…wurde ich zusammen mit Nadia Rouhani am 21.08.2014 gegen 12 Uhr vom Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann aus einer Pressekonferenz zum neuen Gutachten zum Wert des Geländes der Kolonie Oeynhausen. Anwesende informationshungrige Bürgerinnen und Bürger durften ebenfalls nicht an dieser PK teilnehmen.
Herr Naumann begründete dieses damit, daß diese PK „eine Veranstaltung der Verwaltung“ sei und „in den Räumen der Verwaltung“ stattfinde – er wollte damit wohl auf sein Hausrecht hinweisen. Proteste von Nadia und mir, das gehe ja nun gar nicht, wurden mit „die Fraktionen wurden ja gestern informiert“ beantwortet.
Tatsache ist: das neue Gutachten wurde in je einem Exemplar den Fraktionen und Marlene am Dienstag morgen in die Büros gelegt. Das BVV-Büro informierte die Fraktionen per Email um 10:56 Uhr davon. In allen Fraktionen ist das Büro derzeit noch wegen Sommerferien geschlossen. Marlene befindet sich im Ausland.
Um 13:49 Uhr am Dienstag kam eine Email von Holger, daß er soeben aus dem Büro des Bezirksbürgermeisters für Mittwoch, 18 Uhr zu einem Infotreffen zu diesem neuen Gutachten und dem weiteren Vorgehen eingeladen sei. Die Vertraulichkeit des Dokuments (also des Gutachtens) wurde dabei nochmals betont.
Ich fand mich dann am Mittwoch kurz vor 18 Uhr vor dem Büro des BezBM ein und sprach noch mit Nadia und Arne Herz über die Sache, währen Holger schon im Büro des BezBM war. Als ich dann reinging, nahm Holger mich zur Seite und bat mich, nicht an dem Termin teilzunehmen,. Später am Abend schrieb er, daß wohl gesagt wurde, daß da noch einige ernsthafte Worte wegen Weitergabe von Daten und meinen Blogartikeln fallen sollten.
Der Rausschmiß am Donnerstag hat dann Nadia sehr aufgeregt – zu Recht, meine ich. Wenn Herr Naumann meint, von seinem Hausrecht Gebrauch machen zu müssen, um Bezirksverordnete – die ja hier in Berlin auch Teil der Verwaltung sind – an ihrer Arbeit zu hindern, dann ist das ein starkes Stück. Die Kontrollrechte, die die BVV bzw. die Bezirksverordneten gegenüber der (restlichen) Verwaltung haben, beschränken sich ja nicht auf die Vergangenheit, wie Peter Ottenberg im Kommentar zum Bezirksverwaltungsgesetz zum § 17 schreibt:
Der Wortlaut der Vorschrift könnte eingeengt so verstanden werden, dass eine Kontrolle erst einsetzt, wenn das BA Geschäfte geführt, also gehandelt hat, mithin regelmäßig um eine „nachläufige Überprüfung (von Verwaltungshandeln) und nicht die Tätigkeit des BA begleitende Mitarbeit“. Diese Einengung greift jedoch nicht durch. Kontrollmechanismen dürfen im Sinne einer erweiterten Befugnis der BVV auch vorsorglich zur Anwendung gebracht werden. Der Begriff ist so zu verstehen, dass „er die vorbeugende, mitgehende und nachgehende Kontrolle umfasst“.
(Rn 4)
Auch sind wir Bezirksverordnete, wie schon gesagt, Teil der Verwaltung, und als solche haben wir sicherlich genauso ein Recht, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, wie z.B. die Justitiare des Bezirks, die da gestern teilnehmen durften. Es steht uns zu, eine „mitgehende“ Kontrolle auszuüben. An presseöffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, gehört meines Erachtens dazu.
Ich hab dann, als ich vor dem Bürgermeisterbüro auf das Ende der PK wartete, auf Facebook geschrieben:
Sitze VOR. Dem Büro des bezirksburgermeisters, in dem eine pk zum neuen Gutachten zu Oeynhausen stattfindet. Bezirksverordnete wurden von Naumann rausgeschmissen.
Es gab nette Kommentare dazu.