Das freut das Piratenherz

Da finde ich in meinem Posteingang folgendes:

 

Lieber Herr Schlosser,

für die überzeugende Arbeit der Piraten würde ich gern in diesem Jahr noch
eine Spende auf den Weg bringen.

Wissen Sie, an wen man sich wenden kann? Ich brauche eigentlich nur eine
Konto-Nr. und einen Spenden-Code, weil ich meine ganze Adresse für die
Spendenquittung nicht auf den Überweisungsschein bekomme.

Dem Mann kann geholfen werden, und allen anderen, die uns Piraten in CharlWilm unter die Arme greifen wollen, auch:

 

Bank: GLS Bank
Kontoinhaber: Piratenpartei LV Berlin
Konto-Nr.: 1103713200
BLZ: 43060967
IBAN: DE53 4306 0967 1103 7132 00
BIC: GENODEM1GLS

im Betreff bitte unbedingt „Bezirkskonto
Charlottenburg-Wilmersdorf“ angeben. Falls Sie eine Spendenquittung brauchen, zusätzlich Namen und Adresse…

 


beA – oder: wie eine deutsche Institution ein IT-Projekt an die Wand fährt

Rohrkrepierender Anwaltsfluchhafen
Danke, beA, Du Noch-Immer-Nicht-Existierende
beA – Rückrufaktion 36 Tage vor dem Start
RAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach
BRAK verschiebt beA-Einführung: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Nur einige Stimmen aus der Fachpresse und von Fachleuten zu der Nachricht, daß das beA nicht wie geplant am 01.01.2016 an den Start gehen kann.

beA? werden aufmerksame Leser meines Blogs jetzt fragen. Watt’n datt’n? Und wieso schreibt der Kerl darüber?

Das beA oder ausgeschrieben „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ ist (oder war?) der Versuch der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), ein Gesetz umzusetzen, das für die Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten quasi das Papier obsolet machen will. Der Versuch war – na, sagen wir – sportlich angelegt: man gab sich 2 Jahre, um das System zu entwicklen, zu testen und einzuführen. Letztendlich sollten alle ca. 165000 Anwältinnen und Anwälte zum 1. Januar 2016 sowie im Laufe des Jahres dann auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Zugang zu diesem System bekommen – natürlich verschlüsselt, wie es sich heutzutage gehört. Dafür ist beim Anwalt eine Karte nötig, die einen privaten Schlüssel beinhaltet, dazu gehört dann ein entsprechendes Lesegerät…

Pro Arbeitsplatz ist mit Kosten von teilweise mehreren hundert Euro zu rechnen.

Die BRAK begann im 3. Quartal 2015 mit der Versendung von „Werbebriefen“ mit einer „persönlichen Antragsnummer“. Wer das Schreiben nicht in der Rundablage entsorgt hatte, konnte dann bei der BRAK seine persönliche Zugangskarte bestellen. Am besten natürlich im Paket mit dem Kartenleser… Während also die ersten Bestellungen bei der BRAK eintrudelten und auch schon versandt wurden, war von der Software dafür noch nicht viel zu sehen. Bei einer Konferenz, zu der alle wichtigen Hersteller von Anwaltssoftware geladen waren, wurde schon Kritik an der nicht gerade praxisnahen Benutzerführung laut. Das Angebot der Softwarefirmen, den Part anhand ihrer in Jahren gesammelten Erfahrungen mit den Anwendern zu übernehmen, schlug die BRAK aber aus.

Am 26.11.2015, nur einen Monat vor dem geplanten Stichtag, kam dann von der BRAK der Rückzug:

beA kommt später

BRAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

 

Nur einen Tag später schob die BRAK dies nach:

27. November 2015

Trotz der am 26.11.2015 angekündigten Verschiebung des Starttermins für das beA läuft die Bestellung der beA-Karten weiter. Da sich lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht aber das Sicherheitskonzept ändert, wird die beA-Karte nach wie vor für die Erstregistrierung benötigt. Die Bestellung kann mit der ab September übersandten persönlichen Antragsnummer vorgenommen werden. Eine Stornierung bereits bestellter Karten ist nicht möglich.

Der Versand der bestellten beA-Karten hat in der vergangenen Woche begonnen.

Die BRAK als Pflicht-Kammer der Anwältinnen und Anwälte verursacht also auf deren Seite weiterhin Kosten, obwohl nicht feststeht, ob und wann das beA eingeführt wird, und ob die zwangsweise bestellten gegenstände zur Einführen (2020? 2025?) noch nutzbar sind…

Carsten Hoenig, übrigens auch ein Siegerländer in der Krüstchen– und Fleischwurst-Diaspora :-), hat Recht, wenn er das spontan mit dem BER vergleicht….

Ach ja: ich schreibe darüber, weil ich neben dem Hobby Politik ja auch noch einen Beruf habe. Und in diesem beschäftige ich mich seit nun auch schon mehr als 20 Jahren damit, Anwältinnen und Anwälten die Arbeit ein klein wenig einfacher zu machen. Ich hatte und habe also beruflich mit dem beA zu tun (und es machte bislang gar so überhaupt keine Freude….)