Maximalforderungen? Ein Unding für die SPD

Der derzeitige Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinhard Naumann, hat die schöne Angewohnheit, auf Facebook jeden Tag eine Art Bulletin herauszugeben mit dem groben Tagesplan. Solche Offenheit wünsche ich mir von allen leitenden politischen Beamten, auch wenn der wirklich sehr oft vorkommende Begriff „Terminsortierung“ schlimmes befürchten lässt.

Am Samstag, den 27. August 2016 u.A. auf der Tagesordnung: Teilnahme an der Verleihung der Wilhelm-Naulin-Plakette des Landesverbands der Kleingärtner. Zitat aus dem Bulletin:

…würdige ich das Engagement der Laubenpieper für unsere Stadt und möchte ich jene Stimmen bei ihnen unterstützen, die mit Blick auf das wachsende Berlin im Interesse des Gemeinwesens nicht mit unerfüllbaren Maximalforderungen unterwegs sind…

Wer die Politik im Bezirk über die letzten Jahre verfolgt hat, kann sich denken, worauf das anspielt: den Kampf um den Erhalt der Kolonie Oeynhausen, der die Bezirksverordneten und die Bürgerinnen und Bürger auf Trab gehalten hat. Hier gab es eine „Maximalforderung“ aus den Reihen nicht nur der Kleingärtner: kompletten Erhalt der Kolonie statt Bebauung mit unnötigen und teuren Eigentumswohnungen durch die in der ganzen Stadt berüchtigte Groth-Gruppe. Auch einen sehr erfolgreichen Bürgerentscheid dazu gab es.

Reinhard Naumann findet also „Maximalforderungen“ nicht so gut. Als Mensch steht im das natürlich zu. Als Politiker, noch dazu aus der SPD, sollte ihm bekannt sein, daß Maximalforderungen einer Seite in Verhandlungen einfach dazu gehören. Jede Tarifverhandlung funktioniert so bei uns. Das ist sozusagen Alltagsgeschäft.

Jetzt als Repräsentant einer Seite zu sagen: Ihr könnt gerne was fordern, aber bitte nicht das Maximale, ist schon ein starkes Stück. Damit wird das angeblich vorhandene Gleichgewicht in den Verhandlungen (so es denn welche gibt) zusätzlich belastet. Auch wird durch so eine Bemerkung mitgeteilt, daß es Verhandlungen gar nicht mehr geben muß, weil das Ergebnis ja von vornherein feststeht.

Diese Bemerkung gegenüber den Menschen, die sich für den Erhalt der Kleingartenflächen (und aller sonstigen Grünflächen) aussprechen, ist umso fieser und gemeiner, wenn man den Teil im Interesse des Gemeinwesens ernst nimmt: Ja, die Stadt wächst. Ja, wir brauchen mehr (bezahlbare) Wohnungen. Ja, es wird immer schwieriger, entsprechende Grundstücke zu finden.

Bei all der Euphorie über die Tatsache, daß Berlin, das Charlottenburg-Wimersdorf bei Neuzugezogenen so beliebt ist, darf man aber nicht vergessen: schon heute ist die Ausstattung auch und gerade unseres Bezirkes mit wohnungsnahen Grünflächen mehr als unterdurchschnittlich. Jede noch so kleine Grünfläche, die dem Wohnungsbau geopfert wird, verstärkt den Druck auf die wenigen noch vorhandenen Grünflächen. Jeder neue Bewohner, der sich in unserem Bezirk niederläßt, verstärkt dann ebenso den Druck auf die wenigen noch vorhandenen (und oft sehr weit entfernten) Flächen. Und wenn mutwillig Kaltluftschneisen wie an der Seesener Straße oder gar Kaltluft-Entstehungsgebiete wie die Kolonie Oeynhausen geopfert werden, wird es nicht lange dauern, bis die Durchschnitts- und die Spitzentemperaturen in der Innenstadt steigen, und damit auch die Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Gerade ältere Menschen werden unter den Bedingungen leiden, die heute von der Politik auch im Bezirk gefördert werden.

