Sprachlos

Die gestrige Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat mal wieder gezeigt, daß die Bezeichnung „Demokratie-Simulation„, die im Januar für einige Aufregung gesorgt hat, doch ein wenig Berechtigung hat.

In der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt es mindestens eine Bezirksverordnete, der die Politik der Zählgemeinschaft in Sachen Kleingärten allgemein und Oeynhausen im Besonderen gegen den Strich geht. Man konnte jedenfalls hören, daß es dort heftige Diskussionen gab, ob sie sprechen dürfte. Wie es scheint, durfte sie nicht.

So blieb sie dann eben – sprachlos.

Zum Schluß meiner Rede zur Drucksache bemerkte ich dann noch an die Grünen, daß ich es schade finde, daß die Fraktion nicht die Größe hat, der innerfraktionellen Opposition auch die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Position zu geben. Reaktion: keine.

Zur Sache: die genannte Drucksache ist ein Text, der für die Information der Bürger_innen zur Abstimmung über den Bürgerentscheid zur Erhaltung der Kolonie Oeynhausen gemeinsam mit der Information der BI „Schmargendorf braucht Oeynhausen“ vorgelegt werden soll. Ich fand es ja schon seltsam, daß ich diesen Text am Dienstag vergangener Woche sozusagen fix und fertig als eingereichte Drucksache von SPD und Grünen unter den anderen Drucksachen vorfinden konnte. Eigentlich – und Arne Herz von der CDU sagte das in seinem Beitrag auch – hatte ich erwartet, daß alle Parteien diesen Text gemeinsam erarbeiten und dann im Konsens beschließen würden. Das hätte der BVV eine wieder mal unerquickliche Diskussion erspart. CDU, Linke, die BI und wir haben uns dann am Montag auf einen Änderungsantrag verständigt, der einiges für uns unverständliches aus dem ZG-Text herausnehmen und eine winzige, aber unserer Meinung nach wichtige Notiz hinzufügen sollte.

Gelöscht werden sollte der Satz „Ein Entschädigungsfall in Millionenhöhe hätte zur Folge, dass über Jahre hinaus Gestaltungsmöglichkeiten nur noch sehr beschränkt bestehen und dass Leistungen des Bezirks radikal reduziert werden müssten.“ Unabhängig von den möglichen Schadensersatzzahlungen, die im Fall Oeynhausen auf den Bezirk zukommen könnten, hat der Bezirk wie alle Bezirke Berlins sowieso schon so gut wie keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Die Lage würde sich nicht wesentlich ändern, egal wie hoch ein solcher Anspruch sein würde. Der Satz ist daher unnötig. Auch ist er manipulativ, denn er suggeriert, die finanzielle Notlage des Bezirkes sei auf die Causa Oeynhausen zurückzuführen.

Gelöscht werden sollte auch der Satz „Damit hätte auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid nicht automatisch die Wirkung, dass die Kleingärten der Kolonie Oeynhausen gesichert sind.„, weil diese Tatsache im Absatz davor („Auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte lediglich die Rechtswirkung eines Beschlusses der BVV (§§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 3 BezVG), also nur empfehlenden Charakter.„) bereits aufgeführt wird. Manipulativ ist dieser Satz, weil er den Bürger_innen suggeriert, daß es eh egal sei, ob dem Bürgerentscheid zugestimmt wird oder nicht.

Ergänzt werden sollte der 7. Absatz, der sich mit der möglichen Höhe eines eventuellen Entschädigungsrisikos beschäftigt, durch den Satz „Allerdings lagen dem Gericht die Akten nicht vollständig vor.„. Das Verwaltungsgericht hat, wie im Originaltext steht, tatsächlich festgestellt, daß die Kostenschätzung des Bezirksamtes plausibel ist. Allerdings lag dem Gericht nur die erste Kostenschätzung der Abteilung Wertermittlung vor, die tatsächglich das Risiko auf ca. 26 Millionen € schätzt. Die zweite und die dritte Kostenschätzung, die nach weiteren Beratungen des Schätzers mit dem Gutachter des Bezirkes entstanden sind, wurden dem Gericht nicht zugeleitet, weil, wie der Stadtrat in der BVV sagte, “ die Aussagen nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung waren. Die erwähnte Wertermittlung wurde aufgrund eines Szenarios entwickelt, das sich leider rechtlich als nicht tragfähig erwies.“ (Beantwortung der 5. Einwohnerfrage, Sitzung vom 16.01.2014)

Ergänzt werden sollte schließlich noch der 9. Absatz „Die Senatsfinanzverwaltung hat in der Vergangenheit mehrere Anfragen des Bezirks zur Übernahme des Entschädigungsrisikos abgelehnt und betont, der Bezirk trage das Risiko allein.„.

