Kahlschlag

Anders kann man es nicht nennen: der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025, erarbeitet und herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in der Verantwortung des jetzigen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, weist ganz lapidar im Anhang auf Seite 100 mal eben 10 Kleingartenanlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf als „fällt weg bis 2025“ aus.

KGA Durlach
20 Parzellen
k.w. bis 2016
für 30 Wohnungen
KGA Am Fenn
30 Parzellen
k.w. bis 2020
für 80 Wohnungen
KGA Oeynhausen
435 Parzellen
k.w. bis 2016
für 700 Wohnungen
KGA Hohenzollerndamm
115 Parzellen
k.w. bis 2025
für 400 Wohnungen
KGA Am Stadtpark
119 Parzellen
k.w. bis 2025
für 100 Wohnungen
KGA Bundesallee
21 Parzellen
k.w. bis 2025
für 70 Wohnungen
KGA Paulsborn-Kudowa
46 Parzellen
k.w. bis 2025
für 90 Wohnungen
KGA Wiesbaden
33 Parzellen
k.w. bis 2025
für 120 Wohnungen
Kalowswerder und Seesener Straße
sind bereits weggefallen

Der Bezirksverband Wilmersdorf der Kleingärtner verliert damit 8 seiner jetzt noch 14 Kolonien.



rausgeschmissen

…wurde ich zusammen mit Nadia Rouhani am 21.08.2014 gegen 12 Uhr vom Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann aus einer Pressekonferenz zum neuen Gutachten zum Wert des Geländes der Kolonie Oeynhausen. Anwesende informationshungrige Bürgerinnen und Bürger durften ebenfalls nicht an dieser PK teilnehmen.

Herr Naumann begründete dieses damit, daß diese PK „eine Veranstaltung der Verwaltung“ sei und „in den Räumen der Verwaltung“ stattfinde – er wollte damit wohl auf sein Hausrecht hinweisen. Proteste von Nadia und mir, das gehe ja nun gar nicht, wurden mit „die Fraktionen wurden ja gestern informiert“ beantwortet.

Tatsache ist: das neue Gutachten wurde in je einem Exemplar den Fraktionen und Marlene am Dienstag morgen in die Büros gelegt. Das BVV-Büro informierte die Fraktionen per Email um 10:56 Uhr davon. In allen Fraktionen ist das Büro derzeit noch wegen Sommerferien geschlossen. Marlene befindet sich im Ausland.

Um 13:49 Uhr am Dienstag kam eine Email von Holger, daß er soeben aus dem Büro des Bezirksbürgermeisters für Mittwoch, 18 Uhr zu einem Infotreffen zu diesem neuen Gutachten und dem weiteren Vorgehen eingeladen sei. Die Vertraulichkeit des Dokuments (also des Gutachtens) wurde dabei nochmals betont.

Ich fand mich dann am Mittwoch kurz vor 18 Uhr vor dem Büro des BezBM ein und sprach noch mit Nadia und Arne Herz über die Sache, währen Holger schon im Büro des BezBM war. Als ich dann reinging, nahm Holger mich zur Seite und bat mich, nicht an dem Termin teilzunehmen,. Später am Abend schrieb er, daß wohl gesagt wurde, daß da noch einige ernsthafte Worte wegen Weitergabe von Daten und meinen Blogartikeln fallen sollten.

Der Rausschmiß am Donnerstag hat dann Nadia sehr aufgeregt – zu Recht, meine ich. Wenn Herr Naumann meint, von seinem Hausrecht Gebrauch machen zu müssen, um Bezirksverordnete – die ja hier in Berlin auch Teil der Verwaltung sind – an ihrer Arbeit zu hindern, dann ist das ein starkes Stück. Die Kontrollrechte, die die BVV bzw. die Bezirksverordneten gegenüber der (restlichen) Verwaltung haben, beschränken sich ja nicht auf die Vergangenheit, wie Peter Ottenberg im Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz zum § 17  schreibt:

