Der Ton macht die Musik

Unter diesem Titel habe ich am 05.11.2013 eine Kleine Anfrage an das Bezirksamt gerichtet. Erstaunlicherweise kam schon am 11.11.2013 die Antwort. Erstaunlich deshalb, weil das BA sich bei den Antworten oftmals sehr viel Zeit läßt…

Meine Fragen lauten:

1. Ist das Bezirksamt der Meinung, dass Sätze wie
–  „dass ich … insb. nicht mit Ihnen in vertiefende Rechtsgespräche einsteigen werde“
– oder „…sende ich Ihr Schreiben … ungelesen zu meiner Entlastung zurück“
– oder „Sehen Sie von weiteren Zusendungen von Schreiben in dieser Angelegenheit an mich ab!“
in einem Schreiben an einen Bürger angemessen sind? Falls ja, bitte um eine umfassende Begründung.
2. Ist das Bezirksamt mit mir der Meinung, dass solche Sätze möglicherweise behördenintern, keinesfalls jedoch in der Kommunikation mit den Bürgern geäußert werden dürfen?
3. Ist das Bezirksamt mit mir der Meinung, dass in diesem Fall ein erklärendes Schreiben mindestens des ursprünglichen Verfassers, möglichst aber der Abteilungsleitung angemessen wäre?

Der Hintergrund meiner Anfrage ist ein Schreiben eines höheren Beamten des BA Charlottenburg-Wilmersdorf an einen Kleingärtner der Kolonie Oeynhausen, welches hier anonymisiert einsehbar ist. Dieses Schreiben des BA ist wiederum die Antwort auf ein Schreiben dieses Kleingärtners, hier ebenfalls anonymisiert einzusehen. Beide Schreiben sind auch – kommentiert – auf der Webseite der Kleingärtner zu sehen.

Das Schreiben des BA ist in meinen Augen eine Frechheit. Und nicht nur in meinen: ein weiterer höherer Beamter des Landes Berlin hat, nach Lektüre des Artikels bei den Kleingärtnern, das BA-Schreiben mir gegenüber mit „is ja irre!“ kommentiert…

Das Bezirksamt und insbesondere ein „Beamter des Landes Berlin“ ist zunächst einmal ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, in ihrem Auftrag tätig und von ihnen bezahlt. In diesem Schreiben spüre ich deutlich den Versuch, die Verärgerung über die Störung der „Amtsgeschäfte“ durch einen Bürger zu unterdrücken, was aber grandios gescheitert ist.

Zum besseren Verständnis muß ich jetzt ein wenig ausholen:

Am  25. September 2013 fand zwischen dem Bezirksverband der Kleingärtner Wilmersdorf, dem Kleingärtnerverein Oeynhausen und der SPD-Fraktion in der BVV ein Gespräch statt, zu dem der Stadtrat unverhoffterweise hinzukam. Die Kleingärtner wollten mit den beiden Vertretern der SPD über ihre Erkenntnisse aus den diversen Akteneinsichten sprechen, die sie mit Hilfe des IFG durchgesetzt im Verlauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens um die Klage gegen den vom BA geforderten Zusatztext für das Bürgerbegehren (die berühmten 25 Millionen Euro…) hatten. Der Stadtrat berichtete mehr oder weniger ungefragt darüber, daß Lorac als Eigentümer des Geländes der Kolonie im August 2013 Widerspruch gegen einen Bescheid des Bezirksamtes vom Juli 2012 eingelegt hat. Mit dem Bescheid wurde der Erlass eines Bauvorbescheides zurückgewiesen. (Zu den Hintergründen siehe die Rubrik „Tagebuch“ bei der Kolonie, sowie hier in meinem Blog zum Stichwort „Kleingärten„). Nach der Erinnerung der anwesenden 5 KleingärtnerInnen – und hier wird es interessant – hat Herr Schulte auf Rückfrage mitgeteilt, daß sich der Widerspruch seitens der Lorac auf deren Vorbescheidsantrag vom 1. Februar 2011 beziehe. Mitte Februar 2011 hat aber der von Lorac beauftragte Architekt den Vorbescheidsantrag „ohne Billigung von Lorac“ auf die Frage einer Modifizierung der geschlossenen Bauweise reduziert. Lorac möchte nunmehr alle in dem ursprünglichen Antrag gestellten Fragen beantwortet wissen.

