Neues zu Oeynhausen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sic!) hat mit Datum vom 25.06.2013 dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Stadtentwicklung, mitgeteilt, daß dort „im Grundsatz keine Bedenken“ gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE für die Grundstücke bestehen, auf denen die Kolonie Oeynhausen liegt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, daß der o.g. B-Plan „derzeit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans – Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten – nicht entwickelbar“ ist, so daß der FNP geändert werden muß. „Die Änderung berührt nicht die Grundzüge des FNP. Angesichts der Größe des gesamten Areals stellt die vorgesehene Arrondierung der Wohnbaufläche W2 die Funktion der verbleibenden Kleingartenfläche nicht in Frage“. „Des Weiteren ist eine Änderung des Landschafts- einschl. Artenschutzprogramms erforderlich.“

Das ist das, was ich erwartet habe: Dem Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz (nochmal sic!) ist sein Rundschreiben von 2008 schnuppe, in dem dargelegt wird, daß B-Pläne, die Kleingärten betreffen, im Grundsatz nicht nach § 13a BauGB durchgeführt werden sollen.

Wie gehts nun weiter?

Baustadtrat Marc Schulte wird dem Stadtentwicklungs-Ausschuß am 14.08.2013 die Pläne vorstellen und um „grünes Licht“ für den Aufstellungsbeschluß dazu bitten, der dann am 20.08.2013 im Bezirksamt(skollegium) beschlossen werden soll. In der BVV am 15.08.2013 wird aller Voraussicht nach der Einwohnerantrag behandelt werden, für den bis zum 14.07.2013 insgesamt 2.663 Unterschriften gesammelt wurden – nötig sind 1.000…

Das Bürgerbegehren dümpelt derzeit immer noch beim Verwaltungsgericht, weil Kleingärtner und Bezirk sich bislang nicht über den Text einigen konnten – das BA will unbedingt die ominösen 25 Millionen € drin haben. Ein passender Antrag, bis zum Ergebnis eines Bürgerbegehrens keine Fakten zu schaffen, wurde ja leider von der Zählgemeinschaft (auf „Anordnung von oben“?) verwässert. So bleibt uns erstmal nur, am 15.08. in der BVV an die Vernunft der Grünen zu appellieren und dafür zu sorgen, daß Marc Schulte und die Groth-Gruppe hier eine krachende Niederlage einfahren.

 


Einwohnerantrag zur Kolonie Oeynhausen

Der Kleingartenverein Oeynhausen, akut bedroht durch den Beschluß der BVV vom 17.01.2013 zur Vernichtung von mindestens 150 Parzellen, hat einen Einwohnerantrag formuliert:

Mit dem Einwohnerantrag fordern wir die Bezirksverordnetenversammlung auf, den Beschluss zur Teilbebauung der Kolonie vom 17.01.2013 sowie den zur Nichtbeachtung des geplanten Bürgerbegehrens zum Erhalt der Kolonie vom 16.05.2013, zurückzunehmen. Es soll erst nach Abschluss des Bürgerbegehrens über die städtebauliche Entwicklung des Gebietes entschieden werden. Der Antrag soll helfen, den Bezirk wieder zu einem Handeln auf der Beschlusslage der Resolution vom September 2012 (Gesamtareal als Dauergrün, einstimmig und über alle Fraktionen hinweg beschlossen!) zu veranlassen.
Darüber hinaus wollen wir, dass die Kolonien Oeynhausen und Hohenzollerndamm nicht auf dem Stadtentwicklungsplan Wohnen, der im Herbst vom Senat verabschiedet werden soll, als Standorte für Wohnbebauung ausgewiesen werden.

Für den Einwohnerantrag benötigen wir 1.000 Unterschriften. Unterschriftsberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift 16 Jahre alt sind und mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gemeldet sind.

Die Piraten unterstützen das Anliegen der Kolonie, wir haben der Vorlage zur Vernichtung der Kolonie nicht zugestimmt.

Der komplette Text und eine Unterschriften-Liste gibt es hier: 2013+06+18+Einwohnerantrag+final. Ausgefüllte Unterschriften-Listen können im Vereinsheim der Kolonie oder bei uns abgegeben werden.


Grüner Kreisverband gibt grüner Fraktion eine Watsche

Der Kreisvorstand der Grünen in Charlottenburg-Wilmersdorf hat am 12. Juni 2013 einen Beschluß gefasst, den ich als Watschen für die Fraktion verstehe:

Oeynhausen – Wie weiter?
Beschluss des Kreisvorstands

Der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die GRÜNEN in Charlottenburg-Wilmersdorf hat
in seiner Sitzung am 12. Juni 2013 beschlossen:

,Der Kreisvorstand begrüßt die Initiative der Grünen-Fraktionsspitze in der BVV, die darauf zielt, über die Sommerpause bezüglich der Kleingartenkolonie Oeynhausen keine Fakten zu schaffen, sondern zur Zukunft der Kolonie mit dem zuständigen Stadtrat und dem Zählgemeinschaftspartner SPD nach der Sommerpause erneut das Gespräch zu suchen.

Die grüne Fraktion hat sich in Sachen Oeynhausen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Der Druck durch den Stadtrat Marc Schulte wahr wohl sehr groß, so daß man angesichts eines angeblichen Kostenrisikos von wahlweise 1,4, 25 oder gar 50 Millionen Euro den Schwanz eingekniffen und grüne Positionen einfach mal so geopfert hat.

