Lizzy kommt!

Königin Elisabeth II., „von Gottes Gnaden Königin des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland und ihrer anderen Königreiche und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens“, wird heute zu einem Staatsbesuch in Berlin erwartet. Da passt es, daß der Ausschuß für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr heute im ZOB tagt und einen recht alten Antrag der SPD-Fraktion beraten soll, über den ich im Januar 2014 (!) schon mal was geschrieben habe. Dem, was ich da schrieb, habe ich nichts hinzuzufügen…


Trau keiner Statistik, die du nicht selbst….

Nein, ich will unserer Verwaltung nix unterstellen. Erstaunt bin ich dennoch:

am 29.05.2015 stelle ich eine Kleine Anfrage zum Thema Baugenehmigungsverfahren im Bezirk.

1. Wie  viele  Bauvoranfragen  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?

2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?

3. Wie  viele  Wohnungsbauvorhaben  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014,  aufgeteilt nach Ortsteilen, bezugsfertig errichtet?

Bereits am 10.06.2015 erhalte ich eine Antwort:

Baugenehmigungsverfahren im Bezirk
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie  viele  Bauvoranfragen  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Eine Statistik darüber wird nicht geführt.
2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014  zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Die  Zahl  der  gestellten  Bauanträge  wird  ebenfalls  nicht  statistisch  erfasst. Genehmigungs-  oder  Freistellungsverfahren  wurden  2013  im  Umfang  von  815  und 2014  von  1623  Wohnungen  abgeschlossen.  Diese  Daten  werden  vom  Statistischen Landesamt  Berlin-Brandenburg  nur  nach  Bezirken,  nicht  aber  nach  Ortsteilen
veröffentlicht.
3. Wie  viele  Wohnungsbauvorhaben  wurden  in  den  Jahren  2013  und  2014,  aufgeteilt nach Ortsteilen, bezugsfertig errichtet?
2013  wurden  63  Wohngebäude  mit  254  Wohnungen,  2014  97  Wohngebäude  mit  545 Wohnungen  als  fertig  gestellt  angezeigt.  Auch  diese  Daten  werden  vom  Statistischen Landesamt  Berlin-Brandenburg  nur  nach  Bezirken,  nicht  aber  nach  Ortsteilen veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen

Bereits am 18.06.2013 habe ich eine wortgleiche Anfrage gestellt, die auf die Daten aus den Jahren 2011 und 2012 abzielte. Diese Kleine Anfrage wurde so beantwortet:

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie viele Bauvoranfragen (Zahl der WE) wurden in den Jahren 2011 und 2012 zur Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Im  Jahr  2011  wurden  18  Vorbescheide  beantragt,  die  einen  Neubau  von  Wohnungen beinhalten, davon sieben in Charlottenburg, vier in Schmargendorf und sieben in Wilmersdorf.
Im  Jahr  2012  waren  es  17  Vorbescheide,  davon  10  in  Charlottenburg,  vier  in  Schmargendorf, zwei in Wilmersdorf und einer im Grunewald.
2. Wie  viele  Bauanträge  (Zahl  der  WE)  wurden  in  den  Jahren  2011  und  2012  zur  Errichtung von Wohnungsbau, aufgeteilt nach Ortsteilen, gestellt?
Im  Jahr  2011  wurden  im  Genehmigungsfreistellungsverfahren  und  im  vereinfachten Genehmigungsverfahren  82  Anträge  gestellt,  davon  27  in  Charlottenburg,  vier  in Schmargendorf, 28 in Wilmersdorf und 23 im Grunewald.
2012  wurden  121  Anträge  gestellt,  davon  27  in  Charlottenburg,  acht  in  Schmargendorf,  19  in Wilmersdorf und 67 im Grunewald.
3. Wie  viele  WE  wurden  in  den  Jahren  2011  und  2012,  aufgeteilt  nach  Ortsteilen,  bezugsfertig errichtet?
Diese  Frage  kann  nicht  beantwortet  werden.  Da  die  Angabe  der  Anzahl  der  Wohneinheiten  im Antrag  gesetzlich  nicht  vorgesehen  ist,  müsste  jeder  Vorgang  anhand  der  Baubeschreibung inhaltlich  daraufhin  durchgeschaut  werden,  wie  viele  Wohneinheiten  beantragt  und  dann tatsächlich fertig gestellt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen

 

Interessant. Während man im Jahr 2013 noch nach Ortsteilen unterteilt detailliert Auskunft über die Anzahl der Bauvoranfragen geben konnte, wird im Jahr 2015 „eine Statistik nicht geführt“.  Auch die Frage nach den Bauanträgen konnte 2013 noch nach Ortsteilen getrennt beantwortet werden. Die dritte Frage schließlich konnte 2013 nicht beantwortet werden. In 2015 hingegen liegen offensichtlich entsprechende Daten vor.

