“Untersuchungsausschuß”

 

Die BVV CharlWilm hat am 22.05.2014 diesen Beschluß gefasst:

Nichtständiger Ausschuss “Kolonie Oeynhausen”

 

Die BVV möge beschließen:

 

Zur Untersuchung der von verschiedener Seite im Zusammenhang mit der Prozessführung des Bezirksamtes vor dem Verwaltungsgericht Berlin zum Bürgerentscheid und der damit verbundenen Kostenschätzung in den Raum gestellten Behauptungen wird gem. § 29 Abs. 2 S. 2 GO BVV ein nichtständiger Ausschussmit neun Mitgliedern im Verhältnis 3:3:2:1 eingerichtet.

 

Der BVV ist bis zum 30.11.2014 ein Abschlussbericht vorzulegen.

Auf Bezirksebene gibt es keine “Untersuchungs-Ausschüsse”, deshalb heißt dieser auch nicht so. Der Terminus “Nichtständiger Ausschuss” deutet darauf hin, daß dieser Ausschuß möglicherweise nicht bis zum Ende der Wahlperiode in 2016 tagen wird, auch daß bis Ende November 2014 ein “Abschlussbericht” vorzulegen ist, weist in diese Richtung.

Worum geht’s? Es geht um das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Angabe der Höhe einer eventuellen Entschädigung im Hinweistext des Bezirksamtes zum Bürgerbegehren “Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen” (siehe Pressemitteilung des VG) aus dem August 2013.  Im Januar 2014 haben die Kleingärtner durch eine Akteneinsicht erfahren, daß dem Verwaltungsgericht im August 2013 nicht alle Unterlagen zu dem Verfahren vorlagen. Insbesondere ein Vermerk der Abteilung “Stadt III E”, die sich mit Wertermittlungen bei Grundstücken beschäftigt, datiert auf den 06.02.2012, lag dem Gericht im Verfahren über die Nennung der Höhe einer evtl. Entschädigung im Hinweistext nicht vor. In diesem Vermerk wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß frühere Einschätzungen nicht mehr gelten (also insbesondere die ominösen 25 Millionen) , ein Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB nicht ausgelöst wird, wenn der Bebauungsplan festgesetzt wird, und nur ein Übernahmeanspruch besteht, bei dem das Grundstück gegen Zahlung von 870.000 € in das Eigentum des Landes Berlin geht.

Baustadtrat Marc Schulte bezeichnete diesen Vermerk am 16.01.2014 in seiner Antwort auf eine Einwohnerfrage als “nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung“. Dem kann ich mich nicht anschließen, und mit mir bezweifeln viele, daß die Entscheidung, welche Unterlagen dem Verwaltungsgericht vorzuliegen haben, in der Hand einer der verfahrensbeteiligten Parteien liegt. Das ist selbstverständlich Sache des Gerichtes, und zur Beurteilung müssen dem Gericht selbstverständlich alle Unterlagen vorliegen.

Der Baustadtrat ist übrigens der Meinung, daß sich der nichtständige Ausschuß mit dem Verhalten der Abteilung Bürgerdienste beschäftigen müsse, denn diese hat den Prozess geführt, wie er in seiner persönlichen Erklärung am 22. Mai 2014 mitteilte (Niederschrift der Sitzung, Seite 8 und 9). Das ist ganz schön dreist, denn diese Abteilung kann natürlich nur das dem Gericht vorlegen, was sie von der betroffenen Abteilung Stadtentwicklung an Unterlagen erhält. Sicherlich war die Abteilung Bürgerdienste als auch für Wahlen und Abstimmungen, mithin also auch für die Durchführung des Bürgerbegehrens zuständige Abteilung federführend in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Abteilung Stadtentwicklung als sachlich zuständige Abteilung sollte jedoch alles an Unterlagen bereitstellen und nicht vorher entscheiden dürfen, was und was nicht vorgelegt wird.

Ich höre übrigens gerüchteweise, daß SPD und Grüne den nichtständigen Ausschuß ständig nicht-öffentllich tagen lassen wollen. Auf die Begründung dazu bin ich sehr gespannt und werde dem selbstverständlich widersprechen. Daß es diesen Vermerk vom 06.02.2012 gibt, haben wir Bezirksverordnete nur erfahren, weil die interessierte Öffentlichkeit sich die Mühe gemacht hat, Akten einzusehen und zu durchforsten. Nun sollen wir sagen: “danke für die Zuarbeit, habt ihr gut gemacht, aber jetzt schließt bitte die Tür von außen”? Das kann ja nicht sein. Ich bin im Gegenteil der Meinung, daß die intensive Durchsicht der Akten durch die Kleingärtner_innen der Arbeit der Bezirksverordneten nur helfen kann und von daher die Öffentlichkeit gegeben sein muß, damit der Informationstransfer funktionieren kann. Auch kann ich nicht sehen, welche “persönlichen Angelegenheiten, Sondervergünstigungen und Unterstützungen aller im Dienste der Stadt und des Landes Berlin stehenden Personen” ( GO BVV, Paragraph 32 Abs. 2 i.V.m. § 16) Gegenstand der Untersuchungen des Ausschusses sein sollten. Auch Vermögensverhältnisse Dritter oder Beratung über An – und Verkäufe von Grundstücken sind nicht Thema dieses Ausschusses. Insofern könnte es am Donnerstag also spannend werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.