Es scheint so, als würde bei den hiesigen Grünen langsam die Einsicht einkehren, daß das Verhalten der Mehrheit der grünen BVV-Fraktion mit grüner Politik nicht mehr viel (um nicht zu sagen: gar nichts mehr) zu tun hat. Die gründliche Lobby-Arbeit der Kleingärtner aus der Kolonie Oeynhausen und unser Pressing haben wohl gewirkt. Auch darf man nicht vergessen, wer im Kreisvorstand sitzt…

 


Bürgerbeteiligung? Nur, wenn es uns in den Kram passt…

In der letzten BVV am 16. Mai war neben vielem Anderen auch mein Antrag „Oeynhausen: keine Fakten schaffen“ auf der TO. Ursprünglich bestand der Antrag aus sieben Unterpunkten, in der Sitzung des Stadt-A wurde letztendlich nur noch ein Satz angenommen:

Das Ergebnis des Bürgerbegehrens, ggfls. eines Bürgerentscheids zu beachten und vorher keine unumkehrbaren Entscheidungen zu treffen.

SPD und Grüne haben dem im Ausschuß zugestimmt, nur um eine Woche später einen eigenen „Ersetzungsantrag“ einzubringen, der so aussieht:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Ergebnis des Bürgerbegehrens, ggfs. eines Bürgerentscheids zu beachten und vorher keine unumkehrbaren Entscheidungen zu treffen, sofern nicht die Möglichkeit besteht, die Hälfte der Kleingärten gemäß Beschluss DS Nr. 0466/4 zu retten.

Da hat Bezirksstadtrat Marc Schulte wohl ein heftiges Machtwort gesprochen.

In meiner kurzen, knackigen 🙂 Rede am Donnerstag hob ich hervor, daß ein solches Verhalten der ZG der in der Zählgemeinschaftsvereinbarung hervorgehobenen Bürgerbeteiligung sicher nicht zuträglich ist. Außerdem beantragte ich namentliche Abstimmung.

Die anschließende Debatte brachte von Seiten der ZG keinerlei neue Argumente, die in irgendeiner Weise das Ansinnen des Stadtrates bekräftigen könnten. Dank an dieser Stelle an die CDU-Fraktion, die unsere Argumente – wie schon in der Vergangenheit – bekräftigte. Der Stadtrat war sich dann nicht zu schade, mein Engagement in der Sache als Wahlkampf zu bezeichnen…

Der Ersetzungsantrag er ZG wurde anschließend mit 25 zu 22 Stimmen angenommen. Damit wurde dem anstehenden Bürgerbegehren ein weiterer großer Stein in den Weg gelegt.

Nebenbei: Ansgar Gusy sagte mir am Ende der Sitzung, daß er gar nicht sicher gewesen sei, daß die ZG die Abstimmung auch gewinnen würde. Ein Hinweis auf die unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb der Grünen-Fraktion, aus der 2 Stimmen gegen den Antrag der ZG sowie eine Enthaltung kamen…

 

 


2. Einwohnerversammlung zur Kolonie Oeynhausen

Gestern abend fand die zweite Einwohnerversammlung zur Zukunft der Kolonie Oeynhausen statt. Die Aula der Marienburg-Schule2013-04-23 19.25.08 war wieder überfüllt. Auf dem Podium hatte Judith Stückler, Vorsteherin der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf die Veranstaltungsleitung. Ihr zur Seite Susanne Rabe von der neuen Bürgerinitiative „Schmargendorf braucht Oeynhausen„, Frank Sommer als Vertreter der Kolonie und  Marc Schulte als verantwortlicher Stadtrat.

Die Kleingärtner, die die Einwohnerversammlung beantragt hatten, hatten sich in einem Gespräch mit der BVV-Vorsteherin darauf geeinigt, daß die Vertreter der Fraktionen diesmal nicht auf dem Podium sitzen (was bei diesen, als es im Ältestenrat bekanntgegeben wurde, lange Gesichter erzeugte…), sondern reservierte Plätze in der ersten Reihe einnehmen sollten. Da ich keine Berührungsängste habe, hab ich darauf verzichtet und mich zu den Kleingärtnern gesetzt. Bei der obligatorischen Vorstellung der Fraktionsvertreter gab es jeweils höflichen Applaus, bis auf eine Ausnahme 🙂

Die Abendschau des RBB war vor Ort, um eine Live-Schaltung in die laufende Sendung zu machen – sehr interessant war das anzusehen.

Am Anfang hat Michael Schneidewind vom B.U.N.D. Berlin eine kleine Präsentation gezeigt, welche anderen Möglichkeiten das Bezirksamt noch hätte, um die geplante Bebauung der halben Kolonie noch zu verhindern. Da er die vereinbarte Zeit fast aufgebraucht hatte und Frau Stückler der Meinung war, daß das zumindest am Ende keine Präsentation, sondern eine Meinungsäußerung von Michael wurde, wollte sie ihm das Wort entziehen, was zu lautstarkem Unmut im Saal führte.

