Aufklärung? ja, bitte – ein wenig jedenfalls…

ich schrieb ja hier schon mal über den Versuch, in die Sache Kolonie Oeynhausen etwas mehr Transparenz zu bringen. Am Mittwoch war nun der von mir in der letzten Sitzung verteilte geänderte Antrag auf der Tagesordnung, der nunmehr eine Arbeitsgruppe des Ausschusses zum Inhalt hat. Die SPD beantragte allerdings, den TOP (zusammen mit 2 weiteren) zu vertagen, weil sie „im Anschluß an diese Sitzung darüber beraten“ wolle. Dem habe ich unter Verweis auf die vielen Besucher, die erkennbar genau wegen dieses TOP gekommen waren, abgelehnt. Die Grünen in Person von Dr. Volker Heise, der sich in der Vergangenheit ja nicht gerade Freunde bei den Kleingärtnern gemacht hat, sagte, die Fraktion könne mit dem Antrag leben, wenn ein paar Änderungen erfolgen würden.

Die Zählgemeinschaft beantragte sodann eine 5minütige Unterbrechung der Sitzung, um sich im Flur zu besprechen. Zurück kamen sie dann mit einem Statement von Holger Wuttig, daß die SPD den Antrag – in welcher Form auch immer – nicht unterstützen werde. Sollte er aber angenommen werden, werde sie selbstverständlich an der geforderten Arbeitsgruppe teilnehmen. Somit blieb der TOP auf der TO.

Der TOP „Bebauungsplanverfahren 4-39 Adenauer Platz Ergebnis der Behördenbeteiligung /fortgeschriebenes Konzept“ hat mich an meine „Lehrzeit“ erinnert. Ich habe ja schon 2010 angefangen, Ausschuß-Sitzungen zu besuchen, und dieses B-Plan-Verfahren habe ich da 2 mal erlebt, wobei der damalige Investor jedes mal sehr nervös war. Die damals vorgestellten Pläne wurden vom Ausschuß jedesmal abgelehnt… Später hab ich erfahren, daß das ganze schon seit 2007 geht und der Investor mit sicherlich 30 verschiedenen Planungen – die jeweils von Architekten ausgearbeitet und somit nicht billig waren – vorstellig war. Es geht um die nördliche Seite des Adenauerplatzes, wo derzeit ein häßliches, inzwischen leergezogenes Gebäude steht. Ursprünglich wollte der Investor dort 2 Hotels unterschiedlicher Kategorie unterbringen. Die jetzt vorgestellten Pläne sehen nun ein Boarding House mit ca. 45 Appartements sowie ca. 40 Wohnungen vor, außerdem einen Supermarkt. Inzwischen ist der Investor wohl auf Linie der Bauabteilung und auch des Ausschusses…

Als nächstes stand „Vorstellung des STEP-Wohnen durch das Bezirksamt“ auf der TO. Die Informationen, die Marc Schulte geben konnte, waren sehr dünn und gingen m.M.n. nicht über das hinaus, was er in früheren Sitzungen unter dem TOP „Bericht aus dem Bezirksamt“ schon mal gesagt hatte. Der STEP-Wohnen ist auf Senatsebene „in Arbeit“, Bezirke dürfen Hinweise geben, die werden vom Senat dankend entgegengenommen und in der Tonne versenkt – so in etwa der Stand der Dinge. Die Kolonie Oeynhausen ist im ersten Entwurf des STEP-Wohnen als Wohnbaugebiet ausgewiesen, was die Kleingärtner natürlich aufgebracht hat. Der Bezirk hat über den Rat der Bürgermeister einen Änderungsvorschlag eingebracht (der den unsäglichen „Kompromiß“ beinhaltet), aber siehe oben…. Trotz (oder wegen) der dünnen Infos kam es dann zu einer regen Diskussion zwischen der SPD- und der Grünen Fraktion einerseits und dem Bezirksamt andererseits. Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit und der mehrfachen Hinweise des Ausschuß-Vorsitzenden auf das pünktliche Sitzungsende um 19 Uhr hob ich schließlich beide Arme zum GO-Antrag auf sofortige Beendigung der Diskussion zu diesem TOP, auch angesichts der vielen erschienenen Kleingärtner, die nur wegen meinem Antrag gekommen waren und die für eine Vertagung wegen Sitzungszeit-Ablauf sicher keinerlei Verständnis aufbringen würden. Es ging dann also endlich auch um meinen Antrag.

