ja gut, kann man machen, aber dann trotzdem so abstimmen, wie die Fraktion es „wünscht“, sonst ist am Ende die gewünschte Mehrheit futsch.

Es werde ja auch von den Wählern erwartet, daß die Fraktionen einstimmig abstimmen (der als Besucher anwesende Joachim Neu schüttelte darob heftig den Kopf), und was wäre denn das für ein Bild in der Öffentlichkeit…

Der Antrag der ZG wurde mit einer Gegenstimme (meiner natürlich) angenommen. Da die Beantragung einer geheimen Abstimmung weiterhin gegeben ist, sollten wir uns überlegen, wann wir das wieder machen.

Zum Thema „Gestaltung der Einwohnerfragestunde“ kam es, weil in letzter Zeit immer öfter die Fragesteller nicht anwesend waren (oder sich nicht gemeldet haben; die Vorsteherin berichtete, daß sie mehrmals beobachtet hat, wie ihr bekannte Personen aurf der Zuschauertribüne im jetzt alten BVV-Saal in Wilmersdorf sich hinter den Säulen versteckten, bis sie sicher waren, daß ihre Frage nicht mehr dran ist). Dies wohl, um eine schriftliche Beantwortung der Frage zu provozieren.

Nun ist in der GO in § 47 geregelt, daß ein „Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme“ besteht, der auch „durch die abschriftliche Überlassung des Wortlauts der Beantwortung oder die Überlassung des Manuskripts der Beantwortung erfüllt“ ist.

Leider funktioniert das mit der schriftlichen Beantwortung offensichtlich nicht immer. Die erste Einwohnerfrage der Februar-BVV ist ausweislich der Niederschrift noch nicht beantwortet (zumindest hat es eine Antwort bis zum 17. April 2013 nicht in die Niederschrift geschafft…). Viele Fragesteller beschweren sich auch bei uns, daß die (schriftlichen) Antworten sehr lange auf sich warten lassen.

Joachim Neu bemerkte dazu auch, daß es dem Publikum bei der derzeitigen Abarbeitung der Einwohnerfragen gar nicht möglich sei zu verstehen, um was es denn dabei geht, da – entgegen der GO – die Vorsteherin nur die Einwohnerfrage nach der Nummer in der Drucksache aufruft, die Fragen aber nicht verliest bzw. wenigstens sinngemäß zusammenfasst. Hier wäre es hilfreich, wenn den Besuchern über die aushängende Tagesordnung hinaus die Fragen schriftlich zur Verfügung gestellt würden.

Die „Einwohnerfragestunde“ am Anfang einer BVV ist 30 Minuten lang. Je nach Umfang der einzelnen Fragen kann die mündliche Beantwortung schon etwas länger dauern, so daß die Abarbeitung aller Fragen in der gegebenen Zeit oft nicht möglich ist, insbesondere da die Anzahl der Fragen in dieser Wahlperiode stark zugenommen hat. In diesem Fall sieht die GO grundsätzlich die schriftliche Beantwortung vor.

Die CDU brachte in die Diskussion ein, daß ja ein Einwohner jederzeit das Bezirksamt direkt fragen kann und dann ja auch eine Antwort erhalte. Ich entgegnete, daß das natürlich so sei, daß die Nutzung der Einwohnerfragestunde aber dazu diene (und Joachim Neu bekräftigte dieses), eine Öffentlichkeit über die Frage und die Antwort herzustellen.

Die Fraktionen (wieso wird Marlene Cieschinger eigentlich immer vergessen???) sind nun aufgefordert, sich zur Verbesserung der Einwohnerfragestunde Gedanken zu machen.

 

 


2. Einwohnerversammlung zur Kolonie Oeynhausen

Gestern abend fand die zweite Einwohnerversammlung zur Zukunft der Kolonie Oeynhausen statt. Die Aula der Marienburg-Schule2013-04-23 19.25.08 war wieder überfüllt. Auf dem Podium hatte Judith Stückler, Vorsteherin der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf die Veranstaltungsleitung. Ihr zur Seite Susanne Rabe von der neuen Bürgerinitiative „Schmargendorf braucht Oeynhausen„, Frank Sommer als Vertreter der Kolonie und  Marc Schulte als verantwortlicher Stadtrat.