Interessant wird es hier, weil diese Information von Martina Kelz, aktive Kleingärtnerin, in ihrer Einwohnerfrage  in der Oktober-BVV als Punkt Nr. 3 thematisiert wurde:

Herr Dr. Haass behauptet im Widerspruchsverfahren gegen den Bezirk genau das Gegenteil seiner Behauptung aus der Klage gegen den Bezirk (die ursprünglichen 4 gestrichenen Fragen sind Gegenstand des Bauvorbescheides vs. nur die Ausnahme der geschlossenen Bauweise ist Gegenstand des Bauvorbescheides). Anwälte unterliegen der Wahrheitspflicht (§ 43 BRAO). Wie bewertet das Bezirksamt die gegensätzlichen Aussagen von Dr. Haass zum Gegenstand des Bauvorbescheides und erwägt der Bezirk hierüber die Anwaltskammer zu unterrichten?

Die Antwort von Marc Schulte:

Interessant ist zudem, dass die Fragestellung in Teilfrage 3 ohne  sehr genaue Aktenkenntnis auch der aktuellen Unterlagen nicht möglich gewesen ist. Da aber die Fragestellerin keine Akteneinsicht hierzu genommen hat, bleibt die Frage, wie diese Informationen Frau Kelz erreicht haben. Das Bezirksamt wird dieser Fragestellung nachgehen, da ein Bruch der Vertraulichkeit von anderen, die Akteneinsicht genommen haben, nicht ausgeschlossen werden kann.

Wie mir Martina bestätigte, hat Marc Schulte genau dieses, wie oben beschrieben, in dem Gespräch am 25. September gesagt. Ich nahm dies zum Anlaß, eine weitere Kleine Anfrage zu stellen. Die kurze Antwort:

Im  Gespräch  am  25.  September  2013  wurde  darüber  informiert, dass der  eingelegte Widerspruch inzwischen begründet wurde, aber nicht, mit welchen Argumenten dies erfolgt ist.

Er streitet also ab, daß er selbst – wie es meine Fragestellung beschrieb und wie auch die KleingärtnerInnen übereinstimmend aussagen – diese Information gegeben hat. Statt dessen werden nun – siehe die Antwort auf die Einwohnerfrage – pauschal alle diejenigen, die Akteneinsicht hatten, erst mal verdächtigt, diese Information an die KleingärtnerInnen weitergegeben zu haben. Das können dann nur Bezirksverordnete oder Beschäftigte des BA gewesen sein, denn nur diese können die Vertraulichkeit brechen (was ggfls. sogar strafrechtlich verfolgt werden kann).

Zurück zum Ursprung: in dem Gespräch am 25. September 2013 wurde den Vertretern der Kleingärtner angeboten, mit dem höheren Beamten, dessen Schreiben zu diesem Blogeintrag führte, ein Gespräch zu führen. Für dieses Gespräch wurden allerdings Bedingungen genannt: es darf nur um 2 Schreiben des Kolonievorstandes und die Einschätzung der Anwendbarkeit eines Urteils eines Oberverwaltungsgerichtes gehen. Sollten die Kleingärtner nach diesem Gespräch überzeugt worden sein, daß eine Bebauung der Koloniefläche nicht mehr abzuwenden ist, sollen sie sich dafür in den entsprechenden Entscheidungsgremien einsetzen, daß das begonnene Bürgerbegehren zu stoppen sei und damit die im „Kompromiß“ des Bezirksamtes mit Lorac/Groth verabredete Teilbebauung durchgeführt werden kann. Über das Gespräch mit dem höheren Beamten soll kein Protokoll geführt werden. Und, offensichtlich ganz wichtig: alle Beteiligten sollen Verdächtigungen entgegentreten, es gäbe „nicht ordnungsgemäße Beziehungen“ zwischen dem Stadtrat und Lorac und/oder Groth.

Zum letzten Punkt schreib ich jetzt lieber nix 🙂 Oder doch: man suche mal im Webangebot des Tagesspiegels nach „Marc Schulte“ und lese zu den Artikeln aus dem Oktober und November 2013 die Kommentare.