Anschließend stellte Susanne Raabe kurz (wirklich kurz) die BI und ihre Ziele vor. Frank Sommer stellte die Ziele der Kleingärtner vor und erhielt den entsprechenden Applaus. Der anschließende Vortrag von Marc Schulte hatte dann nicht ganz so positive Resonanz. Er brachte die uns allen wohlbekannten Argumente, die sich seit Beginn der Diskussion nicht geändert haben…

Die anschließende Fragerunde brachte mir die Erkenntnis, daß das Bezirksamt nicht bereit ist, auf die Argumente der Kleingärtner einzugehen. Marc Schulte stellte sich wiederholt als Retter der (halben) Kolonie dar. Sein Argument, wenn der Kompromiß so wie zwischen Bezirk und Lorac/Groth vereinbart nicht Wirklichkeit werde, dann sei die ganze Kolonie gefährdet. Die Wege, die Michael Schneidewind aufgezeigt hatte, wurden als nicht machbar eingestuft. Auch Dr. Volker Heise von den Grünen brachte seine bereits bekannten, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17. Januar 2013 vom Blatt gelesenen Thesen nochmal. (ich weiß nicht, was mit Volker Heise los ist. Noch im Herbst hat er ganz anders zu dem Thema gestanden. In meier Umgebung im Saal kam das Wort „Gehirnwäsche“ auf…)

Wolfgang Mahnke warf in seinem Beitrag unter anderem der BV Heike Schmitt-Schmelz (SPD) vor, in der Sitzung des Stadt-A am 10.04.2013 bei der Diskussion um meinen Antrag zwecks Ausschuß zur Klärung der Umstände gesagt zu haben: „Ein extra Ausschuß nur für die Interessen von 300 Kleingärtnern ist unmöglich“, was sie dann in ihrer Gegenrede vehement abstritt. Doch, Heike, das hast Du so gesagt.

Marc Schulte zeigte sich übrigens erstaunt darüber, daß ich bei der ersten Konfrontation mit dem Problem gesagt habe, da könne man ja wohl nix mehr machen, um dann kurze Zeit später eine Kehrtwendung zu machen. Tja, Marc – als Lehrer solltest Du doch froh und glücklich sein zu erleben, daß auch ein alter Mann noch lernfähig ist 🙂

Interessant wurde es, als Klaus-Dieter Gröhler, ehemals für die Stadtentwicklung zuständiger Stadtrat, erklärte, warum er im Januar erklärt hat, er würde den B-Plan zur Rettung der Kolonie unterschreiben. Seine Argumentation: Das Gelände steht im FNP als Grünfläche mit der Markierung „Kleingärten“, das Gelände wurde vom Senat als eminent wichtig für die Frischluft-Versorgung der City bezeichnet – wenn jetzt der Bezirk einen B-Plan festsetzt, der darauf basiert, kann das Land ja nicht „Nein“ dazu sagen. Damit begann der Wahlk(r)ampf. Marc Schulte entgegnete mit fast schon schriller Stimme, daß das alles ja gar nicht so sei und er mit Senatens öfter über das Problem gesprochen habe, auch hätte er das Problem ja von Herrn Gröhler „geerbt“, und überhaupt sei dieser ja untätig in der Sache gewesen…

jaja, das mit dem Erbe führt Marc Schulte gerne an, ganz so, als sei er im Herbst 2011 plötzlich und unerwartet in der BVV CharlWilm und im Bezirksamt angekommen, ohne vorher was in der Richtung gemacht zuhaben. Tatsächlich ist er aber schon seit 1995 in der BVV, damals Charlottenburg, seit 2000 CharlWilm. Nachzulesen in seiner Biographie auf der Webseite des BA. So ganz unwissend kann er also in der Sache nicht gewesen sein, denn man sollte davon ausgehen, daß sich ein Bezirksamts-Gremium in seinen wöchentlichen Sitzungen austauscht…

Auch hat er die Aussage von Raed Saleh zum Umgang des Landes Berlin mit den Kleingärtenrelativieren wollen: das betreffe ja eigentlich nur Kleingärten auf öffentlichem Land… In seiner Antwort auf die Große Anfrage der Grünen „Zahlen die Bezirke das Liegenschaftskonzept des Senats?“ (Drucksache 0559/4) laviert er nur, „die Darstellung von Wohnungsbaupotentialen auf Kleingartenflächen im Entwurf des StEP Wohnen erfolgt im Dissens zur bezirklichen Haltung.“ Gestalten sieht anders aus, aber das hab ich mir in Bezug auf unsere Zählgemeinschaft schon abgeschminkt.

 

 

 


12? 13? 13a? 14?

Auf der Tagesordnung des gestrigen Stadtentwicklungs-Ausschusses stand auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion das Thema „Verfahrensstand Oeynhausen – Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB“.

Das Stichwort „Oeynhausen“ sorgt derzeit für erhöhte Aufmerksamkeit, weil der Bezirk da in einer eher unglücklichen Situation steckt: die Kleingärtner im Bezirk, bislang eher eine Bank als Wähler der SPD, sind zu Recht sehr aufgebracht darüber, daß die Kolonie Oeynhausen jetzt plattgemacht werden soll. Die BVV hat im Januar beschlossen, für das Gelände den der Kolonie den unterschriftsreifen, aber nicht festgesetzten Bebauungsplan IX-205-a auf die östliche Hälfte des Grundstückes zu begrenzen und auf der anderen Hälfte eine 6-geschossige Bebaung zu ermöglichen. Diese Idee hatte der Baustadtrat Marc Schulte gemeinsam mit der Lorac, dem damaligen Eigentümer, ausgebrütet. Schulte wollte damit verhindern, daß Lorac aufgrund des geltenden Baurechts von 1960(!) auf der gesamten Fläche baut.