Der Wortlaut der Vorschrift könnte eingeengt so verstanden werden, dass eine Kontrolle erst einsetzt, wenn das BA Geschäfte geführt, also gehandelt hat, mithin regelmäßig um eine „nachläufige Überprüfung (von Verwaltungshandeln) und nicht die Tätigkeit des BA begleitende Mitarbeit“. Diese Einengung greift jedoch nicht durch. Kontrollmechanismen dürfen im Sinne einer erweiterten Befugnis der BVV auch vorsorglich zur Anwendung gebracht werden. Der Begriff ist so zu verstehen, dass „er die vorbeugende, mitgehende und nachgehende Kontrolle umfasst“.
(Rn 4)

Auch sind wir Bezirksverordnete, wie schon gesagt, Teil der Verwaltung, und als solche haben wir sicherlich genauso ein Recht, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, wie z.B. die Justitiare des Bezirks, die da gestern teilnehmen durften. Es steht uns zu, eine „mitgehende“ Kontrolle auszuüben. An presseöffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, gehört meines Erachtens dazu.

Ich hab dann, als ich vor dem Bürgermeisterbüro auf das Ende der PK wartete, auf Facebook geschrieben:

Sitze VOR. Dem Büro des bezirksburgermeisters, in dem eine pk zum neuen Gutachten zu Oeynhausen stattfindet. Bezirksverordnete wurden von Naumann rausgeschmissen.

Es gab nette Kommentare dazu.

 

 


Lehren aus dem Bürgerentscheid Oeynhausen?

Nicht nur auf Landesebene zum Thema Tempelhofer Feld, auch auf Bezirksebene in CharlWilm zur Kolonie Oeynhausen haben die Menschen der Politik gezeigt, dass sie sich nicht alles gefallen lassen, sondern eigene politische Vorstellungen haben. Und diese gehört wissen wollen.
Politik muss Wege finden, die Menschen in möglichst viele politische Entscheidungen einzubinden. Das ist nicht leicht umzusetzen, denn auf Bezirksebene sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten beschränkt.
Am Einfachsten ist der Einwohnerantrag, mit dem ein Wunsch-Antragstext in die BVV eingebracht werden kann: 1000 Unterstützerunterschriften sammeln ist nicht so schwer. Für Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide sind hingegen Quoren zu erfüllen, die, wenn nicht gerade wie am 25. Mai 2014 eine Wahl oder ein Volksentscheid stattfindet, nur schwer zu erreichen sind.
Selbst die Koalition im Abgeordnetenhaus muss nach dem Ergebnis des Volksentscheids reagieren und über die Erweiterung der Beteiligung der Menschen an der Politik nachdenken. Die Piraten fordern dies seit 2011.

Auf Senats- und Abgeordnetenhausebene wird nach dem Ergebnis des Volksentscheids zum Tempelhofer Feld jetzt intensiv (und öffentlich!) über Ergänzungen und Erweiterungen der Beteiligung der Bürger_innen an der Politik nachgedacht. Das ist gut so, zeigt aber auch, daß das Thema Bürgerbeteiligung bislang auf dieser Ebene nur ein Lippenbekenntnis war. Geradezu panikartig kamen jetzt von allen Seiten Ideen, wie man das besser machen könnte. Den Vogel abgeschossen hat m.M.n. dabei Rahed Saleh, Fraktionsvorsitzender der SPD im Abgeordnetenhaus, mit seiner Veranstaltung „Chancen und Herausforderungen der wachsenden Stadt – Öffentlicher Diskurs der Stadtgesellschaft und des Gesetzgebers“ am 12.06.2014, für die ich nur auf Umwegen eine Einladung erhalten habe. Offensichtlich war es mit der Öffentlichkeit nicht ganz so ernst gemeint…

Aus der Einladung:

in einer wachsenden Stadt wie Berlin stehen der Gesetzgeber und die Zivilgesellschaft vor diversen Herausforderungen. Für unsere Stadt bieten sich hierbei viele Chancen, die sich im gemeinsamen Diskurs entwickeln lassen. Ich lade Sie und Vertreterinnen und Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen, alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Senats deshalb zu einem gemeinsamen regelmäßigen Austausch von Stadtgesellschaft und Gesetzgeber ein.

