Da immer wieder die Frage auftaucht, was denn die Konsensliste sei, versuche ich es mal mit einer Erklärung.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat (neben vielem Anderen) in der Hauptsache mit verschiedenen Arten von Drucksachen zu tun: den Großen Anfragen und den Anträgen, Beschlußvorlagen und Beschlußempfehlungen. Hier interessieren nur die Anträge, auf Große Anfragen, Beschlußvorlagen und Beschlußempfehlungen gehe ich vielleicht später nochmal ein.
Ein Antrag hat üblicherweise das Ziel, das Bezirksamt (BA) zu einer bestimmten, im Antrag näher beschriebenen Handlung zu „überreden“. So ein Antrag kann so aussehen:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei zukünftigen Bauprojekten des Bezirks zu prüfen, inwieweit das Bezirksamt über eine Kofinanzierung die Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) insbesondere für die Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden nutzen kann.
Der BVV ist bis zum 31. August 2012 zu berichten.
Dem Antrag folgt noch eine mehr oder weniger umfangreiche Begründung, die hier aber nicht interessiert.
Im Zusammenhang mit der Konsensiste gibt es 2 Behandlungsarten für Anträge: bei einem neu eingereichten Antrag (der also noch nicht in der BVV oder in einem Ausschuß behandelt wurde) beschränkt sich die Tätigkeit der BVV in der Regel darauf, den Antrag in das jeweils zuständige Gremium zu „überweisen“. Dieses Gremium ist meist aber ein Ausschuß, der sich mit der Thematik beschäftigt. Sollte das Thema des Antrags mehrere Ausschüsse betreffen, wird der Antrag in alle diese Ausschüsse überwiesen, wobei einer als „federführend“ angesehen wird. Hat der Antrag erkennbar Auswirkungen auf den Haushalt des Bezirkes, ist zwingend der Haushaltsausschuß zu beteiligen und dann auch federführend. Dies gilt laut derzeit gültiger GO der BVV, „wenn
das Bezirksamt auf Grund der finanziellen Auswirkungen
– den Einsatz von außer- oder überplanmäßigen Mitteln
– die Verwendung von Verstärkungs- oder Verfügungsmitteln
– Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit
– eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
beschließen müsste, um den Beschluss der BVV umzusetzen. Wird der Überweisung nicht zugestimmt, gilt der Antrag als abgelehnt. “
Der Ältestenrat, der die Tagesordnung der BVV erstellt, wird in der Regel erkennen, wohin ein Antrag überwiesen werden muß. Ggfls. kann das durch Vortrag der antragstellenden Fraktion mit anschließender Diskussion geklärt werden. Wenn dem so ist und niemand „Einspruch“ einlegt, wird die Überweisung auf der Konsensliste vermerkt. Die sonst notwendige Einzel-Abstimmung der BVV (nach Diskussion) über die Überweisung kann dann entfallen; es wird die komplette Konsensliste abgestimmt, was eine große Zeitersparnis bedeutet. Möglich ist natürlich auch, den Antrag „direkt“, d.h. in der (nächsterreichbaren) BVV abzustimmen.
Wenn ein Antrag seine „Reise“ durch die Ausschüsse beendet hat, wird er in der Regel mit einer Beschlußempfehlung an die BVV zurückgegeben. Ist die Beschlußempfehlung im (federführenden) Ausschuß einstimmig oder zumindest mit einer sehr großen Mehrheit gefallen, macht es wenig Sinn, in der BVV eine weitere Diskussion darüber zu führen: ab auf die Konsensliste. Anträge, die bei der Abstimmung im Ausschuß keine solche Mehrheit erhalten haben, werden üblicherweise dann doch noch in der BVV diskutiert und erneut (letztmalig) abgestimmt. Ist eine Fraktion trotz eindeutigem Abstimmungsergebnis im Ausschuß nicht mit der konsensualen Behandlung einverstanden, kann sie die Diskussion in der BVV durch Ablehnung des Konsens erzwingen.
Die Konsensliste dient also in erster Linie dazu, der BVV einen Abstimmungsmarathon zu ersparen: es werden (nur) die Anträge, über deren weitere Behandlung in den Ausschüssen Einigkeit besteht, und die durch die Ausschüsse gewanderten Anträge, die eine (meist) eindeutige Beschlußempfehlung haben, mittels einer einzigen Abstimmung in der BVV behandelt. Dabei ist zu beachten, daß der Beschluß des Ältestenrates, eine Drucksache auf die Konsensliste zu setzen uns somit mit einer einzigen Abstimmung in der BVV zu behandeln, durch Widerspruch jedes einzelnen BV in der entsprechenden Sitzung konterkariert werden kann. Sollte das passieren, gibt es keine Konsensliste und über alle Drucksachen muß einzeln diskutiert und abgestimmt werden. (Das ist mir mal passiert: versehentlich hab ich bei der Abstimmung über die Konsensliste meine Hand bei „wer ist dagegen?“ gehoben. Kommt davon, wenn man gleichzeitig in Twitter unterwegs ist 🙁 )