Offensichtlich konnten die Kleingärtner nicht überzeugt werden, denn von einem Stop des Bürgerbegehrens ist nichts bekannt. Ein Protokoll wurde meines Wissens von diesem Gespräch auch nicht erstellt, was der höhere Beamte in seinem Schreiben ja auch „indirekt“ bestätigt. Insofern sind Ton und Duktus des Schreibens gewaltig daneben. Dieses „insb. nicht mit Ihnen“ ist eine Frechheit. Ob Gespräche „sachdienlich oder erforderlich“ sind, wird im Vorhinein entschieden, also ohne daß ein Gespräch überhaupt stattgefunden hat. Auf diese Weise kann man als höherer Beamter natürlich Gespräche mit unliebsamen Störern gut verhindern und weiter seinen Amtsgeschäften ungestört nachgehen. Ansonsten spricht er „ggf. mit BVV-Abgeordneten“. Das hat mich ja fast umgehauen. Dieser höhere Beamte wird von Marc Schulte als „Justitiar“ angekündigt. Da er in einer Bezirksverwaltung tätig ist, gehe ich davon aus, daß er das Bezirksverwaltungsgesetz kennen sollte.

Also was macht unser höherer Beamter? Nach Lektüre des Schreibens schickt er dieses „zu meiner Entlastung ungelesen“ zurück. Um dann zu schließen: „Sehen Sie von weiteren Zusendungen von Schreiben in dieser Angelegenheit an mich ab!“ Mit Ausrufezeichen! Ohne „bitte“!! Immerhin noch „Mit freundlichen Grüßen“…

Und was antwortet das Bezirksamt (in Person des Bezirksbürgermeisters) auf meine Kleine Anfrage?

Ohne den jeweiligen konkreten Sachverhalt zu kennen, kann eine sach- und inhaltsgerechte
Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht erfolgen. Da der Fragesteller offensichtlich über
detaillierte Kenntnisse verfügt, erscheint es sachgerecht, wenn er sich direkt an den/die
zuständigen Abteilungsleiter/in zwecks Klärung wendet; dies ggf. auch unter Beachtung von
datenschutzrechtlichen Belangen.
Richtig ist, dass die öffentliche Verwaltung sich als Dienstleister versteht und den Bürger/innen in angemessener Form gegenüber zu treten hat. Dies ist jedoch keine „Einbahnstraße“ – auch die Bürger/innen haben sich sachlich gegenüber der Behörde zu äußern, was erfahrungsgemäß leider nicht immer der Fall ist.

Das Bezirksamt hat sich also nicht die Mühe gemacht, herauszufinden, ob tatsächlich und wenn ja wo die von mir zitierten Sätze geschrieben wurden. Komisch – meine Handynummer und meine Emailadresse sind der Verwaltung, insbesondere auch dem zuständigen Stadtrat und dem Bürgermeister bekannt. Ein Anruf, eine Email, und ich hätte auf die Seite der Kleingärtner verwiesen…

Statt dessen wird darüber schwadroniert, daß die Verwaltung den BürgerInnen in angemessener Form zu antworten hat, wenn – ja wenn – dieser sich bitte auch zurückhält und keine Schimpfkanonaden losläßt.

Wer das Schreiben des Kleingärtners an den höheren Beamten gelesen hat, sieht, daß dieses von – nun ja – ausgesuchter Höflichkeit geprägt ist. Ich kenne den Verfasser auch nur als ausgesucht höflichen, zurückhaltenden Menschen, der allerdings in der Sache als ehemaliger Verwaltungsjurist durchaus auf den Punkt kommen kann.

Fazit: schwach, liebes Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Sehr schwach. Setzen: 6.

 


Was ist ein ‚BVV-Abgeordneter‘?

Wer das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz durchliest (pdf hier, Online-Fassung hier), wird das Wort „Abgeordneter“ dort nur als Teil des Wortes „Abgeordnetenhaus“ finden. Die „Parlamentarier“, die in den BVVen ihrer Nebentätigkeit als Politiker nachgehen, heißen „Bezirksverordnete“.

Wie komme ich darauf? Nun, ein höherer Beamter aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat in einem m.M.n. ziemlich unhöflichen Brief an einen Bürger geschrieben:

Solche Gespräche und Einlassungen führe ich als Beamter des Landes Berlin nur mit den Verfahrensbeteiligten, wenn sachdienlich oder erforderlich und ggf. mit BVV-Abgeordneten.

Worum gehts?

Ein Bürger, der sich sehr für die Kleingartenkolonie Oeynhausen engagiert, hat im Nachgang zu einem Gespräch, welches mit Vertretern der SPD-Fraktion über die Erkenntnisse aus den Akteneinsichtnahmen geführt wurde, diesem „Beamten des Landes Berlin“, der „der“ Jurist des Bezirksamtes ist, über seine zusätzlichen, nach dem Gespräch gefundenen Erkenntnisse mitgeteilt. Dieses Schreiben hat unseren Juristen wohl so erbost, daß er sich zu einem Schreiben hinreißen lies, dessen Tonfall ein anderer Verwaltungsmensch aus dem selben Bezirksamt mir gegenüber mit einem „Na, isja irre!“ und „Natürlich wären solche Äußerungen (innerhalb oder außerhalb) der Verwaltung zum K…“ kommentierte.