Wie entwickelt sich die Bevölkerung in Berlin? Welche Ableitungen lassen sich daraus für die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Kitas und Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr, den Wohnungssektor und die Kulturz iehen? Wie lässt sich zivilgesellschaftliche Partizipation weiter verbessern? In einer Auftaktsitzung möchte ich mit Ihnen zusammen in die Themensammlung und weitere Ablaufplanung eintreten. Ich schlage Ihnen vor, den Diskurs anschließend in regelmäßigen Sitzungen zu verstetigen.

Das erste Treffen möchten wir am Donnerstag, dem 12. Juni 2014, ab 19.00Uhr im Raum 376 im Berliner Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin abhalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für Ihre Interessengruppe in den Diskurs über Chancen und Herausforderungen in unserer Stadt einbringen und gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Gesetzgeber an der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen mitwirken würden.

 

Die – logischerweise – eingeladene Initiative „100% Tempelhofer Feld“ hat eine sehr richtige Antwort auf diese Einladung veröffentlicht. Rahed Saleh hat noch nicht begriffen, daß dieses „von-oben-herab“ nicht der richtige Weg ist…

Welche Lehren kann nun die BVV CharlWilm aus dem erfolgreichen Bürgerentscheid ziehen? Schwer zu sagen… Rechtlich sind da enge Grenzen gesetzt: es gibt nur den Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Man kann natürlich Einwohnerversammlungen zu bestimmten Themen veranstalten. Die, die ich bisher erlebt habe, waren immer gut besucht, und die Diskussion, so sie denn in Gang kam, war fruchtbar. Allerdings ist eine Einwohnerversammlung auch immer recht zeit- und kostenintensiv, was leider angesichts der sehr begrenzten finanziellen Mittel der BVV die Möglichkeiten einschränkt. Hier sollte in den nächsten Haushaltsberatungen ein höheres Budget für solche Zwecke eingerichtet werden. Die Bürger_innen haben das Recht, gefragt zu werden und mit zu bestimmen, wie es in ihrem Bezirk, in ihrem Kiez weitergeht. Politik, Entscheidungen „von oben herab“ – das ist Politik von gestern.

Welche Lehren können die Parteien ziehen? Die Lippenbekenntnisse der Zählgemeinschaftsparteien jedenfalls sind als solche entlarvt. Keine Partei sollte jetzt die Idee aufgreifen, eine der 3 gegebenen Möglichkeiten durch entsprechende Initiativen innerhalb ihrer eigenen Mitglieder anzustoßen. Natürlich ist es legitim, wenn eine Initiative durch Menschen ergriffen wird, die auch Mitglieder eine Partei sind. Nur sollte nicht eine Fraktion oder ein Kreisverband dieses anstoßen.

Wenig bekannt, wohl so gut wie noch gar nicht genutzt: § 46 Abs. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes gibt der BVV die Möglichkeit, von sich aus einen Bürgerentscheid anzustoßen. Dafür ist aber eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder notwendig, mithin müssen mindestens 37 Bezirksverordnete einem entsprechenden Antrag zustimmen. Die Begründung zum Änderungsgesetz sagt dazu:

Gemäß § 46 Abs.4 des Entwurfes hat die BVV auch selbst das Recht, einen Bürgerentscheid zu einer Frage zu initiieren,zu der sie nach §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse fassen kann. Um zu verhindern, dass die Bezirksverordneten sich  ihrer Verantwortung  als Repräsentanten entziehen, ist hier das Quorum auf zwei Drittel der verfassungsmäßigen Mitgliederzahl festgesetzt. Es muss also eine weitgehende Einigkeit in der Vertretungskörperschaft darüber bestehen, dass das fragliche Begehren  der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird. Dies ist gerechtfertigt: die Bürgerschaft soll die Möglichkeit erhalten, in jeder Angelegenheit anstelle der Vertreter zu entscheiden. Ausgehen soll dieses von der Bürgerschaft selbst. Der umgekehrte Weg soll stark erschwert werden, um den Parteien in der BVV die Möglichkeit zu  nehmen, das Instrument bürgerschaftlicher Mitwirkung für Parteipolitik außerhalb der BVV zu missbrauchen.