Gespannt war ich auf die angekündigten Änderungswünsche – und wurde überrascht durch nur ein paar formale Sachen: da sich der ursprüngliche Antrag auf Einsetzung eines Sonderausschusses an die BVV richtete, die vorliegende Änderung aber nur den Ausschuß selbst beträfe, sollte doch die Drucksache 0561/4 zurückgezogen werden. Bitte, gerne. Die Besetzung der Arbeitsgruppe wurde präzisiert. Die Angabe „vierteljährlich“ im Absatz zu den Berichten wurde als entbehrlich angesehen. Und ein Absatz zur Organisation zugefügt.

Nun sieht der Antrag folgendermaßen aus:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung möge beschließen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung bildet eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, alle Erklärungen der Eigentümerinnen Post AG und Lorac gegenüber dem Bezirksamt und umgekehrt seit Anfang 2008 zu sichten und zu bewerten.

Die Arbeitsgruppe wird aus Mitgliedern des Ausschusses gebildet. Dabei sollte möglichst jede Fraktion mit einem Mitglied sowie die fraktionslose Verordnete vertreten sein.

Die Arbeitsgruppe berichtet dem Ausschuss ohne gesonderte Aufforderung über den Stand ihrer Arbeit.

Die Arbeitsgruppe organisiert sich selbst.

Die Abstimmung ergab dann: CDU, Grüne, Piraten 10x Ja, SPD 1x Nein, 4x Enthaltung.

Angenommen, mit erstaunlich wenig Gegenwehr der Zählgemeinschaft. Die eine Nein-Stimme aus der SPD verbuche ich mal unter „hat in der Besprechung nicht aufgepaßt“…

 

 


Aufklärung? Nein, danke!

Gestern war mein Antrag „Oeynhausen kritisch begleiten und aufklären“ auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Erwartungsgemäß gab es einigen Gegenwind – ist ja auch ne unverschämte Forderung 🙂

In meiner einleitenden Begründung erwähnte ich, daß mir Frau Klose, Fraktionsvorsitzende der CDU, mitgeteilt hatte, daß die CDU dem Antrag nur zustimmen könnte, wenn „der Arbeitsauftrag eher auf die Gegenwart und Zukunft als auf die Vergangenheit ausgerichtet“ sei. Ich sagte weiter, daß ich das aus Sicht einer Alt-Partei ja durchaus verstehen könnte, insbesondere, weil eine der in Sachen Oeynhausen handelnden Personen ja im September als Direkt-Kandidat für den Bundestag auftritt, es aber überhaupt nicht Intention des Antrags sei, bestimmten Personen eins auszuwischen, sondern die Ursachen für die gefallenen Entscheidungen zu klären. Das widerum brachte den Kollegen Arne Herz von der CDU dazu, mir vorzuwerfen, daß ich „in der Begründung“ einen Zusammenhang zwischen bestimmten Personen und der Sache an sich herstellen würde. Keine Ahnung, wie er darauf kommt – in der Begründung des Antrags steht davon nix, dafür steht extra „Dies soll ohne Ansehen der Partei-Zugehörigkeit der verantwortlichen Personen geschehen“ drin.

Sibylle Centgraf von den Grünen, als Bürgerdeputierte im Ausschuß, beschwerte sich darüber, daß ich die Zählgemeinschafts-Vereinbarung in der Begründung genannt habe – diese habe mit der Politik im Bezirk nix zu tun (?).

Gerhild Pinkvoß-Müller von der SPD führte aus, daß sie die Einrichtung eines „Untersuchungs-Ausschusses“ nicht befürworte. Dazu muß man wissen, daß es auf Bezirksebene das Konstrukt „Untersuchungsausschuß“ nicht gibt. Mein Antrag ist auch nicht darauf gerichtet, einen solchen Ausschuß einzusetzen, eben weil es so etwas nach dem Bezirksverwaltungsgesetz nicht gibt. Gerhild hat das wohl nicht gelesen…

Dr. Volker Heise von den Grünen, als Stellvertreter Sitzungsleiter, sagte, er könne sich mit einem Ausschuß nicht anfreunden, sondern nur mit einer Arbeitsgruppe, und diese sollte auch nur eine Liste der Dokumente erstellen, die in den von Marc Schulte aufgeführten 5 Leitz-Ordnern vorhanden sind.

Nadia Rouhani von den Grünen ist für den Antrag und für den Ausschuß, will aber den Auftrag präzisieren.

Arne Herz ist immer noch dagegen, einen wie auch immer gestalteten Ausschuß einzusetzen, denn der kostet uns ja nur Zeit, die wir als Feierabendpolitiker sicher alle nicht haben.