Also, Herr Naumann – etwas mehr Verständnis für die Maximalforderungen, mit denen Sie konfrontiert werden. Etwas mehr Verständnis für die Menschen, die Ihre Politik an der Stelle eben nicht gut und „sozial“ finden. Etwas mehr Demut vor demokratischen Prozessen, die eben nicht immer nur im jeweiligen Parlament, sondern zunehmend auch auf der Straße stattfinden. Etwas mehr Einsicht, daß die eigenen Positionen nicht immer sakrosankt sind, sondern einer demokratischen Diskussion und Kontrolle unterliegen.


Wie hat sich ein Bezirksverordneter zu verhalten?

In der Wählergemeinschaft Aktive Bürger, für die ich für die nächste BVV kandidiere, kam die Frage auf, inwieweit sich Bezirksverordnete an die Werte und Ziele der Gemeinschaft gebunden fühlen:

Liebe Christine, Sigi, Klaus, Heinz und Gabriele,
Ihr seid die ersten fünf Kandidaten und könntet in die BVV einziehen. Da stellt sich uns die Frage nach dem Verhältnis zwischen Euch als Bezirksverordnete und der WG.
Seitdem einer von Euch, Sigi, am 4.8./23.55 schrieb:/“rein rechtlich sind die Bezirksverordneten nicht (mehr) der sie tragenden organisation (Partei oder WG) verpflichtet; die tragende Orgnisation hat rein rechtlich keinen Einfluß auf die BV.“ /(was „rein rechtlich“ ja zutrifft), und mit Blick auf mehrere Differenzen zwischen dem Vorstand – und da Ihr fünf ja alle im Vorstand seid, also: zwischen Euch und den Mitgliedern, möchten wir Euch bitten, uns _ganz konkret_ darzulegen, wie _jeder von Euch fünf_ – für den Fall der Wahl – das Verhältnis als Bezirksverordnete(r) zur Wählergemeinschaft sieht (grundsätzlich _und_ organisatorisch).
Da dies eine wesentliche Frage für die weitere Existenz unserer WG ist, bitten wir, daß Ihr fünf die Frage hier im Verteiler beantwortet, damit es jeder nachlesen kann (auch bei Abwesenheit), und zwar bitte bis zum Montag vor der übernächsten Mitgliederversammlung, also bis zum 22.8.
Grüße
C***, M***, S***, S***,

 

Die angesprochenen Vorstandsmitglieder und Kandidat_innen haben ein wenig über die Frage gegrübelt und dann folgende Antwort geschrieben:

„Wenn Mitglieder fragen, haben sie auch das Recht auf eine Antwort.
Wir wollen natürlich nicht bis zur nächsten, oder gar übernächsten, Mitgliederversammlung mit einer Antwort an Euch warten, sondern freuen uns über das in der Frage steckende Interesse an der (hoffentlich) zukünftigen Arbeit unserer potentiellen Bezirksverordneten.

Wenn wir die Frage richtig verstehen, wird nach einer Versicherung verlangt, ob sich die ersten fünf Kandidaten an die Inhalte der gemeinsam gegründeten Wählergemeinschaft auch nach der Wahl gebunden fühlen. Wir sind der Überzeugung, daß diese Fragen eigentlich allen  gestellt werden sollten, nicht nur einzelnen Kandidaten. Schließlich sollte jeder Kandidat diese Fragen beantworten können.

Wir werden uns natürlich nach der Wahl, wie vor der Wahl, an die gemeinsamen Inhalte gebunden fühlen. Dafür haben wir uns getroffen, dahinter stehen wir jederzeit.
Wer uns kennt, weiß, wie sehr sich jeder von uns den gemeinsamen Zielen seit langem verpflichtet fühlt. Wer uns noch nicht so lange kennt, wird uns diesbezüglich kennen lernen.

