Zum Kanönchen…

Ein Gastbeitrag von Wolfgang Mahnke

Die Reaktion von Herrn Bezirksbürgermeister Naumann auf die Kommentierung seiner Antwort im Neujahrsinterview zur Kolonie Oeynhausen hat mich verblüfft.

Nach nochmaligem Lesen des schon etwas aus dem Blickfeld geratenen Interviews und dessen Kommentierung im Blogbeitrag von Herrn Jost im Januar 2015 erscheint mir das Verhalten und die Reaktion von Herrn Naumann rational nicht nachvollziehbar:

Auf die Frage:
„Unter welchen Umständen ist die Kleingartenkolonie Oeynhausen noch zu retten?“
schildert Herr Naumann zunächst sachlich den Stand der Bemühungen um den Erhalt des Kleingartengeländes. Daran knüpft er unvermittelt eine Klage über das Überschreiten der Grenzen des Anstands und unberechtigte Korruptionsvorwürfe.

Der Interviewer hatte hiernach nicht gefragt und auch keine Umstände angeführt, die Herrn Naumann zu dieser Bemerkung hätten Anlass geben können. Auch Herr Naumann schafft hier keine Klarheit:

Welche Umstände er konkret beklagt und wer von wem der Korruption bezichtigt wird, bleibt im Dunkel.
Die Kommentierung von Holger Jost wird etwas konkreter. Er verweist auf das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Dort ging es nicht um Korruption, sondern um die Frage, ob Personen aus der Bezirksverwaltung dem Verwaltungsgericht im Verfahren um auflassungsfreie Zulassung des Bürgerbegehrens zur Erhaltung der Kolonie geführten Klage vorsätzlich Urkunden vorenthalten haben. Da dieser Nachweis mit den verfügbaren Beweismitteln nicht zu führen war, sind die Ermittlungen lange vor dem Neujahrsinterview wieder eingestellt worden.

Dieser Sachverhalt hat nichts Ehrenrühriges. Dem Artikel von Herrn Jost eine „üble Nachrede“ zu entnehmen und – via Rechtsamt des Bezirks – dessen Entfernung aus dem Blog zu verlangen und strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen, ist mir auf Vernunftsebene nicht erklärlich.

Nach alledem frage ich mich,

  • welche Ursachen diese Überreaktion haben mag und
  • ob es angemessen ist, das bezirkliche Rechtsamt zu nutzen, wenn man sich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt.

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