Trotz der notwendigen Mehrheit sollte man in den BVVen mal darüber nachdenken…

 


„Untersuchungsausschuß“

 

Die BVV CharlWilm hat am 22.05.2014 diesen Beschluß gefasst:

Nichtständiger Ausschuss „Kolonie Oeynhausen“

 

Die BVV möge beschließen:

 

Zur Untersuchung der von verschiedener Seite im Zusammenhang mit der Prozessführung des Bezirksamtes vor dem Verwaltungsgericht Berlin zum Bürgerentscheid und der damit verbundenen Kostenschätzung in den Raum gestellten Behauptungen wird gem. § 29 Abs. 2 S. 2 GO BVV ein nichtständiger Ausschussmit neun Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1 eingerichtet.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2014 ein Abschlussbericht vorzulegen.

Auf Bezirksebene gibt es keine „Untersuchungs-Ausschüsse“, deshalb heißt dieser auch nicht so. Der Terminus „Nichtständiger Ausschuss“ deutet darauf hin, daß dieser Ausschuß möglicherweise nicht bis zum Ende der Wahlperiode in 2016 tagen wird, auch daß bis Ende November 2014 ein „Abschlussbericht“ vorzulegen ist, weist in diese Richtung.

Worum geht’s? Es geht um das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Angabe der Höhe einer eventuellen Entschädigung im Hinweistext des Bezirksamtes zum Bürgerbegehren „Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen“ (siehe Pressemitteilung des VG) aus dem August 2013.  Im Januar 2014 haben die Kleingärtner durch eine Akteneinsicht erfahren, daß dem Verwaltungsgericht im August 2013 nicht alle Unterlagen zu dem Verfahren vorlagen. Insbesondere ein Vermerk der Abteilung „Stadt III E“, die sich mit Wertermittlungen bei Grundstücken beschäftigt, datiert auf den 06.02.2012, lag dem Gericht im Verfahren über die Nennung der Höhe einer evtl. Entschädigung im Hinweistext nicht vor. In diesem Vermerk wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß frühere Einschätzungen nicht mehr gelten (also insbesondere die ominösen 25 Millionen) , ein Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB nicht ausgelöst wird, wenn der Bebauungsplan festgesetzt wird, und nur ein Übernahmeanspruch besteht, bei dem das Grundstück gegen Zahlung von 870.000 € in das Eigentum des Landes Berlin geht.

Baustadtrat Marc Schulte bezeichnete diesen Vermerk am 16.01.2014 in seiner Antwort auf eine Einwohnerfrage als „nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung„. Dem kann ich mich nicht anschließen, und mit mir bezweifeln viele, daß die Entscheidung, welche Unterlagen dem Verwaltungsgericht vorzuliegen haben, in der Hand einer der verfahrensbeteiligten Parteien liegt. Das ist selbstverständlich Sache des Gerichtes, und zur Beurteilung müssen dem Gericht selbstverständlich alle Unterlagen vorliegen.

Der Baustadtrat ist übrigens der Meinung, daß sich der nichtständige Ausschuß mit dem Verhalten der Abteilung Bürgerdienste beschäftigen müsse, denn diese hat den Prozess geführt, wie er in seiner persönlichen Erklärung am 22. Mai 2014 mitteilte (Niederschrift der Sitzung, Seite 8 und 9). Das ist ganz schön dreist, denn diese Abteilung kann natürlich nur das dem Gericht vorlegen, was sie von der betroffenen Abteilung Stadtentwicklung an Unterlagen erhält. Sicherlich war die Abteilung Bürgerdienste als auch für Wahlen und Abstimmungen, mithin also auch für die Durchführung des Bürgerbegehrens zuständige Abteilung federführend in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Abteilung Stadtentwicklung als sachlich zuständige Abteilung sollte jedoch alles an Unterlagen bereitstellen und nicht vorher entscheiden dürfen, was und was nicht vorgelegt wird.