Jenny Wieland von den Grünen sieht den Antrag prinzipiell positiv, meint aber auch, daß die Zielrichtung besser und eindeutiger formuliert werden sollte. Eine Befassung mit der Zukunft – also das kritische Begleiten – lehnt sie ab.

Wolfgang Tillinger, SPD, lehnt den Antrag grundsätzlich ab – wir haben genug zu tun, außerdem könne ein Ausschuß wohl  nur nicht-öffentlich tagen, weil die Akten ja möglicherweise unter Verschluß seien.

Dieser Punkt war dann auch noch ein kleiner Aufreger. Nadia hatte Akteneinsicht beantragt und dann einiges als Kopie mitnehmen wollen. Das Bezirksamt hat daraufhin alle Seiten, die für sie kopiert wurden, als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gestempelt. Marc Schulte hatte sich auch aufgeregt, daß die Kleingärtner Kopien eines Schreibens, welches Teil der „Nachbearbeitung“ (siehe DS 0450/4) war, in den Händen hatten, obwohl dieses Schreiben den Bezirksverordneten unter „Geheimhaltungsvorbehalt“ ausgehändigt worden war. Tja – keine Ahnung, wer da dieses Schreiben geleakt hat…. Aus dem Publikum wurde dem Bezirksamt vorgeworfen, die Vorschriften für die Kennzeichnung von Verschluß-Sachen hier mißbraucht zu haben.

Aufgrund der Hinweise und Kritiken aus den anderen Fraktionen hab ich mich entschlossen, den Antrag zu vertagen und zu versuchen, mit einigen anderen Bezirksverordneten den Arbeitsauftrag für den Ausschuß zu konkretisieren.

Fazit: Aufklärung unerwünscht. Liebe Altparteien: macht weiter so.

 


12? 13? 13a? 14?

Auf der Tagesordnung des gestrigen Stadtentwicklungs-Ausschusses stand auf ausdrücklichen Wunsch der SPD-Fraktion das Thema „Verfahrensstand Oeynhausen – Unterschiede zwischen einem Verfahren nach § 12 und nach § 13a BauGB“.

Das Stichwort „Oeynhausen“ sorgt derzeit für erhöhte Aufmerksamkeit, weil der Bezirk da in einer eher unglücklichen Situation steckt: die Kleingärtner im Bezirk, bislang eher eine Bank als Wähler der SPD, sind zu Recht sehr aufgebracht darüber, daß die Kolonie Oeynhausen jetzt plattgemacht werden soll. Die BVV hat im Januar beschlossen, für das Gelände den der Kolonie den unterschriftsreifen, aber nicht festgesetzten Bebauungsplan IX-205-a auf die östliche Hälfte des Grundstückes zu begrenzen und auf der anderen Hälfte eine 6-geschossige Bebaung zu ermöglichen. Diese Idee hatte der Baustadtrat Marc Schulte gemeinsam mit der Lorac, dem damaligen Eigentümer, ausgebrütet. Schulte wollte damit verhindern, daß Lorac aufgrund des geltenden Baurechts von 1960(!) auf der gesamten Fläche baut.

Die Formulierung im Antrag der SPD erschien mir etwas schwammig, weil im BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf verschiedene Arten zustandekommen kann. Ich habe daher in der Februar-BVV einen Antrag eingebracht, der das BA auffordern soll, den B-Plan nach § 12 BauGB aufzustellen, nachdem der Baustadtrat mehrmals dargestellt hatte, er werde das Verfahren nach § 13a BauGB durchführen. Der Unterschied: im § 13a BauGB wird ein „beschleunigtes Verfahren“ eingeführt. Die Beschleunigung besteht hauptsächlich darin, daß auf Bürgerbeteiligung und Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann.

Baustadtrat Schulte eröffnete also die Erklärung der Unterschiede mit der Bemerkung, er werde auf jeden Fall § 13a anwenden, und begründete dies damit, daß der Investor (inzwischen die Groth-Gruppe) ansonsten den ausgehandelten Kompromiß aufkündigen werde und dann die ganze Kolonie gefährdet sei. Groth hat das Gelände von der Lorac gekauft, sich aber eine Rückabwicklung vorbehalten, falls nicht bis 30.06.2013 Baurecht erteilt sei.

Die CDU bemerkte dann, daß sie die Festsetzung de B-Planes IX-205-a bevorzugen würde. Sollte das nicht möglich sein, wäre dann allerdings ein Verfahren nach § 12 BauGB vorzuziehen.

