Gewissensentscheidungen: nein danke!

Am Dienstag tagte der Ausschuß für Geschäftsordnung. Anlaß waren 2 Anträge der Zählgemeinschaft : Änderungsanträge, welcher aufgrund eines Verfahrensfehlers der ZG zustandekam, und Geheime Abstimmungen, welcher aufgrund einer Idee unsererseits und einem von der CDU in der Januar-BVV eingebrachten Antrages (von uns unterstützt) geschrieben wurde. Außerdem war eine ergebnisoffene Diskussion zum Thema „Gestaltung der Einwohnerfragestunde“ auf der TO.

Die SPD hatte für die Januar-BVV einen Antrag „Kolonie Oeynhausen“ eingebracht, in dem stand:

für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist

Die Grünen haben in dem Versuch, zu retten, was (an Profil) noch zu retten ist, eine Änderung dazu formuliert, in der der Absatz nun so lauten soll:

für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist

Mitgeteilt haben sie ihren Wunsch dem BVV-Büro und diese den BV in Form einer Word-Datei, die den kompletten Text des SPD-Antrages beinhaltet, in dem die gewünschten Änderungen markiert waren.

Der BVV-Vorstand hat nun den Änderungsantrag der Grünen als weitergehenden Antrag zuerst abstimmen lassen. Der Antrag (der uns in Form des Word-Dokuments am Vormittag bekanntgemacht wurde, und der als „Tischvorlage“ ausgedruckt vorlag) wurde angenommen. Nach der Geschäftsordnung war damit eine weitere Abstimmung über den ursprünglichen Antrag der SPD nicht mehr notwendig, was die Grünen einigermaßen erschütterte.

Ottenberg schrieb dazu am nächsten Tag:

Die Voraussetzungen von § 39 GO-BVV lagen bei dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Dabei ist zu beachten, dass sich die BVV den Charakter eines Änderungsantrags nicht selbst näher vorschreibt. Insoweit besteht regelmäßig die Alternative für einen Antragsteller, zu einem („Grund“-)Antrag einen („mit dem Gegenstand der Beratung in sachlichem Zusammenhang“ stehenden) vollständigen Antragstext vorzulegen, der Worte, Satzteile, ganze Absätze oder nichts des Ursprungsantrags aufgreift
oder
lediglich durch „Änderungsbefehle“ die zu ändernden Textteile identifiziert. Beispiel:
„2. für die westliche Teilfläche eine Wohnbebauung im Geschosswohnungsbau mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen, deren Verkehrserschließung von der Forckenbeckstraße her zu sichern ist“ (Ursprungsantrag)
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt geändert:
In 2. wird der Satzteil „mit bis zu sechs Vollgeschossen zu ermöglichen“ ersetzt durch
„mit bis zu sechs Geschossen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ermöglichen“

Hätten die Grünen ihren (Änderungs-)Antrag so formuliert, dann hätte es 2 Abstimmungen gegeben: einmal, ob die Änderungswünsche der Grünen in den Antrag der SPD einfließen sollen, und einmal über den (dann evtl. geänderten) Antrag der SPD.

Der heute behandelte Antrag der ZG soll nun in solchen Fällen Klarheit schaffen. Der Antrag auf Ergänzung der GO wurde vom GO-A nach wohlmeinender kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Kontrovers diskutiert wurde hingegen der Antrag „Geheime Abstimmungen“. Zum Hintergrund: die Diskussion über den o.g. Oeynhausen-Antrag war im Vorfeld der Januar-BVV sehr ausführlich und – nach meiner Wahrnehmung – in der Grünen-Fraktion recht heftig. Dort war der „Kampf“ um abtrünnige, nicht der Richtung des Stadtrates und der Führung der ZG folgen wollende BV durch zahlreiche, stundenlange Fraktions-Sitzungen geprägt, aus denen von teilweise persönlichen Angriffen berichtet wurde.

Zur Unterstützung der „Abweichler“ bei den Grünen (und evtl. bei der SPD…) hatten die CDU und wir verabredet, daß wir für die DS 0466/4 eine geheime Abstimmung beantragen werden. Unser gemeinsames Ziel war, diesen Abweichlern eine Abstimmung gegen die Politik der ZG in der Sache Oeynhausen zu ermöglichen. Ottenberg signalisierte, daß ein solcher Antrag durchaus möglich sei (und es schien, er habe geradezu auf so etwas gewartet). Die aktuelle GO sieht allerdings vor, daß über einen solchen Antrag offen abgestimmt wird. Die offene Abstimmung darüber, ob geheim abgestimmt werden soll, ging dann erwartungsgemäß aus: die ZG lehnte das mit ihrer Mehrheit ab.

Der heute behandelte Antrag der ZG sieht nun vor, geheime Abstimmungen in Sachfragen grundsätzlich nicht zu erlauben; eine Beantragung (samt offener Abstimmung darüber) im Einzelfall (wie in der Januar-BVV) soll es aber weiterhin geben.

In der Diskussion im GO-A wurde ich zunächst gefragt, wie es denn sein könnte, daß wir, die wir ja so sehr auf Transparenz aus seien, für eine geheime Abstimmung in Sachfragen sein könnten. Ich habe das dann erläutert: die geheime Abstimmung in Sachfragen sei für mich nichts, was gegen den Grundsatz der Transparenz sei, sondern für die Demokratie, so wie wir sie verstehen. Die Abstimmung, ohne daß andere (hier insbesondere die Fraktionsführung) sehen können, wie der einzelne BV abstimmt, stärkt der Gewissensentscheidung den Rücken und erlaubt dem einzelnen BV, ohne „Angst“ vor Repressalien seinem Gewissen zu folgen, auch wenn die Fraktion anderer Meinung ist. Die geheime Abstimmung ist somit ein Mittel gegen den Fraktionszwang.

Na, das Wort „Fraktionszwang“ hätte ich nicht in den Mund nehmen sollen 🙂 Alle anderen Fraktionen beteuerten, daß es diesen ja gar nicht gäbe. Das mehr oder weniger geschlossene Abstimmungsverhalten der jeweiligen Fraktionen sei doch nur Ausdruck der intensiven innerfraktionellen Diskussionen und auch Ausdruck der jeweiligen „Richtung“ der jeweiligen Partei. Und überhaupt: bei uns sei ja gar keine Richtung erkennbar, bei Abstimmungen sei es immer so, daß bei uns jeder anders abstimme… Ja, so ist das – bei uns darf jeder abstimmen, wie er es mit seinem Gewissen abmachen kann. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, finde ich, zu den anderen Fraktionen.

