Oeynhausen erhält Unterstützung des LV der Gartenfreunde

Heute erreichte uns in der Fraktion als Kopie ein Schreiben des „Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.„, welches dieser an die Vorsteherin der BVV gerichtet hat. Darin schreibt der Präsident des Verbandes, Günter Landgraf, unter Bezug auf die Sitzung der BVV am 15.08., daß er verwundert darüber ist, daß das Bezirksamt trotz des kommenden Bürgerbegehrens demnächst einen Aufstellungsbeschluß für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan fassen will. Weiter schreibt er:

Wir sind der Meinung, dass vor einer Beschlußfassung in der BVV das Ergebnis des Bürgerbegehrens zu Oeynhausen abgewartet werden sollte, wenn in der Stadt nicht weitere Demokratieverdrossenheit erzeugt werden soll.

Ja, da ist was dran. Sinnigerweise steht „mehr Mitbestimmung“ in der Zählgemeinschaftsvereinbarung unserer rot-grünen Mehrheit in der BVV, ebenso wie explizit der Schutz der Kleingartenkolonie Oeynhausen übrigens. Aber zur Zählgemeinschaftsvereinbarung sagte ja Heike Schmitt-Schmelz im Ausschuß so schön sinngemäß: wen interessierts…

Weiter kritisiert Herr Landgraf die Idee des Bezirksamtes, das Verfahren nach § 13a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren durchzuführen, obwohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in einem Rundschreiben solches für Kleingartengelände ausgeschlossen hat und der § 13a BauGB die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung einschränkt, was hier schon deshalb ausgeschlossen werden sollte,

weil es über mehrere Wahlperioden erklärte Absicht des Bezirkes war, Oeynhausen mittels Bebauungsplan dauerhaft abzusichern.

Wohl war, und gut, daß nun auch Dritte dies anprangern.

Das Antwortschreiben der Vorsteherin ist kurz, knapp, behördenhaft und höchstwahrscheinlich von Peter Ottenberg, Leiter des Büros der BVV CharlWilm und bekannter Kommentator des Bezirksverwaltungsgesetzes formuliert. Neben dem Hinweis, daß der Bürgerantrag am 15.08. in der BVV behandelt werden soll, heißt es:

Im Übrigen ist bekanntlich das Bürgerbegehren zwar für zulässig erklärt, aber noch nicht begonnen worden. Eine gesetzliche Sperrwirkung ( § 45 Abs. 9 BezVG) besteht insoweit nicht.

Ja, rein formaljuristisch ist das wohl richtig. Aber das Bezirksamt sollte sich gerade in diesem Fall auch fragen, ob hier  nicht mal mit Verstand und nicht nur mit Paragraphen gearbeitet werden sollte, insbesondere weil das BA nicht ganz unschuldig an der Verzögerung des Startes des Bürgerbegehrens ist, denn es war das BA, das diese ominösen, nirgends nachzulesenden 25 Millionen Schadensersatzsumme unbedingt in seinem Kommentar auf den Unterschriftenbögen haben wollte. Da kommt die Verzögerung, die auch durch das VG-Verfahren entsteht, diesem Bezirksamt wohl recht: Sollen die Hansel aus den Kleingärten sich doch abstrampeln. Bis die so weit sind, ist der B-Plan in trockenen Tüchern, und wir habens schlicht ausgesessen zum Wohle des „Investors“.

Eine bürgerfreundliche Verwaltung, deren politische Seite sich verpflichtet hat, Bürgerbeteiligung wo immer es geht zu fördern, sollte zumindest überlegen, ob ein Zuwarten auf das Ergebnis des Bürgerbegehrens möglich ist. Leider ist aus dem BA nichts in dieser Richtung zu hören. Im Gegenteil: es wird immer wieder darauf hingewiesen, daß der Kompromiß zwischen Bezirksamt und Groth/Lorac an Fristen gebunden sei, und wenn nicht „bald“ Baurecht vorhanden sei, Groth/Lorac dann den Kompromiß aufkündigen werde und damit die ganze Kolonie bedroht sei.

Bekannt ist mir durch Einblick in ein Schreiben der Groth-Gruppe, daß der Kaufvertrag eine Rücktrittskausel enthält, wenn nicht „bis 30.06.2013“ Baurecht besteht. Dieser Termin ist vorbei, nach allem, was ich höre, verhandeln Groth und Lorac eine Ausweitung auf nächstes Jahr.

Das Schreiben des LV Berlin, mit freundlicher Genehmigung von Günter Landgraf

 


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