Sondersitzung vorbei – Ergebnis: keines

Die von uns beantragte Sondersitzung der BVV zur Kolonie Oeynhausen ist vorbei. Immerhin 47 von 55 Bezirksverordneten waren anwesend – der Termin heute am letzten Schultag ließ mich schlimmeres befürchten.

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Ältestenrat einen Ersetzungsantrag dabei:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Umsetzung der Planungsziele des Kleingartenerhalts für die Kolonie Oeynhausen den Bebauungsplan IX-205-a weiter zu verfolgen und hierfür die geeigneten Maßnahmen zu treffen, für etwaige Bauanträge und Bauanzeigen die Zurückstellung einzuleiten, Gespräche mit dem Finanzsenator zu führen und die ggfl. noch erforderlichen weiteren Schritte der Sicherung bis zur Festsetzung als private Kleingartenfläche zu ergreifen.

Die BVV verpflichtet sich, sich beim Senat und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses für eine Unterstützung der Planungsziele des Bebauungsplanes IX-205-a einzusetzen.

Dr BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.

 

Nun ja – in diesem Text zeigt sich die Angst der SPD vor einer verbindlichen Zusage an die Kleingärtner_innen zur Sicherung der Kolonie. Offensichtlich – das ergab sich aus den Debattenbeiträgen der SPD – traut man den Gutachtern und dem Fachmann aus der Verwaltung nicht. Drei Gutachter und der Fachmann haben erklärt, daß es möglich ist, den von Lorac geforderten Schadensersatz ganz oder zu einem großen Teil zu verhindern, wenn man nur die richtigen Schritte macht. Aber nein: der Stadtrat ruft nur „25 Millionen! FÜNFUNDZWANZIG!!!“, und schon zieht die SPD den Schwanz ein. Und die Grünen können sich nicht entscheiden, endlich richtige grüne Politik im Bezirk zu machen. Statt dessen wird das Goldene Kalb Zählgemeinschaft umtanzt. Bloß nix machen, was die stören könnte…

Mein Eindruck ist, daß der Antrag unter tätiger Hilfe des zuständigen Stadtrates entstanden ist. Dagegen – also daß der Stadtrat bei seiner Fraktion einen passenden Beitrag bestellt – ist ja erst mal nix zu sagen. Wenn das aber dazu führt, daß ein großer Teil der Zählgemeinschaft gegen das eigene Gewissen einem solchen Antrag zustimmen muß, ist das grenzwertig.

Die CDU kam auf die Idee, in den Antrag der Zählgemeinschaft im Wege eines Änderungsantrages noch den unverzüglichen Erlaß einer Veränderungssperre einzufügen. Damit kam es nun zu folgender Abstimmungsreihenfolge:

1. der Änderungsantrag der CDU2.a. falls dieser angenommen wird, der sodann geänderte Antrag der Zählgemeinschaft
2.b. falls nicht, der unveränderte Ersetzungsantrag
3. falls der Antrag der (veränderte oder nicht veränderte) Antrag der Zählgemeinschaft nicht angenommen wird, unser Antrag.

Erwartungsgemäß wurde der CDU-Antrag von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt, der eigen Antrag von diesen angenommen. Damit kam unser Antrag nicht mehr zur Abstimmung – Marc Schulte hatte sein vorläufiges Ziel erreicht.

Wie gehts nun weiter? Ich denke, wir werden die Veränderungssperre weiter fordern, untermauert von weiteren Funden aus den Akten. Auch werden wir den Antrag einbringen, daß die BVVdem erfolgreichen Bürgerbegehren beitritt, so daß der aufwändige Bürgerentscheid nicht mehr durchgeführt werden muß. Das sind für die Zählgemeinschaft sicherlich unangenehme Anträge. Aber das muß sein.

 

 


Die BVV CharlWilm muß extra ran

Die Fraktion der Piraten in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hat gestern eine Sondersitzung der BVV beantragt. Thema ist unser Antrag „Veränderungssperre für Bebauungsplan IX-205-a (Kolonie Oeynhausen„). Heute kam die Einladung für Freitag, 31.01.2014, 17 Uhr.

Eine Sondersitzung? Nur ein Tagesordnungspunkt? Was soll das?

Es geht – wieder einmal – um die Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf, zu der ich hier schon einiges geschrieben habe. Vor 2 Wochen erreichte mich ein umfangreiches Konvolut, in dem u.A. das vom Bezirksamt gewünschte, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz beauftragte, nunmehr 4. Gutachten zu diesem Komplex zu finden war. Daneben viele weitere Schriftstücke, die für den Durchblick in der Sache zumindest für mich hilfreich waren – was ich aber auch von anderen Unterstützer_innen der Sache gehört habe. So fanden sich Aktennotizen, die – obwohl vorher entstanden – dem Verwaltungsgericht in dem Rechtsstreit um die Angabe der unsäglichen 25 Millionen Euro möglicher Schaden auf den Unterschriftslisten für das (inzwischen erfolgreich beendete) Bürgerbegehren nicht vorlagen. Aus dem Gutachten und weiteren Dokumenten kann man entnehmen, daß das Entschädigungsrisiko inzwischen auch auf Senatsebene irgendwo zwischen 0 und 1.000.000 € gesehen wird – die von Marc Schulte gebetsmühlenartig genannten 25 oder gar 50 Millionen sind es jedenfalls nicht. Von den Kleingärtnern liegt eine Zusage vor, 950.000 € aufzubringen, so daß das Risiko für den Bezirk verschwindend gering ist.