Dankenswerterweise haben die Kleingärtner die beiden Schreiben – anonymisiert – auf ihrer Homepage veröffentlicht, so daß jeder nachlesen kann, worüber ich hier schreibe. Ich selbst habe das Schreiben des Beamten zum Anlaß genommen, in einer Kleinen Anfrage das Bezirksamt zu fragen, ob denn solche Äußerungen angemessen sind und ob nicht eine Art Entschuldigung des Schreibers oder gar des Abteilungsleiters notwendig wäre.

 


10400 Unterschriften zur Rettung der Kolonie Oeynhausen

Nur 41 Tage nach dem Start des Bürgerbegehrens zur Rettung der Kolonie Oeynhausen wurden bereits mehr als 10.400 Unterschriften erhalten. Notwendig, um das Bürgerbegehren erfolgreich abzuschließen, sind 7.257 gültige Unterschriften.

Die Unterschriften werden jetzt vom Bezirksamt geprüft. Sollten 7.257 gültige Unterschriften erreicht werden (wovon ich ausgehe), wird sich die BVV mit dem Thema (erneut) beschäftigen müssen. Sollte das Bürgerbegehren nicht von der BVV übernommen werden, wird es zum Bürgerentscheid kommen, bei dem in ca. 4 Monaten mindestens 25.000 Bezirkseinwohner abstimmen und von den Abstimmenden mehr als die Hälfte dem Bürgerbegehren zustimmen müssen. Das Votum des Bürgerentscheides ist dann für den Bezirk bindend.

Bislang gab es im Bezirk 2 Bürgerentscheide: 2007 zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und 2011

 

2007 lautete die Frage:

„Stimmen Sie für die Aufforderung an das Bezirksamt, in Ablehnung der Drucksache 1911/2 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, die Parkraumbewirtschaftung nicht in und um die Wohnquartiere Kaiserdamm, Lietzensee, Amtsgerichtsplatz, Stuttgarter Platz, Halensee, Westfälische Straße und Berliner Straße auszuweiten?“

Diese Frage wurde von 86 % der Abstimmenden bejaht, was die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in dem angegebenen Bereich verhinderte. Abgestimmt hatten 62.825 Wahlberechtigte = 26,3 %.

2011 lautete die Frage:

„Stimmen Sie folgendem Ersuchen zu: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, den Erhalt der beiden Schauspielhäuser „Komödie“ und „Theater am Kurfürstendamm“ am Kurfürstendamm 206 – 209 in ihrer Nutzung und in ihrem baulichen Bestand zu sichern und dafür alle geeigneten planungsrechtlichen Instrumente auszuschöpfen?“

Dieser Bürgerentscheid war nicht erfolgreich, da sich weniger als 15 % der Berechtigten an der Abstimmung beteiligt hatten. Von diesen stimmten immerhin 90 % mit „Ja“.

Ein Bürgerentscheid ist für den Bezirk eine aufwändige Angelegenheit: im Prinzip läuft das wie eine Wahl. Es müssen Abstimmungslokale eingerichtet werden, Abstimmungshelfer gefunden werden, eine Abstimmung per Brief ist ebenso vorgesehen. Selbstverständlich müssen auch Abstimmungs-Benachrichtigungen für alle Abstimmungsberechtigten ( = Wahlberechtigten) erstellt und verschickt werden.

 

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Einwohnerbeteiligung in unserer BVV

Zur BVV am 24.10.2013 gab es zwei Einwohnerfragen, die (auch) an die BVV und damit an die Fraktionen und an Marlene Cieschinger gerichtet waren. Leider waren beide Fragesteller nicht anwesend, so daß es keine mündliche Beantwortung gab. Ich möchte hier die Antworten geben, die von mir in der BVV gegeben worden wären….

 

2. Einwohnerfrage              Hildegard T.

Einwohnerbeteiligung

Es gäbe sicherlich viele Möglichkeiten, die Ausgestaltung der direktdemokratischen Instrumente zu verbessern, wie es die BVV in ihrem Monatsthema Oktober 2013 formuliert.

dazu:

Derzeit ist es nahezu unmöglich, Rednerinnen und Redner von der Besuchertribüne aus akustisch zu verstehen, dafür ist die Anlage zu schlecht. Eine bessere Lautsprecherübertragung ist notwendig und/oder eine Videoübertragung in den Vorraum.

