dass die GRÜNEN mal anders gehandelt haben, zeigt der folgende Sachverhalt.Es war bei dieser abstimmung,wo Herr Heise seine – von der Fraktion abweichende – haltung in der sitzung durchaus artikulieren konnte.
15.08.2013
Zum Einwohnerantrag „Keine Bebauung ohne Bürgerbeteiligung“ Kleingartenkolonie Oeynhausen
Rede der Fraktionsvorsitzenden Dr. Petra Vandrey in der BVV am 15. 8. 2013
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
die grüne Fraktion wird sich zum Einwohnerantrag heute mehrheitlich enthalten, wobei einige Fraktionäre und Fraktionärinnen anders stimmen werden. Dies wird bei uns akzeptiert und ist Ausdruck unseres kontroversen Diskussionsprozesses.
Angesichts der bekannten Mehrheitsverhältnisse in der BVV ist zu erwarten, dass hierdurch der Einwohnerantrag Erfolg haben wird.
Wir sind uns bewusst, dass wir damit unseren eigenen Beschluss aus dem Januar, mit dem wir hier rot-grün für den Kompromiss der 50-50-Bebauung gestimmt haben, in Frage stellen. Ich weiß auch, dass ich selbst diesen Kompromiss – mit der Mehrheit der grünen Fraktion – im Januar hier in der BVV unterstützt habe.
Es ist nicht leicht, eigene Entscheidungen in Frage zu stellen. Andererseits ist dies jedoch erforderlich, wenn man erkennt, dass eine Situation sich geändert hat oder eine einmal getroffene Entscheidung nicht so umgesetzt wird, wie man es erwartet hatte.
Die Situation seit Januar hat sich aus unserer Sicht geändert. So, wie der Kompromiss jetzt durchgezogen werden soll, kann sich die grüne Fraktion hiermit nicht mehr einverstanden erklären.
Maßgeblich sind für uns dabei hauptsächlich drei Aspekte:
Erstens:
Es soll jetzt mit dem Argument, der Investor springe sonst ab, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Dieses Verfahren sehen wir Grüne kritisch, insbesondere bei dem hier beabsichtigten sehr umstrittenen Bauvorhaben. Das Verfahren nach § 13 a enthält geringere Anforderungen an Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung als das reguläre Genehmigungsverfahren nach BauGB. Die Grünen treten jedoch gerade für eine partizipative Stadtentwicklung ein, also für eine möglichst intensive Bürgerbeteiligung sowie für eine intensive Prüfung von Umweltbelangen. Nach unserer Auffassung sollte es – wenn gebaut wird – das reguläre Verfahren nach BauGB geben, das heißt mit den dort festgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und Umweltprüfungen.
Zweitens:
Sinn und Zweck unseres damaligen BVV-Beschlusses vom 17.1. 2013 war es, möglichst viel der Kleingartenfläche zu erhalten, zumindest 50 %. Unser Ziel war es nicht, 50 % Wohnbebauung zu erreichen. Dies haben wir bei unserem damaligen Beschluss nur in Kauf genommen, und zwar hauptsächlich mit dem Argument, ein Haushaltsrisiko für unseren Bezirk durch hohe Entschädigungspflichten abwenden zu wollen. Inzwischen steht jedoch bei der gesamten Thematik nicht mehr die Erhaltung von Kleingärten, sondern das Wohnungsbauinteresse im Vordergrund, insbesondere auf Seiten des Senats.
Es existiert jetzt ein Schreiben der Senatsverwaltung aus dem Juni, dem zu entnehmen ist, dass nach dortiger Einschätzung durch das Vorhaben dringende Gesamtinteressen Berlins berührt werden, weshalb das Verfahren vom Bezirksamt nach § 7 AGBauGB durchzuführen sei. Nach dieser Vorschrift kann das zuständige Mitglied des Senats das Verfahren an sich ziehen. Die Norm ist zwar eine Ermessensvorschrift. Möglich ist also auch, dass der Senat gar kein Interesse daran hat, das Verfahren an sich zu ziehen, sondern den Bezirk weiter damit alleine lässt.