Ich höre übrigens gerüchteweise, daß SPD und Grüne den nichtständigen Ausschuß ständig nicht-öffentllich tagen lassen wollen. Auf die Begründung dazu bin ich sehr gespannt und werde dem selbstverständlich widersprechen. Daß es diesen Vermerk vom 06.02.2012 gibt, haben wir Bezirksverordnete nur erfahren, weil die interessierte Öffentlichkeit sich die Mühe gemacht hat, Akten einzusehen und zu durchforsten. Nun sollen wir sagen: „danke für die Zuarbeit, habt ihr gut gemacht, aber jetzt schließt bitte die Tür von außen“? Das kann ja nicht sein. Ich bin im Gegenteil der Meinung, daß die intensive Durchsicht der Akten durch die Kleingärtner_innen der Arbeit der Bezirksverordneten nur helfen kann und von daher die Öffentlichkeit gegeben sein muß, damit der Informationstransfer funktionieren kann. Auch kann ich nicht sehen, welche „persönlichen Angelegenheiten, Sondervergünstigungen und Unterstützungen aller im Dienste der Stadt und des Landes Berlin stehenden Personen“ ( GO BVV, Paragraph 32 Abs. 2 i.V.m. § 16) Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses sein sollten. Auch Vermögensverhältnisse Dritter oder Beratung über An – und Verkäufe von Grundstücken sind nicht Thema dieses Ausschusses. Insofern könnte es am Donnerstag also spannend werden.


Grandiose Kleingärtner

Plakate-Raupen-A3-A4-225x300_178Sie haben diskutiert, Stadträte und Bezirksverordnete mit Fragen genervt :-), Plakate entworfen, Strategien aufgestellt, den Bezirk plakatiert, dutzende Infostände organisiert, 100.000 Flyer verteilt – und gewonnen.

Schon die ersten Zahlen, die „Spione“ aus einzelnen Wahllokalen meldeten, sorgten gestern abend für sehr viel Jubel. Und als Dagmar König, Stadträtin für Bürgerdienste etc. und damit Verantwortliche auch für das Wahlamt, gegen 21:30 Uhr in die Kolonie kam, meldete sie: ausgezählt sind 50 % der Wahllokale, es gab ca. 40.000 abgegebene Stimmzettel, davon mehr als 70 % für die Kolonie.

Damit war das erforderliche Quorum bereits erreicht: es hätten mindestens 24.191 Stimmzettel abgegeben werden müssen. Von den Abgegebenen hätte mindestens die Hälfte (+1) für Oeynhausen angekreuzt werden müssen – das war da schon klar.

Die Stimmung auf dem Festplatz der Kolonie schwankte bis zu den ersten Zahlen zwischen Euphorie und Angst. Danach war nur noch unbändige Freude. Ich bin noch nie von so vielen Menschen (nacheinander) umarmt worden. ich hab aber immer gesagt: ich bin nur ein kleines Licht, ihr Kleingärtner_innen habt das gemacht. Nutzte nix…

Das Endergebnis ist jetzt hier bekanntgegeben:

Stimmberechtigte 244.633
Wahlberechtigte 2011 241.908
Abgegebene Stimmen 115.146 47,60 %
Ungültig 5.196 2,15 %
Gültig 109.950 97,85 %
Ja 84.729 77,06 %
Nein 25.221 22,94 %