  1. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung sehen Sie da?

 

Ein Grund, warum die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen lieber schriftlich beantwortet bekommen liegt darin begründet, dass die Bürgerfragestunde zeitlich vorgeschaltet ist, was für Berufstätige zeitlich oft gar nicht zu schaffen ist. Zum anderen wurden mündliche gestellte Fragen in der Vergangenheit z. T. recht unpräzise beantwortet, bei schriftlicher Antwort gibt man sich wahrscheinlich mehr Mühe.

  1. Lässt sich hieran aus Sicht der BVV etwas ändern?

Das aktive Einbringen von Anliegen der Bürgerschaft macht nur Sinn, wenn die angesprochenen Probleme auch zur weiteren Mitwirkung über die reine Fragestunde hinaus führen. (z.B. erweitertes Rederecht, auch in Ausschüssen, die Unterstützung von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren)

3. Wie sieht es mit der Bereitschaft der BVV aus, Bürgerbegehren zu unterstützen?

 

Zu 1.: ich habe mir erlaubt, während der mündlichen Beantwortung der 3. Einwohnerfrage die Akustik im BVV-Saal, auf der Tribüne und im Vorraum in Ohrenschein zu nehmen. Mein (sicher subjektiver) Eindruck: auf der Tribüne war die Akustik besser als im hinteren Teil des Saales. Allerdings waren auch nur 6-8 Besucher anwesend. Wenn die Tribüne gefüllt ist, ist das sicher anders. Hier sollte das Facility Management nachbessern. Im Vorraum war die Übertragung so gut wie gar nicht verständlich. Im hinteren Teil des Saales hatte ich auch Probleme, den Redner zu verstehen.

Das Problem der schlechten Akustik im Raum besteht, seit wir aus Wilmersdorf umgezogen sind. Es wurden von der Verwaltung bereits einige Veränderungen vorgenommen, die aber offensichtlich noch nicht ausreichend waren. Wir werden das Thema weiter begleiten.

Eine Video-Übertragung der Sitzung ist auf unseren Antrag hin in die Geschäftsordnung aufgenommen worden; dort ist allerdings „nur“ von einer Übertragung „über das Internet“ die Rede. Es wäre m.M.n. sinnvoll, beide Aspekte zu verbinden.

Zu 2: Ein gemeinsam mit der Linken eingebrachter Antrag führte dazu, daß es nach unserer Geschäftsordnung einen Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme gibt, der auch durch Überlassung des Wortlautes oder des Manuskript der Beantwortung erfüllt ist. Die Durchführung dieser Vorschrift aus § 47 Abs. 4 der GO scheint aber noch nicht hinreichend zu sein. Wir werden das Bezirksamt auffordern, hier nachzubessern.

Zu 3.: von unserer Seite sehe ich da kein Problem. Die Mitwirkung der interessierten Einwohnerschaft ist unser Programm. Ich habe aber den Eindruck, daß es in den Fraktionen der Zählgemeinschaft jedes Mal Stoßseufzer gibt, wenn so etwas „passiert“. Hier hilft nur Beharrlichkeit.

Auf unseren Antrag hin wurde die GO in § 32 dahingehend geändert, daß Gästen nach Zustimmung in Ausschuß-Sitzungen das Wort erteilt werden kann. Die bis dahin übliche Unterbrechung der Sitzung mit der Folge, daß der Gastbeitrag, evtl. mit anschließender Diskussion nicht im Protokoll erschien, gibt es nicht mehr.

Wir bereiten auch einen Antrag vor, der so etwas ähnliches auch für die Sitzungen der BVV ermöglichen soll – unsere Diskussion dazu ist aber noch nicht abgeschlossen.

4. Einwohnerfrage              Michael R.

Gedenktafelkommission

  1.  Geheimgremium Gedenktafeln richten sich in besonderer Weise an die Öffentlichkeit und wollen sie ansprechen. Daher muss natürlich die Öffentlichkeit auch ihre Entstehung begleiten können; alles andere widerspricht diametral dem Sinn von Gedenktafeln. (Auch wenn die Gedenktafelkommission kein „Ausschuss“ ist, fasst sie dennoch bedeutsame Beschlüsse für die Bürger.) – Warum werden also die Namen der Mitglieder der Gedenktafelkommission sowie ihre Sitzungstermine, Tagesordnung und Protokolle nicht auf den entsprechenden Seiten (Sitzungskalender, Ausschüsse, Tagesordnung usw.) der Website des Bezirkes veröffentlicht? Warum sind ihre Sitzungen nicht grundsätzlich öffentlich?