Die Kleingärtner, die die Einwohnerversammlung beantragt hatten, hatten sich in einem Gespräch mit der BVV-Vorsteherin darauf geeinigt, daß die Vertreter der Fraktionen diesmal nicht auf dem Podium sitzen (was bei diesen, als es im Ältestenrat bekanntgegeben wurde, lange Gesichter erzeugte…), sondern reservierte Plätze in der ersten Reihe einnehmen sollten. Da ich keine Berührungsängste habe, hab ich darauf verzichtet und mich zu den Kleingärtnern gesetzt. Bei der obligatorischen Vorstellung der Fraktionsvertreter gab es jeweils höflichen Applaus, bis auf eine Ausnahme 🙂

Die Abendschau des RBB war vor Ort, um eine Live-Schaltung in die laufende Sendung zu machen – sehr interessant war das anzusehen.

Am Anfang hat Michael Schneidewind vom B.U.N.D. Berlin eine kleine Präsentation gezeigt, welche anderen Möglichkeiten das Bezirksamt noch hätte, um die geplante Bebauung der halben Kolonie noch zu verhindern. Da er die vereinbarte Zeit fast aufgebraucht hatte und Frau Stückler der Meinung war, daß das zumindest am Ende keine Präsentation, sondern eine Meinungsäußerung von Michael wurde, wollte sie ihm das Wort entziehen, was zu lautstarkem Unmut im Saal führte.

Anschließend stellte Susanne Raabe kurz (wirklich kurz) die BI und ihre Ziele vor. Frank Sommer stellte die Ziele der Kleingärtner vor und erhielt den entsprechenden Applaus. Der anschließende Vortrag von Marc Schulte hatte dann nicht ganz so positive Resonanz. Er brachte die uns allen wohlbekannten Argumente, die sich seit Beginn der Diskussion nicht geändert haben…

Die anschließende Fragerunde brachte mir die Erkenntnis, daß das Bezirksamt nicht bereit ist, auf die Argumente der Kleingärtner einzugehen. Marc Schulte stellte sich wiederholt als Retter der (halben) Kolonie dar. Sein Argument, wenn der Kompromiß so wie zwischen Bezirk und Lorac/Groth vereinbart nicht Wirklichkeit werde, dann sei die ganze Kolonie gefährdet. Die Wege, die Michael Schneidewind aufgezeigt hatte, wurden als nicht machbar eingestuft. Auch Dr. Volker Heise von den Grünen brachte seine bereits bekannten, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17. Januar 2013 vom Blatt gelesenen Thesen nochmal. (ich weiß nicht, was mit Volker Heise los ist. Noch im Herbst hat er ganz anders zu dem Thema gestanden. In meier Umgebung im Saal kam das Wort „Gehirnwäsche“ auf…)

Wolfgang Mahnke warf in seinem Beitrag unter anderem der BV Heike Schmitt-Schmelz (SPD) vor, in der Sitzung des Stadt-A am 10.04.2013 bei der Diskussion um meinen Antrag zwecks Ausschuß zur Klärung der Umstände gesagt zu haben: „Ein extra Ausschuß nur für die Interessen von 300 Kleingärtnern ist unmöglich“, was sie dann in ihrer Gegenrede vehement abstritt. Doch, Heike, das hast Du so gesagt.

Marc Schulte zeigte sich übrigens erstaunt darüber, daß ich bei der ersten Konfrontation mit dem Problem gesagt habe, da könne man ja wohl nix mehr machen, um dann kurze Zeit später eine Kehrtwendung zu machen. Tja, Marc – als Lehrer solltest Du doch froh und glücklich sein zu erleben, daß auch ein alter Mann noch lernfähig ist 🙂

Interessant wurde es, als Klaus-Dieter Gröhler, ehemals für die Stadtentwicklung zuständiger Stadtrat, erklärte, warum er im Januar erklärt hat, er würde den B-Plan zur Rettung der Kolonie unterschreiben. Seine Argumentation: Das Gelände steht im FNP als Grünfläche mit der Markierung „Kleingärten“, das Gelände wurde vom Senat als eminent wichtig für die Frischluft-Versorgung der City bezeichnet – wenn jetzt der Bezirk einen B-Plan festsetzt, der darauf basiert, kann das Land ja nicht „Nein“ dazu sagen. Damit begann der Wahlk(r)ampf. Marc Schulte entgegnete mit fast schon schriller Stimme, daß das alles ja gar nicht so sei und er mit Senatens öfter über das Problem gesprochen habe, auch hätte er das Problem ja von Herrn Gröhler „geerbt“, und überhaupt sei dieser ja untätig in der Sache gewesen…

jaja, das mit dem Erbe führt Marc Schulte gerne an, ganz so, als sei er im Herbst 2011 plötzlich und unerwartet in der BVV CharlWilm und im Bezirksamt angekommen, ohne vorher was in der Richtung gemacht zuhaben. Tatsächlich ist er aber schon seit 1995 in der BVV, damals Charlottenburg, seit 2000 CharlWilm. Nachzulesen in seiner Biographie auf der Webseite des BA. So ganz unwissend kann er also in der Sache nicht gewesen sein, denn man sollte davon ausgehen, daß sich ein Bezirksamts-Gremium in seinen wöchentlichen Sitzungen austauscht…