Wie geht es weiter? Gute Frage… Das Bezirksamts-Kollegium wird sich wohl in seiner Sitzung am Dienstag damit beschäftigen müssen. Im Sinne der Kleingärtner_innen und der Unterstützer_innen wäre wohl, daß der Bebauungsplan nun unterzeichnet und beschlossen würde. Wichtig wäre auch, daß die Zählgemeinschafts-Fraktionen ihre unsinnige Blockadehaltung aufgeben und damit auch dem Bezirksamt klar aufzeigen würde, daß der Bürgerwille auch von ihnen respektiert wird. Über einen evtl. zu zahlenden Schadensersatz sollte ein neues Gutachten Auskunft geben; letztendlich wird darüber natürlich ein Gericht entscheiden müssen. Prof. Christian Otto, der an der TU Berlin Bau- und Planungsrecht lehrt und in einem fundierten Beitrag für die Sendung Klartext bereits den Kopf geschüttelt hat, sagte gestern in rbb aktuell erneut, daß er ein Risiko maximal in Höhe von 2,5 Millionen € erkennen kann. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn ein solcher Betrag nicht aufzutreiben wäre…

Und Marc Schulte? Der beschäftigte sich am Samstag mit einem Beitrag von rbb online, in dem stand, daß die BVV einen Untersuchungsausschuß eingesetzt hätte, und daß er in der BVV den unseligen „Kompromiß“ wieder ins Gespräch gebracht hätte. Beides, so sagte er wohl dem rbb, sei nicht richtig.
Recht hat er in Bezug auf den Ausschuß – wobei das Erbsenzählerei ist: es gibt auf Bezirksebene keine Untersuchungs-Ausschüsse. Wir haben allerdings einen Ausschuß eingesetzt, der was untersuchen soll… Und zu dem Kompromiß: das hat er gesagt, viele haben es gehört, und einige haben  dies dem rbb gegenüber bestätigt.

Mein Schwiegervater, strammer SPD-Wähler und Kleingärtner, hat mir mal davon erzählt, daß es Zeiten gab, in denen die Kleingärtner (West-) Berlins machtvolle Demonstrationen auf die Beine gestellt haben, wenn der Senat auch nur daran dachte, Kleingärten anzufassen. Vielleicht ist ja die Kolonie Oeynhausen eine Keimzelle für so etwas. Ein Hinweis darauf könnte sein, daß sowohl der Landesverband der Kleingärtner als auch einige Kolonien aus allen Bezirken die Kolonie Oeynhausen finanziell und ideell unterstützt haben.

Mein Glückwunsch geht an die Kleingärtner_innen und die BI „Schmargendorf braucht Oeynhausen“. Mein Dank geht an alle Bürger_innen aus dem Bezirk, die dem Senat und den Bezirksamt gestern gezeigt haben, was eine Harke ist. Wie sagt Frank Sommer immer: „Venceremos!

 

 

 

 


Empfindlich und nervös

Plakate-Raupen-A3-A4-225x300_178

scheint unsere große Zählgemeinschaftspartei dem Bürgerentscheid zur Kolonie Oeynhausen entgegenzusehen. Der Ton wird immer rauer, man droht mit Isolation, und als „Höhepunkt“ gibts am 22. Mai in der BVV folgende

 

 

 

 

 

 

2. Mündliche Anfrage
Norbert Wittke
SPD-Fraktion             

Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf neutral?

Ich frage das Bezirksamt:

Ist das Bezirksamt mit mir einer Meinung, dass die Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf den §  4 Abs. 1 Satz 1 – Bezirkliche Seniorenvertretungen – des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes („Die bezirklichen Seniorenvertretungen sind unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden“) auf das Gröbste mit einer Abstimmungsempfehlung zum Bürgerentscheid „Rettet die Kolonie Oeynhausen“ missachtete und was gedenkt das Bezirksamt gegen die Veröffentlichung auf der Internetseite der Charlottenburg-Wilmersdorfer Seniorenvertretung zu unternehmen?

„Hä?“ war meine erste Reaktion. Was soll der Scheiß?