Die Formulierung im Antrag der SPD erschien mir etwas schwammig, weil im BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf verschiedene Arten zustandekommen kann. Ich habe daher in der Februar-BVV einen Antrag eingebracht, der das BA auffordern soll, den B-Plan nach § 12 BauGB aufzustellen, nachdem der Baustadtrat mehrmals dargestellt hatte, er werde das Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Der Unterschied: im § 13a BauGB wird ein „beschleunigtes Verfahren“ eingeführt. Die Beschleunigung besteht hauptsächlich darin, daß auf Bürgerbeteiligung und Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann.

Baustadtrat Schulte eröffnete also die Erklärung der Unterschiede mit der Bemerkung, er werde auf jeden Fall § 13a anwenden, und begründete dies damit, daß der Investor (inzwischen die Groth-Gruppe) ansonsten den ausgehandelten Kompromiß aufkündigen werde und dann die ganze Kolonie gefährdet sei. Groth hat das Gelände von der Lorac gekauft, sich aber eine Rückabwicklung vorbehalten, falls nicht bis 30.06.2013 Baurecht erteilt sei.

Die CDU bemerkte dann, daß sie die Festsetzung de B-Planes IX-205-a bevorzugen würde. Sollte das nicht möglich sein, wäre dann allerdings ein Verfahren nach § 12 BauGB vorzuziehen.

Die SPD sprach sich erst für § 13a BauGB aus, weil ansonsten – siehe oben. Dann sprach man doch von § 12, um dann wieder auf den 13a zu kommen. Hier erschien mir ein wenig Verwirrung vorzuherrschen, man hat wohl wirklich das BauGB nicht gelesen (und erst recht nicht verstanden…).

Die Grüne Fraktion hat sich zähneknirschend damit abgefunden, daß der Kompromiß erhalten bleiben muß, und sprach sich für § 12 aus.

Ich selbst habe dann noch auf § 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen (Dank an Michael Schneidewind vom B.U.N.D., der mich dahingehend gebrieft hat 🙂 ). Diese Vorschrift sagt vereinfacht: Baustadtrat, wenn Du nach § 13a vorgehst, ist es egal, wenn Du da irgendwelche Fehler machst – der B-Plan ist auf jeden Fall gültig. Man könnte auch sagen: § 214 Abs. 2a BauGB ändert § 13a dahingehend, daß dort eigentlich nur noch stehen müsste: Das Bauvorhaben wird genehmigt. Der Stadtrat könne uns also ohne Risiko versprechen, das (verkürzte) Verfahren ordentlich durchzuführen – wir haben keine Handhabe, Fehler oder absichtliche Auslassungen zu sanktionieren. Hier haben mich der Baustadtrat und der Amtsleiter leicht erschrocken angeschaut…

Diese Auffassung vertritt auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, die solches in einem soeben beschlossenen Positionspapier ausführt:

Für Verfahren nach § 13a BauGB wurde die Möglichkeit geschaffen, eine vorzeitige
Baugenehmigung schon vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu
erteilen, § 33 Abs. 3 BauGB. Damit sind faktisch im Innenbereich Vorhaben ohne
festgesetzten Bebauungsplan zulässig, auch wenn diese sich nicht, wie von § 34
BauGB gefordert, in die nähere Umgebung einfügen. Der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Planungsverfahren wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Zudem erlaubt § 13a Abs. 2 BauGB, im Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan
ohne dessen vorherige Änderung abzuweichen. Damit wird das Gebot der
Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in § 8 Abs. 3
BauGB konterkariert. Auch angesichts der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses,
nicht der Bezirksämter, für den Erlass des Flächennutzungsplanes erscheint dies in
Berlin bedenklich (Gewaltenteilung).

Der Baustadtrat wies in seinem Schlußwort dann darauf hin, daß die in § 13a in Zusammenhang mit § 214 Abs. 2a aufgeführten Bestimmungen ja nur „Kann“-Bestimmungen seien, und er auf jeden Fall alle vorgesehenen Beteiligungen und Untersuchungen durchführen werde. Den zeitlichen Vorteil, den § 13a dem Bauherren bietet, wolle er aber ausnutzen, um den Kompromiß nicht zu gefährden.

Ich hatte unsere Anträge aus der Februar-BVV noch nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Weil der Architekt Jan Kleihues die Vorstellung seiner Pläne für das sogenannte Zoo-Dreieck aber überzog, wurden sie dann vertagt.

Aufgrund des absehbar großen Interesses am Thema Oeynhausen wurde die Sitzung übrigens aus dem eher kuscheligen Sitzungsraum 1138 im Rathaus Wilmersdorf in den Festsaal im Rathaus Charlottenburg verlegt. Etwa 50 Besucher zeigten, daß zumindest diese Entscheidung richtig war. Vor und nach der Sitzung hatte ich viele Gespräche mit den Kleingärtnern, die unser konsequentes Auftreten in der Sache sehr begrüßen und uns dankenswerterweise mit guten Wünschen und machen Informationen unterstützen.