  2. Über den Kopf der Bürger hinweg Die dringend gewünschte Bürgerbeteiligung (siehe 5 BVV-Parteien zum „Thema des Monats“ und Diskussion dazu: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/10/08/die_bvvparteien_verlangen_von_) verlangt selbstverständlich, dass insbesondere die Antragsteller am Entstehungsprozess der Gedenktafel teilhaben. Dies ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sie zu ihrem Anliegen Stellung beziehen und dass die Kommission vertiefte Nachfragen stellen kann. – Warum werden also nicht alle Antragsteller zur Sitzung eingeladen? Warum werden Antragsteller selbst dann nicht eingeladen, wenn sie darum bitten? Warum bekommen sie teilweise nicht einmal eine Antwort?

Wer das Bezirksverwaltungsgesetz, die Grundlage der Arbeit der BVVen, liest, wird das Wort „Beirat“ oder „Kommission“ dort nicht finden. Die in unserem Bezirk vorhandenen Beiräte sind nicht immer eine Veranstaltung der BVV. Manche Beiräte werden vom Bezirksamt installiert und geleitet (durch das fachlich zuständige Mitglied des BA). Hier ist dann die Ausgestaltung der Arbeit des Beirates auch durch eine von diesem aufgegebene (formelle oder informelle) Geschäftsordnung oder Satzung abhängig. Bezirksverordnete haben oder haben auch nicht Stimmrecht. Da viele der Beiräte schon sehr lange bestehen (und die Mitglieder entsprechend „eingearbeitet“ sind), beruht nach meiner Einschätzung vieles auf (stillschweigenden) Vereinbarungen. Hier das Dickicht zu lichten, ist eine kleine Herkules-Aufgabe…

Die in der Frage genannte Gedenktafelkommission wurde 2004 von der BVV beschlossen und ist nach meinem Verständnis also eine Veranstaltung der BVV. Die Fragen habe ich zum Anlaß genommen, für die nächste Sitzung des Beirates einen Tagesordnungspunkt zu dem Thema zu „beantragen“. Frau Stückler als Vorsitzende hat das gerne aufgenommen.

Inbsgesamt muß ich leider feststellen, daß die Mehrheit unserer BVV in Sachen Öffnung der BVV für interessierte Bürger sehr konservativ ist. Der Ältestenrat tagt bei uns nur nicht-öffentlich, weil „es einen Raum geben muß, in dem wir uns auch mal fetzen können“, so eine Begründung für die Ablehnung unseres entsprechenden Antrags. Dabei sind die Sitzungen des Ältestenrates stinklangweilig, was man auch den immerhin veröffentlichten „Berichten“ entnehmen kann, die über die Tagesordnungen der Sitzungen zu erreichen sind (z.B. hier). Andere Bezirke sind da weiter: in Friedrichshain-Kreuzberg sind die Sitzungen des ÄR grundsätzlich öffentlich.

 

 

 

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OpenAntrag – wattn dattn?

Unsere Fraktion hat seit kurzem einen eigenen Bereich bei OpenAntrag.de. Hier kann jeder Mensch einen Antragstext an die Fraktion schicken. Die Fraktion schaut sich das an und entscheidet, ob der Text als Antrag oder Anfrage der Fraktion in die BVV eingebracht wird.

Wir sind bei OpenAntrag nicht alleine: die Landtagsfraktionen aus NRW, dem Saarland und Schleswig-Holstein sind dabei, die BVVen aus Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf und Spandau sowie viele Kreis-, Stadt- und Ortsparlamente aus ganz Deutschland.

Trotz nur geringer Werbung unsererseits für diese neue Möglichkeit des Mitmachens haben wir schon ein paar Anregungen bekommen, die wir jetzt nach und nach abarbeiten werden. Wir freuen uns auf weitere Anregungen!

