Offene Kleine Anfragen

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit Email vom 08.10.2015 (über das Büro des Bezirksbürgermeisters) das BVV-Büro darüber informiert, daß für eine Anzahl Kleiner Anfragen eine Fristverlängerung bis 31.12.2015 erbeten wird. Begründet wird dies mit

der derzeitigen Vertretungssituation, der Flüchtlingsthematik und dem daraus resultierenden erhöhten Arbeitsaufwand

Zur Vertretungssituation ist zu sagen, daß ein BA-Mitglied seit Frühjahr 2015 dauerhaft erkrankt ist und wohl auch nicht mehr bis zum Ende der Wahlperiode wiederkommen wird. Die Aufgaben dieses BA-Mitglieds müssen nun von den restlichen vier mit übernommen werden.

Von den 13 in der o.g. Mail aufgeführten Kleinen Anfragen sind Stand heute morgen – genau 0 (Null) beantwortet, obwohl schon wieder mehr als 3 Wochen vergangen sind. Zusätzlich gibt es weitere 12 KA, deren Beantwortungstermin bereits vorbei ist.

ich habe mir erlaubt, em Bezirksbürgermeister heute nachfolgende mail zu senden:

Sehr geehrter Herr Naumann!


meine wöchentliche Durchsicht der KA ergab, daß die 
folgenden KAs weit überfällig sind:


Nr.     Eingang		Fällig		Fristverlängerung

0386/4	22.10.14	15.01.15	31.12.15
0438/4	10.03.15	10.04.15	31.12.15
0449/4	26.03.15	26.04.15	31.12.15
0453/4	01.04.15	01.05.15	31.12.15
0469/4	12.05.15	12.06.15	31.12.15
0470/4	12.05.15	12.06.15	31.12.15
0473/4	18.05.15	18.06.15	31.12.15
0475/4	18.05.15	18.06.15	31.12.15
0483/4	09.06.15	09.07.15	31.12.15
0484/4	09.06.15	09.07.15	31.12.15
0491/4	17.06.15	17.07.15	31.12.15
0499/4	02.07.15	02.08.15	31.12.15
0517/4	22.07.15	22.08.15	31.12.15

0520/4	04.08.15	17.09.15	
0527/4	02.09.15	02.10.15
0530/4	09.09.15	09.10.15
0532/4	09.09.15	09.10.15	
0541/4	05.11.15	05.12.15
0544/4	09.11.15	09.12.15
0545/4	11.11.15	11.12.15
0546/4	12.11.15	12.12.15	15.01.16
0547/4	17.11.15	17.12.15	17.01.16
0549/4	23.11.15	23.12.15
0551/4	02.12.15	03.01.16
0554/4	18.12.15	18.01.16


Stand heute (25.01.2016) hätten alle diese Kleinen 
Anfragen beantwortet sein müssen. Nach § 8 Abs. 1 
BezVG sind die Mitglieder des Bezirksamtes an die 
Geschäftsordnung der BVV gebunden, soweit es (auch) die
Beantwortung von Anfragen betrifft. Unsere GO sieht 
in § 1 Abs. 4 eine Frist von 4 Wochen für die 
Beantwortung vor.

Ich erachte diese massive, fortdauernde Missachtung 
der Auskunftsrechte der Bezirksverordneten durch das 
Bezirksamt als nicht gerade förderlich für die 
Zusammenarbeit. Sollte dieser Zustand weiter bestehen, 
erwäge ich gemeinsam mit meiner Fraktion eine 
verwaltungsgerichtliche Überprüfung.

Ich werde eie entsprechende, hoffentlich um beantwortete KA ergänzte Liste ab sofort jeden Montag erstellen, an den BezBM schicken und hier veröffentlichen. Mal sehen,, ob es eine Reaktion gibt.


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