 

 

 


Oeynhausen im Stadtentwicklungs-Ausschuß

Das Verfahren rund um die Kolonie Oeynhausen ist Thema im Stadtentwicklungs-Ausschuß am Mittwoch, 27.02.2013, 17:30 Uhr.

Nachdem unsere Anträge dazu in der letzten BVV in diesen Ausschuß überwiesen wurden, hab ich beim Vorsitzenden des Ausschusses beantragt, diese auch auf die Tagesordnung zu nehmen:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

 

Die Antwort des Ausschuß-Vorsitzenden kam prompt:

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne können wir die von Ihnen genannten Drucksachen 
ergänzend auf die TO setzen, wenn der Ausschuß dem zustimmt. Dann könnten die DS unter 
TOP 4a-4c behandelt werden. Herr Kleihues ist zu der Sitzung am 27.02. bereits 
eingeladen und ich werde ihn nicht wieder ausladen. Als Stadtentwicklungsausschuß 
haben wir auch noch andere Themen mit denen wir uns befassen müssen. Unser Bezirk 
besteht nicht nur aus der Kleingartenanlage Oeyenhausen! 
Ich werde aber versuchen beim BVV-Büro zu erreichen, daß wir im BVV-Saal tagen können.

Der BVV-Saal ist leider schon besetzt. Heute soll ein evtl. anderer Raum bekanntgegeben werden, evtl. wirds was im Rathaus Charlottenburg.

Natürlich besteht unser Bezirk nicht nur aus der Kolonie Oeynhausen. Allerdings gibt es derzeit kein Thema, welches die BVV und vor allem die Einwohner so beschäftigt wie der Umgang der Politik mit den Kleingärten. Das zu ignorieren zeigt wenig Gespür für die Stimmung im Bezirk. Insofern finde ich diese Aussage des Ausschuß-Vorsitzenden ein wenig neben der Spur.

Nachtrag:

 

Die Sitzung findet im Festsaal im Rathaus Charlottenburg (3. Etage) statt.

 

Nachtrag 2:

aus der SPD-Fraktion erreicht mich diese Mail:

Hallo Siegfried,
Meinst Du nicht, wir haben zu Oeynhausen wenig Neues zu berichten?
Das würde ggf auch Frustration hervorrufen, anstatt weiterhin Beteiligung.
Fände ich auch nicht gut.

Liegen da die Nerven blank?

 


Oeynhausen und kein Ende

Das Interesse an der gestrigen Sitzung der BVV war erwartetermaßen groß, ebenso wie der Zuspruch aus den Reihen der Kleingärtner für meine Fraktion und ihre Haltung in Sachen Oeynhausen, Danke an alle, die uns so unterstützen, auch wenn sie wissen, daß die Chancen für uns und unser gemeinsames Anliegen relativ gering sind.

Unsere Große Anfrage wurde von der Umwelt-Stadträtin Elfi Jantzen beantwortet. Sie machte klar, daß ihre Abteilung im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes IX-205-a, der bekanntermaßen nicht festgesetzt wurde, keine Untersuchungen vorgenommen hat, da solche Umwelt-Untersuchungen im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens von der Abteilung Stadtentwicklung meist an externe Gutachter beauftragt werden. Auch nach Bekanntwerden des Deals zwischen Lorac/Groth und dem Stadtrat Marc Schulte hat die Abteilung Umwelt keinen Grund gesehen, sich Gedanken über mögliche Auswirkungen der angedachten Bebauung auf die Umwelt zu machen.

Weiter erwartet die Abteilung Umwelt nicht, daß bei einer Untersuchung des Geländes im Hinblick auf schützenswerte Fauna und Flora etwas gefunden werde, was die Pläne verhindern könne. Und selbst wenn, so gäbe es immer Möglichkeiten, eine Pflanze umzusetzen oder ein Nest zu verlegen…

Die Mitteilung des Baustadtrates, er werde das B-Plan-Verfahren nach § 13a BauGB durchführen, war nicht mit der Umwelt-Stadträtin abgesprochen, weil dafür kein Grund vorliege. Ansgar Gusy von den Grünen warnet dann noch in seiner Replik, wir sollten doch bitte keine Erwartungen schüren, die wir nicht erfüllen könnten. Ausgerechnet Ansgar, der am 17. Januar mit weinerlicher Stimme das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion als alternativlos bezeichnete.

Unsere Anträge zum Thema Oeynhausen wurden nicht behandelt, da sie ja bereits im Ältestenrat im Konsens in den Stadtentwicklungas-Ausschuß überwiesen wurden. Ich habe daraufhin heute morgen an den Vorsitzenden dieses Ausschusses diese Mail geschrieben:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

Diese Pläne von Kleihues sind, soweit ich weiß, ein alter Hut, wurden allerdings kurz vor der letzten Sitzung des Ausschusses im Tagesspiegel aufgewärmt und vom Vorsitzenden auf die TO der nächsten Sitzung gesetzt. Ich denke, es ist für den Ausschuß wichtiger, sich mit Oeynhausen zu beschäftigen.
 


