Blaumilchkanal

Manchmal findet man ja in den Unterlagen der BVV richtige kleine Juwelen, so wie diese:

Kleine Anfrage Nr. 0298/3 des Kollegen Hans-Ulrich Riedel, fraktionslos für Die Linke. Dabei geht es um Baumaßnahmen des Stromversorger Vattenfall im Westend, die sich offensichtlich über einen längeren Zeitraum zogen.

2.    Ist sichergestellt, dass es sich nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder um eine Straßennutzung handeln wird, oder sind hier innovative Formen der Stadtgestaltung geplant (z.B. Blaumilchkanal o.ä.)?

Die Antwort des damals zuständigen Stadtrates Klaus-Dieter Gröhler dazu:

Wie derzeitig vor Ort festgestellt werden kann, ist die Nutzung der Straße in der ursprünglichen Form wieder möglich. Ein Blaumilchkanal nach Vorbild von Ephraim Kishon ist hier aufgrund des enormen Längsgefälles der Fahrbahn nicht möglich. Die in den Kanal eingeleitete Flüssigkeit würde je nach Menge die Königin-Elisabeth-Straße überschwemmen oder in den Entwässerungsanlagen der Königin-Elisabeth-Straße verschwinden. Der Flüssigkeitsbedarf ist bei beiden Möglichkeiten extrem hoch und nicht finanzierbar. Sollte der Fragesteller andere geeignete Vorschläge für innovative Formen haben, regt der Unterzeichner einen Vor-Ort-Termin an.

Chapeau, Herr Gröhler!

 


Neues zu Oeynhausen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (sic!) hat mit Datum vom 25.06.2013 dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Stadtentwicklung, mitgeteilt, daß dort „im Grundsatz keine Bedenken“ gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE für die Grundstücke bestehen, auf denen die Kolonie Oeynhausen liegt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, daß der o.g. B-Plan „derzeit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans – Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten – nicht entwickelbar“ ist, so daß der FNP geändert werden muß. „Die Änderung berührt nicht die Grundzüge des FNP. Angesichts der Größe des gesamten Areals stellt die vorgesehene Arrondierung der Wohnbaufläche W2 die Funktion der verbleibenden Kleingartenfläche nicht in Frage“. „Des Weiteren ist eine Änderung des Landschafts- einschl. Artenschutzprogramms erforderlich.“

Das ist das, was ich erwartet habe: Dem Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz (nochmal sic!) ist sein Rundschreiben von 2008 schnuppe, in dem dargelegt wird, daß B-Pläne, die Kleingärten betreffen, im Grundsatz nicht nach § 13a BauGB durchgeführt werden sollen.

Wie gehts nun weiter?

Baustadtrat Marc Schulte wird dem Stadtentwicklungs-Ausschuß am 14.08.2013 die Pläne vorstellen und um „grünes Licht“ für den Aufstellungsbeschluß dazu bitten, der dann am 20.08.2013 im Bezirksamt(skollegium) beschlossen werden soll. In der BVV am 15.08.2013 wird aller Voraussicht nach der Einwohnerantrag behandelt werden, für den bis zum 14.07.2013 insgesamt 2.663 Unterschriften gesammelt wurden – nötig sind 1.000…

Das Bürgerbegehren dümpelt derzeit immer noch beim Verwaltungsgericht, weil Kleingärtner und Bezirk sich bislang nicht über den Text einigen konnten – das BA will unbedingt die ominösen 25 Millionen € drin haben. Ein passender Antrag, bis zum Ergebnis eines Bürgerbegehrens keine Fakten zu schaffen, wurde ja leider von der Zählgemeinschaft (auf „Anordnung von oben“?) verwässert. So bleibt uns erstmal nur, am 15.08. in der BVV an die Vernunft der Grünen zu appellieren und dafür zu sorgen, daß Marc Schulte und die Groth-Gruppe hier eine krachende Niederlage einfahren.