 

Auch nett ist die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Zustand der Bäume und Baumpflege im Bezirk„. Hier werden Zahlen aufgeführt, die nicht stimmen können, denn:

  • 43.839 ./. 323 + 259 = 43.775 (nicht 43.779)
  • 43.779 ./. 387 + 271 = 43.663 (nicht 43.871)

Da frage ich mich, wie sorgfältig hier die Bestandszahlen gepflegt werden, und wie diese für eine Kleine Anfrage ausgewertet werden. Auch wenn die Abweichung absolut gesehen gering ist – es ist eine Abweichung, die einer deutschen Behörde nicht würdig ist.

 

 


Fortsetzung des Schelmenstückes

Ein Gastbeitrag von Wolfgang Mahnke

(Dieser Text schließt nahtlos an diesen an)

(Wieder erhebt sich der Vorhang,

das Szenario ist unverändert.

Das Geschehen wechselt zum 7. Mai 2015.)

Der Schwarze Ritter verkündigt dem Weißen Ritter die Antwort (förmlich: Antwort des Bezirksamts vom 7. Mai 2015 auf die Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Schlosser vom 14. April 2015, BVV-DS 0461/4, zur „Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße V“; Frage kursiv, Antwort fett):

Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße V

Im Nachgang zur Antwort auf meine Kleine Anfrage zu DS 0432/4 vom 26. März 2015 frage das Bezirksamt:

  1. Sind in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zu BPlan IX-205a Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem Erschließungsangebot, das eine Übernahme der Folgekosten nicht einschließt, aktenkundig gemacht worden?
  1. Welches Datum tragen diese Hinweise und in welchen Akten befinden sie sich?
  1. Ist dokumentiert – wenn ja, unter welchem Datum und zu welchem Aktenvorgang -, weshalb das Bezirksamt diese Rechtsprechung nicht dem Vorbescheidsbegehren der Firma Lorac entgegengehalten hat?

(Antwort zu Fragen 1 bis 3:)

Offensichtlich zielt die Fragestellung darauf ab, die Rechtsprechung in einem oder mehreren Fällen auf die Causa Oeynhausen zu übertragen. Soweit also auf eine bestimmte höchstrichterliche Rechtsprechung abgestellt wird, sollte das Gericht und das Aktenzeichen benannt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob bei der Recherche des Bezirksamtes auch dieses Urteil erfasst wurde.“

Der weiße Ritter ist irritiert. Statt einer Antwort wird ihm eine Gegenfrage gestellt – und das in einer Materie, zu welcher das Bezirksamt ihm gegenüber noch kürzlich behauptet hatte, dass ihm die Rechtsprechung zur Frage der Zumutbarkeit von Erschließungsangeboten bekannt sei (Antwort auf Frage 1 der Anfrage zu DS 0432/04 vom 26. März 2015).

Er bleibt geduldig, obwohl er sich ein wenig veralbert fühlt und wiederholt seine Fragen unter Nennung der Fundstelle des maßgeblichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

(Vorhang zu und schnell wieder auf,

das Szenario ist unverändert.

Wir schreiben den 11. Juni 2015.)

Der Schwarze Ritter verkündigt dem Weißen Ritter die Antwort (förmlich: Antwort des Bezirksamts vom 11. Juni 2015 auf die Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Schlosser vom 11. Mai 2015, BVV-DS 0466/4, zur „Erschließung der geplanten Bebauung Forckenbeckstraße VI“; Frage kursiv, Antwort fett):

Meine Kleine Anfrage vom 14. April 2015, DS 0461/4, beantwortet das Bezirksamt am 7. Mai 2015 mit einer Gegenfrage: Es bittet um Spezifizierung der von mir in Bezug genommenen Rechtsprechung. Dieser Bitte komme ich gern nach und bitte mir das Versäumnis nachzusehen; ich war wohl etwas zu vertrauensselig bei der Interpretation der Antwort des Bezirksamtes zu Frage 1 meiner Anfrage zu DS 0432/4:

„… Dem Bezirksamt ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zumutbarkeit der Annahme eines Erschließungsangebotes bekannt. “.