Zudm liegt jedoch jetzt eine kleine Anfrage der Linken im AbgH vor, und zwar mit Beantwortung der SenVerw, aus der hervorgeht, dass die SenVerw davon ausgehe, dass 100% Kleingärten nicht erhalten werden können und die SenVerw die 50/50-Bebauung möchte. Weiter ist der Beantwortung zu entnehmen, es sei im Interesse des Gemeinwohls, mehr neue Wohnungen zu bauen.
Deutlich wird an der Haltung des Senats jedenfalls eines:
Vorrangig ist das Wohnungsbauinteresse, um den Erhalt der Kleingärten geht es gar nicht mehr vorrangig.
Drittens:
Inzwischen gibt es das Bürgerbegehren und nun – zur heutigen BVV – den Einwohnerantrag. Bürgerbegehren und Einwohneranträge werden als Instrumente der Beteiligung von BürgerInnen an der Demokratie durch uns Grüne unterstützt, dies ist Teil grüner Grundwerte.
Wir wissen zwar, dass das VerwGericht in seinem Beschluss vom Juli 2013 den Antrag der KleingärtnerInnen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hat, mit dem die KleingärtnerInnen erreichen wollten, dass der Aufstellungsbeschluss zumindest nicht erlassen werden darf, bis über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens rechtskräftig entschieden ist.
Dies hatte jedoch nur formale Gründe, das VG stützte seinen Beschluss hauptsächlich darauf, dass es eine Sperrwirkung erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit der Bürgerbegehrens gibt. Dies ist rechtlich richtig. Wir treffen hier jedoch nicht juristische, sondern politische Entscheidungen.
Wir wollen als Grüne das Bürgerbegehren nicht ins Leere laufen lassen, indem wir zum jetzigen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss des BA hinnehmen, der durch das Bürgerbegehren gerade verhindert werden soll. Dies entspräche nicht unserem Politikverständnis.
Nach alledem sind wir der Auffassung, den von uns im Januar noch akzeptierten Kompromiss in Frage stellen zu müssen, jedenfalls so, wie er jetzt durchgezogen werden soll.
Das Risiko, dass das Gelände zu § 100 % bebaut wird, können wir nicht sicher ausschließen, darauf möchte ich in aller Deutlichkeit auch noch einmal die hier anwesenden Kleingärtner hinweisen. Dies darf nicht beschönigt werden. Mit Ihnen, den Kleingärtnern haben wir hierüber gesprochen, Sie sind entschlossen, dieses Risiko – das Sie selbst für sehr unwahrscheinlich halten – in Kauf zu nehmen,
für Ihre Interessen zu kämpfen, und zwar mittels der Ihnen in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Instrumente, also mit Hilfe von Gerichtsverfahren, Bürgerbegehren und Einwohnerantrag. Diese Möglichkeiten wollen wir Ihnen nicht nehmen.
Wir stellen uns als Grüne in der BVV nicht gegen den ordnungsgemäß zustande gekommenen Antrag vieler Einwohner und Einwohnerinnen unseres Bezirks, sondern respektieren und schätzen dieses Instrument der Bürgerbeteiligung.
zurück
]]>20.03.2014
Rede zum Bürgerbegehren Oeynhausen
Rede BVV Petra Vandrey 20. 3. 2014
Zur Stellungnahme zum Bürgerentscheid Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
die grüne Fraktion hat dazu beigetragen, dass es zum Bürgerentscheid kommen wird, also am 25. Mai alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen unseres Bezirks darüber abstimmen können, wie es mit der Kleingartenkolonie weitergehen soll. Der Bürgerentscheid wurde möglich, weil viele Menschen unseres Bezirk das Bürgerbegehren der Kleingärtner unterzeichnet haben, das Bürgerbegehren also erfolgreich war, wir es in der BVV jedoch mehrheitlich nicht übernommen haben und damit jetzt die nächste Stufe der Bürgerbeteiligung, also der Bürgerentscheid kommt.