Dazu fällt mir das Bild ein, daß ich mal bei einem meiner Besuche in der BVV im Frühjahr 2011 gesehen habe: Abstimmung zu einem Antrag der CDU. Der damalige Fraktionsvorsitzende Bodo Schmitt reckt seinen Arm in die Höhe und dreht sich dann – den Arm immer noch oben – um, seine Schäfchen beobachtend, wohl ob auch jeder seinen Arm ebenfalls oben hat. Das tat er jedesmal…

Als Gegenargument wurde von den Grünen auch angeführt, daß ein BV ein abweichendes Votum ja auch im Wege einer persönlichen Erklärung abgeben könne. Ja gut, kann man machen, aber dann trotzdem so abstimmen, wie die Fraktion es „wünscht“, sonst ist am Ende die gewünschte Mehrheit futsch.

Es werde ja auch von den Wählern erwartet, daß die Fraktionen einstimmig abstimmen (der als Besucher anwesende Joachim Neu schüttelte darob heftig den Kopf), und was wäre denn das für ein Bild in der Öffentlichkeit…

Der Antrag der ZG wurde mit einer Gegenstimme (meiner natürlich) angenommen. Da die Beantragung einer geheimen Abstimmung weiterhin gegeben ist, sollten wir uns überlegen, wann wir das wieder machen.

Zum Thema „Gestaltung der Einwohnerfragestunde“ kam es, weil in letzter Zeit immer öfter die Fragesteller nicht anwesend waren (oder sich nicht gemeldet haben; die Vorsteherin berichtete, daß sie mehrmals beobachtet hat, wie ihr bekannte Personen aurf der Zuschauertribüne im jetzt alten BVV-Saal in Wilmersdorf sich hinter den Säulen versteckten, bis sie sicher waren, daß ihre Frage nicht mehr dran ist). Dies wohl, um eine schriftliche Beantwortung der Frage zu provozieren.

Nun ist in der GO in § 47 geregelt, daß ein „Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme“ besteht, der auch „durch die abschriftliche Überlassung des Wortlauts der Beantwortung oder die Überlassung des Manuskripts der Beantwortung erfüllt“ ist.

Leider funktioniert das mit der schriftlichen Beantwortung offensichtlich nicht immer. Die erste Einwohnerfrage der Februar-BVV ist ausweislich der Niederschrift noch nicht beantwortet (zumindest hat es eine Antwort bis zum 17. April 2013 nicht in die Niederschrift geschafft…). Viele Fragesteller beschweren sich auch bei uns, daß die (schriftlichen) Antworten sehr lange auf sich warten lassen.

Joachim Neu bemerkte dazu auch, daß es dem Publikum bei der derzeitigen Abarbeitung der Einwohnerfragen gar nicht möglich sei zu verstehen, um was es denn dabei geht, da – entgegen der GO – die Vorsteherin nur die Einwohnerfrage nach der Nummer in der Drucksache aufruft, die Fragen aber nicht verliest bzw. wenigstens sinngemäß zusammenfasst. Hier wäre es hilfreich, wenn den Besuchern über die aushängende Tagesordnung hinaus die Fragen schriftlich zur Verfügung gestellt würden.

Die „Einwohnerfragestunde“ am Anfang einer BVV ist 30 Minuten lang. Je nach Umfang der einzelnen Fragen kann die mündliche Beantwortung schon etwas länger dauern, so daß die Abarbeitung aller Fragen in der gegebenen Zeit oft nicht möglich ist, insbesondere da die Anzahl der Fragen in dieser Wahlperiode stark zugenommen hat. In diesem Fall sieht die GO grundsätzlich die schriftliche Beantwortung vor.

Die CDU brachte in die Diskussion ein, daß ja ein Einwohner jederzeit das Bezirksamt direkt fragen kann und dann ja auch eine Antwort erhalte. Ich entgegnete, daß das natürlich so sei, daß die Nutzung der Einwohnerfragestunde aber dazu diene (und Joachim Neu bekräftigte dieses), eine Öffentlichkeit über die Frage und die Antwort herzustellen.

Die Fraktionen (wieso wird Marlene Cieschinger eigentlich immer vergessen???) sind nun aufgefordert, sich zur Verbesserung der Einwohnerfragestunde Gedanken zu machen.

 

 


Aufklärung? Nein, danke!

Gestern war mein Antrag „Oeynhausen kritisch begleiten und aufklären“ auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Erwartungsgemäß gab es einigen Gegenwind – ist ja auch ne unverschämte Forderung 🙂

In meiner einleitenden Begründung erwähnte ich, daß mir Frau Klose, Fraktionsvorsitzende der CDU, mitgeteilt hatte, daß die CDU dem Antrag nur zustimmen könnte, wenn „der Arbeitsauftrag eher auf die Gegenwart und Zukunft als auf die Vergangenheit ausgerichtet“ sei. Ich sagte weiter, daß ich das aus Sicht einer Alt-Partei ja durchaus verstehen könnte, insbesondere, weil eine der in Sachen Oeynhausen handelnden Personen ja im September als Direkt-Kandidat für den Bundestag auftritt, es aber überhaupt nicht Intention des Antrags sei, bestimmten Personen eins auszuwischen, sondern die Ursachen für die gefallenen Entscheidungen zu klären. Das widerum brachte den Kollegen Arne Herz von der CDU dazu, mir vorzuwerfen, daß ich „in der Begründung“ einen Zusammenhang zwischen bestimmten Personen und der Sache an sich herstellen würde. Keine Ahnung, wie er darauf kommt – in der Begründung des Antrags steht davon nix, dafür steht extra „Dies soll ohne Ansehen der Partei-Zugehörigkeit der verantwortlichen Personen geschehen“ drin.

Sibylle Centgraf von den Grünen, als Bürgerdeputierte im Ausschuß, beschwerte sich darüber, daß ich die Zählgemeinschafts-Vereinbarung in der Begründung genannt habe – diese habe mit der Politik im Bezirk nix zu tun (?).