Der Änderungsantrag wurde in von Arne Herz und mir geforderter namentlicher Abstimmung mit 21 Ja, 28 Nein und einer Enthaltung abgelehnt, der Antrag der Zählgemeinschaft dann mit 28 Ja bei 22 Nein angenommen.

War das mal wieder eine Sternstunde der Demokratie im Bezirk? Nein, leider – wieder einmal – nicht.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der zuständige Stadtrat Marc Schulte haben die Hosen voll, weil sie fürchten, der Bezirk könnte sozusagen Pleite gehen, wenn der (im übrigen fertige, unterschriftsreife) Bebauungsplan IX-205-a, der die gesamte Fläche der Kolonie Oeynhausen als Grünfläche/Dauerkleingärten festsetzen würde, in Kraft treten und die texanische Heuschrecke Lorac/Lone Star dagegen klagt (und gewinnt). Die Höhe einer Entschädigung des Grundstückseigentümers wird in den diversen Gutachten und Schätzungen zwischen 0 und  25 Millionen Euro geschätzt. Der Bezirk scheut eine gerichtliche Auseinandersetzung in der irrigen Annahme, die Entschädigung sei, sofern das Gericht im Sinne der Heuschrecke entscheide, fällig. In der Begründung unseres nächsten Antrages auf sofortige Veränderungssperre werden wir – vielleicht – das Bezirksamt ein wenig schlauer machen.

 

 


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4 comments

  1. Hier die rede der vertreterin der „mehrheitsfraktion “ der GRÜNEN in der BVV.
    Früher waren die GRÜNEN als AL mal eine „radikale partei“ im positiven sinne, die sich nicht vor den „herrschenden“ gleich „buckelnden“.Das scheint lange vorbei zu sein, wie diese rede zeigt.

    20.03.2014
    Rede zum Bürgerbegehren Oeynhausen
    Rede BVV Petra Vandrey 20. 3. 2014

    Zur Stellungnahme zum Bürgerentscheid Oeynhausen

    Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

    die grüne Fraktion hat dazu beigetragen, dass es zum Bürgerentscheid kommen wird, also am 25. Mai alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen unseres Bezirks darüber abstimmen können, wie es mit der Kleingartenkolonie weitergehen soll. Der Bürgerentscheid wurde möglich, weil viele Menschen unseres Bezirk das Bürgerbegehren der Kleingärtner unterzeichnet haben, das Bürgerbegehren also erfolgreich war, wir es in der BVV jedoch mehrheitlich nicht übernommen haben und damit jetzt die nächste Stufe der Bürgerbeteiligung, also der Bürgerentscheid kommt.

    Die grüne Fraktion hat sich dazu entschlossen, das Bürgerbegehren nicht zu übernehmen, weil wir eine echte Umsetzungsperspektive hierfür nicht erkennen konnten. Derzeit ist Stand der Dinge, dass der Senat nicht bereit ist, ein eventuelles Entschädigungsrisiko zu übernehmen. Da der Bezirk in seinem ohnehin angespannten Haushalt Gelder für eine Entschädigung nicht hat, kann nach unserer Auffassung das Bezirksamt der von den Kleingärtnern gewünschten Forderung, 100 % als Kleingartenfläche festzusetzen, derzeit nicht nachkommen. Wenn wir also jetzt das Bürgerbegehren als BVV-Beschluss übernommen hätten, wäre absehbar gewesen, dass dennoch die Kleingärten nicht erhalten worden wären. Das wäre zwar sicher ein schöner BVV-Beschluss gewesen, den die Kleingärtner begrüßt hätten, geholfen hätte er ihnen jedoch wohl kaum etwas.

    Daher jetzt also der nächste Schritt, der Bürgerentscheid. Was versprechen wir uns hiervon?

