Was ist ein ‚BVV-Abgeordneter‘?

Wer das Berliner Bezirksverwaltungsgesetz durchliest (pdf hier, Online-Fassung hier), wird das Wort „Abgeordneter“ dort nur als Teil des Wortes „Abgeordnetenhaus“ finden. Die „Parlamentarier“, die in den BVVen ihrer Nebentätigkeit als Politiker nachgehen, heißen „Bezirksverordnete“.

Wie komme ich darauf? Nun, ein höherer Beamter aus dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat in einem m.M.n. ziemlich unhöflichen Brief an einen Bürger geschrieben:

Solche Gespräche und Einlassungen führe ich als Beamter des Landes Berlin nur mit den Verfahrensbeteiligten, wenn sachdienlich oder erforderlich und ggf. mit BVV-Abgeordneten.

Worum gehts?

Ein Bürger, der sich sehr für die Kleingartenkolonie Oeynhausen engagiert, hat im Nachgang zu einem Gespräch, welches mit Vertretern der SPD-Fraktion über die Erkenntnisse aus den Akteneinsichtnahmen geführt wurde, diesem „Beamten des Landes Berlin“, der „der“ Jurist des Bezirksamtes ist, über seine zusätzlichen, nach dem Gespräch gefundenen Erkenntnisse mitgeteilt. Dieses Schreiben hat unseren Juristen wohl so erbost, daß er sich zu einem Schreiben hinreißen lies, dessen Tonfall ein anderer Verwaltungsmensch aus dem selben Bezirksamt mir gegenüber mit einem „Na, isja irre!“ und „Natürlich wären solche Äußerungen (innerhalb oder außerhalb) der Verwaltung zum K…“ kommentierte.

Dankenswerterweise haben die Kleingärtner die beiden Schreiben – anonymisiert – auf ihrer Homepage veröffentlicht, so daß jeder nachlesen kann, worüber ich hier schreibe. Ich selbst habe das Schreiben des Beamten zum Anlaß genommen, in einer Kleinen Anfrage das Bezirksamt zu fragen, ob denn solche Äußerungen angemessen sind und ob nicht eine Art Entschuldigung des Schreibers oder gar des Abteilungsleiters notwendig wäre.

 


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