Am 12.10.2016 war die letzte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung der BVV CharlWilm, angesetzt auf meinen Antrag hin, um letzte Fragen zu der damals aktuellen Befreiungsliste zu klären.
Nun, 3 1/2 Monate später, findet am 1. Februar die nächste Sitzung statt (sieht man mal von der sehr kurzen konstituierenden Sitzung am 9. Januar ab). Und das gleich mit einem Knaller: „Vorstellung Stand des Projekts Forckenbeckstraße durch das Büro der Groth-Gruppe“.
Das „Projekt Forckenbeckstraße“ ist nichts anderes als die geplante Bebauung eines großen Teils der Kleingartenkolonie Oeynhausen, das Thema der letzten Wahlperiode, welches ich auch hier im Blog in aller Ausführlichkeit beschrieben habe. Ich bin ziemlich sicher, daß zu dieser Sitzung (17:30 Uhr im BVV-Saal, Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100) viele bekannte Gesichter auftauchen werden.
Auch auf der Tagesordnung: ein Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Transparente Baupolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf“. Hier geht es um die Information der BVV und des zuständigen Ausschusses über die sogenannten Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch. Dieser Paragraph gibt der der genehmigenden Behörde die Möglichkeit, in einem konkreten Fall die Festsetzungen des vor Ort geltenden Bebauungsplanes zu übergehen und z.B. statt der im B-Plan zugelassenen 3 Stockwerke 4 oder mehr Stockwerke zu genehmigen, was dem Bauherrn ja nur Recht sein kann 🙁
Die „Befreiungs-Politik“ des letzten Baustadtrates im Bezirk hat unter Anderem zu dem unsäglichen Neubau „Seesener Straße Süd“ geführt. Das Bauvorhaben tauchte in einer Befreiungsliste auf. Arne Herz, CDU, stolperte als erster über den schieren Umfang dessen, was da im Wege der Befreiung genehmigt wurde. Nach kurzer heftiger Diskussion wurde beschlossen, daß das BV im Ausschuß vorgestellt werden sollte, was dann auch in der nächsten Sitzung geschah. Da das BV ja bereits genehmigt war – die Befreiungsliste informiert über das, was genehmigt wurde, nicht über die geplanten bzw. beantragten Befreiungen – war die Empörung bei der Opposition 🙂 groß. Die Bitte des Ausschusses, doch die Befreiungen erst nach einer Vorstellung im Ausschuß zu genehmigen, wurde aber mit Hinweis auf die Rechtslage abgelehnt, weil anders als bei B-Plänen die BVV bei Befreiungen nicht zu beteiligen ist.
Ich bin gespannt, wie der m.M.n. richtige und zielführende Antrag von Niklas Schenker begründet und anschließend vom BA und von der Verwaltung zerpflückt wird.