Sitzungen der Ausschüsse und der BVV sind grundsätzlich öffentlich. Das ist in einer Demokratie nun mal so, also auch in CharlWilm.
Es gibt aber Ausnahmen, wie die aktuelle Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt:
§ 16
Öffentliche und nichtöffentliche Sitzung
(1) Die Verhandlungen der BVV sind öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit kann auf Antrag einer Fraktion, eines Fünftels der Bezirksverordneten oder des Bezirksamtes für bestimmte Angelegenheiten ausgeschlossen werden. Beratung und Entscheidung erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung und sind vertraulich. In nichtöffentlicher Sitzung sind in jedem Falle zu behandeln:
a) alle persönlichen Angelegenheiten, Sondervergünstigungen und Unterstützungen aller im Dienste der Stadt
und des Landes Berlin stehenden Personen,
b) Angelegenheiten, bei denen die Vermögensverhältnisse Dritter zur Sprache kommen,
c) Beschwerden über die Geschäftsführung des Vorstehers/der Vorsteherin,
d) Beratung über An- und Verkäufe von Grundstücken
e) weitere Gegenstände, die nach gesetzlichen Bestimmungen zwingend einer Behandlung in nichtöffentlicher
Sitzung bedürfen.
(3) Soweit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, ist der zugrunde liegende Grund in allgemeiner und die Vertraulichkeit des Sitzungsinhalts wahrender Form in der öffentlich zugänglichen Sitzungsniederschrift anzugeben.
Soweit so schlecht. Was macht die BVV daraus? Schaun wer mal…
Sitzung des Haushalts-Ausschusses am 14.02.2017. Es erscheint ja logisch, daß in diesem Ausschuß Sachen behandelt werden könnten, die im oben zitierten Paragraphen der GO aufgezählt sind. Und richtig: es gibt einen TOP 7 nichtöffentlich. Um was es da gehen soll, steht in der Tagesordnung nicht drin.
Auch nicht in der Niederschrift – siehe Link. Das entspricht nicht dem § 16 Abs. 3 der GO-BVV.
Wie es anders geht, zeigt z.B. der Rat der Stadt Bonn. In deren Rats- und Informations-System Bo-RIS findet man z.B. die Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss vom 22.06.2017. In dieser PDF-Datei findet man
1.10.2 Drucksachen-Nr.: 1711806
Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung
Klickt man den Link an, kann man sich die Tagesordnungspunkte, die nicht-öffentlich behandelt werden sollen, ansehen. Die Formulierungen dort entsprechen m.M.n. dem, was in Absatz 3 geschrieben steht. Im Sitzungsprotokoll wird bei den nicht-öffentlichen TOPs auch auf diese Informationen verwiesen. Man kann als interessierter Bürger also erfahren, um was es geht/ging, auch wenn die genauen Informationen (wie z.B. welche Firma hat welches Angebot gemacht) sinnvollerweise nicht preisgegeben werden.
Warum geht das bei uns nicht? Ich verstehe es nicht…
den gibt es. und?
ja was wohl ? Beschwerde einreichen
übrigens treffe ich F.Buss (spd) bei ihrer mobilen sprechstunde nachher am stutti, da „meckere“ ich gleich mal
(sprecherin für eingaben und beschwerden)
schlage ausschuß für eingaben und beschwerden vor