Die grüne Fraktion hat sich dazu entschlossen, das Bürgerbegehren nicht zu übernehmen, weil wir eine echte Umsetzungsperspektive hierfür nicht erkennen konnten. Derzeit ist Stand der Dinge, dass der Senat nicht bereit ist, ein eventuelles Entschädigungsrisiko zu übernehmen. Da der Bezirk in seinem ohnehin angespannten Haushalt Gelder für eine Entschädigung nicht hat, kann nach unserer Auffassung das Bezirksamt der von den Kleingärtnern gewünschten Forderung, 100 % als Kleingartenfläche festzusetzen, derzeit nicht nachkommen. Wenn wir also jetzt das Bürgerbegehren als BVV-Beschluss übernommen hätten, wäre absehbar gewesen, dass dennoch die Kleingärten nicht erhalten worden wären. Das wäre zwar sicher ein schöner BVV-Beschluss gewesen, den die Kleingärtner begrüßt hätten, geholfen hätte er ihnen jedoch wohl kaum etwas.
Daher jetzt also der nächste Schritt, der Bürgerentscheid. Was versprechen wir uns hiervon?
Klar ist, auch ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte nur die Wirkung eines BVV-Beschlusses, also auch nur empfehlenden Charakter. Das haben wir den Bürgern in unsere Stellungnahme, über die wie heute hier abstimmen wollen, auch ganz klar reingeschrieben. Die Bürger müssen wissen, woran sie sind. Sie dürfen nicht in dem Glauben abstimmen, ein erfolgreicher Bürgerentscheid habe praktisch automatisch zur Folge, alle Kleingärten zu retten. Dies wäre eine Verschaukelung der Bürger, die dann zu Recht von der immer so hoch gehaltenen Bürgerbeteiligung enttäuscht wären.
Die Bürger müssen auch wissen, dass wir als BVV – zumindest mehrheitlich – ein erhebliches Entschädigungsrisiko sehen. Wie wir alle wissen, gibt es zur Frage des Entschädigungsrisikos keine abschließende einheitliche Meinung. Die Kleingärtner meinen, das Entschädigungsrisiko liege „nur“ bei 870. 000,- €. Das Bezirksamt hält das Risiko für wesentlich höher. Zur Höhe des Entschädigungsrisikos gibt es diverse juristische Gutachten, alle uneinheitlich. Wir gehen in unserer Fraktion – jedenfalls mehrheitlich – unter Berücksichtigung der bisherigen Gutachten und des Urteils des VG vom August 2013 davon aus, dass ein Entschädigungsrisiko von bis zu 26 Mio. nicht ausgeschlossen ist. Und wir wissen, dass unser Bezirk eine solche Summe nicht aufbringen kann. Diese Situation müssen unserer Auffassung nach auch die Bürger kennen, wenn sie am 25. Mai abstimmen. Daher haben wir auch das mögliche Entschädigungsrisiko in unserer Stellungnahme ganz klar benannt.
Den Bürgerentscheid halten wir dennoch für sinnvoll, da ein positiver Bürgerentscheid ein deutliches politisches Zeichen für den Erhalt der Kolonie wäre. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, bei dem alle Bürger des Bezirks stimmberechtigt sind, hat eine weitaus stärkere Kraft als ein Bürgerbegehren. Dies bedeutet auch ein stärkeres Signal Richtung Land, das dann seine bisherige Haltung, die Haftung für eine eventuell zu zahlende Entschädigung nicht übernehmen zu wollen, noch einmal überdenken mag. So kann durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid politischer Druck entstehen, um dem Ziel näher zu kommen, die Kleingärten doch noch zu erhalten.
Wir legen mit dem Bürgerentscheid die Abstimmung in die Hände der Bürger und Bürgerinnen des Bezirks, die allerdings vor ihrer Entscheidung gut informiert sein müssen. Das heißt also, sie sollten in der BVV-Stellungnahme, die Bestandteil der Wahlunterlagen sein wird sowohl über Chancen, aber auch über Risiken des Bürgerentscheids informiert werden. Nur so kann der Bürgerentscheid eine echte und ernst zu nehmende Form von Bürgerbeteiligung sein.
]]>Mit dem rederecht ist das so eine sache.Ich erinnere mich – ich war dabei – als herr Heise von den grünen- und ausschußvorsitzender- munter gegen seine partei in der BVV sprach (ich glaube es war ebenfalls in der causa Oeynhausen) Wird hier mit zweierlei maß gemessen ? Vielleicht kann sigi noch etwas zu den details der Heise rede ausführen.
]]>