Gerhild Pinkvoß-Müller von der SPD führte aus, daß sie die Einrichtung eines „Untersuchungs-Ausschusses“ nicht befürworte. Dazu muß man wissen, daß es auf Bezirksebene das Konstrukt „Untersuchungsausschuß“ nicht gibt. Mein Antrag ist auch nicht darauf gerichtet, einen solchen Ausschuß einzusetzen, eben weil es so etwas nach dem Bezirksverwaltungsgesetz nicht gibt. Gerhild hat das wohl nicht gelesen…

Dr. Volker Heise von den Grünen, als Stellvertreter Sitzungsleiter, sagte, er könne sich mit einem Ausschuß nicht anfreunden, sondern nur mit einer Arbeitsgruppe, und diese sollte auch nur eine Liste der Dokumente erstellen, die in den von Marc Schulte aufgeführten 5 Leitz-Ordnern vorhanden sind.

Nadia Rouhani von den Grünen ist für den Antrag und für den Ausschuß, will aber den Auftrag präzisieren.

Arne Herz ist immer noch dagegen, einen wie auch immer gestalteten Ausschuß einzusetzen, denn der kostet uns ja nur Zeit, die wir als Feierabendpolitiker sicher alle nicht haben.

Jenny Wieland von den Grünen sieht den Antrag prinzipiell positiv, meint aber auch, daß die Zielrichtung besser und eindeutiger formuliert werden sollte. Eine Befassung mit der Zukunft – also das kritische Begleiten – lehnt sie ab.

Wolfgang Tillinger, SPD, lehnt den Antrag grundsätzlich ab – wir haben genug zu tun, außerdem könne ein Ausschuß wohl  nur nicht-öffentlich tagen, weil die Akten ja möglicherweise unter Verschluß seien.

Dieser Punkt war dann auch noch ein kleiner Aufreger. Nadia hatte Akteneinsicht beantragt und dann einiges als Kopie mitnehmen wollen. Das Bezirksamt hat daraufhin alle Seiten, die für sie kopiert wurden, als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gestempelt. Marc Schulte hatte sich auch aufgeregt, daß die Kleingärtner Kopien eines Schreibens, welches Teil der „Nachbearbeitung“ (siehe DS 0450/4) war, in den Händen hatten, obwohl dieses Schreiben den Bezirksverordneten unter „Geheimhaltungsvorbehalt“ ausgehändigt worden war. Tja – keine Ahnung, wer da dieses Schreiben geleakt hat…. Aus dem Publikum wurde dem Bezirksamt vorgeworfen, die Vorschriften für die Kennzeichnung von Verschluß-Sachen hier mißbraucht zu haben.

Aufgrund der Hinweise und Kritiken aus den anderen Fraktionen hab ich mich entschlossen, den Antrag zu vertagen und zu versuchen, mit einigen anderen Bezirksverordneten den Arbeitsauftrag für den Ausschuß zu konkretisieren.

Fazit: Aufklärung unerwünscht. Liebe Altparteien: macht weiter so.

 


Landesliste aufgestellt

grade zurück von der Landesmitgliederversammlung zur Aufstellung der Landesliste zur Bundestagswahl im September. Kurz das Ergebnis:

 1 Cornelia Otto
 2 Miriam Seyffarth
 3 Lena Rohrbach
 4 Ulrike Pohl
 5 Andreas Pittrich
 6 Laura Dornheim
 7 Jan Hemme
 8 Anisa Fliegner
 9 Enno Lenze
 10 Heide Hagen
 11 Stephan Urbach
 12 Michael Melter
 13 Mareike Peter
 14 Daniel Schweighöfer

Pressemitteilung der Fraktion zum Oeynhausen-Komplex

meine Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben. Thema ist (natürlich) die Kleingartenkolonie Oeynhausen bzw. deren Schicksal. Die Piratenfraktion hats sich vorgenommen, das anlaufende Verfahren kritisch zu begleiten, und dafür für die nächste BVV eine Große Anfrage und zwei Anträge eingebracht.

Kein Verzicht auf Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung
mit den PIRATEN!

Das Bauplanverfahren des aufzugebenden Teils der Kleingartenkolonie Oeynhausen ist das Thema einer Anfrage der Piraten in der kommenden BVV Sitzung am 21. Februar.
Die Fraktion möchte erfahren, ob die auf der Einwohnerversammlung am 29.01.2013 erfolgte Mitteilung von Baustadtrat Marc Schulte (SPD), das Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) für das Teilgebiet nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, mit der Stadträtin für Umwelt, Elfie Jantzen (Bündnis 90/Grüne) abgesprochen ist und ihre Zustimmung findet.
Ferner möchte die Piratenfraktion wissen, welche Untersuchungen von der Abteilung Umwelt des Bezirksamtes (BA) im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans erfolgten.
Siegfried Schlosser, Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, wird die Begründung vortragen.

Mit einem Antrag zum Thema Kleingärten möchte die Piratenfraktion erreichen, dass das geplante Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das verkaufte Teilgebiet der Kolonie Oeynhausen nach §12 BauGB durchgeführt wird. Das zur Zeit geplante Verfahren nach §13a BauGB beinhaltet sehr eingeschränkte Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit auf eine Umweltprüfung zu verzichten.

Ein weiterer Antrag der PIRATEN fordert das Bezirksamt auf, zügig eine Aufstellung der vorhandenen Kleingartenanlagen im Bezirk zu erarbeiten, damit in einem weiteren Schritt für alle Kleingartenanlagen eine dauerhafte Ausweisung als Kleingärten über entsprechende Bebauungspläne erfolgen kann.

Ausschlaggebend ist eine Auseinandersetzung um die Kolonie Oeynhausen, bei der es darum geht, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugesagt hatte, das Areal per Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage zu sichern. 2008 hat die Lorac, eine Tochter des US-amerikanischen Lone Star Fund, zwei Drittel des Gebiets zu einem günstigen Preis
(knapp 600.000 €) vom damaligen Eigentümer Deutsche Post erworben. Im damals laufenden Bebauungsplanverfahren brachte die Lorac dann einen Einspruch in Form eines  umfangreichen Gutachtens ein, welches im Endeffekt einen Schadensersatzanspruch der Lorac gegen den Bezirk in Höhe von bis zu 50 Millionen € aufzeigte. Mittlerweile verhandelt der zuständige Baustadtrat nur noch über den Erhalt der halben Kolonie und hat den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht unterschrieben.