    Klar ist, auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte nur die Wirkung eines BVV-Beschlusses, also auch nur empfehlenden Charakter. Das haben wir den Bürgern in unsere Stellungnahme, über die wie heute hier abstimmen wollen, auch ganz klar reingeschrieben. Die Bürger müssen wissen, woran sie sind. Sie dürfen nicht in dem Glauben abstimmen, ein erfolgreicher Bürgerentscheid habe praktisch automatisch zur Folge, alle Kleingärten zu retten. Dies wäre eine Verschaukelung der Bürger, die dann zu Recht von der immer so hoch gehaltenen Bürgerbeteiligung enttäuscht wären.

    Die Bürger müssen auch wissen, dass wir als BVV – zumindest mehrheitlich – ein erhebliches Entschädigungsrisiko sehen. Wie wir alle wissen, gibt es zur Frage des Entschädigungsrisikos keine abschließende einheitliche Meinung. Die Kleingärtner meinen, das Entschädigungsrisiko liege „nur“ bei 870. 000,- €. Das Bezirksamt hält das Risiko für wesentlich höher. Zur Höhe des Entschädigungsrisikos gibt es diverse juristische Gutachten, alle uneinheitlich. Wir gehen in unserer Fraktion – jedenfalls mehrheitlich – unter Berücksichtigung der bisherigen Gutachten und des Urteils des VG vom August 2013 davon aus, dass ein Entschädigungsrisiko von bis zu 26 Mio. nicht ausgeschlossen ist. Und wir wissen, dass unser Bezirk eine solche Summe nicht aufbringen kann. Diese Situation müssen unserer Auffassung nach auch die Bürger kennen, wenn sie am 25. Mai abstimmen. Daher haben wir auch das mögliche Entschädigungsrisiko in unserer Stellungnahme ganz klar benannt.

    Den Bürgerentscheid halten wir dennoch für sinnvoll, da ein positiver Bürgerentscheid ein deutliches politisches Zeichen für den Erhalt der Kolonie wäre. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, bei dem alle Bürger des Bezirks stimmberechtigt sind, hat eine weitaus stärkere Kraft als ein Bürgerbegehren. Dies bedeutet auch ein stärkeres Signal Richtung Land, das dann seine bisherige Haltung, die Haftung für eine eventuell zu zahlende Entschädigung nicht übernehmen zu wollen, noch einmal überdenken mag. So kann durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid politischer Druck entstehen, um dem Ziel näher zu kommen, die Kleingärten doch noch zu erhalten.

    Wir legen mit dem Bürgerentscheid die Abstimmung in die Hände der Bürger und Bürgerinnen des Bezirks, die allerdings vor ihrer Entscheidung gut informiert sein müssen. Das heißt also, sie sollten in der BVV-Stellungnahme, die Bestandteil der Wahlunterlagen sein wird sowohl über Chancen, aber auch über Risiken des Bürgerentscheids informiert werden. Nur so kann der Bürgerentscheid eine echte und ernst zu nehmende Form von Bürgerbeteiligung sein.

    • dass die GRÜNEN mal anders gehandelt haben, zeigt der folgende Sachverhalt.Es war bei dieser abstimmung,wo Herr Heise seine – von der Fraktion abweichende – haltung in der sitzung durchaus artikulieren konnte.

      15.08.2013
      Zum Einwohnerantrag „Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung“ Kleingartenkolonie Oeynhausen
      Rede der Fraktionsvorsitzenden Dr. Petra Vandrey in der BVV am 15. 8. 2013

      Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

      die grüne Fraktion wird sich zum Einwohnerantrag heute mehrheitlich enthalten, wobei einige Fraktionäre und Fraktionärinnen anders stimmen werden. Dies wird bei uns akzeptiert und ist Ausdruck unseres kontroversen Diskussionsprozesses.

      Angesichts der bekannten Mehrheitsverhältnisse in der BVV ist zu erwarten, dass hierdurch der Einwohnerantrag Erfolg haben wird.

      Wir sind uns bewusst, dass wir damit unseren eigenen Beschluss aus dem Januar, mit dem wir hier rot-grün für den Kompromiss der 50-50-Bebauung gestimmt haben, in Frage stellen. Ich weiß auch, dass ich selbst diesen Kompromiss – mit der Mehrheit der grünen Fraktion – im Januar hier in der BVV unterstützt habe.

      Es ist nicht leicht, eigene Entscheidungen in Frage zu stellen. Andererseits ist dies jedoch erforderlich, wenn man erkennt, dass eine Situation sich geändert hat oder eine einmal getroffene Entscheidung nicht so umgesetzt wird, wie man es erwartet hatte.