Hintergrund ist offenbar diese Pressemitteilung der bezirklichen Seniorenvertretung. Darin wird empfohlen, beim Bürgerentscheid zu Oeynhausen mit „Ja“ zu stimmen und damit weiter daran zu arbeiten, die Kolonie zu retten (was ja auch, wie die geneigte Leserschaft weiß, meine Empfehlung ist). Die Argumentation der Seniorenvertretung in dieser PM ist aus meiner Sicht stimmig und beschreibt, wie die Senioren und die Kolonie zusammengehören.

Was soll daran falsch sein? Ich kann da keine parteipolitische oder konfessionelle Bindung erkennen. Und unabhängig scheint diese PM auch entstanden zu sein – wenns nach der Zählgemeinschaft geht, wäre dieser Text so nicht erschienen.

Die PM passt m.M.n. hervorragend zu § 1 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes:

Ziel dieses Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben zu fördern, die Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.

Die „aktive Beteiligung“ am „politischen Leben“ soll also gefördert werden. Was ist denn die PM anderes als ein Aufruf dazu, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen?

Die Mehrheit der betroffenen Kleingärtner_innen ist über 60 Jahre alt, also ist der Vorschlag, mit „Ja“ zu stimmen, auch eine Förderung der Zielgruppe.

Was also ist falsch an der PM der Seniorenvertretung, so falsch, daß die SPD mit einer solchen Mündlichen Anfrage daherkommt?

Es ist wohl der Hinweis darauf, mit „Ja“ zu stimmen, denn das geht der Zählgemeinschaft und insbesondere der SPD-Fraktion mit ihrem Baustadtrat Marc Schulte gegen den Strich.

Meine Meinung dazu: peinlich.

 

So, und wenn ich es mir mit diesem Text bei der SPD nun vollkommen verschissen habe – seis drum. Auch die großen Fraktionen in unserer BVV müssen damit leben, daß sie kritisiert werden.

 

 



Ein Sturm der Entrüstung

prasselt derzeit auf die politisch Verantwortlichen im Bezirk nieder. Grund ist der Plan, die Musikschule in Schmargendorf aus dem Rathaus Schmargendorf in das Haus B der Carl-Orff-Schule umzuziehen, damit die Räume dann im Umzugskarusell durch das Vermessungsamt belegt werden können. Außerdem sollen auf dem Gelände der Gartenarbeitsschule „Ilse Demme“ Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes in einen Pavillon einziehen, der bisher zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern genutzt wird.

Aus den Emails, die uns zu diesen Themen erreicht haben, ein paar Zitate:

 

hiermit möchte ich gegen den Verlust der Unterrichtsräume der Musikschule im Rathaus Schmargendorf protestieren. Als Mutter und Musiklehrerin an einer allgemeinbildenden Schule erlebe ich jeden Tag, wie wichtig der Musikunterricht in der Musikschule für die Kinder ist. Ein zentraler Standort ist notwendig, damit sich Musikschüler/innen und Musiklehrer/innen treffen und angemessen austauschen können! Ferner ist es notwendig, das Material sicher in eigenen Musikschulräumen lagern zu können!
Also bitte ich Sie hiermit, Ihre Entscheidung nochmal zu überdenken!

Bildung hat in der Politik hohe Bedeutung- wie man bei Wahlveranstaltungen hört.
Kunst und Kunstunterricht gehören bekanntlich zu Bildung.
Dass dabei gut ausgebildete Lehrer auf ein beschämendes Honorarniveau arbeiten müssen, ist vielleicht weniger bekannt.
Hier kann doch vor allem die SPD mal genauer hinschauen, ist diese Partei doch für gerechte Löhne.
Dass nun auch noch die Musikschule die beiden Unterrichtsetagen im Rathaus Schmargendorf aufgeben soll für einen Umzug in nahe liegende -von der Carl-Orff-Grundschule genutzt- Horträume, zeigt dass auch Arbeitsbedingungen für Kunstunterricht nebensächlich sind.
Kein Wunder wenn immer mehr Familien überlegen Proteststimmen an neuen Parteien zu geben, wenn dauernd im Kiez solche „Prioritäten“ gesetzt werden.