Die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV-CW) findet am Donnerstag, 21. Februar, 17.00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz 4 statt.

 

 

Wohl auch als Reaktion auf unseren Antrag hat die SPD-Fraktion heute einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuesses beantragt: „Verfahrensstand Oeynhausen -Unterschiede zwischen einem Verfahren nach §12 und nach §13a BauGO“.

Mal abgesehen davon, daß das Baugesetzbuch „BauGB“ und nicht „BauGO“ abgekürzt wird – die einzige Fraktion, die geschlossen für das Vorhaben des Baustadtrates gestimmt hat, will jetzt nachträglich wissen, über was sie da abgestimmt hat?

 




Das wars. Wars das?

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat am 17.01.2013 beschlossen, die Kleingartenkolonie Oeynhausen zur Hälfte aufzugeben. Über die Hintergründe hab ich hier berichtet.

Die Sitzung war geprägt von emotionalen Momenten, Schuldzuweisungen und „wir können leider nicht anders“ – Ausreden. Teilweise hatte ich den Eindruck, auf einer Diskussion zwischen den Spitzenkandidaten der drei anderen Parteien zur Bundestagswahl zu sein. Naja – mindestens eine anwesende Person kandidiert ja tatsächlich… Der Ältestenrat hatte in seiner Sitzung am Mittwoch (die wegen der tollen Demo der Kleingärtner verkürzt wurde) beschlossen, alle Anfragen und Anträge zum Komplex Oeynhausen an den Anfang der Sitzung zu legen, direkt nach den Einwohnerfragen. Die CDU brachte einen Antrag ein, der eine sofortige Veränderungssperre verlangte, und überraschte die BVV mit dem Antrag, über diesen Antrag geheim abzustimmen.
Dazu muß man wissen, daß weder in der Geschäftsordnung der BVV noch im Bezirksverwaltungsgesetz eine geheime Abstimmung vorgesehen ist. Nach Rücksprache mit unserem Büroleiter Peter Ottenberg war aber klar, daß eine solche Abstimmung (nach offener Abstimmung durch Handzeichen) durchaus möglich ist.

Die offene Abstimmung über die geheime Abstimmung ging – natürlich – dagegen aus. Daß wir Piraten aber dafür gestimmt haben, hat einiges Erstaunen grade bei der SPD bewirkt. Dazu vielleicht später mehr. Die Abstimmung über den CDU-Antrag ging dann 25:28 aus. Auch der mit gleicher Intention geschriebene Antrag von Nadia Rouhani und Roland Prejawa erhielt dieses Ergebnis. Dabei waren immer die CDU, die Linke und wir sowie 2 Grüne dafür.

Die SPD hatte einen Antrag eingebracht, der die Pläne des Stadtentwicklungs-Stadtrates Marc Schulte eins zu eins wiedergab. Die Grünen hatten am Mittag einen Änderungs-Antrag (Original-Docx-Format) verteilen lassen, der als wichtigste Änderung den Wegfall der Befreiung und die Einsetzung eines ordentlichen, vorhabenbezogenen B-Planes hatte. Der Antrag der Grünen erhielt eine breite Mehrheit. Damit war eine Abstimmung über den SPD-Antrag nicht mehr notwendig, und das führte zu einiger Verwirrung und einer Unterbrechung der Sitzung, denn den Grünen war offensichtlich nicht klar, daß ihr Antrag in der eingereichten Form den Antrag der SPD komplett ersetzte. Unser Büroleiter hat nachträglich dazu geschrieben:

Der „parlamentarischen“ Logik über die Eindeutigkeit und Klarheit von Abstimmungen, die den Willen der jeweiligen „Körperschaft“ unstreitig zum Ausdruck zu bringen haben, entstammt das (letztlich) gewählte Verfahren im vorliegenden Fall.
A) Ersetzt ein Änderungsantrag einen Grundantrag vollständig, weil er wiederum einen vollständigen Antragstext darstellt, und wird er angenommen, entfällt eine Abstimmung über den Grundantrag.
B) Ersetzt ein Änderungsantrag lediglich Teile eines Grundantrags, stellt mithin keinen voll-ständigen Antragstext dar (und beinhaltet insoweit für sich allein keine klare und eindeutige Initiative), und wird er angenommen, ist eine Abstimmung über den Grundantrag zwingend.
Ursache des vorliegenden Problems war, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag wie B) nicht in der entsprechend eindeutigen Form einbrachte. In der elektronischen Fassung waren zwar die zu ändernden Textteile markiert, dem BVV-Büro erschloss sich diese Absicht jedoch nicht. Das kann allerdings dahingestellt bleiben, weil der Änderungsantrag in der (über zwei Stunden) vorliegenden Ausfertigung (Tischvorlage) jedenfalls dem Charakter eines Änderungsantrags wie A) entsprach. Diesbezügliche mündliche Erläuterungen in der Debatte erfolgten gleichfalls nicht.

Somit hat die BVV mit Mehrheit beschlossen, daß der Deal mit Lorac/Groth angenommen wird, die vom Stadtrat gewünschte Befreiung aber nicht gestattet wird. Statt dessen wird es ein ordentliches B-Plan-Verfahren geben, welches wir natürlich genauestens beobachten werden.

Fraglich ist nach allen mir vorliegenden Informationen allerdings, ob Lorac/Groth mit diesem Beschluß „einverstanden“ ist. Der Kaufvertrag zwischen Lorac und der Groth-Gruppe steht unter dem Vorbehalt der umgehenden Erteilung des Baurechts. Das (vorhabenbezogene) B-Plan-Verfahren wird sicher mindestens ein Jahr dauern, während die von Marc Schulte angestrebte (und womöglich gegenüber Lorac/Groth zugesagte) Befreiung quasi sofort Gültigkeit gehabt hätte.