Pressemitteilung der Fraktion zum Oeynhausen-Komplex

meine Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben. Thema ist (natürlich) die Kleingartenkolonie Oeynhausen bzw. deren Schicksal. Die Piratenfraktion hats sich vorgenommen, das anlaufende Verfahren kritisch zu begleiten, und dafür für die nächste BVV eine Große Anfrage und zwei Anträge eingebracht.

Kein Verzicht auf Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung
mit den PIRATEN!

Das Bauplanverfahren des aufzugebenden Teils der Kleingartenkolonie Oeynhausen ist das Thema einer Anfrage der Piraten in der kommenden BVV Sitzung am 21. Februar.
Die Fraktion möchte erfahren, ob die auf der Einwohnerversammlung am 29.01.2013 erfolgte Mitteilung von Baustadtrat Marc Schulte (SPD), das Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) für das Teilgebiet nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, mit der Stadträtin für Umwelt, Elfie Jantzen (Bündnis 90/Grüne) abgesprochen ist und ihre Zustimmung findet.
Ferner möchte die Piratenfraktion wissen, welche Untersuchungen von der Abteilung Umwelt des Bezirksamtes (BA) im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans erfolgten.
Siegfried Schlosser, Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss, wird die Begründung vortragen.

Mit einem Antrag zum Thema Kleingärten möchte die Piratenfraktion erreichen, dass das geplante Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das verkaufte Teilgebiet der Kolonie Oeynhausen nach §12 BauGB durchgeführt wird. Das zur Zeit geplante Verfahren nach §13a BauGB beinhaltet sehr eingeschränkte Bürgerbeteiligung und die Möglichkeit auf eine Umweltprüfung zu verzichten.

Ein weiterer Antrag der PIRATEN fordert das Bezirksamt auf, zügig eine Aufstellung der vorhandenen Kleingartenanlagen im Bezirk zu erarbeiten, damit in einem weiteren Schritt für alle Kleingartenanlagen eine dauerhafte Ausweisung als Kleingärten über entsprechende Bebauungspläne erfolgen kann.

Ausschlaggebend ist eine Auseinandersetzung um die Kolonie Oeynhausen, bei der es darum geht, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugesagt hatte, das Areal per Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage zu sichern. 2008 hat die Lorac, eine Tochter des US-amerikanischen Lone Star Fund, zwei Drittel des Gebiets zu einem günstigen Preis
(knapp 600.000 €) vom damaligen Eigentümer Deutsche Post erworben. Im damals laufenden Bebauungsplanverfahren brachte die Lorac dann einen Einspruch in Form eines  umfangreichen Gutachtens ein, welches im Endeffekt einen Schadensersatzanspruch der Lorac gegen den Bezirk in Höhe von bis zu 50 Millionen € aufzeigte. Mittlerweile verhandelt der zuständige Baustadtrat nur noch über den Erhalt der halben Kolonie und hat den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht unterschrieben.

Die nächste Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV-CW) findet am Donnerstag, 21. Februar, 17.00 Uhr im BVV-Saal des Rathauses Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz 4 statt.

 

 

Wohl auch als Reaktion auf unseren Antrag hat die SPD-Fraktion heute einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschuesses beantragt: „Verfahrensstand Oeynhausen -Unterschiede zwischen einem Verfahren nach §12 und nach §13a BauGO“.

Mal abgesehen davon, daß das Baugesetzbuch „BauGB“ und nicht „BauGO“ abgekürzt wird – die einzige Fraktion, die geschlossen für das Vorhaben des Baustadtrates gestimmt hat, will jetzt nachträglich wissen, über was sie da abgestimmt hat?

 




Noch zu retten?

Unter dieser durchaus doppelsinnig gedachten Überschrift hatte ich eine Kleine Anfrage an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Vorgänge rund um die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf. Die Kolonie besteht seit über 100 Jahren. Eigentümer des Grundstückes war die Deutsche Reichspost, die Deutsche Bundespost und zuletzt die Post AG. Diese verkaufte 2008 das Grundstück im Paket mit mehr als 1000 anderen, von der Post AG nicht mehr benötigten Grundstücken an den texanischen Lone Star Funds, der dieses Geschäft über seine europäische Tochter Lorac Investment abwickelte.

Rechtlich war dieses Grundstück zu diesem Zeitpunkt als „allgemeines Wohngebiet der Baustufe III/3“ ausgewiesen, Grundlage dafür war der Baunutzungsplan von 1958/1960. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan von 1994 ist das Gelände als „Grünfläche/Zweckbestimmung: Kleingärten“ ausgewiesen. Seit 1986 (!) versuchte der damalige Bezirk Wilmersdorf, das Gelände dauerhaft für Kleingärten zu sichern. Heute scheint es nicht mehr möglich zu klären, warum das bis 2008 nicht geklappt hat. Die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Jahr 2000 ein „dringendes Gesamtinteresse Berlins“ (nach § 7 AGBauGB) für den Erhalt dieses Areals als Kleingärten festgestellt. Die damalige Senatsverwaltung für Umwelt hat 2006 in ihrem „Landschafts- und Artenschutzprogramm“  die Kolonie Oeynhausen als „Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes“ zum „Vorranggebiet Klimaschutz“ erklärt.