      Die Situation seit Januar hat sich aus unserer Sicht geändert. So, wie der Kompromiss jetzt durchgezogen werden soll, kann sich die grüne Fraktion hiermit nicht mehr einverstanden erklären.

      Maßgeblich sind für uns dabei hauptsächlich drei Aspekte:

      Erstens:

      Es soll jetzt mit dem Argument, der Investor springe sonst ab, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Dieses Verfahren sehen wir Grüne kritisch, insbesondere bei dem hier beabsichtigten sehr umstrittenen Bauvorhaben. Das Verfahren nach § 13 a enthält geringere Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung als das reguläre Genehmigungsverfahren nach BauGB. Die Grünen treten jedoch gerade für eine partizipative Stadtentwicklung ein, also für eine möglichst intensive Bürgerbeteiligung sowie für eine intensive Prüfung von Umweltbelangen. Nach unserer Auffassung sollte es – wenn gebaut wird – das reguläre Verfahren nach BauGB geben, das heißt mit den dort festgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und Umweltprüfungen.

      Zweitens:

      Sinn und Zweck unseres damaligen BVV-Beschlusses vom 17.1. 2013 war es, möglichst viel der Kleingartenfläche zu erhalten, zumindest 50 %. Unser Ziel war es nicht, 50 % Wohnbebauung zu erreichen. Dies haben wir bei unserem damaligen Beschluss nur in Kauf genommen, und zwar hauptsächlich mit dem Argument, ein Haushaltsrisiko für unseren Bezirk durch hohe Entschädigungspflichten abwenden zu wollen. Inzwischen steht jedoch bei der gesamten Thematik nicht mehr die Erhaltung von Kleingärten, sondern das Wohnungsbauinteresse im Vordergrund, insbesondere auf Seiten des Senats.

      Es existiert jetzt ein Schreiben der Senatsverwaltung aus dem Juni, dem zu entnehmen ist, dass nach dortiger Einschätzung durch das Vorhaben dringende Gesamtinteressen Berlins berührt werden, weshalb das Verfahren vom Bezirksamt nach § 7 AGBauGB durchzuführen sei. Nach dieser Vorschrift kann das zuständige Mitglied des Senats das Verfahren an sich ziehen. Die Norm ist zwar eine Ermessensvorschrift. Möglich ist also auch, dass der Senat gar kein Interesse daran hat, das Verfahren an sich zu ziehen, sondern den Bezirk weiter damit alleine lässt.

      Zudm liegt jedoch jetzt eine kleine Anfrage der Linken im AbgH vor, und zwar mit Beantwortung der SenVerw, aus der hervorgeht, dass die SenVerw davon ausgehe, dass 100% Kleingärten nicht erhalten werden können und die SenVerw die 50/50-Bebauung möchte. Weiter ist der Beantwortung zu entnehmen, es sei im Interesse des Gemeinwohls, mehr neue Wohnungen zu bauen.

      Deutlich wird an der Haltung des Senats jedenfalls eines:

      Vorrangig ist das Wohnungsbauinteresse, um den Erhalt der Kleingärten geht es gar nicht mehr vorrangig.

      Drittens:

      Inzwischen gibt es das Bürgerbegehren und nun – zur heutigen BVV – den Einwohnerantrag. Bürgerbegehren und Einwohneranträge werden als Instrumente der Beteiligung von BürgerInnen an der Demokratie durch uns Grüne unterstützt, dies ist Teil grüner Grundwerte.

      Wir wissen zwar, dass das VerwGericht in seinem Beschluss vom Juli 2013 den Antrag der KleingärtnerInnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, mit dem die KleingärtnerInnen erreichen wollten, dass der Aufstellungsbeschluss zumindest nicht erlassen werden darf, bis über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens rechtskräftig entschieden ist.

      Dies hatte jedoch nur formale Gründe, das VG stützte seinen Beschluss hauptsächlich darauf, dass es eine Sperrwirkung erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit der Bürgerbegehrens gibt. Dies ist rechtlich richtig. Wir treffen hier jedoch nicht juristische, sondern politische Entscheidungen.

      Wir wollen als Grüne das Bürgerbegehren nicht ins Leere laufen lassen, indem wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss des BA hinnehmen, der durch das Bürgerbegehren gerade verhindert werden soll. Dies entspräche nicht unserem Politikverständnis.