Die Grünen waren übrigens in der ganzen Woche sozusagen in der Dauerdiskussion. Marc Schulte selbst hat am Donnerstag vormittag im kleinen Kreis verlauten lassen, er rechne bei dem SPD-Antrag mit 26:26 Stimmen, was 3 Enthaltungen und  – viel wichtiger – 6 Stimmen aus dem rot-grünen Lager gegen den Antrag bedeutet hätte (zur Erinnerung: CDU 18, SPD 18, Grüne 14, Piraten 4, Linke 1). Nach dem ziemlich peinlichen Auftritt von Dr. Volker Heise am Mittwoch war ich mir da nicht mehr so sicher. Tatsächlich haben nur 2 Grüne dem sicher immensen Druck standgehalten, der von der Fraktionsführung und vom Stadtrat ausgeübt wurde, und bei Nadia Rouhani und Roland Prejawa möchte ich mich ausdrücklich bedanken dafür, daß sie ihre Überzeugung nicht dem Fraktionszwang geopfert haben.

Daß Ansgar Gusy für die Grünen mit weinerlicher Stimme das Abstimmungsverhalten der (Mehrheit der) Fraktion begründete, war letztendlich auch nur noch peinlich.

Gefreut hat mich das positive Echo für uns aus den Reihen der Kleingärnter der Kolonie Oeynhausen. Wie es scheint, haben wir da was richtig gemacht, auch wenn es dann leider doch nix geändert hat…

 


Noch zu retten?

Unter dieser durchaus doppelsinnig gedachten Überschrift hatte ich eine Kleine Anfrage an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Vorgänge rund um die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf. Die Kolonie besteht seit über 100 Jahren. Eigentümer des Grundstückes war die Deutsche Reichspost, die Deutsche Bundespost und zuletzt die Post AG. Diese verkaufte 2008 das Grundstück im Paket mit mehr als 1000 anderen, von der Post AG nicht mehr benötigten Grundstücken an den texanischen Lone Star Funds, der dieses Geschäft über seine europäische Tochter Lorac Investment abwickelte.

Rechtlich war dieses Grundstück zu diesem Zeitpunkt als „allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3“ ausgewiesen, Grundlage dafür war der Baunutzungsplan von 1958/1960. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan von 1994 ist das Gelände als „Grünfläche/Zweckbestimmung: Kleingärten“ ausgewiesen. Seit 1986 (!) versuchte der damalige Bezirk Wilmersdorf, das Gelände dauerhaft für Kleingärten zu sichern. Heute scheint es nicht mehr möglich zu klären, warum das bis 2008 nicht geklappt hat. Die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Jahr 2000 ein „dringendes Gesamtinteresse Berlins“ (nach § 7 AGBauGB) für den Erhalt dieses Areals als Kleingärten festgestellt. Die damalige Senatsverwaltung für Umwelt hat 2006 in ihrem „Landschafts- und Artenschutzprogramm“  die Kolonie Oeynhausen als „Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes“ zum „Vorranggebiet Klimaschutz“ erklärt.

2009 hat der nunmehrige Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, aufgeschreckt durch den oben geschilderten Verkauf, ein Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, wie denn jetzt die Rechtslage aussieht. Der Gutachter Dr. Groth schreibt darin, daß, um die Kleingärten zu sichern und evtl. Schadensersatzforderung der Lorac abzuwenden, umgehend eine Veränderungssperre verhängt werden müsse. Statt diesem Rat zu folgen, wurde der für das Gelände aufgestellte Bebauungsplan IX-205-a (leider nicht online) ausgelegt, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung zu ermöglichen. Erstaunlicherweise wurde die Auslegungszeit um etwa eine Woche einen Monat verlängert, und ebenso erstaunlicherweise kam dann am letzten Tag der Verlängerung ein Einspruch der Lorac in Form eines umfangreichen Gutachtens. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

Dieses (Gegen-)Gutachten von Dr. Haaß hat natürlich eine ganz andere Sicht der Dinge. Dr. Haaß kam zu dem Schluß, daß das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk, dem Eigentümer, also der Lorac und damit mittelbar der Lone Star Funds, im Falle, daß der inzwischen unterschriftsreife B-Plan IX-205-a tatsächlich festgesetzt werde, einen Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis von 2008 und dem Wert des Grundstückes zum Zeitpunkt der Festsetzung zahlen müsse. Der Kaufpreis 2008 betrug 598.000 €, also 6,45 €/m².  Je nachdem, ob als Grundlage der Wertermittlung der maximal Verkehrswert eines Grundstückes in der Lage nach Festsetzung eines B-Planes von ca. 25 €/m² oder der Preis für erschlossenes Bauland von ca. 560 €/m² dient, kommt man auf eine Summe von 2,3 Millionen € oder ca. 50 Millionen €.

Wenn man die Finanzlage der Berliner Bezirke kennt, ist es nicht verwunderlich, daß solche Summen das Bezirksamts-Kollegium in helle Aufregung versetzte. Es wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, diesmal bei Prof. Dr. Klaus Finkelnburg, einem ausgewiesenen Kenner der Materie. Prof. Finkelnburg kommt in seinem Gutachten zu prinzipiell dem selben Ergebnis wie Dr. Groth, nämlich daß unter den gegebenen Umständen (und bei sofortiger Veränderungssperre) der Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Statt nun endlich dem Rat zweier Gutachter zu folgen und die Veränderungssperre zu verhängen und den B-Plan IX-205-a endlich festzusetzen, bekam das Bezirksamt in Person von Klaus-Dieter Gröhler (CDU) und dann auch Marc Schulte (SPD) das große Hosenflattern. Versuche, beim Finanzsenator oder beim Bausenator eine Zusage zu bekommen, im Falle eines Falles den Bezirk von den Zahlungen zu befreien, schlugen fehl. Daraufhin verkündete Marc Schulte im Stadtentwicklungs-Ausschuß, er werde den B-Plan nicht unterschreiben, weil er dann ggfl. auch persönlich für den Schadensersastz hafte (was natürlich Blödsinn ist). Wenn es jedoch ein anderes BA-Mitglied machen wolle – bitte sehr.

Lorac machte zwischenzeitlich Druck: man wollte das Grundstück (mit Gewinn) verkaufen und setzte die Dezember-BVV als Termin einer Entscheidung des Bezirksamtes und der BVV. Marc Schulte verhandelte inzwischen mit der Lorac und mit deren potentiellen Käufer, der Groth-Gruppe. Dabei wurde offensichtlich vereinbart, daß Lorac bzw. Groth die östliche Hälfte des Grundstückes dem Bezirk (bzw. dem Land) übereignet, dafür aber auf der anderen Hälfte eine verdichtete Wohnbebauung vornehmen kann. Marc Schulte wollte dies ursprünglich im Wege einer sogenannten Befreiung genehmigen, was viele in der BVV eher als grenzwertig ansehen. Als Zugeständnis an diese Einwände hatte er dann wohl vorgehabt, den Ausschuß um ein Votum zu bitten, was aber keinerlei rechtliche Folgen hätte.