2009 hat der nunmehrige Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, aufgeschreckt durch den oben geschilderten Verkauf, ein Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, wie denn jetzt die Rechtslage aussieht. Der Gutachter Dr. Groth schreibt darin, daß, um die Kleingärten zu sichern und evtl. Schadensersatzforderung der Lorac abzuwenden, umgehend eine Veränderungssperre verhängt werden müsse. Statt diesem Rat zu folgen, wurde der für das Gelände aufgestellte Bebauungsplan IX-205-a (leider nicht online) ausgelegt, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung zu ermöglichen. Erstaunlicherweise wurde die Auslegungszeit um etwa eine Woche einen Monat verlängert, und ebenso erstaunlicherweise kam dann am letzten Tag der Verlängerung ein Einspruch der Lorac in Form eines umfangreichen Gutachtens. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

Dieses (Gegen-)Gutachten von Dr. Haaß hat natürlich eine ganz andere Sicht der Dinge. Dr. Haaß kam zu dem Schluß, daß das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk, dem Eigentümer, also der Lorac und damit mittelbar der Lone Star Funds, im Falle, daß der inzwischen unterschriftsreife B-Plan IX-205-a tatsächlich festgesetzt werde, einen Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis von 2008 und dem Wert des Grundstückes zum Zeitpunkt der Festsetzung zahlen müsse. Der Kaufpreis 2008 betrug 598.000 €, also 6,45 €/m².  Je nachdem, ob als Grundlage der Wertermittlung der maximal Verkehrswert eines Grundstückes in der Lage nach Festsetzung eines B-Planes von ca. 25 €/m² oder der Preis für erschlossenes Bauland von ca. 560 €/m² dient, kommt man auf eine Summe von 2,3 Millionen € oder ca. 50 Millionen €.

Wenn man die Finanzlage der Berliner Bezirke kennt, ist es nicht verwunderlich, daß solche Summen das Bezirksamts-Kollegium in helle Aufregung versetzte. Es wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, diesmal bei Prof. Dr. Klaus Finkelnburg, einem ausgewiesenen Kenner der Materie. Prof. Finkelnburg kommt in seinem Gutachten zu prinzipiell dem selben Ergebnis wie Dr. Groth, nämlich daß unter den gegebenen Umständen (und bei sofortiger Veränderungssperre) der Eigentümer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Statt nun endlich dem Rat zweier Gutachter zu folgen und die Veränderungssperre zu verhängen und den B-Plan IX-205-a endlich festzusetzen, bekam das Bezirksamt in Person von Klaus-Dieter Gröhler (CDU) und dann auch Marc Schulte (SPD) das große Hosenflattern. Versuche, beim Finanzsenator oder beim Bausenator eine Zusage zu bekommen, im Falle eines Falles den Bezirk von den Zahlungen zu befreien, schlugen fehl. Daraufhin verkündete Marc Schulte im Stadtentwicklungs-Ausschuß, er werde den B-Plan nicht unterschreiben, weil er dann ggfl. auch persönlich für den Schadensersastz hafte (was natürlich Blödsinn ist). Wenn es jedoch ein anderes BA-Mitglied machen wolle – bitte sehr.

Lorac machte zwischenzeitlich Druck: man wollte das Grundstück (mit Gewinn) verkaufen und setzte die Dezember-BVV als Termin einer Entscheidung des Bezirksamtes und der BVV. Marc Schulte verhandelte inzwischen mit der Lorac und mit deren potentiellen Käufer, der Groth-Gruppe. Dabei wurde offensichtlich vereinbart, daß Lorac bzw. Groth die östliche Hälfte des Grundstückes dem Bezirk (bzw. dem Land) übereignet, dafür aber auf der anderen Hälfte eine verdichtete Wohnbebauung vornehmen kann. Marc Schulte wollte dies ursprünglich im Wege einer sogenannten Befreiung genehmigen, was viele in der BVV eher als grenzwertig ansehen. Als Zugeständnis an diese Einwände hatte er dann wohl vorgehabt, den Ausschuß um ein Votum zu bitten, was aber keinerlei rechtliche Folgen hätte.

Die Pläne von Lorac/Groth wurden in einer denkwürdigen Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses am 12.12.2012 vorgestellt. Der Punkt stand ursprünglich nicht auf der Tagesordnung, mich erreichten am Morgen des Tages aber Gerüchte, daß da was wäre. Auch die Kleingärtner hatten davon erfahren, und so war der sonst eher beschauliche Raum 1138 im Rathaus Wilmersdorf gut gefüllt.

Stimmung kam auf, als der Vorsitzende am Anfang der Sitzung verkündete, man habe da noch einen weiteren Punkt für die TO, den man in nicht-öffentlicher Sitzung behandeln werde. Jeder im Saal wusste natürlich, um was es da gehen würde. Nach der Geschäftsordnung der BVV, die auch für die Ausschüsse gilt, ist eine Änderung der Tagesordnung zu beschließen, eine einfache Verkündung reicht nicht aus. Es erhob sich von einigen BV daher Protest, der vom Vorsitzenden aber ignoriert wurde, genau so wie der Protest dagegen, daß der Punkt nicht-öffentlich behandelt werden sollte. Das hatte ein Nachspiel im Ältestenrat, welches aber dort von der Mehrheit abgewiegelt wurde.