Die SPD sprach sich erst für § 13a BauGB aus, weil ansonsten – siehe oben. Dann sprach man doch von § 12, um dann wieder auf den 13a zu kommen. Hier erschien mir ein wenig Verwirrung vorzuherrschen, man hat wohl wirklich das BauGB nicht gelesen (und erst recht nicht verstanden…).

Die Grüne Fraktion hat sich zähneknirschend damit abgefunden, daß der Kompromiß erhalten bleiben muß, und sprach sich für § 12 aus.

Ich selbst habe dann noch auf § 214 Abs. 2a BauGB hingewiesen (Dank an Michael Schneidewind vom B.U.N.D., der mich dahingehend gebrieft hat 🙂 ). Diese Vorschrift sagt vereinfacht: Baustadtrat, wenn Du nach § 13a vorgehst, ist es egal, wenn Du da irgendwelche Fehler machst – der B-Plan ist auf jeden Fall gültig. Man könnte auch sagen: § 214 Abs. 2a BauGB ändert § 13a dahingehend, daß dort eigentlich nur noch stehen müsste: Das Bauvorhaben wird genehmigt. Der Stadtrat könne uns also ohne Risiko versprechen, das (verkürzte) Verfahren ordentlich durchzuführen – wir haben keine Handhabe, Fehler oder absichtliche Auslassungen zu sanktionieren. Hier haben mich der Baustadtrat und der Amtsleiter leicht erschrocken angeschaut…

Diese Auffassung vertritt auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, die solches in einem soeben beschlossenen Positionspapier ausführt:

Für Verfahren nach § 13a BauGB wurde die Möglichkeit geschaffen, eine vorzeitige
Baugenehmigung schon vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, zu
erteilen, § 33 Abs. 3 BauGB. Damit sind faktisch im Innenbereich Vorhaben ohne
festgesetzten Bebauungsplan zulässig, auch wenn diese sich nicht, wie von § 34
BauGB gefordert, in die nähere Umgebung einfügen. Der Öffentlichkeitsbeteiligung
im Planungsverfahren wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Zudem erlaubt § 13a Abs. 2 BauGB, im Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan
ohne dessen vorherige Änderung abzuweichen. Damit wird das Gebot der
Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan in § 8 Abs. 3
BauGB konterkariert. Auch angesichts der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses,
nicht der Bezirksämter, für den Erlass des Flächennutzungsplanes erscheint dies in
Berlin bedenklich (Gewaltenteilung).

Der Baustadtrat wies in seinem Schlußwort dann darauf hin, daß die in § 13a in Zusammenhang mit § 214 Abs. 2a aufgeführten Bestimmungen ja nur „Kann“-Bestimmungen seien, und er auf jeden Fall alle vorgesehenen Beteiligungen und Untersuchungen durchführen werde. Den zeitlichen Vorteil, den § 13a dem Bauherren bietet, wolle er aber ausnutzen, um den Kompromiß nicht zu gefährden.

Ich hatte unsere Anträge aus der Februar-BVV noch nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Weil der Architekt Jan Kleihues die Vorstellung seiner Pläne für das sogenannte Zoo-Dreieck aber überzog, wurden sie dann vertagt.

Aufgrund des absehbar großen Interesses am Thema Oeynhausen wurde die Sitzung übrigens aus dem eher kuscheligen Sitzungsraum 1138 im Rathaus Wilmersdorf in den Festsaal im Rathaus Charlottenburg verlegt. Etwa 50 Besucher zeigten, daß zumindest diese Entscheidung richtig war. Vor und nach der Sitzung hatte ich viele Gespräche mit den Kleingärtnern, die unser konsequentes Auftreten in der Sache sehr begrüßen und uns dankenswerterweise mit guten Wünschen und machen Informationen unterstützen.

 

 

 


Oeynhausen im Stadtentwicklungs-Ausschuß

Das Verfahren rund um die Kolonie Oeynhausen ist Thema im Stadtentwicklungs-Ausschuß am Mittwoch, 27.02.2013, 17:30 Uhr.

Nachdem unsere Anträge dazu in der letzten BVV in diesen Ausschuß überwiesen wurden, hab ich beim Vorsitzenden des Ausschusses beantragt, diese auch auf die Tagesordnung zu nehmen:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

 

Die Antwort des Ausschuß-Vorsitzenden kam prompt:

vielen Dank für Ihre Mail. Gerne können wir die von Ihnen genannten Drucksachen 
ergänzend auf die TO setzen, wenn der Ausschuß dem zustimmt. Dann könnten die DS unter 
TOP 4a-4c behandelt werden. Herr Kleihues ist zu der Sitzung am 27.02. bereits 
eingeladen und ich werde ihn nicht wieder ausladen. Als Stadtentwicklungsausschuß 
haben wir auch noch andere Themen mit denen wir uns befassen müssen. Unser Bezirk 
besteht nicht nur aus der Kleingartenanlage Oeyenhausen! 
Ich werde aber versuchen beim BVV-Büro zu erreichen, daß wir im BVV-Saal tagen können.