Die Pläne von Lorac/Groth wurden in einer denkwürdigen Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses am 12.12.2012 vorgestellt. Der Punkt stand ursprünglich nicht auf der Tagesordnung, mich erreichten am Morgen des Tages aber Gerüchte, daß da was wäre. Auch die Kleingärtner hatten davon erfahren, und so war der sonst eher beschauliche Raum 1138 im Rathaus Wilmersdorf gut gefüllt.

Stimmung kam auf, als der Vorsitzende am Anfang der Sitzung verkündete, man habe da noch einen weiteren Punkt für die TO, den man in nicht-öffentlicher Sitzung behandeln werde. Jeder im Saal wusste natürlich, um was es da gehen würde. Nach der Geschäftsordnung der BVV, die auch für die Ausschüsse gilt, ist eine Änderung der Tagesordnung zu beschließen, eine einfache Verkündung reicht nicht aus. Es erhob sich von einigen BV daher Protest, der vom Vorsitzenden aber ignoriert wurde, genau so wie der Protest dagegen, daß der Punkt nicht-öffentlich behandelt werden sollte. Das hatte ein Nachspiel im Ältestenrat, welches aber dort von der Mehrheit abgewiegelt wurde.

Unter Protest wurden die Kleingärtner dann aus dem Sitzungsraum herauskomplimentiert, und die 3 Herren von Lorac/Groth zeigten die bis dahin angedachten Pläne. Diese fand ich weitgehend nichtssagend, allerdings in dem Kontext unmöglich. Eine dichte Blockbebauung mit sechs Geschossen, eine Erschließung durch eine rundum laufende (Privat?)Straße mit Anbindung nur an die Forckenbeckstraße, insgesamt ca. 800 Wohneinheiten – furchtbar in der Gegend. Aber was an diesen Plänen so geheim sein sollte, daß sie unbedingt ohne Öffentlichkeit vorgestellt wurden, hat sich mir nicht erschlossen.

Nach dieser Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses begannen vielfältige Gespräche, sowohl innerhalb der Fraktionen als auch zwischen den Fraktionen und den Vertretern der Kleingärtner. Insbesondere von Seiten der Fraktion der Grünen hörte man die unterschiedlichsten Ansichten. Die CDU hatte sich schon früh entschlossen, dem Ansinnen des Stadtrates nicht zuzustimmen. Die SPD hingegen stand und steht voll hinter “ihrem” Baustadtrat. Die Grünen waren Anfangs noch teilweise gegen diese Pläne, die Abweichler wurden aber wohl in intensiven Einzelgesprächen “auf Linie” gebracht.

Gestern am 16.01.2012 war nun die “endgültige” Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses zum Thema. In Anbetracht des großen Interesses wurde die Sitzung in den BVV-Saal verlegt, und das war auch gut so :-) Die Kleingärtner haben eine eindrucksvolle Demo auf die Beine gestellt, die nach Angaben der Polizei mindestens 200 Teilnehmer hatte – und alle wollten natürlich die Sitzung mitmachen.

Behandelt wurd die Drucksache Gutachten zur Kolonie Oeynhausen veröffentlichen der Grünen-Fraktion. Der Stadtrat sagte dazu, daß die Gutachten bislang nicht veröffentlicht wurde, weil das BA da mögliche Probleme mit dem Urheberrecht sähe. Wenn der Ausschuß jetzt die DS beschließen würde, würde er prüfen, ob und wenn ja wie diese Probleme ausgeräumt und die Gutachten veröffentlicht werden könnten. Das fand ich interessant, denn es ist in diesem Ausschuß schon oft vorgekommen, daß Marc Schulte während der Beratung eines Antrages das Wort ergriff und sagte: “wir waren ja schon fleißig und haben das Ergebnis des Antrages schon dabei”. Meinen entsprechenden Einwand konterte er ganz formell: “Wenn der Ausschuß das beschließt, werden wir tätig.” Eindeutige Verzögerungstaktik…

Marc Schulte hat dann noch einmal referiert, wie er die Lage sieht: Bezirk hat kein Geld, kann sich eine evtl. Schadensersatz-Zahlung nicht leisten, Land will das Risiko nicht übernehmen – die vorgestellten Pläne und das Verhandlungsergebnis seien also “alternativlos” (naja, das Wort hat er nicht benutzt, aber sich sinngemäß so geäußert).

Vor der Sitzung hatte mich das Gerücht erreicht, daß Herr Gröhler, ehemaliger zuständiger Stadtrat, inzwischen bereit sei, den B-Plan zur Sicherung der Kleingärten zu unterschreiben. Dazu muß man wissen, daß Herr Gröhler Ambitionen hat: er kandidiert im Bezirk für den Bundestag. Ein Festsetzen des B-Planes durch ihn hätte ihm sicher einige Stimmen bei den sonst eher der SPD zugeneigten Kleingärtnern im Bezirk gebracht…. In der Sitzung stelle Frau Klose, Vorsitzende der CDU-Fraktion, eine entsprechende Frage, die von Marc Schulte mit “ich bin der zuständige Stadtrat, das Bezirksamt spricht mit einer Stimme, und die sagt: keine Festsetzung” beantwortete. Da Herr Gröhler im Saal anwesend war, kam – auch aus dem Publikum – der Wunsch auf, er möge doch etwas dazu sagen, was vom Vorsitzenden in Hinblick auf das von Herrn Schulte gesagte abgelehnt wurde. Daraufhin hab ich – wohl für diese BVV erstmals seit langer langer Zeit – einen GO-Antrag gestellt. Laut GO kann der Ausschuß jederzeit ein Mitglied des Bezirksamtes “herbeizitieren”, was ich beantragt habe. Der Vorsitzende hat dann nach kurzer Denkpause den ja anwesenden Stadtrat Gröhler gefragt, ob er denn was sagen wolle, was dieser mit “Herr Schulte hat alles gesagt, was dazu zu sagen ist” beantwortete.