Der zitierte Hinweis von Sigi war inhaltlich, wie formal, richtig.
In Deutschland sind Parlamentarier jeglicher Ebene, grundgesetzlich geschützt, nicht (!) weisungsgebunden, sondern allein durch das rechtlich gebunden, was Sigi richtig zitiert hat.
Obwohl wir uns natürlich dem Grundgesetz entsprechend verhalten werden wollen, uns also im wahrsten Sinn an das Recht halten (Art.38, GG), impliziert die Frage, jemand von uns, oder alle gemeinsam, würden sich nicht an die bundesverfassungsrechtlichen Regeln halten wollen.
Wir glauben nicht, daß die Mitgliederversammlung Kandidaten aufgestellt hat, die diese Regeln, die natürlich inhaltlich völlig von ihrem Sinn her auch für Ebenen unterhalb des Bundestages gelten, grundgesetzwidrig zu missachten gedenken.
Gleichwohl können wir nur für die Unterzeichner garantieren, daß niemand von uns die Absicht hat, grundgesetzwidrig als Bezirksverordneter zu handeln und uns auch sonst an Gesetze und gleichzeitig die politischen Inhalte unserer Wählergemeinschaft gebunden fühlen.
Zur Pflicht eines Bezirksverordneten gehört für uns, die von der Wählergemeinschaft gemachten Wahlversprechen soweit, wie politisch möglich, umzusetzen. Ebenso gehört dazu, in regelmäßigem Austausch mit den Mitgliedern unserer Wählergemeinschaft zu stehen.
Zur Kür gehört es für uns, eine, also die erste, der mindestens zwei monatlichen Fraktionssitzungen offen für unsere Mitglieder zu gestalten. Die zweite Fraktionssitzung im Monat muss jedoch wenigstens teilweise, aufgrund der von jedem Bezirksverordneten zu unterschreibenden Verschwiegenheitserklärung,  nur für die Bezirksverordneten sein, da teilweise über personenbezogene und andere geschützte Daten beraten wird.

Der Datenschutz ist, zu Recht, ein hohes Gut in unserem Land. Jeder Arbeitnehmer möchte, zu Recht, daß z.B. seine eigenen personenbezogene Daten nicht öffentlich gemacht werden. Ebenso inkludiert diese Verschwiegenheitsplicht z.B. auch Petitionen einzelner Bürger, die an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gerichtet werden.
Etwas anderes ist natürlich, wenn die Verschwiegenheitserklärung uns daran hindern wird, politisch wichtige Informationen preiszugeben. Da hat es in der Vergangenheit immer wieder Mittel und Wege gegeben, um für die Öffentlichkeit wichtige, dennoch jedoch zu diesem Zeitpunkt „verbotene“ Informationen so preiszugeben, daß einerseits die Betroffenen früh genug davon erfahren und anderseits die Bezirksverordneten nicht der Gefährdung persönlicher strafrechtlicher oder sonstiger Verfolgung auszusetzen.
Wir gehen davon aus, daß die Wählergemeinschaft den potentiellen Bezirksverordneten so viel Weisheit zutraut, in diesen Fällen unseren politischen Überzeugungen auch natürlich nach Übernahme des Mandats verpflichtet zu bleiben. Natürlich wird und kann niemand der Kandidaten aus rechtlichen Gründen zusagen, weder vor noch nach der Wahl alles, was der Geheimhaltungspflicht unterliegt, öffentlich zu machen. Das wäre, der Gesetzeslage entsprechend, bereits straffähig, mindestens jedoch ein Punkt, sich der Erpressbarkeit auszusetzen, was wohl niemand von einem Kandidaten erwarten wird.

Im Übrigen hat unsere Wählergemeinschaft nicht mehrere Spitzenkandidaten wie die Grünen im Berliner Wahlkampf, sondern nur eine Spitzenkandidatin, die sich selbst als ‚Primus Inter pares‘ versteht und dementsprechend nach außen wie innen handelt.