Auch hat er die Aussage von Raed Saleh zum Umgang des Landes Berlin mit den Kleingärtenrelativieren wollen: das betreffe ja eigentlich nur Kleingärten auf öffentlichem Land… In seiner Antwort auf die Große Anfrage der Grünen „Zahlen die Bezirke das Liegenschaftskonzept des Senats?“ (Drucksache 0559/4) laviert er nur, „die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des StEP Wohnen erfolgt im Dissens zur bezirklichen Haltung.“ Gestalten sieht anders aus, aber das hab ich mir in Bezug auf unsere Zählgemeinschaft schon abgeschminkt.

 

 

 


Rettet das Rathaus :-)

Unsere CDU-Fraktion hat einen netten Antrag für die kommende BVV formuliert:

Nach dem erfolgten Umzug der BVV vom Rathaus Wilmersdorf in das Rathaus Charlottenburg wird das Bezirksamt aufgefordert, das Rathaus Charlottenburg in Rathaus Charlottenburg-Wilmersdorf umzubenennen.

Tja – was soll man dazu sagen. Wirklich innovativ. Wir haben ja sonst keine Probleme im Bezirk. Keinen Meyerinckplatz, der ab Ende des Monats im Verkehr ersticken wird, keine Kolonie Oeynhausen, die zur Hälfte (oder evtl. auch komplett) geschleift wird, keine hochfliegenden Pläne zur Bebauung des Zoo-Dreiecks mit (sicherlich sehr gut bezahlbaren) Wohnungen anstelle der sinnvolleren Erweiterung des TU- bzw. UDK-Geländes, kein Drogenproblem an den Bahnhöfen der U7, keine Verdrängung von seit Jahren aktiven Künstlergruppen aus bezirklichen Häusern in der City nach Charlottenburg-Nord, keine Gentrifizierung, – you name it.

Ich hätte da noch ein paar Vorschläge, welche Institutionen ebenfalls umbenannt werden sollten:

 

 


Aufklärung? Nein, danke!

Gestern war mein Antrag „Oeynhausen kritisch begleiten und aufklären“ auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Erwartungsgemäß gab es einigen Gegenwind – ist ja auch ne unverschämte Forderung 🙂

In meiner einleitenden Begründung erwähnte ich, daß mir Frau Klose, Fraktionsvorsitzende der CDU, mitgeteilt hatte, daß die CDU dem Antrag nur zustimmen könnte, wenn „der Arbeitsauftrag eher auf die Gegenwart und Zukunft als auf die Vergangenheit ausgerichtet“ sei. Ich sagte weiter, daß ich das aus Sicht einer Alt-Partei ja durchaus verstehen könnte, insbesondere, weil eine der in Sachen Oeynhausen handelnden Personen ja im September als Direkt-Kandidat für den Bundestag auftritt, es aber überhaupt nicht Intention des Antrags sei, bestimmten Personen eins auszuwischen, sondern die Ursachen für die gefallenen Entscheidungen zu klären. Das widerum brachte den Kollegen Arne Herz von der CDU dazu, mir vorzuwerfen, daß ich „in der Begründung“ einen Zusammenhang zwischen bestimmten Personen und der Sache an sich herstellen würde. Keine Ahnung, wie er darauf kommt – in der Begründung des Antrags steht davon nix, dafür steht extra „Dies soll ohne Ansehen der Partei-Zugehörigkeit der verantwortlichen Personen geschehen“ drin.

Sibylle Centgraf von den Grünen, als Bürgerdeputierte im Ausschuß, beschwerte sich darüber, daß ich die Zählgemeinschafts-Vereinbarung in der Begründung genannt habe – diese habe mit der Politik im Bezirk nix zu tun (?).