Das erstaunte mich jetzt, und ich ging zu ihm hin, und er sagte mir, daß er in dieser Sache einen Maulkorb vom Bürgermeister verpasst bekommen hat.

Das ganze verfahrene Verfahren kumuliert in der heutigen Sitzung der BVV. Die Tagesordnung wurde umgestellt, um alle TOPs, die sich mit der Kolonie beschäftigen, hintereinander und relativ weit vorne behandelt werden. Wir überlegen, erstmals eine geheime Abstimmung in einer Sachfrage zu beantragen. Leider hat es unser Antrag im Frühjahr, die geheime Abstimmung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, nicht geschafft, so daß jetzt darüber, ob ein TOP geheim abgestimmt wird, erst mal öffentlich abgestimmt werden muß…

 

Ich werde weiter berichten…


Konsensliste – wattn dattn?

Da immer wieder die Frage auftaucht, was denn die Konsensliste sei, versuche ich es mal mit einer Erklärung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat (neben vielem Anderen) in der Hauptsache mit  verschiedenen Arten von Drucksachen zu tun: den Großen Anfragen und den Anträgen, Beschlußvorlagen und Beschlußempfehlungen. Hier interessieren nur die Anträge, auf Große Anfragen, Beschlußvorlagen und Beschlußempfehlungen gehe ich vielleicht später nochmal ein.

Ein Antrag hat üblicherweise das Ziel, das Bezirksamt (BA) zu einer bestimmten, im Antrag näher beschriebenen Handlung zu „überreden“. So ein Antrag kann so aussehen:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Bauprojekten des Bezirks zu prüfen, inwieweit das Bezirksamt über eine Kofinanzierung die Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) insbesondere für die Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden nutzen kann.

Der BVV ist bis zum 31. August 2012 zu berichten.

Dem Antrag folgt noch eine mehr oder weniger umfangreiche Begründung, die hier aber nicht interessiert.

Im Zusammenhang mit der Konsensiste gibt es 2 Behandlungsarten für Anträge: bei einem neu eingereichten Antrag (der also noch nicht in der BVV oder in einem Ausschuß behandelt wurde) beschränkt sich die Tätigkeit der BVV in der Regel darauf, den Antrag in das jeweils zuständige Gremium zu „überweisen“. Dieses Gremium ist meist aber ein Ausschuß, der sich mit der Thematik beschäftigt.  Sollte das Thema des Antrags mehrere Ausschüsse betreffen, wird der Antrag in alle diese Ausschüsse überwiesen, wobei einer als „federführend“ angesehen wird. Hat der Antrag erkennbar Auswirkungen auf den Haushalt des Bezirkes, ist zwingend der Haushaltsausschuß zu beteiligen und dann auch federführend. Dies gilt laut derzeit gültiger GO der BVV, „wenn
das Bezirksamt auf Grund der finanziellen Auswirkungen
–     den Einsatz von außer- oder überplanmäßigen Mitteln
–     die Verwendung von Verstärkungs- oder Verfügungsmitteln
–     Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit
–     eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
beschließen müsste, um den Beschluss der BVV umzusetzen. Wird der Überweisung nicht zugestimmt, gilt der Antrag als abgelehnt. “

Der Ältestenrat, der die Tagesordnung der BVV erstellt, wird in der Regel erkennen, wohin ein Antrag überwiesen werden muß. Ggfls. kann das durch Vortrag der antragstellenden Fraktion mit anschließender Diskussion geklärt werden. Wenn dem so ist und niemand „Einspruch“ einlegt, wird die Überweisung auf der Konsensliste vermerkt. Die sonst notwendige Einzel-Abstimmung der BVV (nach Diskussion) über die Überweisung kann dann entfallen; es wird die komplette Konsensliste abgestimmt, was eine große Zeitersparnis bedeutet. Möglich ist natürlich auch, den Antrag „direkt“, d.h. in der (nächsterreichbaren) BVV abzustimmen.

Wenn ein Antrag seine „Reise“ durch die Ausschüsse beendet hat, wird er in der Regel mit einer Beschlußempfehlung an die BVV zurückgegeben. Ist die Beschlußempfehlung im (federführenden) Ausschuß einstimmig oder zumindest mit einer sehr großen Mehrheit gefallen, macht es wenig Sinn, in der BVV eine weitere Diskussion darüber zu führen: ab auf die Konsensliste. Anträge, die bei der Abstimmung im Ausschuß keine solche Mehrheit erhalten haben, werden üblicherweise dann doch noch in der BVV diskutiert und erneut (letztmalig) abgestimmt. Ist eine Fraktion trotz eindeutigem Abstimmungsergebnis im Ausschuß nicht mit der konsensualen Behandlung einverstanden, kann sie die Diskussion in der BVV durch Ablehnung des Konsens erzwingen.

Die Konsensliste dient also in erster Linie dazu, der BVV einen Abstimmungsmarathon zu ersparen: es werden (nur) die Anträge, über deren weitere Behandlung in den Ausschüssen Einigkeit besteht, und die durch die Ausschüsse gewanderten Anträge, die eine (meist) eindeutige Beschlußempfehlung haben, mittels einer einzigen Abstimmung in der BVV behandelt. Dabei ist zu beachten, daß der Beschluß des Ältestenrates, eine Drucksache auf die Konsensliste zu setzen uns somit mit einer einzigen Abstimmung in der BVV zu behandeln, durch Widerspruch jedes einzelnen BV in der entsprechenden Sitzung konterkariert werden kann. Sollte das passieren, gibt es keine Konsensliste und über alle Drucksachen muß einzeln diskutiert und abgestimmt werden. (Das ist mir mal passiert: versehentlich hab ich bei der Abstimmung über die Konsensliste meine Hand bei „wer ist dagegen?“ gehoben. Kommt davon, wenn man gleichzeitig in Twitter unterwegs ist 🙁 )

 

 

 

 


Ssssssssssstrike !

Da sag noch einer, die Piraten wären eine Eintagsfliege. Die überraschende, vorgezogene Neuwahl im Saarland brachte uns 7,4 % und 4 Abgeordnete. Diese komische Kleinpartei, die immer noch glaubt, eine wichtige Rolle in der Politik spielen zu dürfen, kommt gerade mal auf 1,2 %…

Mit einem Budget, daß bei anderen Parteien „gerade mal für die Kugelschreiber reicht!“, haben die saarländischen Piraten den kompletten Wahlkampf gestemmt. Typisch für uns: jeder macht seins selbst, und die komplette Partei steht hinter dem LV, der eine Wahl absolviert.