Wir danken Euch für Eure Frage herzlich und hoffen, etwaige Zweifel an den von den Mitgliedern unserer Wählergemeinschaft aufgestellten, von Euch namentlich genannten, Kandidaten beseitigt zu haben.
Wir glauben, daß die von uns hier gegebenen Antworten von jedem potentiellen Bezirksverordneten, egal welcher Couleur,  inhaltlich  in dieser Form gegeben werden müss(t)en. Und wir freuen uns darauf, daß nach Ausräumung eventueller Zweifel, nun alle gemeinsam ihre Energie soweit wie möglich in den Wahlkampf investieren werden.“

Ich möchte diese Antwort für mich folgendermaßen ergänzen:

Fraktionssitzungen sollten grundsätzlich öffentlich sein. Sollte es Punkte geben, die nicht-öffentlich behandelt werden sollen, so kann man einen Teil der Fraktionssitzung als nicht-öffentlich deklarieren. Das machen die Piraten in der BVV CharlWilm seit 5 Jahren so, und das funktioniert wunderbar.

Nicht-öffentlich behandelt werden grundsätzlich alle Personen-Angelegenheiten, ob innerhalb der Fraktion (die ja auch Arbeitgeber ist) oder solche, die aus dem Bezirksamt kommen. Das hat gute Gründe, die in unserer Antwort ja auch aufgeführt sind. Nicht-öffentlich werden auch Dinge behandelt, die aus dem BA mit dem Vermerk „Vertraulich“ an die Fraktionen herangebracht werden. Die Begründungen für eine solche Behandlung können vielfältig sein, und manche scheinen auch den Bezirksverordneten übertrieben. Aber alle BV haben am Anfang der Wahlperiode eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben, die eine öffentiche Behandlung solcher Sachen sowie die Verbreitung von Informatonen gleich welcher Art aus diesen Sachen unter Strafe stellt. In der Juli-BVV hat ein Kollege aus so einem Papier am Redepult, also öffentlich, zitiert, was eine sofortige Unterbrechung der Sitzung und eine Zusammenkunft des Ältestenrats zur Folge hatte. Für seine öffentliche Zitierung wurde der Kollege angesichts des bevorstehenden Endes der Wahlperiode hier nur gerügt. Es hätte auch schlimmer kommen können…

Was ich sagen will: ich bin für die grundsätzliche, vorbehaltslose Öffentlichkeit der Fraktionssitzungen. Das ist unter den Kandidat_innen der Aktiven Bürger durchaus umstritten. Das ist aber eine Frage, die die zukünftige Fraktion der Aktiven Bürger (so es denn eine gibt…) für sich und für ihre Wähler_innen beantworten muß.

 

 


Seesener Straße Nord

Nachtrag zur Hummel

Die Bürgerinitiative Henriettenplatz schreibt auf Facebook:

