Auf Senats- und Abgeordnetenhausebene wird nach dem Ergebnis des Volksentscheids zum Tempelhofer Feld jetzt intensiv (und öffentlich!) über Ergänzungen und Erweiterungen der Beteiligung der Bürger_innen an der Politik nachgedacht. Das ist gut so, zeigt aber auch, daß das Thema Bürgerbeteiligung bislang auf dieser Ebene nur ein Lippenbekenntnis war. Geradezu panikartig kamen jetzt von allen Seiten Ideen, wie man das besser machen könnte. Den Vogel abgeschossen hat m.M.n. dabei Rahed Saleh, Fraktionsvorsitzender der SPD im Abgeordnetenhaus, mit seiner Veranstaltung „Chancen und Herausforderungen der wachsenden Stadt – Öffentlicher Diskurs der Stadtgesellschaft und des Gesetzgebers“ am 12.06.2014, für die ich nur auf Umwegen eine Einladung erhalten habe. Offensichtlich war es mit der Öffentlichkeit nicht ganz so ernst gemeint…
Aus der Einladung:
in einer wachsenden Stadt wie Berlin stehen der Gesetzgeber und die Zivilgesellschaft vor diversen Herausforderungen. Für unsere Stadt bieten sich hierbei viele Chancen, die sich im gemeinsamen Diskurs entwickeln lassen. Ich lade Sie und Vertreterinnen und Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen, alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Senats deshalb zu einem gemeinsamen regelmäßigen Austausch von Stadtgesellschaft und Gesetzgeber ein.
Wie entwickelt sich die Bevölkerung in Berlin? Welche Ableitungen lassen sich daraus für die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel für Kitas und Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr, den Wohnungssektor und die Kulturz iehen? Wie lässt sich zivilgesellschaftliche Partizipation weiter verbessern? In einer Auftaktsitzung möchte ich mit Ihnen zusammen in die Themensammlung und weitere Ablaufplanung eintreten. Ich schlage Ihnen vor, den Diskurs anschließend in regelmäßigen Sitzungen zu verstetigen.
Das erste Treffen möchten wir am Donnerstag, dem 12. Juni 2014, ab 19.00Uhr im Raum 376 im Berliner Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin abhalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für Ihre Interessengruppe in den Diskurs über Chancen und Herausforderungen in unserer Stadt einbringen und gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und dem Gesetzgeber an der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen mitwirken würden.
Die – logischerweise – eingeladene Initiative „100% Tempelhofer Feld“ hat eine sehr richtige Antwort auf diese Einladung veröffentlicht. Rahed Saleh hat noch nicht begriffen, daß dieses „von-oben-herab“ nicht der richtige Weg ist…
Welche Lehren kann nun die BVV CharlWilm aus dem erfolgreichen Bürgerentscheid ziehen? Schwer zu sagen… Rechtlich sind da enge Grenzen gesetzt: es gibt nur den Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Man kann natürlich Einwohnerversammlungen zu bestimmten Themen veranstalten. Die, die ich bisher erlebt habe, waren immer gut besucht, und die Diskussion, so sie denn in Gang kam, war fruchtbar. Allerdings ist eine Einwohnerversammlung auch immer recht zeit- und kostenintensiv, was leider angesichts der sehr begrenzten finanziellen Mittel der BVV die Möglichkeiten einschränkt. Hier sollte in den nächsten Haushaltsberatungen ein höheres Budget für solche Zwecke eingerichtet werden. Die Bürger_innen haben das Recht, gefragt zu werden und mit zu bestimmen, wie es in ihrem Bezirk, in ihrem Kiez weitergeht. Politik, Entscheidungen „von oben herab“ – das ist Politik von gestern.
Welche Lehren können die Parteien ziehen? Die Lippenbekenntnisse der Zählgemeinschaftsparteien jedenfalls sind als solche entlarvt. Keine Partei sollte jetzt die Idee aufgreifen, eine der 3 gegebenen Möglichkeiten durch entsprechende Initiativen innerhalb ihrer eigenen Mitglieder anzustoßen. Natürlich ist es legitim, wenn eine Initiative durch Menschen ergriffen wird, die auch Mitglieder eine Partei sind. Nur sollte nicht eine Fraktion oder ein Kreisverband dieses anstoßen.
Wenig bekannt, wohl so gut wie noch gar nicht genutzt: § 46 Abs. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes gibt der BVV die Möglichkeit, von sich aus einen Bürgerentscheid anzustoßen. Dafür ist aber eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder notwendig, mithin müssen mindestens 37 Bezirksverordnete einem entsprechenden Antrag zustimmen. Die Begründung zum Änderungsgesetz sagt dazu:
Gemäß § 46 Abs.4 des Entwurfes hat die BVV auch selbst das Recht, einen Bürgerentscheid zu einer Frage zu initiieren,zu der sie nach §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse fassen kann. Um zu verhindern, dass die Bezirksverordneten sich ihrer Verantwortung als Repräsentanten entziehen, ist hier das Quorum auf zwei Drittel der verfassungsmäßigen Mitgliederzahl festgesetzt. Es muss also eine weitgehende Einigkeit in der Vertretungskörperschaft darüber bestehen, dass das fragliche Begehren der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird. Dies ist gerechtfertigt: die Bürgerschaft soll die Möglichkeit erhalten, in jeder Angelegenheit anstelle der Vertreter zu entscheiden. Ausgehen soll dieses von der Bürgerschaft selbst. Der umgekehrte Weg soll stark erschwert werden, um den Parteien in der BVV die Möglichkeit zu nehmen, das Instrument bürgerschaftlicher Mitwirkung für Parteipolitik außerhalb der BVV zu missbrauchen.
Trotz der notwendigen Mehrheit sollte man in den BVVen mal darüber nachdenken…
Anspruch und Wirklichkeit
…da sollten die PIRATEN im Bezirk mit gutem Beispiel vorangehen.
da werden e-mails nicht beantwortet,Kommentare zu OpenAnträgen nicht wahrgenommen.Open Anträge ohne Kommunikation zu den Antragstellern „abgefertigt“.Der Diskurs mit engagierten Bürgern ist rudimentär.
Politik spielt sich nicht nur in wohlfeilen Plattformanmerkungen ab.