Der BVV-Saal ist leider schon besetzt. Heute soll ein evtl. anderer Raum bekanntgegeben werden, evtl. wirds was im Rathaus Charlottenburg.

Natürlich besteht unser Bezirk nicht nur aus der Kolonie Oeynhausen. Allerdings gibt es derzeit kein Thema, welches die BVV und vor allem die Einwohner so beschäftigt wie der Umgang der Politik mit den Kleingärten. Das zu ignorieren zeigt wenig Gespür für die Stimmung im Bezirk. Insofern finde ich diese Aussage des Ausschuß-Vorsitzenden ein wenig neben der Spur.

Nachtrag:

 

Die Sitzung findet im Festsaal im Rathaus Charlottenburg (3. Etage) statt.

 

Nachtrag 2:

aus der SPD-Fraktion erreicht mich diese Mail:

Hallo Siegfried,
Meinst Du nicht, wir haben zu Oeynhausen wenig Neues zu berichten?
Das würde ggf auch Frustration hervorrufen, anstatt weiterhin Beteiligung.
Fände ich auch nicht gut.

Liegen da die Nerven blank?

 


Oeynhausen und kein Ende

Das Interesse an der gestrigen Sitzung der BVV war erwartetermaßen groß, ebenso wie der Zuspruch aus den Reihen der Kleingärtner für meine Fraktion und ihre Haltung in Sachen Oeynhausen, Danke an alle, die uns so unterstützen, auch wenn sie wissen, daß die Chancen für uns und unser gemeinsames Anliegen relativ gering sind.

Unsere Große Anfrage wurde von der Umwelt-Stadträtin Elfi Jantzen beantwortet. Sie machte klar, daß ihre Abteilung im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes IX-205-a, der bekanntermaßen nicht festgesetzt wurde, keine Untersuchungen vorgenommen hat, da solche Umwelt-Untersuchungen im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens von der Abteilung Stadtentwicklung meist an externe Gutachter beauftragt werden. Auch nach Bekanntwerden des Deals zwischen Lorac/Groth und dem Stadtrat Marc Schulte hat die Abteilung Umwelt keinen Grund gesehen, sich Gedanken über mögliche Auswirkungen der angedachten Bebauung auf die Umwelt zu machen.

Weiter erwartet die Abteilung Umwelt nicht, daß bei einer Untersuchung des Geländes im Hinblick auf schützenswerte Fauna und Flora etwas gefunden werde, was die Pläne verhindern könne. Und selbst wenn, so gäbe es immer Möglichkeiten, eine Pflanze umzusetzen oder ein Nest zu verlegen…

Die Mitteilung des Baustadtrates, er werde das B-Plan-Verfahren nach § 13a BauGB durchführen, war nicht mit der Umwelt-Stadträtin abgesprochen, weil dafür kein Grund vorliege. Ansgar Gusy von den Grünen warnet dann noch in seiner Replik, wir sollten doch bitte keine Erwartungen schüren, die wir nicht erfüllen könnten. Ausgerechnet Ansgar, der am 17. Januar mit weinerlicher Stimme das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion als alternativlos bezeichnete.

Unsere Anträge zum Thema Oeynhausen wurden nicht behandelt, da sie ja bereits im Ältestenrat im Konsens in den Stadtentwicklungas-Ausschuß überwiesen wurden. Ich habe daraufhin heute morgen an den Vorsitzenden dieses Ausschusses diese Mail geschrieben:

ich beantrage, die Drucksachen 521/4, 522/4 und 531/4 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 27.02.2013 zu setzen.
Die Vorstellung der Planungen des Architekten Herrn Jan Kleihues zur
Neugestaltung des Areals rund um das ehemalige Vorhaben "Riesenrad" soll
dafür auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

Es darf erwartet werden, daß die Sitzung großes Interesse bei den
betroffenen Kleingärtnern erregt, da schon der jetzige TOP 4 das Thema
Oeynhausen aufgreift. Die interessierte Bürgerschaft wird aber kein
Verständnis dafür aufbringen, daß wir uns mit den gar nicht spruchreifen
Plänen für das Zoodreieck beschäftigen. Beim Thema Oeynhausen besteht
dagegen dringender Handlungsbedarf.