 

 


Oeynhausen erhält Unterstützung des LV der Gartenfreunde

Heute erreichte uns in der Fraktion als Kopie ein Schreiben des „Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.„, welches dieser an die Vorsteherin der BVV gerichtet hat. Darin schreibt der Präsident des Verbandes, Günter Landgraf, unter Bezug auf die Sitzung der BVV am 15.08., daß er verwundert darüber ist, daß das Bezirksamt trotz des kommenden Bürgerbegehrens demnächst einen Aufstellungsbeschluß für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan fassen will. Weiter schreibt er:

Wir sind der Meinung, dass vor einer Beschlußfassung in der BVV das Ergebnis des Bürgerbegehrens zu Oeynhausen abgewartet werden sollte, wenn in der Stadt nicht weitere Demokratieverdrossenheit erzeugt werden soll.

Ja, da ist was dran. Sinnigerweise steht „mehr Mitbestimmung“ in der Zählgemeinschaftsvereinbarung unserer rot-grünen Mehrheit in der BVV, ebenso wie explizit der Schutz der Kleingartenkolonie Oeynhausen übrigens. Aber zur Zählgemeinschaftsvereinbarung sagte ja Heike Schmitt-Schmelz im Ausschuß so schön sinngemäß: wen interessierts…

Weiter kritisiert Herr Landgraf die Idee des Bezirksamtes, das Verfahren nach § 13a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren durchzuführen, obwohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in einem Rundschreiben solches für Kleingartengelände ausgeschlossen hat und der § 13a BauGB die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung einschränkt, was hier schon deshalb ausgeschlossen werden sollte,

weil es über mehrere Wahlperioden erklärte Absicht des Bezirkes war, Oeynhausen mittels Bebauungsplan dauerhaft abzusichern.

Wohl war, und gut, daß nun auch Dritte dies anprangern.

Das Antwortschreiben der Vorsteherin ist kurz, knapp, behördenhaft und höchstwahrscheinlich von Peter Ottenberg, Leiter des Büros der BVV CharlWilm und bekannter Kommentator des Bezirksverwaltungsgesetzes formuliert. Neben dem Hinweis, daß der Bürgerantrag am 15.08. in der BVV behandelt werden soll, heißt es:

Im Übrigen ist bekanntlich das Bürgerbegehren zwar für zulässig erklärt, aber noch nicht begonnen worden. Eine gesetzliche Sperrwirkung ( § 45 Abs. 9 BezVG) besteht insoweit nicht.

Ja, rein formaljuristisch ist das wohl richtig. Aber das Bezirksamt sollte sich gerade in diesem Fall auch fragen, ob hier  nicht mal mit Verstand und nicht nur mit Paragraphen gearbeitet werden sollte, insbesondere weil das BA nicht ganz unschuldig an der Verzögerung des Startes des Bürgerbegehrens ist, denn es war das BA, das diese ominösen, nirgends nachzulesenden 25 Millionen Schadensersatzsumme unbedingt in seinem Kommentar auf den Unterschriftenbögen haben wollte. Da kommt die Verzögerung, die auch durch das VG-Verfahren entsteht, diesem Bezirksamt wohl recht: Sollen die Hansel aus den Kleingärten sich doch abstrampeln. Bis die so weit sind, ist der B-Plan in trockenen Tüchern, und wir habens schlicht ausgesessen zum Wohle des „Investors“.

Eine bürgerfreundliche Verwaltung, deren politische Seite sich verpflichtet hat, Bürgerbeteiligung wo immer es geht zu fördern, sollte zumindest überlegen, ob ein Zuwarten auf das Ergebnis des Bürgerbegehrens möglich ist. Leider ist aus dem BA nichts in dieser Richtung zu hören. Im Gegenteil: es wird immer wieder darauf hingewiesen, daß der Kompromiß zwischen Bezirksamt und Groth/Lorac an Fristen gebunden sei, und wenn nicht „bald“ Baurecht vorhanden sei, Groth/Lorac dann den Kompromiß aufkündigen werde und damit die ganze Kolonie bedroht sei.

Bekannt ist mir durch Einblick in ein Schreiben der Groth-Gruppe, daß der Kaufvertrag eine Rücktrittskausel enthält, wenn nicht „bis 30.06.2013“ Baurecht besteht. Dieser Termin ist vorbei, nach allem, was ich höre, verhandeln Groth und Lorac eine Ausweitung auf nächstes Jahr.

Das Schreiben des LV Berlin, mit freundlicher Genehmigung von Günter Landgraf

 


Bürgerbegehren zu Oeynhausen – Gerichtstermin

Das Bürgerbegehren, mit dem die Kleingärtner erreichen wollen, daß die ominösen 25 Millionen € nicht im „Kommentar“ des Bezirksamtes auf den Unterschriftenblättern aufgeführt werden, dümpelt seit Monaten in der Justiz der Stadt herum.