Die SCHLECHTESTE Nachricht des Jahres für uns rund um den Henriettenplatz!
Es gibt einen B a u v o r b e s c h e i d für die Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Gärten bis zum S Bahnhof Halensee!!!
In der BVV am 14. Juli sagte der Baustadtrat, Marc Schulte, SPD, :
„Es ist noch k e i n Vorbescheid erteilt worden.
Eine Information über den Bauvorbescheid erfolgt im zuständigen Ausschuss. Zudem sage ich zu, dass ich die Bürgerinitiative direkt (!) informieren werde. … Was ich zugesagt habe, und das halte ich auch ein, daß sobald der Bauvorbescheid in greifbarer Nähe ist, Sie auch informiert werden. Damit Sie dann auch prüfen können, welche rechtlichen Schritte Sie gegebenfalls ergreifen können…. Wir sind noch nicht soweit, dass wir jetzt sagen können, dass wir in den nächsten zwei bis drei Wochen fertig sein werden.“
GENAU d a s war die Verwaltung des Herrn Schulte aber!
Am 28. Juli, also zwei Wochen nach den Aussagen Schultes in der BVV, beantragten wir Akteneinsicht. Dies wurde uns verwehrt mit dem Hinweis, der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen.
Urlaubsbedingt erreichte uns jetzt leider erst eine Email der Verwaltung Schultes vom 3. August, also sechs Tage nach der Ablehnung unseres Antrags auf Akteneinsicht:
„wie mir jetzt bekannt wurde, gibt es doch schon einen Bauvorbescheid. Eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetzt ist somit möglich.“
Wir können nicht sagen, daß der Baustadtrat vor der BVV gelogen hat. Vielleicht hat er auch nur seine Verwaltung nicht im Griff.
Der Bezirksverordnete Sigi Schlosser hat als Bezirksverordneter das Recht zu jederzeitiger Akteneinsicht. Auch er hatte dies, auf unsere Bitte hin, am 28. Juli offiziell dem Stadtrat mitgeteilt, am 5.8. noch einmal daran erinnert.
Und erhielt selbst als Bezirksverordneter bis heute,,10. August keine (!) Antwort !

Wir können nur sagen:
Am 18. September ist der Wahltag auch der Zahltag für uns Betroffene…das sind unsere langfristig hoffentlich wirkenden politischen Möglichkeiten. Denn nur noch mal zur Erinnerung, Schulte antwortete auf unsere Frage, ob er wirklich noch einmal Baustadtrat werden wolle, in der gleichen BVV:
“ ja, natürlich möchte ich gern noch einmal Stadtrat werden!“
Wir meinen:

Es reicht!

Und wir, weil wir uns auf seine Antworten am 14. Juli vor der BVV verließen, wundern uns seit über zwei Wochen, warum es bereits rege Tätigkeiten auf dem Grundstück gibt.
Am 14. Juli sagt Schulte, in den „nächsten zwei bis drei Wochen“ passiere nichts, ab 18. Juli galten dann plötzlich die für die nächsten 12 Monate aufgestellten Halteverbote!
Und wir werden jetzt alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten prüfen, und im Zweifel auch ausschöpfen!


Die Hummel bleibt – trotz Ignoranz durch den Stadtrat

Nachdem ein Bürger mich auf ein mögliches Bauvorhaben im Innenbereich eines Blockes aufmerksam gemacht hatte (Stichwort „Verdichtung“), schrieb ich dem zuständigen Stadtrat für Stadtentwicklung am 01.08.2016 um 10:30 Uhr folgende Email:

Hi

gibt es im Stadtentwicklungsamt Informationen über möglicherweise
geplante Baumaßnahmen auf den Grundstücken Krumme Str. 32, 33 und/oder 34? Wenn ja, welche?

Daß ich dem Stadtrat per Email Fragen stelle, ist gängige Praxis und eine Möglichkeit, schnell und unkompliziert Informationen abzufragen. Das hat in den letzten 5 Jahren auch immer gut funktioniert. Die Alternative dazu wäre eine Kleine Anfrage, die über das BVV-Büro an das Bezirksamt gestellt wird und von diesem innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden sollte.

Stande heute – 10.08.2016, 09:00 Uhr – habe ich noch keine Antwort von Marc Schulte erhalten.

Offensichtlich hält es der Stadtrat nicht für nötig, einem Bezirksverordneten Fragen zu beantworten. Immerhin hat aber ein (anderer) Bürger in der gleichen Sache am 25.07.2016 auch eine Email mit Fragen an den Stadtrat gerichtet, die am 03.08.2016 um 14:05 Uhr beantwortet wurde:

Ihre Email vom 25.07.2016 an den Baustadtrat Herrn Schulte, wurde mir zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Auf o.g. Grundstück ist ein rückwärtiges 3-geschossiges Gartenhaus mit 5 Wohnungseinheiten geplant..Es werden keine nachbarlichen Belange, wie zum Beispiel Abstandflächen berührt. Es liegen auch keine städtebaulichen Bedenken vor, der Antrag kann positiv beschieden werden.
Das Vorhaben wird unter dem Geschäftszeichen xxx-xxx-xxxxx geführt und Sie können sich bei eventuell weiterem Informationsinteresse direkt an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn S. im Rahmen der Sprechzeiten wenden.