Diese Pläne von Kleihues sind, soweit ich weiß, ein alter Hut, wurden allerdings kurz vor der letzten Sitzung des Ausschusses im Tagesspiegel aufgewärmt und vom Vorsitzenden auf die TO der nächsten Sitzung gesetzt. Ich denke, es ist für den Ausschuß wichtiger, sich mit Oeynhausen zu beschäftigen.
 


TU-Gelände für Wohnungsbau verkauft

kurz was aus dem Stadtentwicklungsausschuß vom 25. Januar 2012

Im Jahr 1992 hat das Bezirksamt Charlottenburg den Bebauungsplan VII-233 beschlossen, der im August 1992 vom Senat festgesetzt wurde. Darin wurde für das Gelände zwischen Pascalstraße, Schlesinger Straße und Heisenbergstraße im Spreebogen die Bebauung mit Hochschuleinrichtungen für die TU Berlin vorgesehen, sowie den Erhalt der vorhandenen Kleingärten und Grünflächen entlang der Spree.

In den folgenden Jahren hat die TU immer wieder mal Pläne für das Gelände geschmiedet, diese aber nicht realisiert. Schließlich entschloß man sich, das Gelände zu verkaufen, weil man zwischenzeitlich das Flächenmanagement in vorhandenen Bauten erweitert hatte und damit die eigentlich auf dem genannten Gelände vorgesehenen Bauten nicht mehr brauchte.

Im Sommer 2011 wurde dann dieses Exposé veröffentlicht. Im Dezember wurde das Gelände an die LAGRANDE Management GmbH. verkauft. Und in der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungs-Ausschusses wurden die ersten Ideen des Architekten Stephan Höhne vorgestellt. Dieser – wie gesagt erste – Entwurf sieht an der Pascalstraße zwischen Schlesinger Straße und Heisenbergstraße ein Torhaus vor, durch das der begrünte Innenhof zur Stadt hin geöffnet werden soll. Entlang der beiden Straßen schließen sich Häuser mit unterschiedlicher Höhe an, die mit verschiedenen Fassadenausprägungen sowie unterschiedlichem Straßenabstand den Eindruck einer „Mauer“ verhindern sollen. An den Straßenenden zur Spree hin sollen erhöte Gebäude die Ecken betonen, dazwischen sind Maisonette-Wohnungen mit Aussicht auf die Grünfläche (Kleingarten) und die Spree geplant. Der Innenhof soll komplett begrünt werden und durch das Torhaus und mehrere Durchwegungen erschlossen werden.

Unterhalb des Innenhofes ist eine Tiefgarage angedacht. Dadurch würde sich eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,77 ergeben – oder anders gesagt, 77 % der vorhandenen Fläche werden überbaut, ein direkter Austausch zwischen Himmel und Erde ist nicht möglich. Das verursachte natürlich heftigen Widerspruch im Ausschuß. An dieser Stelle muß der Architekt sicherlich noch nachbessern.

Leider darf ich das Konzeptpapier nicht veröffentlichen. Es kann aber im Fraktionsbüro eingesehen werden…

 

Eine interessante Mitteilung des Bezirksamtes betraf das mögliche Bauvorhaben Gerhart-Hauptmann-Anlage, eine Angelegenheit, die die BVV schon seit 2002 beschäftigt. Wer mehr wissen will, bemühe mal die Textrecherche auf der Seite der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und suche nach dem Stichwort „Meierottostr“.
Hier wurde heute mitgeteilt, daß die HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH einen Kaufvertrag „für die Anteile der grundstückhaltenden Gesellschaft der Achte Grundstücksgesellschaft Gänsemarkt mbH & Co. KG (haltende Gesellschaft der für eine Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke zwischen Meierottostraße, Bundesallee und Gerhart-Hauptmann-Anlage“ geschlossen hat.

Es ist also ein neuer, großer „Player“ im Spiel. Der betonte auch gleich in dem Schreiben an das BA, daß der Kaufvertrag nur gültig wird, wenn das Baurecht für eine Wohnbebauung gegeben ist – was in der BVV umstritten ist. Die SPD ist weiter für die Pläne zum Wohnungsbau, die CDU und Die Grünen sind dagegen. Die ganze Geschichte rolle ich hier nicht auf. Informationen sind mit der oben genannten Suche auffindbar.