Jetzt kommt Bewegung in die Sache: das Verwaltungsrecht Berlin hat einen Termin bestimmt.

Am Freitag, den 16. August 2013, um 10 Uhr findet die Verhandlung im Gerichtsgebäude Kirchstr. 7, 10557 Berlin, statt. Eine Saalnummer wurde bislang nicht mitgeteilt, ist aber sicher am Eingang in Erfahrung zu bringen.

Wer also Interesse daran hat – komme zu dem Termin. Ich werde da seinund mir das anschauen.

 


Blaumilchkanal

Manchmal findet man ja in den Unterlagen der BVV richtige kleine Juwelen, so wie diese:

Kleine Anfrage Nr. 0298/3 des Kollegen Hans-Ulrich Riedel, fraktionslos für Die Linke. Dabei geht es um Baumaßnahmen des Stromversorger Vattenfall im Westend, die sich offensichtlich über einen längeren Zeitraum zogen.

2.    Ist sichergestellt, dass es sich nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder um eine Straßennutzung handeln wird, oder sind hier innovative Formen der Stadtgestaltung geplant (z.B. Blaumilchkanal o.ä.)?

Die Antwort des damals zuständigen Stadtrates Klaus-Dieter Gröhler dazu:

Wie derzeitig vor Ort festgestellt werden kann, ist die Nutzung der Straße in der ursprünglichen Form wieder möglich. Ein Blaumilchkanal nach Vorbild von Ephraim Kishon ist hier aufgrund des enormen Längsgefälles der Fahrbahn nicht möglich. Die in den Kanal eingeleitete Flüssigkeit würde je nach Menge die Königin-Elisabeth-Straße überschwemmen oder in den Entwässerungsanlagen der Königin-Elisabeth-Straße verschwinden. Der Flüssigkeitsbedarf ist bei beiden Möglichkeiten extrem hoch und nicht finanzierbar. Sollte der Fragesteller andere geeignete Vorschläge für innovative Formen haben, regt der Unterzeichner einen Vor-Ort-Termin an.

Chapeau, Herr Gröhler!

 


Neues zu Oeynhausen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sic!) hat mit Datum vom 25.06.2013 dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Stadtentwicklung, mitgeteilt, daß dort „im Grundsatz keine Bedenken“ gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE für die Grundstücke bestehen, auf denen die Kolonie Oeynhausen liegt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, daß der o.g. B-Plan „derzeit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans – Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten – nicht entwickelbar“ ist, so daß der FNP geändert werden muß. „Die Änderung berührt nicht die Grundzüge des FNP. Angesichts der Größe des gesamten Areals stellt die vorgesehene Arrondierung der Wohnbaufläche W2 die Funktion der verbleibenden Kleingartenfläche nicht in Frage“. „Des Weiteren ist eine Änderung des Landschafts- einschl. Artenschutzprogramms erforderlich.“

Das ist das, was ich erwartet habe: Dem Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz (nochmal sic!) ist sein Rundschreiben von 2008 schnuppe, in dem dargelegt wird, daß B-Pläne, die Kleingärten betreffen, im Grundsatz nicht nach § 13a BauGB durchgeführt werden sollen.

Wie gehts nun weiter?

Baustadtrat Marc Schulte wird dem Stadtentwicklungs-Ausschuß am 14.08.2013 die Pläne vorstellen und um „grünes Licht“ für den Aufstellungsbeschluß dazu bitten, der dann am 20.08.2013 im Bezirksamt(skollegium) beschlossen werden soll. In der BVV am 15.08.2013 wird aller Voraussicht nach der Einwohnerantrag behandelt werden, für den bis zum 14.07.2013 insgesamt 2.663 Unterschriften gesammelt wurden – nötig sind 1.000…

Das Bürgerbegehren dümpelt derzeit immer noch beim Verwaltungsgericht, weil Kleingärtner und Bezirk sich bislang nicht über den Text einigen konnten – das BA will unbedingt die ominösen 25 Millionen € drin haben. Ein passender Antrag, bis zum Ergebnis eines Bürgerbegehrens keine Fakten zu schaffen, wurde ja leider von der Zählgemeinschaft (auf „Anordnung von oben“?) verwässert. So bleibt uns erstmal nur, am 15.08. in der BVV an die Vernunft der Grünen zu appellieren und dafür zu sorgen, daß Marc Schulte und die Groth-Gruppe hier eine krachende Niederlage einfahren.