Nachdem die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf dem Bürgerbegehren nicht beigetreten ist, wird nun tatsächlich am 25. Mai, zusammen mit der Europa-Wahl und dem Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof, hier im Bezirk der Bürgerentscheid zur Kolonie Oeynhausen stattfinden.
Das Bezirksamt hat der BVV heute den Text der amtlichen Mitteilung zugesandt, die zusammen mit den Argumenten der BI und denen der BVV an alle Abstimmungsberechtigten mit den sonstigen Unterlagen zur Wahl zugesandt werden.
Natürlich greift das Bezirksamt das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 16.08.2013 (VG 2 K 50.13) auf, bei dem es um die Kostenschätzungsangabe des BA bei der Information zum (trotzdem erfolgreichen) Bürgerbegehren ging. Gestützt auf dieses Urteil, bei dem dem Verwaltunggericht nicht alle Unterlagen aus dem Bezirksamt zur Verfügung standen, insbesondere nicht die wesentlich geringer ausfallenden Kostenschätzungen, die im Bezirksamt vor dem Gerichtstermin erstellt wurden, vom zuständigen Stadtrat Marc Schulte aber als „nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung“ beurteilt und somit dem Gericht nicht vorgelegt wurden. Dieses ist Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat, die seit Januar beim Bezirksbürgermeister vorliegt, und wohl demnächst auch Gegenstand einer Strafanzeige.
Unter der Andresse www.oeynhausenanfragen.charlottenburg-wilmersdorf.de will das Bezirksamt „zahlreiche Anfragen“ zum Thema Kolonie Oeynhausen – und hoffentlich auch die Antworten – zusammenstellen. Stand heute ist die Seite aber noch nicht erreichbar. hat das Bezirksamt die zahlreichen Anfragen und – soweit bereits vorhanden – auch Antworten zusammengefasst.