 

 

 


Keine Baumfällungen an der Budapester

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen beschäftigte sich zunächst mit dem Ergebnis des Wettbewerbes zur Umgestaltung des Olivaer Platzes. Das Ergebnis kann bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewundert werden.

Der Siegerentwurf wurde von vielen Bezirksverordneten als „langweilig“ empfunden. (Ein sehr spielerischer Entwurf wurde leider schon im 2. Durchgang ausgesiebt. In der oben verlinkten Darstellung taucht er gar nicht mehr auf. Wer Interesse hat: im Fraktionsbüro liegt ein Exemplar des Ergebnisprotokolls, in dem alle eingereichten Entwürfe abgebildet sind) Aus diesem Eindruck entspann sich eine lebhafte Diskussion, in der der Stadtrat dann ausführlich darstellte, daß die endgültige Form des Parks nicht mit dem Entwurf übereinstimmen muß, da dieser jetzt nur die Grundlage der weiteren Diskussionen – u.A. mit den Anwohnern – sein werde. Das gesamte Verfahren soll, wenn möglich, bis September 2012 abgeschlossen sein, damit unmittelbar darauf die Bauarbeiten beginnen können.

Zum Schluß ging es nochmals um die Baustelle Budapester Straße, besser bekannt als Bikinihaus.
Wie im Beitrag Leichen im Keller ausgeführt, will der Bauherr bzw. der Bauleiter gerne die Platanen fällen, die vor dem Bikinihaus stehen. Er begründet diesen Wunsch damit, daß er sonst seine Baustellenlogistik nicht hinbekommt. Die Fällung wurde am 8. Dezember nicht genehmigt, sondern dem Bauherrn aufgegeben, nach Alternativen zu suchen.
Heute berichtet der anwesende Bauleiter, daß die auch vom Ausschuß vorgeschlagenen Alternativen nicht funktionieren. Der Mittelstreifen der Budapester Straße könne nicht zur Fahrbahnverschwenkung genutzt werden, da BVG und Verkehrslenkung Berlin da Probleme sehen – die BVG wegen des Tunnels der U-Bahn, die VLB wegen des zugeschütteten ehemaligen Straßentunnels.
Er bat in einer eindringlichen Rede darum, doch bitte die Fällung zu genehmigen, da er sonst keine Chance sehe, die Baustelle mit den notwendigen Materialien zu versorgen.

Der Baustadtrat warb anschließend darum, daß der Ausschuß seine Position überdenken möge. Er betonte aber, daß er, sollte auch nur eine Fraktion gegen die Fällung sei, er diese nicht genehmigen werde.

Die CDU sprach sich eindeutig gegen die Fällung aus, da die Platanen an der Stelle stadtbildprägend, außerdem nach Auskunft des Grünflächenamtes gesund seien und sicher noch 30 Jahre leben könnten. Auch sei es nicht verständlich, daß jetzt die Fällung der Bäume wegen angeblicher Probleme bei der Baustellenlogistik beantragt werde, wo doch bereits seit fast 10 Jahren für diesen Bau geplant werde.

Die Grünen sprachen sich heute ebenfalls gegen die Fällung aus, während die SPD eher dafür war.

Ich selbst habe mich der Meinung der CDU angeschlossen, auch weil ich denke, daß das Stadtbild dort erheblich Schaden nehmen wird, wenn die Platanen komplett abgeräumt werden.

Das Meinungsbild im Ausschuß war dann – mit Ausnahme der SPD – gegen die Fällung, was den Bauleiter recht verzweifelt aussehen lies…

 


Leichen im Keller

kurz was aus dem Tiefbau-Ausschuß.

1. Bikini-Haus

der Investor hat beantragt, 17 Platanen, die an der Front des
Bikini-Hauses stehen, zu fällen, damit dort Baufreiheit besteht. Das BA
möchte das gerne genehmigen und dafür ~48000 € Wertersatz + Neupflanzung
anderer Bäume nach Fertigstellung + 5 Jahre Pflege derselben vom
Investor kassieren. Das Argument dafür: die Alternative wäre, den
Mittelstreifen der Budapester Str. für die Bauzeit von 18-24 Monaten zu
entfernen und die nördliche Fahrbahn (Richtung Bahnhof Zoo) zu
verschwenken. Diese vom Investor zu bezahlende Arbeit würde 1-2 Monate
dauern und ca. 280.000 € kosten. Sollte es so gemacht werden, würde das
Umfeld länger mit der Baustelle belastet, was insbesondere im Hinblick
auf das neue Luxushotel nicht schön wäre.

