Die BVV CharlWilm muß extra ran

Die Fraktion der Piraten in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat gestern eine Sondersitzung der BVV beantragt. Thema ist unser Antrag „Veränderungssperre für Bebauungsplan IX-205-a (Kolonie Oeynhausen„). Heute kam die Einladung für Freitag, 31.01.2014, 17 Uhr.

Eine Sondersitzung? Nur ein Tagesordnungspunkt? Was soll das?

Es geht – wieder einmal – um die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf, zu der ich hier schon einiges geschrieben habe. Vor 2 Wochen erreichte mich ein umfangreiches Konvolut, in dem u.A. das vom Bezirksamt gewünschte, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz beauftragte, nunmehr 4. Gutachten zu diesem Komplex zu finden war. Daneben viele weitere Schriftstücke, die für den Durchblick in der Sache zumindest für mich hilfreich waren – was ich aber auch von anderen Unterstützer_innen der Sache gehört habe. So fanden sich Aktennotizen, die – obwohl vorher entstanden – dem Verwaltungsgericht in dem Rechtsstreit um die Angabe der unsäglichen 25 Millionen Euro möglicher Schaden auf den Unterschriftslisten für das (inzwischen erfolgreich beendete) Bürgerbegehren nicht vorlagen. Aus dem Gutachten und weiteren Dokumenten kann man entnehmen, daß das Entschädigungsrisiko inzwischen auch auf Senatsebene irgendwo zwischen 0 und 1.000.000 € gesehen wird – die von Marc Schulte gebetsmühlenartig genannten 25 oder gar 50 Millionen sind es jedenfalls nicht. Von den Kleingärtnern liegt eine Zusage vor, 950.000 € aufzubringen, so daß das Risiko für den Bezirk verschwindend gering ist.

Ich finde es jetzt an der Zeit, das zu machen, was wir im Januar 2013 schon einmal versucht haben: eine Veränderungssperre zu erlassen. Diese ist notwendig, damit die BVV die ihr zustehende Planungshoheit behalten kann. Sollte ein Bauantrag für das betroffene Gebiet (oder Teile davon) eingereicht werden, wäre die Gemeinde (also in dem Fall der Bezirk) quasi gezwungen, dem stattzugeben, da hier möglicherweise altes (uraltes: von 1958/60!) Baurecht gelten könnte – worüber derzeit auch gestritten wird. Die Veränderungssperre kann der Bezirk erlassen, weil die Voraussetzung aus § 14 BauGB erfüllt ist: es gibt seit Jahren den Bebauungsplan IX-205-a, der aber aus unerklärlichen Gründen bislang nicht festgesetzt wurde. Dieser B-Plan soll im wesentlichen das Gebiet der Kolonie, soweit es nicht dem Land Berlin gehört, als Dauerkleingarten-Gebiet festlegen. Das entspricht auch dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Berlin.

Die Veränderungssperre gibt uns jetzt auch die Zeit, diesen B-Plan zügig zu bearbeiten und dann das Festsetzungsverfahren anzuleiern. Der B-Plan ist, nach allem, was ich weiß, unterschriftsreif, könnte also in der nächsten (ordentlichen) BVV beschlossen werden. Das weitere Verfahren kann dann ein paar Wochen dauern – mit der Veröffentlichung der von der BVV beschlossenen Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin ist der B-Plan dann gültig.

 

 

 


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7 comments

  1. Das Konvolut an Unterlagen hat nicht nur Herr Schlosser. Sogar an der SPD Basis ist es angekommen. Mich ärgert, dass Marc unserer Partei aus persönlicher Eitelkeit schadet. Die eigene Fraktion zu belügen ist inakzeptabel. Gerichten Akten vorenthalten ist ein Straftatbestand. Zu viele SPD Mitglieder verstehen nicht, wie er sich in der Frage Oeynhausen verhält. Der Mann muss seinen Hut nehmen bevor die Zählgemeinschaft an ihm zerbricht.

  2. Was auch immer am Freitag passieren wird – es ist gut, dass sich wenigstens die Piraten trauen, den Versuch zu unternehmen, Bewegung in diese unendliche und unsägliche Geschichte zu bringen.