      Nach alledem sind wir der Auffassung, den von uns im Januar noch akzeptierten Kompromiss in Frage stellen zu müssen, jedenfalls so, wie er jetzt durchgezogen werden soll.

      Das Risiko, dass das Gelände zu § 100 % bebaut wird, können wir nicht sicher ausschließen, darauf möchte ich in aller Deutlichkeit auch noch einmal die hier anwesenden Kleingärtner hinweisen. Dies darf nicht beschönigt werden. Mit Ihnen, den Kleingärtnern haben wir hierüber gesprochen, Sie sind entschlossen, dieses Risiko – das Sie selbst für sehr unwahrscheinlich halten – in Kauf zu nehmen,

      für Ihre Interessen zu kämpfen, und zwar mittels der Ihnen in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Instrumente, also mit Hilfe von Gerichtsverfahren, Bürgerbegehren und Einwohnerantrag. Diese Möglichkeiten wollen wir Ihnen nicht nehmen.

      Wir stellen uns als Grüne in der BVV nicht gegen den ordnungsgemäß zustande gekommenen Antrag vieler Einwohner und Einwohnerinnen unseres Bezirks, sondern respektieren und schätzen dieses Instrument der Bürgerbeteiligung.

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  2. Es ist erstaunlich, dass der Stadtrat und sein Amtsleiter Gespräche über die Bebauung der Kolonie führten, obwohl das Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der Kleingärten nahezu abgeschlossen war und dieser Vorgang von den Bezirks-verordneten kritiklos hingenomen wurde. Ein Verweis auf die Beschlusslage und den B-Planentwurf, damit auf die fehlende Gesprächsgrundlage für eine Bebauungsdiskussion, hätte genügt, um ein Zeitfenster für eine sachliche Diskussion in den Gremien zu schaffen. Stattdessen wurde offenbar intensiv über eine zeitnahe Bebauung des Geländes gesprochen, obwohl dafür weder ein politisches Mandat, noch die sachlichen Voraussetzungen (Erschließung) vorhanden waren. Erst in diesen Gesprächen und den nachfolgenden Debatten um imaginäre Entschädigungssummen, schließlich in der negativen Aussage zur Anwendung der Veränderungssperre, wurde die Basis für die heutige scheinbare Zwangslage geschaffen.
    Erstaunlich ist ferner, dass die offensichtlich auch von der Post nicht gesehene Bauland-Eigenschaft der Kolonie, die sich in dem niedrigen Kaufpreis eindeutig abbildet, bei der Bewertung des „Bauerwartungslandes“ anscheinend ebenso unbeachtlich war wie die mangelnde Erschließung. Vor diesem Hintergrund die höchste Bewertung des „Bauerwartungslandes“ anzunehmen ist zumindest fragwürdig. Außerdem wurde offen-kundig der Grundsatz nicht berücksichtigt, dass im Entschädigungsfalle die einzusparenden eigenen Aufwendungen gegenzurechnen sind. Dies betrifft die verkehrliche und technische Erschließung ebenso wie die im Zuge einer Bebauung die Kommune belastenden Anforderungen an die soziale Infrastruktur. Allerdings agiert der Bezirk auch in dieser Frage „beispielhaft“, weil er Spielplätze und wohnungsnahes Grün bebaut, anstatt die Bauherrn zur Finanzierung dieser gesetzlich geforderten Einrichtungen mit heranzuziehen. Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dem Planungsrecht wie auch dem hier verankerten Anspruch des sozialen Ausgleich sind nicht zu erkennen, denn ein Wohnungsbau für besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen
    (§1 Abs.6 + § 9 Abs.1 Nr.8 BauGB)ist nicht beabsichtigt.

  3. Aha, stadtrat „Hasenfuß“ hat es mal wieder nicht gewagt..Ist natürlich klar, geht der Bezirk pleite bekommt er auch nicht mehr sein fürstliches stadtratsbeamten gehalt und später nicht mehr seine fette pension (so denk ich mir das jedenfalls (sic!)

    Mit dem rederecht ist das so eine sache.Ich erinnere mich – ich war dabei – als herr Heise von den grünen- und ausschußvorsitzender- munter gegen seine partei in der BVV sprach (ich glaube es war ebenfalls in der causa Oeynhausen) Wird hier mit zweierlei maß gemessen ? Vielleicht kann sigi noch etwas zu den details der Heise rede ausführen.