SPD und Grüne befürworten die Fällung der Bäume. CDU ist strikt dagegen.

Die Argumente der Befürworter waren, daß diese Bäume dort eigentlich
sowieso Fehl am Platze seien – Platanen seien breitkronig, an dieser
Stelle – so nah am Haus – müssten sie ständig beschnitten werden, was
ihnen ja schade. Die zukünftige Lebenszeit der Bäume wurde von der
Mitarbeiterin des zuständigen Grünflächenamtes mit 20-30 Jahren
angegeben. Sollten die Bäume nicht gefällt werden, so würden sie
sicherlich – auch wenn sie eingehaust werden – durch Baufahrzeuge
beschädigt werden.

Die CDU argumentiert, daß diese Bäume dort stadtbildprägend und deshalb
zu erhalten seien. Eine Beschädigung durch Baufahrzeuge sei zwar nicht
auszuschließen, doch könnte solches durch entsprechende Maßnahmen
verhindert werden. Auch seien die angesprochenen Ausgleichsmaßnahmen
wertmäßig viel zu gering – 48.000 Wertausgleich + 40.000 bei dann 20
geplanten Neupflanzungen + 5 Jahre Pflege sei weniger als 280.000.

Hätte es eine Abstimmung dazu gegeben, ich hätte gemeinsam mit der CDU
gegen den den Antrag des Investors gestimmt.

Der Investor wird von Marc über das Meinungsbild informiert, am
04.01.2012 in der nächsten Sitzung geht es dazu weiter.

2. Wilmersdorfer Str.

In der nördlichen Wilmersdorfer Str. zwischen Zille- und Bismarckstr.
besteht ein Problem hinsichtlich der trotz Verbotes auf dem Gehweg
parkenden Autos. Die CDU hat beantragt, das durch Aufstellen von
Pflanzkübeln zu verhindern.
Marc argumentierte, daß Pflanzkübel hohe Folgekosten für die Pflege nach
sich ziehen. CDU meint, dann eben pflegeleichte Sträucher statt
saisonbedingt Blumen.

Ich wandte ein, daß man, wenn schon, dann auch Bänke dort aufstellen
sollte, von wegen Aufenthalts-Qualität. Die Finanzierung der Bänke
könnte man – analog zum weiteren Antrag der CDU – durch Spenden angehen.

SPD und Grüne wollen hingegen dort 120 Fahrrad-Abstellanlagen
(Kreuzberger Bügel) installieren, da dafür Geld vom Senat abgezogen
werden kann. Außerdem werde zur Zeit geprüft, ob das Straßenstück Teil
einer Begegnungszone (http://de.wikipedia.org/wiki/Begegnungszone)
werden könnte, wofür Anfang 2012 eine Planungsgruppe beim Senat gebildet
wird.

So, zu den Leichen:

Marc erläuterte, daß er von seinem Vorgänger ( = Gröhler) sehr viele
unbearbeitete Sachen übernommen habe. Außerdem seien in der
Vergangenheit einige Entscheidungen etwas seltsam gewesen. Aktuelles
beispiel: der Bauherr eines Wohnhaus-Neubaues in der Pestalozzistr hat
einen Antrag wg. Baumfällung gestellt, da der Baum genau vor der
Einfahrt zur Tiefgarage steht.

Ähm – ja, genau so wie Ihr jetzt haben wir auch geguckt.

Marc hat dann erläutert, daß so etwas in den letzten Jahren wohl öfters
vorgekommen ist (und die Dame vom Grünflächenamt hat dazu genickt) und
er darüber – milde gesagt, schockiert sei. Ein Grund für so etwas sei,
daß eine vorbereitende Bauberatung nicht mehr zwingend sei.

Der Ausschuß hat sich zunächst auch sehr schockiert gezeigt, die
anwesenden CDUler waren aber recht still….

Das Meinungsbild ergab, daß die Mehrheit einen Fällantrag nicht
befürworten – „Soll er doch sehen, wie er in die Garage kommt“.

Es wurde dann noch erläutert, daß eine Fällgenehmigung auch einklagbar
sei. Marc sagte aber, daß er, wenn der Ausschuß es so beschließen würde,
dies auch gerne durchfechten würde.

Es wurde dann beschlossen, daß dem Antrag zunächst nicht stattgegeben
werden soll. Sollte der Bauherr darauf bestehen, werde ihm ein Angebot
gemacht, bei dem Ausgleichsmaßnahmen ( = Ersatzpflanzungen) in
mindestens 4facher Höhe der sonst fälligen auferlegt werden sollen.