Im Nachgang zur Antwort auf meine Kleine Anfrage zu DS 0432/4 vom 26. April 2015 frage ich das Bezirksamt also nun:

  1. Sind in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zu BPlan IX-205a Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem Erschließungsangebot, das eine Übernahme der Folgekosten nicht einschließt (BVerwG, Urteil vom 30.8.1985 – 4 C 48/81, NVwZ 1986,38,39; letzte mir bekannte obergerichtliche Bezugnahme: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.1.2010 – 2 M 226/09 -, BauR 2010, 888, 890 li.Sp. unten), aktenkundig gemacht worden?
  1. Welches Datum tragen diese Hinweise und in welchen Akten befinden sie sich?

3. Ist dokumentiert – wenn ja, unter welchem Datum und zu welchem Aktenvorgang -, weshalb das Bezirksamt diese Rechtsprechung nicht dem Vorbescheidsbegehren der Firma Lorac entgegengehalten hat?“

Das Urteil behandelt die Erschließung nach § 35 Baugesetzbuch, Bauen im Außenbereich, und wurde nicht zu den Akten genommen, da diese Vorschrift hier nicht anwendbar ist. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0432/4 verwiesen.

Das zieht jetzt aber auch unserem duldsamen weißen Ritter die Schuhe aus! Er fragt nach aktenkundigen Hinweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, um dann beantwortet zu bekommen, dass das von ihm zitierte Urteil nicht in die Akten genommen wurde. Wie deutlich muss er denn noch werden, damit er endlich Antworten auf die Fragen erhält, die er tatsächlich gestellt hat.

Dreist findet unser weißer Ritter aber auch die vorgeschobene Begründung: Das Urteil behandele den Außenbereich nach § 35 BauGB und sei damit im Bereich qualifizierter Beplanung nicht anwendbar. Gerade hier stellt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich eine maßgebliche Gleichwertigkeit fest; wörtlich führt es dazu in Textziffer 20 des Urteils vom 30.8.1985 aus:

„Ebenso wie eine Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ablehnen darf, wenn ihr die Annahme des Angebots nicht zugemutet werden kann (Urteil vom 10. September 1976 – BVerwG 4 C 5.76 – Buchholz 406.11§ 14 BBauG Nr. 8 = NJW 1977, 405), hat die Gemeinde auch im Außenbereich ein zumutbares Angebot des Bauherrn anzunehmen, selbst sein Grundstück zu erschließen; …“.

Nach Klarstellung dieser Gleichwertigkeit stellt das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Textziffer dann die Grenzen der Zumutbarkeit eines Erschließungsangebots fest: Die Belastung mit den Folgekosten der Erschließung ist der Gemeinde nicht zumutbar.

Es fällt schwer jetzt kühlen Kopf zu behalten, aber wir bewundern den weißen Ritter ja auch für seine Beharrlichkeit und Disziplin. Also stellt er nun am 16 Juni 2015 folgende Kleine Anfrage (Forckenbeck, die Siebente):

Auf meine Kleine Anfrage vom 11. Mai 2015 nach Aktenhinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zumutbarkeit von Erschließungsangeboten ohne Übernahme der Folgekosten lässt mich das Bezirksamt nun am 11. Juni 2015 wissen (DS 0466/4), dass es das von mir hierzu benannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu den Akten genommen hat.

Dies beantwortet meine Frage nach der Aktenkundigkeit von Hinweisen auf dieses Urteil nicht.

