Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat mit Email vom 08.10.2015 (über das Büro des Bezirksbürgermeisters) das BVV-Büro darüber informiert, daß für eine Anzahl Kleiner Anfragen eine Fristverlängerung bis 31.12.2015 erbeten wird. Begründet wird dies mit
der derzeitigen Vertretungssituation, der Flüchtlingsthematik und dem daraus resultierenden erhöhten Arbeitsaufwand
Zur Vertretungssituation ist zu sagen, daß ein BA-Mitglied seit Frühjahr 2015 dauerhaft erkrankt ist und wohl auch nicht mehr bis zum Ende der Wahlperiode wiederkommen wird. Die Aufgaben dieses BA-Mitglieds müssen nun von den restlichen vier mit übernommen werden.
Von den 13 in der o.g. Mail aufgeführten Kleinen Anfragen sind Stand heute morgen – genau 0 (Null) beantwortet, obwohl schon wieder mehr als 3 Wochen vergangen sind. Zusätzlich gibt es weitere 12 KA, deren Beantwortungstermin bereits vorbei ist.
ich habe mir erlaubt, em Bezirksbürgermeister heute nachfolgende mail zu senden:
Sehr geehrter Herr Naumann! meine wöchentliche Durchsicht der KA ergab, daß die folgenden KAs weit überfällig sind: Nr. Eingang Fällig Fristverlängerung 0386/4 22.10.14 15.01.15 31.12.15 0438/4 10.03.15 10.04.15 31.12.15 0449/4 26.03.15 26.04.15 31.12.15 0453/4 01.04.15 01.05.15 31.12.15 0469/4 12.05.15 12.06.15 31.12.15 0470/4 12.05.15 12.06.15 31.12.15 0473/4 18.05.15 18.06.15 31.12.15 0475/4 18.05.15 18.06.15 31.12.15 0483/4 09.06.15 09.07.15 31.12.15 0484/4 09.06.15 09.07.15 31.12.15 0491/4 17.06.15 17.07.15 31.12.15 0499/4 02.07.15 02.08.15 31.12.15 0517/4 22.07.15 22.08.15 31.12.15 0520/4 04.08.15 17.09.15 0527/4 02.09.15 02.10.15 0530/4 09.09.15 09.10.15 0532/4 09.09.15 09.10.15 0541/4 05.11.15 05.12.15 0544/4 09.11.15 09.12.15 0545/4 11.11.15 11.12.15 0546/4 12.11.15 12.12.15 15.01.16 0547/4 17.11.15 17.12.15 17.01.16 0549/4 23.11.15 23.12.15 0551/4 02.12.15 03.01.16 0554/4 18.12.15 18.01.16 Stand heute (25.01.2016) hätten alle diese Kleinen Anfragen beantwortet sein müssen. Nach § 8 Abs. 1 BezVG sind die Mitglieder des Bezirksamtes an die Geschäftsordnung der BVV gebunden, soweit es (auch) die Beantwortung von Anfragen betrifft. Unsere GO sieht in § 1 Abs. 4 eine Frist von 4 Wochen für die Beantwortung vor. Ich erachte diese massive, fortdauernde Missachtung der Auskunftsrechte der Bezirksverordneten durch das Bezirksamt als nicht gerade förderlich für die Zusammenarbeit. Sollte dieser Zustand weiter bestehen, erwäge ich gemeinsam mit meiner Fraktion eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung.
Ich werde eie entsprechende, hoffentlich um beantwortete KA ergänzte Liste ab sofort jeden Montag erstellen, an den BezBM schicken und hier veröffentlichen. Mal sehen,, ob es eine Reaktion gibt.