Unter Protest wurden die Kleingärtner dann aus dem Sitzungsraum herauskomplimentiert, und die 3 Herren von Lorac/Groth zeigten die bis dahin angedachten Pläne. Diese fand ich weitgehend nichtssagend, allerdings in dem Kontext unmöglich. Eine dichte Blockbebauung mit sechs Geschossen, eine Erschließung durch eine rundum laufende (Privat?)Straße mit Anbindung nur an die Forckenbeckstraße, insgesamt ca. 800 Wohneinheiten – furchtbar in der Gegend. Aber was an diesen Plänen so geheim sein sollte, daß sie unbedingt ohne Öffentlichkeit vorgestellt wurden, hat sich mir nicht erschlossen.

Nach dieser Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses begannen vielfältige Gespräche, sowohl innerhalb der Fraktionen als auch zwischen den Fraktionen und den Vertretern der Kleingärtner. Insbesondere von Seiten der Fraktion der Grünen hörte man die unterschiedlichsten Ansichten. Die CDU hatte sich schon früh entschlossen, dem Ansinnen des Stadtrates nicht zuzustimmen. Die SPD hingegen stand und steht voll hinter “ihrem” Baustadtrat. Die Grünen waren Anfangs noch teilweise gegen diese Pläne, die Abweichler wurden aber wohl in intensiven Einzelgesprächen “auf Linie” gebracht.

Gestern am 16.01.2012 war nun die “endgültige” Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses zum Thema. In Anbetracht des großen Interesses wurde die Sitzung in den BVV-Saal verlegt, und das war auch gut so :-) Die Kleingärtner haben eine eindrucksvolle Demo auf die Beine gestellt, die nach Angaben der Polizei mindestens 200 Teilnehmer hatte – und alle wollten natürlich die Sitzung mitmachen.

Behandelt wurd die Drucksache Gutachten zur Kolonie Oeynhausen veröffentlichen der Grünen-Fraktion. Der Stadtrat sagte dazu, daß die Gutachten bislang nicht veröffentlicht wurde, weil das BA da mögliche Probleme mit dem Urheberrecht sähe. Wenn der Ausschuß jetzt die DS beschließen würde, würde er prüfen, ob und wenn ja wie diese Probleme ausgeräumt und die Gutachten veröffentlicht werden könnten. Das fand ich interessant, denn es ist in diesem Ausschuß schon oft vorgekommen, daß Marc Schulte während der Beratung eines Antrages das Wort ergriff und sagte: “wir waren ja schon fleißig und haben das Ergebnis des Antrages schon dabei”. Meinen entsprechenden Einwand konterte er ganz formell: “Wenn der Ausschuß das beschließt, werden wir tätig.” Eindeutige Verzögerungstaktik…

Marc Schulte hat dann noch einmal referiert, wie er die Lage sieht: Bezirk hat kein Geld, kann sich eine evtl. Schadensersatz-Zahlung nicht leisten, Land will das Risiko nicht übernehmen – die vorgestellten Pläne und das Verhandlungsergebnis seien also “alternativlos” (naja, das Wort hat er nicht benutzt, aber sich sinngemäß so geäußert).

Vor der Sitzung hatte mich das Gerücht erreicht, daß Herr Gröhler, ehemaliger zuständiger Stadtrat, inzwischen bereit sei, den B-Plan zur Sicherung der Kleingärten zu unterschreiben. Dazu muß man wissen, daß Herr Gröhler Ambitionen hat: er kandidiert im Bezirk für den Bundestag. Ein Festsetzen des B-Planes durch ihn hätte ihm sicher einige Stimmen bei den sonst eher der SPD zugeneigten Kleingärtnern im Bezirk gebracht…. In der Sitzung stelle Frau Klose, Vorsitzende der CDU-Fraktion, eine entsprechende Frage, die von Marc Schulte mit “ich bin der zuständige Stadtrat, das Bezirksamt spricht mit einer Stimme, und die sagt: keine Festsetzung” beantwortete. Da Herr Gröhler im Saal anwesend war, kam – auch aus dem Publikum – der Wunsch auf, er möge doch etwas dazu sagen, was vom Vorsitzenden in Hinblick auf das von Herrn Schulte gesagte abgelehnt wurde. Daraufhin hab ich – wohl für diese BVV erstmals seit langer langer Zeit – einen GO-Antrag gestellt. Laut GO kann der Ausschuß jederzeit ein Mitglied des Bezirksamtes “herbeizitieren”, was ich beantragt habe. Der Vorsitzende hat dann nach kurzer Denkpause den ja anwesenden Stadtrat Gröhler gefragt, ob er denn was sagen wolle, was dieser mit “Herr Schulte hat alles gesagt, was dazu zu sagen ist” beantwortete.

Das erstaunte mich jetzt, und ich ging zu ihm hin, und er sagte mir, daß er in dieser Sache einen Maulkorb vom Bürgermeister verpasst bekommen hat.

Das ganze verfahrene Verfahren kumuliert in der heutigen Sitzung der BVV. Die Tagesordnung wurde umgestellt, um alle TOPs, die sich mit der Kolonie beschäftigen, hintereinander und relativ weit vorne behandelt werden. Wir überlegen, erstmals eine geheime Abstimmung in einer Sachfrage zu beantragen. Leider hat es unser Antrag im Frühjahr, die geheime Abstimmung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, nicht geschafft, so daß jetzt darüber, ob ein TOP geheim abgestimmt wird, erst mal öffentlich abgestimmt werden muß…

 

Ich werde weiter berichten…