 

auch als lebensältere Mitbürgerin in Wilmersdorf/Schmargendorf
nutze ich regelmäßig das Angebot der Musikschule.
Ich finde es unverantwortlich, dass die Musikschule, die mit viel
Geld eingerichtet wurde und einen Gewinn erwirtschaftet,
jetzt umgesetzt und auseinandergerissen werden soll.
So nicht werte Damen und Herren der Bezirksverwaltung!
Pfui, Sie Planungsexperten!
Das Postgebäude am Hochmeisterplatz steht z.B. leer.

 

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass unsere Musikschule nicht aus dem Rathaus Schmargendorf hinausgeworfen wird. Die Bildung unserer Kinder sollte doch unsere Erste Sorge sein, für das Vermessungsamt wird man eine andere Lösung finden müssen.

 

hiermit möchte ich mich ganz deutlich für den Erhalt der Musikschule im Rathaus Schmargendorf aussprechen. Ein Umzug in nahe liegende Horträume ist keine Option. Die Räume im Rathaus wurden mit viel Geld renoviert und fachgerecht ausgestattet. Die Musikschule erwirtschaftet jedes Jahr einen hohen Budgetgewinn für den Bezirkshaushalt!

Außerdem ist es für mich eine bildungs- und kulturpolitische Aufgabe, die musikalische Frühförderung zu ermöglichen. Hat Bildung in Wilmersdorf keine Priorität mehr?

Ich bin von der Entwicklung in unserem Bezirk sehr enttäuscht und möchte dringend für den Erhalt plädieren.

 

Es zeigt sich immer deutlicher, daß der Beschluß, das Rathaus Wilmersdorf als Bürostandort für das Bezirksamt aufzugeben, um ca. 3 Millionen Euro pro Jahr zu sparen, einen ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich zieht. Probleme, die zum Zeitpunkt des BA-Beschlusses und seiner Bestätigung durch die Mehrheit der BVV nicht absehbar waren (oder, was politisch schlimm wäre, nicht mitgeteilt wurden). Es ist ja nicht der erste Fall, daß durch den Umzug andere, offensichtlich „unwichtigere“ Einrichtungen vertrieben oder gar geschlossen werden. Auf dem Dach des Dienstgebäudes Hohenzollerndamm (das ist das Haus, in dem sich die Kommunale Galerie befindet) gab es preiswerte Atelier-Räume. Eine Künstlergruppe hat dort erfolgreich gearbeitet: vertrieben. Die Computerien im Rathaus Wilmersdorf und im Rathaus Charlottenburg: geschlossen ohne Ersatz. Das Bürgeramt Otto-Suhr-Allee: verschoben in die Wilmersdorfer Arcaden.

Dazu kommt, daß der ursprüngliche Zeitplan für den „Leerzug“ des Rathauses Wilmersdorf inzwischen Makulatur ist. Allerdings ist fest vereinbart, daß das Haus am 31.12.2014 leer ist – die Nachnutzer (Landesrechnungshof, Arbeitsbericht) sind ja ebenfalls schon mit dem Umzug beschäftigt, teilweise auch schon eingezogen. Die einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes haben auch mit ihren Raumbedarfsberechnungen, die das BA als „reichlich“ kritisiert hat, für Verzögerungen gesorgt.

Der Umzug ist auch nicht kostenlos zu haben. Da der Bezirk – wie alle Bezirke – kein Geld hat, die Kosten des Umzuges aber vom damals zuständigen Stadtrat auf 2,5 bis 3 Millionen € geschätzt wurden, gibts nun eine Vereinbarung zwischen Senat und Bezirk: der Bezirk erhält eine Art „Überziehungskredit“ in Höhe von 3 Millionen €, der durch die geplanten Einsparungen, die die Aufgabe des Hauses Fehrbelliner Platz 4 bringen sollen, zurückgezahlt wird.

Wollen wir hoffen, daß wenigstens dieses ohne Probleme klappt.