Ich finde es jetzt an der Zeit, das zu machen, was wir im Januar 2013 schon einmal versucht haben: eine Veränderungssperre zu erlassen. Diese ist notwendig, damit die BVV die ihr zustehende Planungshoheit behalten kann. Sollte ein Bauantrag für das betroffene Gebiet (oder Teile davon) eingereicht werden, wäre die Gemeinde (also in dem Fall der Bezirk) quasi gezwungen, dem stattzugeben, da hier möglicherweise altes (uraltes: von 1958/60!) Baurecht gelten könnte – worüber derzeit auch gestritten wird. Die Veränderungssperre kann der Bezirk erlassen, weil die Voraussetzung aus § 14 BauGB erfüllt ist: es gibt seit Jahren den Bebauungsplan IX-205-a, der aber aus unerklärlichen Gründen bislang nicht festgesetzt wurde. Dieser B-Plan soll im wesentlichen das Gebiet der Kolonie, soweit es nicht dem Land Berlin gehört, als Dauerkleingarten-Gebiet festlegen. Das entspricht auch dem aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Berlin.

Die Veränderungssperre gibt uns jetzt auch die Zeit, diesen B-Plan zügig zu bearbeiten und dann das Festsetzungsverfahren anzuleiern. Der B-Plan ist, nach allem, was ich weiß, unterschriftsreif, könnte also in der nächsten (ordentlichen) BVV beschlossen werden. Das weitere Verfahren kann dann ein paar Wochen dauern – mit der Veröffentlichung der von der BVV beschlossenen Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin ist der B-Plan dann gültig.

 

 

 


This request is insane

Die Deutsche Bahn AG, die ihre „Muttersprache“ quasi im Namen trägt, wurde unter Hartmut Mehdorn „international aufgestellt“, was zur Folge hatte, daß sehr viele Begriffe, die im Bahn-Alltag vorkamen, in „denglisch“ umgesetzt wurden: Service Point, Meeting Point, Counter, Kiss & Ride – um nur einige zu nennen.
Mehdorn-Nachfolger Rüdiger Grube hat dann, auf Anregung (oder Befehl?) des Verkehrsministers Peter Ramsauer damit begonnen, diese unschöne „Sprachpanscherei“ auszumerzen.

Warum erzähle ich das? Unsere SPD-Fraktion hat zur Januar-BVV einen hübschen kleinen Antrag eingebracht: „Welcome to the ZOB?“ überschrieben. Darin wird gefordert, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) gegenüber des Messegeländes in „Berlin Central Bus Station“ umzubenennen. Die Begründung:

Heutzutage fährt die Gesellschaft nicht mehr Omnibus, sondern Bus – national wie international. Mit dem zunehmenden europäischen Linienverkehr ist nicht nur die Modernisierung und Erweiterung des Busbahnhof von Nöten (findet in 2014 statt), sondern auch ein Relaunch in der Namensgebung. Ziel muss es sein, die Berlin Central Bus Station in unserem Bezirk als wichtigen Verkehrsknoten für die Weltstadt Berlin zukunftsfähig zu machen.

Hier soll also das, was die Deutsche Bahn mühsam, aber richtigerweise rückgängig macht, eingeführt werden: englische (oder „denglische“?) Begriffe, obwohl es gute, seit langem benutzte deutsche Begriffe dafür gibt.

Ok, über den Begriff „Bahnhof“ im Zusammenhang mit Omnibussen kann man streiten: dieser Begriff ist zumindest hier in Deutschland gesetzlich geregelt. In der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung steht das in § 4 Absatz 2:

Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.

Damit ist klar, daß ein „Busbahnhof“ nicht existieren kann, den an einem solchen beginnen oder enden keine Züge, und Weichen gibts da auch nicht. Der richtigere Begriff wäre „Bushof“. Busbahnhof ist aber im Sprachgebrauch wohl der eher verwendete Begriff.

Man fährt also heute nicht mehr Omnibus, sondern Bus? Nun ja – in unserer leider schnelllebigen Zeit gibts für alles eine Abkürzung – auch für den guten alten Omnibus. Und es wäre ja kein Problem, statt „Zentraler Omnibus-Bahnhof (ZOB)“ eben „Zentraler Bus-Bahnhof (ZBB)“ zu nehmen. Aber „Berlin Central Bus Station“? Wirklich? Soll denn dann – es soll ja international sein – der Gare du Nord bei Paris zukünftig „Paris North Train Station“ heißen? Und unser schicker neuer Hauptbahnhof „Berlin Central Train Station“?

Nein. „ZOB“ oder eben ausgeschrieben „Zentraler Omnibus-Bahnhof“ ist ein seit Jahrzehnten eingeführter Begriff. Der muß nicht leichtfertig gegen was englisches ausgetauscht werden.