Die „Berliner Runde“ der Generalsekretäre der im Bundestag vertretenen Parteien kam nicht umhin, fast nur über die Piraten zu sprechen – da scheinen wir inzwischen also auch wahrgenommen zu werden.

Jetzt ist mir um Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nicht mehr bange – das packen wir, da bin ich sicher. Und das bedeutet auch, daß sich die Piraten so langsam mal auf die Bundestagswahlen vorbereiten sollten. Langsam scheint es mir fraglich, ob wir dafür noch bis Herbst 2013 Zeit haben ….

 

 

 


Wahlkampftasche – Sammelbestellung

Es gibt ein aktuelles Angebot für eine schicke piratische Wahlkampftasche von Demon, dem Navigator der Crew der Spandauer “Havelpiraten” die so aussieht:

mehr dazu unter http://demon81.de/piratige-wahlkampf-tasche-201213/

 

Da der Preis von 9,95€ zzgl. Versand incl. 1€ Spende an die Piratenpartei sehr günstig ist, hab ich eine Sammelbestellung für CharlWilm angeleiert.

Der Preis gilt bei Bestellungen bis einschließlich 28.02.2012, danach kostets 14,95€.

 

Folgende Piraten aus den Crews 1984 und Witwe Ching haben bereits zugeschlagen:

  1. Uwe
  2. Dirk
  3. Christian
  4. Angelika
  5. Holger
  6. Frank
  7. Stephan
  8. loki
  9. Kicki
  10. Arne
  11. Martina
  12. Alex
  13. ich
  14. Kathrin
  15. Robert
  16. Robert Goldbach

ich werde die Bestellung am 28.02.morgens an Demon schicken. Wer sich noch eine Tasche zu dem Preis sichern will, sollte bitte eine Email an mich schicken 🙂 Gleichzeitig geht eine Email an alle Besteller raus mit den Kontodaten.

 

 


Streß laß‘ nach ….

Morgen ist die konstituierende Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Und ich bin dabei.

Die Berliner Piratenpartei hat einen grandiosen Wahlkampf hingelegt, der nur einen Bruchteil dessen gekostet hat, was andere Parteien ausgegeben haben. der aber sehr erfolgreich war, denn ins Abgeordnetenhaus sind wir mit immerhin 8,9% und 15 Abgeordneten eingezogen. Außerdem in alle 12 Bezirksverordnetenversammlungen, und in alle in Fraktionsstärke, und überall ist die FDP in der Versenkung verschwunden.

Ich bin sehr stolz auf die Berliner Piraten. Und ich bewundere alle die, die als „Feierabend-Politiker“ in den BVVen jetzt richtige Politik machen werden. Schon seit dem 19. September wird in allen Bezirken organisiert, geplant, werden Kontakte geknüpft, Gespräche geführt, Arbeitsgruppen aus allen Bezirken treffen sich regelmäßig, die Fraktionen haben sich konstituiert, Konten eröffnet, Pläne geschmiedet, Stellenanzeigen für Fraktionsmitarbeiter herausgegeben, Fraktionsvorstände gewählt, Änderungen an den Geschäftsordnungen der jeweiligen BVV formuliert, die Fraktionsräume bezogen, der ganze Orga-Foo einer BVV inhaliert, Termine festgeklopft, Überlegungen für die Ausschuß-Belegungen angestellt, Satzungen beschlossen, Fraktionswebseiten aufgesetzt, Budgetpläne aufgestellt, Vorstellungsrunden bei den anderen Frakionen absolviert, die tägliche Post gesichtet, mit dem Finanzamt telefoniert, Crewtreffen mit 20, 25 statt 5 Besuchern abgehalten und Ausweich-Ankerplätze dafür organisiert, Schulungen besucht, Gesetzes-Kommentare gelesen, die Arbeit der Fraktionen organisiert, Terminpläne aufgestellt, das Privatleben neu organisiert, Büromaterial geordert, die eigenen Blogs nicht mehr gepflegt…

Und ich bin dabei. In Charlottenburg-Wilmersdorf haben wir eine Fraktion mit 4 Bezirksverordneten: Linda, Merle, Holger und ich. Der Trupp hat mich zum Fraktionsvorsitzenden gewählt, was bedeutet, daß  ich noch mehr Arbeit habe 🙂 Ich freue mich aber darauf, und die vorbereitenden Sachen, die schon gelaufen sind, geben wir das Gefühl, daß ich das auch schaffe. Und zumindest von Seiten der SPD und der Grünen ist der Zuspruch und die Unterstützung groß. Wir haben uns gestern in trauter Runde über unsere Vorstellungen zur Geschäftsordnung unterhalten. Unser Eindruck war, daß die beiden Fraktionen unseren Ideen grundsätzlich zustimmen, im Detail aber – verständlicherweise – ein paar Probleme, insbesondere auch mit der CDU sehen. Auch rechtlich muß einiges noch geprüft werden – das war uns schon klar.

Überhaupt: während die CDU-Fraktion bisher keinerlei Kontakt zu uns gesucht hat, sind SPD und Grüne noch am Wahlabend auf uns zugekommen, haben uns freundlich (und erfreut) aufgenommen und Unterstützung zugesagt. Dafür ein dickes Danke 🙂

Morgen also beginnt das echte Dasein als Bezirksverordneter. Ab morgen bin ich Teil einer Verwaltung, kontrolliere diese, mache dieser Vorschläge, stelle Fragen, bewerte die Antworten – da kommt einiges auf uns zu.

Wen ich nicht vergessen habe: das Büro der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Herr Ottenberg ist in der „Szene“ bekannt, weil er die Bibel zum Bezirksverwaltungsgesetz schreibt. Frau Bretschneider und Frau Mohns sind – schon seit Monaten – immer für uns da, beantworten alle möglichen und unmöglichen Fragen, haben schon Drucksachen herausgesucht, und sind dabei immer freundlich und zuvorkommend. Den Dreien auch ein dicke Danke 🙂

Und ich verspreche, ab sofort einigermaßen regelmäßig hier zu berichten, was ich in der BVV so mache, was meine Eindrücke davon sind, welche Ideen entwickelt werden, und was daraus geworden ist.