Gerhild Pinkvoß-Müller von der SPD führte aus, daß sie die Einrichtung eines „Untersuchungs-Ausschusses“ nicht befürworte. Dazu muß man wissen, daß es auf Bezirksebene das Konstrukt „Untersuchungsausschuß“ nicht gibt. Mein Antrag ist auch nicht darauf gerichtet, einen solchen Ausschuß einzusetzen, eben weil es so etwas nach dem Bezirksverwaltungsgesetz nicht gibt. Gerhild hat das wohl nicht gelesen…

Dr. Volker Heise von den Grünen, als Stellvertreter Sitzungsleiter, sagte, er könne sich mit einem Ausschuß nicht anfreunden, sondern nur mit einer Arbeitsgruppe, und diese sollte auch nur eine Liste der Dokumente erstellen, die in den von Marc Schulte aufgeführten 5 Leitz-Ordnern vorhanden sind.

Nadia Rouhani von den Grünen ist für den Antrag und für den Ausschuß, will aber den Auftrag präzisieren.

Arne Herz ist immer noch dagegen, einen wie auch immer gestalteten Ausschuß einzusetzen, denn der kostet uns ja nur Zeit, die wir als Feierabendpolitiker sicher alle nicht haben.

Jenny Wieland von den Grünen sieht den Antrag prinzipiell positiv, meint aber auch, daß die Zielrichtung besser und eindeutiger formuliert werden sollte. Eine Befassung mit der Zukunft – also das kritische Begleiten – lehnt sie ab.

Wolfgang Tillinger, SPD, lehnt den Antrag grundsätzlich ab – wir haben genug zu tun, außerdem könne ein Ausschuß wohl  nur nicht-öffentlich tagen, weil die Akten ja möglicherweise unter Verschluß seien.

Dieser Punkt war dann auch noch ein kleiner Aufreger. Nadia hatte Akteneinsicht beantragt und dann einiges als Kopie mitnehmen wollen. Das Bezirksamt hat daraufhin alle Seiten, die für sie kopiert wurden, als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gestempelt. Marc Schulte hatte sich auch aufgeregt, daß die Kleingärtner Kopien eines Schreibens, welches Teil der „Nachbearbeitung“ (siehe DS 0450/4) war, in den Händen hatten, obwohl dieses Schreiben den Bezirksverordneten unter „Geheimhaltungsvorbehalt“ ausgehändigt worden war. Tja – keine Ahnung, wer da dieses Schreiben geleakt hat…. Aus dem Publikum wurde dem Bezirksamt vorgeworfen, die Vorschriften für die Kennzeichnung von Verschluß-Sachen hier mißbraucht zu haben.

Aufgrund der Hinweise und Kritiken aus den anderen Fraktionen hab ich mich entschlossen, den Antrag zu vertagen und zu versuchen, mit einigen anderen Bezirksverordneten den Arbeitsauftrag für den Ausschuß zu konkretisieren.

Fazit: Aufklärung unerwünscht. Liebe Altparteien: macht weiter so.

 


12? 13? 13a? 14?

Auf der Tagesordnung des gestrigen Stadtentwicklungs-Ausschusses stand auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion das Thema „Verfahrensstand Oeynhausen – Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB“.

Das Stichwort „Oeynhausen“ sorgt derzeit für erhöhte Aufmerksamkeit, weil der Bezirk da in einer eher unglücklichen Situation steckt: die Kleingärtner im Bezirk, bislang eher eine Bank als Wähler der SPD, sind zu Recht sehr aufgebracht darüber, daß die Kolonie Oeynhausen jetzt plattgemacht werden soll. Die BVV hat im Januar beschlossen, für das Gelände den der Kolonie den unterschriftsreifen, aber nicht festgesetzten Bebauungsplan IX-205-a auf die östliche Hälfte des Grundstückes zu begrenzen und auf der anderen Hälfte eine 6-geschossige Bebaung zu ermöglichen. Diese Idee hatte der Baustadtrat Marc Schulte gemeinsam mit der Lorac, dem damaligen Eigentümer, ausgebrütet. Schulte wollte damit verhindern, daß Lorac aufgrund des geltenden Baurechts von 1960(!) auf der gesamten Fläche baut.

Die Formulierung im Antrag der SPD erschien mir etwas schwammig, weil im BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf verschiedene Arten zustandekommen kann. Ich habe daher in der Februar-BVV einen Antrag eingebracht, der das BA auffordern soll, den B-Plan nach § 12 BauGB aufzustellen, nachdem der Baustadtrat mehrmals dargestellt hatte, er werde das Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Der Unterschied: im § 13a BauGB wird ein „beschleunigtes Verfahren“ eingeführt. Die Beschleunigung besteht hauptsächlich darin, daß auf Bürgerbeteiligung und Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann.