Interessant… Meine Anfrage vom 01.08.2016 wird ignoriert, eine Anfrage eines potentiellen Wählers 🙂 vom 25.07.2016 wird am 03.08. beantwortet. Da hätte man ja auch gleich die Antwort an mich schreiben können.

Zu einem anderen Bauvorhaben habe ich dem Stadtrat am 28.07.2016 um 10:00 Uhr einen Antrag auf Akteneinsicht geschickt:

 

ich bitte um Akteneinsicht in die _aktuellen_ Akten zu dem Bauvorhaben.

Wenn ich mich recht erinnere, hast Du in der BVV gesagt, daß es in der Seesener Straße keine weiteren Genehmigungen zu einem Bauvorhaben geben wird, solange nicht die Seesener Süd fertig ist. Nun haben in der Seesener Nord aber Räumarbeiten und damit Bauvorbereitungen begonnen, zu deren Zweck unter Anderem ein absolutes Halteverbot auf beiden Seiten der Seesener Str. bis Juli 2017 (!) ausgeschildert ist.

Auch hier bis heute: Ignoranz, bis auf eine Mail mit dem Hinweis, er habe das so nicht in der BVV gesagt. Normalerweise – so sagt der Stadtrat jedenfalls – schickt er solche Anfragen auf Akteneinsicht umgehend an die zuständige Stelle, in unserem Fall ist das das bezirkliche Bauarchiv. Der dortige Mitarbeiter ruft dann an oder schreibt eine Mail, wann ich denn die Akten einsehen kann – eine seit langem eingeübte und durchaus zufriedenstellende Praxis.

Zum Thema Seesener Straße Nord hab ich am 05.08.2016, 16:17 Uhr eine dringende Nachfrage per Mail geschickt -ja, ich bin mir bewußt, daß das ein Freitag nachmittag war 🙂

Hallo

mich erreicht eben ein Mail eines Anwohners mit dem Hinweis, daß

Ab Montag/Dienstag
– kämen die „Rohbauer“
– würde vom Henriettenplatz eine Auffahrt für Lkw asphaltiert
– vorn an der Kuhle am S Bahnhof von den Rohbauern angefangen
usw und sofort.

habe einer der Arbeiter dort gesagt.

Eine Information der Anwohner an den betroffenen Straßen ist bislang
nicht erfolgt. Am Henriettenplatz ist der Gemüse-Verkäuferin nicht
bekannt, daß sie dann wohl ihren Platz räumen müsste, denn eine andere
Möglichkeit zur Zufahrt sehe ich nicht – bin aber kein Experte…

Frage: warum beginnen die dort mit Bauarbeiten, obwohl

– Seesener Süd noch nicht fertig ist
– keine Information an betroffene Anwohner und Gewerbetreibende erfolgt ist

Ich bitte um umgehende Klärung.

Na, wer kann sich denken, wie die Antwort lautet?

Genau, es gibt bis jetzt keine.

Woran liegt das? Man könnte ja meinen; es ist Sommerpause, der Stadtrat ist evtl. im verdienten Urlaub. Nee, isser nich – gestern trat er in der Abendschau mit einem seiner Lieblings-Themen auf.

Was ist es dann? Zugegeben – in den letzten Jahren habe ich den Stadtrat öfter mal getrietzt – aber das ist meine Aufgabe als Opposition.  Liegts vielleicht daran, daß ich demnächst (hoffentlich) als Aktiver Bürger in der BVV sitzen werde? Und damit die „Hummel im Hintern der Etablierten“ weitermacht?