Ich frage das Bezirksamt nun in Anlehnung an meine Kleine Anfrage vom 11. Mai 2015:

  1. Sind in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zu BPlan IX-205a Hinweise auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem Erschließungsangebot, das eine Übernahme der Folgekosten nicht einschließt (BVerwG, Urteil vom 30.8.1985 – 4 C 48/81, NVwZ 1986,38,39) aktenkundig gemacht worden?
  1. Gibt es zu diesem Urteil eine inhaltliche Stellungnahme über die Vergleichbarkeit der Zumutbarkeit eines Angebots bei einem im Außenbereich bevorzugten Vorhaben und bei einem im qualifiziert beplanten Gebiet gelegenen Vorhaben?
  1. Welches Datum tragen die zu Fragen 1 und 2 angesprochenen Schriftstücke und in welchen Akten befinden sie sich?
  1. Nach der Antwort auf meine 2. Frage zur Kleinen Anfrage zu DS 0432/4 darf ich davon ausgehen, dass diese Rechtsprechung im Planverfahren zu IX-205a und der Behandlung des Antrags auf Vorbescheid durch die Eigentümerin des Areals berücksichtigt worden ist. Ist diese Berücksichtigung aktenkundig gemacht und – ggf – in welchen Akten befindet sie sich?“

Bald wird wohl der Vorhang wieder aufgehen. Wir werden dann sehen, mit welcher Sorgfalt und Raffinesse sich das Bezirksamt dieser neuen Anfrage „entledigen“ wird.


Warum kann ein Stadtrat, der gelernter Mathelehrer ist, nicht rechnen?

Ein Gastbeitrag von Holger Jost

Was haben wir uns lange gewundert, dass Marc Schulte den Unterschied zwischen 600.000 und 35 Millionen Euro bei einer möglichen Entschädigungszahlung für die Sicherung der Oeynhausen-Kleingärten nicht sehen wollte. Jetzt wissen wir es – er scheint es nicht zu können: Der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf leidet offensichtlich unter Dyskalkulie.

Klar, bei jemandem, der nach eigenen Angaben ein Studium der Mathematik an der FU absolviert haben will, erstaunt es, dass ihm Rechenschwäche unterstellt werden muss. Aber wie anders ist zu erklären, dass er scheinbar noch nicht einmal Bäume zählen kann? Denn so rechnet Marc Schulte:

Im Jahr 2011 wurden in Charlottenburg-Wilmersdorf 388 Straßenbäume gefällt und 182 nachgepflanzt, sagte der Stadtrat am 21. 06. 2012 auf die Kleine Anfrage 0081/4 von Jenny Wieland (B´90/Die Grünen). Mithin ein Jahresminus von 206. Insgesamt gebe es 45.925 Straßenbäume.

Keine 3 Jahre später sind es ganz andere Zahlen, die derselbe Marc
Schulte auf die Kleine Anfrage 0465/4 des Piraten Siegfried Schlosser am 29. 05. 2015 für denselben Bezirk und dasselbe Jahr
auflistet: In
2011 wurden demnach 661 Straßenbäume gefällt und 142 nachgepflanzt. Das wäre ein Jahresminus von 519.

Noch verwirrender wird es dann, wenn man die Angaben des Statistischen Landesamtes benutzt: Für das Jahr 2011 wird dort in Charlottenburg-Wilmersdorf „nur“ ein Minus von 111  Straßenbäumen im Vergleich zum Vorjahr ausgeworfen. Als Gesamtbestand findet man dort die Zahl 43.839, also immerhin 2086 weniger als Marc Schulte für Jenny Wieland zählen ließ.

In seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage von Siegfried Schlosser führt der Stadtrat weiter an, es habe 1990 noch einen  Straßenbaumbestand von 44.214 gegeben, im Jahr 2014 einen von 43.871 Bäumen. Das sei ja in rund 25 Jahren gerade ein Minus von 343.

Auch hier weist das Statistische Landesamt andere Daten aus: Demnach standen 1990 im Bezirk 44.512 Straßenbäume, im Jahr 2014 nur noch 43.629, also eine Reduzierung um immerhin 883.

Seit 2011 listet der Stadtrat ein Vierjahresdefizit an Straßenbäumen in der Beantwortung auf die Schlosser-Frage von 1462 auf. Das Statistische Landesamt gibt im selben Zeitraum nur ein Minus von 353 an.

Ja was denn nun? Was den letzten Absatz betrifft, müsste man sich jedenfalls wünschen, dass Marc Schulte wirklich nicht rechnen kann!