Baustadtrat Schulte eröffnete also die Erklärung der Unterschiede mit der Bemerkung, er werde auf jeden Fall § 13a anwenden, und begründete dies damit, daß der Investor (inzwischen die Groth-Gruppe) ansonsten den ausgehandelten Kompromiß aufkündigen werde und dann die ganze Kolonie gefährdet sei. Groth hat das Gelände von der Lorac gekauft, sich aber eine Rückabwicklung vorbehalten, falls nicht bis 30.06.2013 Baurecht erteilt sei.

Die CDU bemerkte dann, daß sie die Festsetzung de B-Planes IX-205-a bevorzugen würde. Sollte das nicht möglich sein, wäre dann allerdings ein Verfahren nach § 12 BauGB vorzuziehen.

Die SPD sprach sich erst für § 13a BauGB aus, weil ansonsten – siehe oben. Dann sprach man doch von § 12, um dann wieder auf den 13a zu kommen. Hier erschien mir ein wenig Verwirrung vorzuherrschen, man hat wohl wirklich das BauGB nicht gelesen (und erst recht nicht verstanden…).

Die Grüne Fraktion hat sich zähneknirschend damit abgefunden, daß der Kompromiß erhalten bleiben muß, und sprach sich für § 12 aus.

Ich selbst habe dann noch auf § 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen (Dank an Michael Schneidewind vom B.U.N.D., der mich dahingehend gebrieft hat 🙂 ). Diese Vorschrift sagt vereinfacht: Baustadtrat, wenn Du nach § 13a vorgehst, ist es egal, wenn Du da irgendwelche Fehler machst – der B-Plan ist auf jeden Fall gültig. Man könnte auch sagen: § 214 Abs. 2a BauGB ändert § 13a dahingehend, daß dort eigentlich nur noch stehen müsste: Das Bauvorhaben wird genehmigt. Der Stadtrat könne uns also ohne Risiko versprechen, das (verkürzte) Verfahren ordentlich durchzuführen – wir haben keine Handhabe, Fehler oder absichtliche Auslassungen zu sanktionieren. Hier haben mich der Baustadtrat und der Amtsleiter leicht erschrocken angeschaut…

Diese Auffassung vertritt auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, die solches in einem soeben beschlossenen Positionspapier ausführt:

Für Verfahren nach § 13a BauGB wurde die Möglichkeit geschaffen, eine vorzeitige
Baugenehmigung schon vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu
erteilen, § 33 Abs. 3 BauGB. Damit sind faktisch im Innenbereich Vorhaben ohne
festgesetzten Bebauungsplan zulässig, auch wenn diese sich nicht, wie von § 34
BauGB gefordert, in die nähere Umgebung einfügen. Der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Planungsverfahren wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Zudem erlaubt § 13a Abs. 2 BauGB, im Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan
ohne dessen vorherige Änderung abzuweichen. Damit wird das Gebot der
Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in § 8 Abs. 3
BauGB konterkariert. Auch angesichts der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses,
nicht der Bezirksämter, für den Erlass des Flächennutzungsplanes erscheint dies in
Berlin bedenklich (Gewaltenteilung).

Der Baustadtrat wies in seinem Schlußwort dann darauf hin, daß die in § 13a in Zusammenhang mit § 214 Abs. 2a aufgeführten Bestimmungen ja nur „Kann“-Bestimmungen seien, und er auf jeden Fall alle vorgesehenen Beteiligungen und Untersuchungen durchführen werde. Den zeitlichen Vorteil, den § 13a dem Bauherren bietet, wolle er aber ausnutzen, um den Kompromiß nicht zu gefährden.

Ich hatte unsere Anträge aus der Februar-BVV noch nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Weil der Architekt Jan Kleihues die Vorstellung seiner Pläne für das sogenannte Zoo-Dreieck aber überzog, wurden sie dann vertagt.

Aufgrund des absehbar großen Interesses am Thema Oeynhausen wurde die Sitzung übrigens aus dem eher kuscheligen Sitzungsraum 1138 im Rathaus Wilmersdorf in den Festsaal im Rathaus Charlottenburg verlegt. Etwa 50 Besucher zeigten, daß zumindest diese Entscheidung richtig war. Vor und nach der Sitzung hatte ich viele Gespräche mit den Kleingärtnern, die unser konsequentes Auftreten in der Sache sehr begrüßen und uns dankenswerterweise mit guten Wünschen und machen Informationen unterstützen.